thueringer-landtag.de ↗

Andreas Schubert

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Weltzien wie folgt: Vielleicht erst mal zur Einleitung: An dem von Ihnen genannten Datum ist die KIV praktisch nicht gegründet worden, sondern umfirmiert worden, denn die existiert schon einige Jahre mehr, allerdings damals als Gesellschaft mit den Gesellschaftern ekom21, also das ist der hessische kommunale ITDienstleister, und des Gemeinde- und Städtebundes. Und ab diesem Tag wurde es möglich, dass weitere Gesellschafter dazukommen, vor allen Dingen eben Gemeinden und Landkreise, um sozusagen inhousefähig Vergaben und keine Ausschreibungen machen zu können. Das Land hat ebenfalls 20 Prozent der Gesellschaftsanteile erworben. Zu Frage 1: Per 31.08. sind 132 Gemeinden und 10 Landkreise Gesellschafter der KIV geworden. Zusätzlich befindet sich die KIV mit weiteren beitrittswilligen Kommunen im Gespräch. Darüber hinaus ist die KIV sowohl für Gesellschafter, Kommunen als auch für sonstige Kommunen in Thüringen ein wichtiger Dienstleister. Hierbei wurden und werden unterschiedliche Projekte mit einer Bandbreite von ein bis 100 Kommunen umgesetzt. Beispiele: die Verprobung von EfA-Leistungen in Thüringen, die Realisierung der E-Rechnung, die Einführung von Informationssicherheits- und Dokumentenmanagementsystemen. Vielleicht noch mal: Das Bestreben von uns ist, dass da möglichst viele Gemeinden Gesellschafter werden, auch Landkreise, damit die Inhousefähigkeit dauerhaft erhalten bleibt. Dann muss die KIV 80 Prozent ihrer Leistungen für ihre Gesellschafter erbringen. Wenn man davon ausgeht, dass im Wesentlichen die Gemeinden interessant sind, die eine Verwaltung haben, sind wir da schon ziemlich weit. Wir haben viel mehr Gemeinden. Aber das sind dann zum größten Teil ehrenamtliche Gemeinden, wo keine Verwaltung dransteht, sodass letztendlich die Inhousefähigkeit vielleicht sogar schon erreicht ist und, wenn nicht, kurz bevorsteht. Zu Frage 2: Die Leistungskataloge zwischen der KIV und der KISA unterscheiden sich nach Einschätzung der Landesregierung nicht grundlegend. Beide Dienstleister sind bestrebt, ihren Gesellschaftern bzw. Mitgliedern ein möglichst umfassendes Spektrum an Leistungen bereitzustellen. Unterschiede gibt es nach derzeitiger Bewertung lediglich in der Tiefe der einzelnen Angebote. Dies ist jedoch nachvollziehbar und dem Umstand geschuldet, dass die KIV Thüringen GmbH erst vor etwas über einem Jahr zum zentralen kommunalen ITDienstleister geworden ist, während die KISA bereits seit 2004 als solcher existiert. Zu Frage 3: Haben die Kommunen Nachteile zu erwarten? Die klare Antwort: Nein. Zu Frage 4: Die fristgemäße Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist nicht von der Beteiligung der Stadt Gera oder anderer Kommunen an der KIV GmbH oder KISA abhängig. Vielmehr ist hierfür eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Kommunalverwaltung und eine gleichlaufende Bereitstellung von Ressourcen sowohl finanzieller als auch personeller Natur notwendig, um die zu erfüllenden Aufgaben zu bewältigen. Das ist das eine. Fakt ist aber auch, dass die Leistungen, die wir den Kommunen sozusagen kostenlos zur Verfügung stellen zur OZG-Umsetzung, Servicekonto, Antragsmanagementsystem usw., mit uns gemeinsam von der KIV angeboten werden, und nicht von der KISA. Also eigentlich wüsste ich jetzt gar nicht, wo die KISA im großen Stil den Gemeinden bei der OZG-Umsetzung helfen könnte. Das erschließt sich mir nicht. Vielleicht, wenn man ein Dokumentenmanagementsystem über die anschafft, dass das letztendlich dann auch Bestandteil der internen Umsetzung ist. Aber den Bürger betrachtet, wäre da eine Zusammenarbeit mit der KIV auf jeden Fall wesentlich sinnvoller als ein Beitritt zur KISA. Vielleicht erst mal so viel. Danke.

Alle Reden von Andreas Schubert Protokoll ↗