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Prof. Dr. Hoff

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Das ist eine Überinterpretation dessen, was ich gesagt habe. Ich habe ganz bewusst darauf hingewiesen, was Kulturdenkmale sind. Die Annahme der Fragestellung ist, dass das gesamte ThälmannViertel in Eisenach ein Kulturdenkmal ist. Das Denkmalschutzgesetz geht aber davon aus, dass Kulturdenkmale Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile sind. Das heißt, wir haben hier in diesem Gebiet beispielsweise ein bereits unter Denkmalschutz stehendes Objekt, nämlich den Rutsch-Elefanten, bei dem man gesagt hat, die Herstellung der Barrierefreiheit stellt nicht die Denkmal-Infragestellung als solche dar, sondern man kann die denkmalschutzrechtlichen Aspekte wie zum Beispiel einzelne Elemente – eine Fensterfront, einen Elefanten oder Ähnliches – als Teil des Kulturdenkmals sehen. Das heißt aber nicht, dass in Kulturdenkmalen jegliche bauliche Maßnahme ausgeschlossen ist. Vor dem Hintergrund sehen wir eine Förderfähigkeit eines solchen Vorhabens nicht infrage gestellt, auch wenn wir prüfen, was konkret in diesem Wohngebiet tatsächlich Denkmalschutz ist.

Protokoll ↗