Franziska Baum
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Einen schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Träger der Erwachsenenbildung! Ich habe jetzt bei der Ankündigung noch mal genauer hingehört, wir ändern zum dritten Mal das Gesetz der Erwachsenenbildung, und zum zweiten Mal machen wir das hier im Zusammenhang mit der Pandemie. Das ist in dem Fall auch richtig, Herr Schaft hat das schon dargestellt. Wir lösen ein Problem für die Träger der Erwachsenenbildung, nämlich die Berechnungsgrundlage für die staatlichen Zuschüsse. Die werden zum Teil anhand der gegebenen Unterrichtsstunden berechnet, und da sind natürlich die Jahre 2020 und 2021 recht schlechte Berechnungsgrundlagen, weil da nicht viel passieren konnte. Die Änderung erhöht keine Kosten, sondern sie regelt jetzt in erster Linie erst mal nur, wie diese Gelder verteilt werden. Wir haben uns im Ausschuss mit dafür ausgesprochen, diese Änderung vorzunehmen. Wir bleiben allerdings an der Stelle ein Stück weit bei der Kritik, die wir auch schon in der ersten Runde angebracht haben, nämlich dass die Berechnungsgrundlage jetzt auf ein Jahr zugeschnitten wird, was sonst üblicherweise zwei Jahre sind, damit sich Veränderungen in den Situationen bei den Trägern nicht so stark auswirken. Wir hatten auch schon mal in der zweiten Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes im Zusammenhang mit der Pandemie dafür gesorgt, dass für 2022 die Jahre 2019 und 2018 herangezogen werden, das haben wir jetzt noch mal geändert. Das machen wir aber ein Stück weit auf Wunsch der Träger, die mit der Sache einverstanden sind. Das Jahr 2019 wird jetzt also für zwei Jahre, also für 2022 und 2023, Berechnungsgrundlage und fällt doppelt ins Gewicht, sofern das die Träger jetzt an der Stelle nicht grundsätzlich stört, denn das legt immer einen ziemlich deutlichen Fokus auf das, was in einem Jahr passiert ist. Aber wie schon gesagt, die Anzuhörenden und auch die Träger selbst waren damit einverstanden, insofern bleiben wir dabei. Wir haben uns in dem Zusammenhang auch vor der Sommerpause – wir, damit meine ich die bildungspolitischen Sprecher einiger Fraktionen – noch mal mit den Erwachsenenbildungsträgern zusammengesetzt, das geschah auf Einladung derer, und wir haben ziemlich deutlich betont, welche Bedeutung die Erwachsenenbildung für uns auch im politischen Raum hat. Ein Thema dabei war das Thema der politischen Bildung. Ich möchte uns auch selbst dazu den Auftrag mitgeben, dass wir uns noch mal genau anschauen, welche Rolle die Träger der Erwachsenenbildung für den Bereich der politischen Bildung spielen können, und dass wir dann mit in Betracht ziehen, welchen Herausforderungen sie sich im Rahmen der Pandemie gegenübersahen – denn einige von ihnen sind an Rücklagen herangegangen, um überhaupt auch im virtuellen Raum Angebote zu schaffen –, und dass wir also im Zusammenhang mit politischer Bildung, mit der Erwachsenenbildung in Zukunft darauf achten, dass das bei Projektförderungen oder bei den Förderleistungen, die wir aus dem staatlichen Raum hier leisten, Berücksichtigung findet und wir sie da in ihren Möglichkeiten auch weiter unterstützen. Wir als Freie Demokraten schließen uns dem Beschluss des Ausschusses an und tragen den Gesetzentwurf mit und wollen auch weiterhin dazu beitragen, dass die Akteure der Thüringer Erwachsenenbildung weiterhin ein starker Partner für das gesellschaftliche Miteinander und vor allem auch für das lebenslange Lernen in Thüringen sein können. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP)
