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Christina Tasch

CDU 23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 (in der ab 2. April 2020 gültigen Fassung) Der Freistaat Thüringen hat Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Soloselbstständigen sowie Angehörigen freier Berufe Finanzhilfen zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage infolge der Auswirkungen der CoronaPandemie 2020 zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge sind bei der vom Freistaat Thüringen für das Antragsverfahren beauftragten Thüringer Aufbaubank unter oben genannter Richtlinie bei welcher Auszahlungssumme ab dem 2. April 2020 eingegangen? 2. Wie viele Anträge zur oben genannten Förderrichtlinie mit welcher Gesamtsumme wurden einerseits von Antragstellern zurückgezogen bzw. wie viele Leistungsbescheide wurden andererseits durch die Thüringer Aufbaubank widerrufen? 3. Wurden die Leistungen nur aus Thüringer Landeshaushaltsmitteln oder nur aus Bundeshaushaltsmitteln erbracht und falls beides zutrifft, in welchem Verhältnis? 4. Wie viele Antragsteller bzw. Leistungsempfänger sind unter Berücksichtigung oben genannter Richtlinie aus welchen Gründen zur Rückzahlung aufgefordert worden?

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