Ute Bergner
d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Deutschland ist kein unternehmerfreundliches Land. Das zeigt uns auch ein Blick in die Statistik. Im internationalen Vergleich der Firmengründungen landet Deutschland auf Platz 20. Im nationalen Vergleich liegt Thüringen auf Platz 11. Dafür steht der Freistaat aber bei Spitzentechnologien an erster Stelle und bei Hochtechnologiegründungen immerhin an siebter Stelle. Unternehmensgründungen, da sind wir uns alle einig, sind für eine prosperierende Wirtschaft wichtig. Worüber wir aber reden sollten, ist: Wo haben wir wirksame Punkte anzusetzen und wie können wir die steigern, um traditionelle und innovative Unternehmen zu gründen? Eines muss uns dabei klar sein: Auch wenn wir hier in Thüringen sehr viel tun, sind wir im gesamtdeutschen Umfeld eingebunden; das gilt sowohl ökonomisch als auch juristisch. Wir müssen für uns sehen, wo wirksame Stellen sind, wo wir ansetzen können. Ich sehe einen wirksamen Punkt an der kritischen und ehrlichen Analyse von dem, was wir bisher schon getan haben. Aber immer wieder etwas Neues anfangen, einen neuen Fonds aufzulegen halte ich nicht für zielführend, um das ungenutzte Potenzial in unserem Land zu heben. Deshalb sage ich eines: Wir brauchen keinen zusätzlichen Zukunftsfonds in Thüringen. Denn es fehlt nicht an Geld, weder an öffentlichem noch an privatem Kapital. Der Vorstandsvorsitzende des Business Angels Club Jena sagt klar: Wir haben Geld, aber es fehlt uns an förderwürdigen Unternehmen. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Da müssen wir ran. Die bm-t verwaltet – ich hatte andere Zahlen gefunden – acht statt zehn Investmentfonds mit 360 Millionen Euro, aber ich denke, darüber muss man sich nicht streiten. Was hindert jetzt Unternehmen daran, auf die Gelder der bm-t zurückzugreifen? Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Die Entscheidungswege der bm-t sind viel zu lang und viel zu bürokratisch. Die Beteiligungsverträge sind so, dass sie keine unternehmerischen Entscheidungen mehr zulassen. Der Unternehmer wird hier zur ausführenden Kraft eines Geldinstituts. Die gesetzlichen Vorgaben des Landes sind so,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wo
haben Sie denn das gelesen?) dass selbst die Verantwortlichen der bm-t sie als unangemessen bezeichnen. Hier muss angesetzt werden und müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die brachliegenden Gelder auch genutzt werden können. Ähnliches gilt auch für Ausgründungen aus Universitäten. Hier sollte zum Beispiel gesetzlich geregelt werden, dass die Gründer Patente, an denen sie beteiligt sind, kostenfrei, gegebenenfalls mit einer erfolgsbezogenen Lizenzgebühr, übertragen bekommen und nur bei Nichtnutzung innerhalb von zehn Jahren ein Rückfallsrecht an die Universität existiert. Das würde Ausgründungen wesentlich verschlanken. Kommen wir zur Unternehmensnachfolge. Auch hier sollten wir sehr zielorientiert handeln. Egal, ob Kinder oder versierte Mitarbeiter ein Unternehmen übernehmen wollen, so sollte man großzügige Kauf- und Übertragungspreise zulassen. Wenn ich mein Unternehmen an fremde Dritte verkaufe, darf ich jeden beliebigen Preis machen, aber wenn ich es an einen Mitarbeiter verkaufe, achtet der Fiskus ganz stark darauf, dass auch mindestens der aktuelle Firmenwert bezahlt wird. Hier sollte man Mitarbeiter wie fremde Dritte behandeln oder zumindest einen Abschlag des Werts von mindestens 50 Prozent zulassen, wenn sich beide Seiten darüber einig sind. Dem Bestandsschutz bei der Geschäftsübernahme kann ich durchaus zustimmen und kann aber auch sagen: Optional sollte das durch eine Modernisierungsförderung ergänzt werden, kombiniert mit einem großzügigen Förderkredit. Das sind weitere Ideen. Ich denke, wir haben es im Land nötig, etwas zu tun für die Gründung, für Neugründungen, und deswegen würde ich einer Überweisung des Antrags an den Wirtschaftsausschuss zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
