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Kerst

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Worm und der Abgeordneten Tasch, die sich auf die Zweitfassung der Corona-Soforthilfe-Richtlinien des Freistaats Thüringen von März und April 2020 beziehen, beantworte ich wegen des unmittelbar sachlichen Zusammenhangs und der Gleichartigkeit der Fragestellungen gemeinsam. Bezüglich der Fragen 2 und 4 der Anfragen weise ich darauf hin, dass nach der Richtlinienfassung vom 2. April 2020 auch eine Aufstockung der bereits nach der Richtlinienfassung vom 25. März 2020 gewährten Soforthilfeleistung erfolgte. Die Hilfeempfänger waren daher bei beiden Richtlinienfassungen zu einem erheblichen Teil der Fälle identisch. Da Widerruf und Rückzahlung nicht richtlinienbezogen, sondern unternehmensbezogen für die jeweils insgesamt gewährte Soforthilfe erfolgten, sind die Fragen 2 bis 4 daher nicht getrennt nach den einzelnen Fassungen der Soforthilferichtlinien, sondern nur für beide Richtlinienfassungen gemeinsam zu beantworten. Auch für die Frage nach der Aufteilung der Finanzierung in Bundesund Landesmittel ist nur eine Gesamtauswertung über beide Richtlinien möglich. Ich beantworte die Frage 1 wie folgt: Für die ab 25. Februar 2020 gültige Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 wurden von den Thüringer Unternehmen insgesamt 34.018 Anträge gestellt, knapp 213,5 Millionen Euro wurden bewilligt und ausgezahlt. Für die ab 2. April 2020 gültige Corona-Soforthilfe-Richtlinie des Freistaats Thüringen sind von den Thüringer Unternehmen insgesamt 18.228 Anträge gestellt worden, davon 6.758 Aufstockungsanträge. Ca. 104,5 Millionen Euro wurden bewilligt und ausgezahlt, davon knapp über 23 Millionen Euro für Aufstockungsanträge. Antwort zu Frage 2: Insgesamt wurden 277 Anträge zurückgezogen, die einer Antragssumme von ca. 1,6 Millionen Euro entsprechen. Bis zum 17. September 2021 wurden 180 Soforthilfebescheide mit einer Rückforderungssumme in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro ohne Zinsen und Kosten durch die Thüringer Aufbaubank widerrufen. Zu Frage 3: Die Leistungen wurden entsprechend der Richtlinien sowohl als Thüringer Landes- als auch Bundeshaushaltsmittel erbracht. Insgesamt wurden über 66 Millionen Euro Landesmittel und knapp 252 Millionen Euro Bundesmittel ausgereicht. Das entspricht einem Verhältnis von ca. 21 Prozent Landesmitteln zu ca. 79 Prozent Bundesmitteln. Zu Frage 4: Da die Soforthilfe unverzüglich nach Bewilligung ausgezahlt wurde, entspricht die Anzahl erfolgter Rückzahlungen den Angaben zu den Widerrufen in Frage 2. Die Gründe für die Rückforderungen waren vielfältig. Dazu zählen insbesondere Doppelförderungen, fehlende Antragsberechtigungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben sowie Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen, zum Beispiel aufgrund der Ausübung der Tätigkeit im Neben- und nicht im Haupterwerb. Darüber hinaus gab es Fälle, in denen kein entstandener Schaden bzw. keine Liquiditätsengpässe nachgewiesen werden konnten. Vielen Dank.

Protokoll ↗