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Weil

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit der DB Station & Service im März 2021 eine Sammelvereinbarung zur Finanzierung der beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit an kleinen und mittleren Verkehrsstationen im Rahmen der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen geschlossen. Die Sammelvereinbarung sieht eine gemeinsame Förderung ausgewählter Projekte durch Bund und Länder vor. Das Programm hat bundesweit ein Gesamtvolumen von 287,368 Millionen Euro. Dabei sollen Bund und die Länder insgesamt und auch bei den Einzelprojekten jeweils hälftig finanzieren. Die DB Station & Service trägt 5 Prozent des Bundesanteils. Auf Thüringen fallen nach dem vorgesehenen Verteilungsschlüssel maximal 4,8 Millionen Euro an Bundesmitteln. Thüringen nimmt an dem Programm mit den Bahnhöfen Rudolstadt und Greiz teil und hat – wie in der Sammelvereinbarung vorgesehen – im Juli 2021 eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung mit der DB Station & Service abgeschlossen. In Greiz sind konkret folgende Maßnahmen vorgesehen: Der Neubau von Bahnsteig 1 und die Anpassung der stufenfreien Zuwegungen, die Anpassung des Überführungszugangs auf Bahnsteig 1, der Neubau der elektronischen Anlage, Beleuchtungsanlage, inklusive einer Kundeninformationsanlage, die Erneuerung von Bahnsteigausstattungen, Wegeleitsystemen, Beschilderungen und Wetterschutz und der Rückbau der nicht mehr benötigten Anlagen. Zu Frage 2: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, sind Partner der Bund und die DB Station & Service. Die operative Abwicklung der Förderung übernimmt das Eisenbahnbundesamt. Zu Frage 3: Planung und Realisierung sollen in den Jahren 2021 bis 2027 erfolgen. Schließlich zu Frage 4: Nach derzeitigem Planungsstand betragen die Gesamtkosten für beide Maßnahmen insgesamt rund 9,53 Millionen Euro. Davon entfallen rund 2,95 Millionen Euro auf Greiz. Der Landesanteil an der Förderung beträgt insgesamt rund 4,5 Millionen Euro. Auf Greiz entfallen davon 1,38 Millionen Euro.

Protokoll ↗