Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe ja bereits gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde zur Förderung der Thüringer Familien auch über die von der Landesregierung eingeführten Gutscheine für Kinder berichtet. Gestatten Sie mir jetzt zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner zunächst eine Vorbemerkung: Der diesjährige Haushaltsplan sieht für die Finanzierung der FamilienCard in zwei Titeln Haushaltsmittel vor. Im Titel 538 79 „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard“ sind rund 14,4 Millionen Euro eingestellt und im Titel „Familiencard - Sonstige Zuschüsse“ sind Mittel in einer Höhe von 5 Millionen Euro eingestellt. Anzumerken ist, dass die Beträge der in den beiden Titeln eingestellten Mittel vertauscht und nicht entsprechend der Haushaltssystematik zugeordnet worden sind. Dies ist im Ergebnis unproblematisch, da die Titel dieser Titelgruppe untereinander deckungsfähig sind. Die Auszahlung der 50 Euro pro Kind bzw. die Erstattung der Mittel für die Kultur- und Freizeiteinrichtungen – geplante Mittel sind hier 17,4 Millionen Euro – werden daher aus dem Titel 686 79 und nicht 538 79 erfolgen. Für die Dienstleistungen im Titel 538 79 sind Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro ausreichend. Die Fragen möchte ich jetzt gern beantworten: Zu 1.: Bislang wurden rund 100.000 Gutscheinhefte von den Familien abgeholt. Zu 2.: Die Titel 547 79, 684 79 und 685 79 sind in diesem Jahr nicht mit Mitteln ausgestattet. Daher sind der derzeitige sowie der prognostizierte Mittelabfluss hier null. Aus dem Titel 538 79 „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard“ wurden zum aktuellen Stand rund 114.000 Euro für den Druck der FamilienCard, Druck der Anschreiben an Familien, Druck von Antragsformularen, Druck von Aufklebern für teilnehmende Einrichtungen und für den Versand bzw. Portokosten verausgabt. Im Titel 686 79 sind aktuell 5 Millionen Euro entsprechend der 100.000 ausgegebenen Gutscheinhefte zur Bewirtschaftung durch die GFAW übertragen. Ein Mittelabfluss fand jedoch noch nicht statt, da es für die Abrechnung bei der GFAW drei feste Stichtage gibt, nach denen die Auszahlung erfolgen soll. Diese sind am 15. September, am 15. Oktober und am 21. November. Der voraussichtliche Mittelabfluss ist vor dem Hintergrund der ausstehenden ersten Auszahlung noch nicht exakt zu beziffern. Zu 3.: Um eine Familienkarte als App zu entwickeln, sollte zunächst eine fachliche Konzeption erarbeitet werden. Dies ist eine Forderung des Arbeitskreises Thüringer Familienorganisationen – AKF – und wurde auch schriftlich von Softwareexperten gegenüber dem TMASGFF signalisiert. Die isolierte Ausschreibung einer Konzeption für eine App im Haushaltsjahr 2021 ist angesichts der Äußerungen in der zu beginnenden Haushaltsdebatte fragwürdig. Ich hatte auch gestern schon mitgeteilt, dass eine solche App gerade auch mit dem vorgesehenen Funktionsumfang nicht nur Kosten bei der Erstellung, sondern auch im laufenden Betrieb erzeugt. Leider wurden für die Haushaltsjahre 2022 ff. keine Mittel für den Betrieb, Support und die Weiterentwicklung der App bereit- oder in Aussicht gestellt. Zu 4.: Wie oben bereits geschildert, werden die in diesem Titel veranschlagten Mittel aus dem Titel 538 79 gedeckt bzw. aufgestockt werden und durch die GFAW an die Kultur- und Freizeiteinrichtungen ausgezahlt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
