Sascha Bilay
Fragestunde
Mögliche Bebauung im Denkmalschutzgebiet im Eisenacher Thälmann-Viertel In Eisenach wird derzeit öffentlich darüber diskutiert, ob in einem Wohngebiet, dem sogenannten Thälmann-Viertel, eine moderne Bebauung stattfinden soll. Das Viertel wurde in den 1960er-Jahren errichtet. Nach Auffassung des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie weist das Areal eine „typische städtebauliche Komposition der Zeit“ und „zeittypische Elemente“ auf, weshalb es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz handeln könnte. Eine Eintragung in das Denkmalbuch werde derzeit geprüft. Eine bauliche Veränderung des Wohngebiets ohne denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wäre demnach rechtswidrig. Für die geplante Bebauung sollen Fördermittel des Landes in Aussicht gestellt sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Status nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz hat das sogenannte Thälmann-Viertel in Eisenach und wie wird dieser Status begründet? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Folgen für eine bauliche Veränderung des nachgefragten Wohngebiets, die sich aus dem möglichen Denkmalschutzstatus ergeben? 3. Liegt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Bebauung des Wohngebiets gegenwärtig vor und wenn ja, welche Behörde hat diese Erlaubnis erteilt? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die in Aussicht gestellten Fördermittel für die geplante Bebauung auch dann bereitzustellen, wenn mit öffentlichen Mitteln offensichtlich gegen bestehende Schranken des Thüringer Denkmalschutzgesetzes verstoßen würde und, wenn ja, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
