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Andreas Schubert

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verwaltung befindet sich in einem Kulturwandel, das muss man schon mal sagen. Wenn man seit Jahren in der Verwaltung beschäftigt ist, und das ist bei mir bis auf wenige Ausnahmen seit 30 Jahren der Fall, so ist in der letzten Zeit ein unglaublicher Drive entstanden, was die Digitalisierung angeht. Natürlich stimmt es, dass wir da der freien Wirtschaft und dem Privatleben hinterherhinken. Woran liegt das und warum sind uns vielleicht Länder wie Estland oder Dänemark dort voraus? Das liegt zum einen daran, dass wir einen vieroder fünfstufigen Aufbau in der deutschen Hierarchie haben. Wir haben den Bund, wir haben die Länder, wir haben Landkreise, wir haben die Gemeindeebene und wir haben dazu noch die Rentenversicherung und andere Institutionen, die quasi dann auch unabhängig vom Staat agieren. Über Jahre ist im Prinzip darüber gestritten worden, ob man eher zentral an die Dinge herangeht oder dezentral. Da haben sich einige Gemeinden auf den Weg gemacht. Beim Bund wird im IT-Planungsrat immer noch darüber gestritten, ob nun der Weg „einer für alle“ der richtige Weg ist, also dass einer eine Leistung für alle entwickelt, oder jeder seinen eigenen Kram macht. Als Zweites kommt noch dazu, dass in Deutschland so ein bisschen die Mentalität verbreitet ist, wir müssen alles erst ganz perfekt machen und dann können wir es auf die Leute loslassen, statt vielleicht mal so ein Stück weit damit anzufangen, dass wir einfach mal etwas ausprobieren, und dann nachsteuern, um das dann so konform zu machen, dass es noch besser funktioniert. (Beifall SPD) Das sind so Dinge, die uns ein bisschen daran gehindert haben, dass wir vorangekommen sind. Trotzdem erleben wir jetzt und auch hier in Thüringen, dass wir den Kulturwandel haben. Abgesehen davon, dass Herr Kemmerich gesagt hat, dass noch viel zu viele Faxgeräte in den Behörden sind – ja, in meinem Büro steht auch ein Faxgerät, allerdings ist das auch mit einem Drucker verbunden. Da ist noch nie ein Fax angekommen. Ich habe noch nie eins abgeschickt, seitdem ich – seit sieben Jahren jetzt – im Finanzministerium bin. Aber warum soll ich das Gerät wegschmeißen, wenn es als Drucker immer noch funktioniert, also was auch kaum noch gebraucht wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anzahl der Faxgeräte bedeutet ja nicht, dass dort ständig noch hin- und hergefaxt wird. Auch innerhalb der Landesregierung weiß ich nicht, wann ich von einem anderen Ministerium jemals irgendein Papierschreiben gekriegt habe. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landtagsverwaltung verschickt gern Faxe!) Ja, das kann sein. Aber ich habe bis jetzt immer nur – sagen wir mal – Schreiben per E-Mail bekommen, wo die Schreiben angehängt werden, und mit dem neuen VIS 2.0, was wir jetzt überall ausrollen werden, wird auch das nicht mehr nötig sein. Da können wir dann übergreifend auch zwischen den einzelnen Häusern Vorgänge bearbeiten und eben den Austausch von Schriftgut durchführen, was wir jetzt schon im Finanzministerium ausgerollt haben. Zurück zum OZG. Da sind wir ja leider nicht allein auf der Welt, sondern bestimmte Dinge müssen in der Bundesrepublik einheitlich funktionieren. Ansonsten haben wir ein nächstes Problem. Gerade größere Unternehmen sind in mehreren Bundesländern aktiv. Das nützt nichts, wenn in Thüringen dann irgendwas funktioniert, was wieder in Niedersachsen ganz anders ist. Deswegen sind wir bei vielen Dingen auch auf den Bund angewiesen. Wir haben aber nicht so lange gewartet und haben uns auf den Weg gemacht. Wenn Sie jetzt von ThAVEL reden, dass nur 1 Prozent das nutzen: ThAVEL muss überhaupt gar niemand kennen. Das ist nur ein Name für ein Antragsmanagementsystem. Die Leute müssen einfach einen elektronischen Antrag finden. Ob der dann auf ThAVEL basiert oder worauf auch immer, das ist erst mal völlig egal. Da sieht man, dass es da große Unterschiede gibt, denn wir haben diese ganzen Basisdienste entwickelt und stellen die den Kommunen und auch den Landesverwaltungen kostenlos zur Verfügung, also Antragsmanagementsystem, Servicekonto, was wir jetzt auch noch zu einem Unternehmenskonto ausgeweitet haben, Bezahlsystem, ein App-Builder, womit man dann letztendlich Anträge entwickeln kann. Alles das stellen wir kostenlos zur Verfügung. Trotzdem gibt es zurzeit nicht genügend Institutionen, die das auch nutzen. Dass es geht, zeigt zum Beispiel der Eichsfeldkreis, wo schon 36, 37 Anträge elektronisch, auch vollständig elektronisch angeboten bzw. abgewickelt werden können, oder die Stadt Schmölln, wo es sogar noch ein paar mehr sind. Wir sind ständig unterwegs in Kommunen und versuchen, dort auch – sagen wir mal – auf Akzeptanz zu stoßen und zum Mitwirken aufzurufen. Da ist auch ein Umdenken zu erkennen. Aber natürlich ist das wie auch hier: Es gibt noch andere Dinge, die in der Gemeinde wichtig sind, ob das die Freibäder sind, Feuerwehr usw. Da ist das nur eine von den Aufgaben, die bei den Kommunen liegen, und da ist mein Eindruck, dass das Thema der Digitalisierung und Online-Anträge usw. nicht unbedingt ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Wir haben dazu in meinem Bereich extra ein Referat gegründet, was ständig draußen unterwegs ist und Hilfestellung dazu leistet, denn Sie müssen bedenken, gerade bei der kleinen Struktur, die wir in Thüringen haben, Gemeinden mit 3.000 Einwohnern, da ist gar niemand da, der das implementieren kann. Und es kann auch nicht von uns gemacht werden. Das müssen die selbst machen. Das muss an deren Haushaltskassenrechnungssystem angebunden werden. Da geht ein Antrag elektronisch ein, der muss dann auch im Workflow dort bearbeitet werden. Das heißt, da muss ein neuer Workflow organisiert werden. Da kann zwar von außen jemand kommen, kann das erklären, kann da mithelfen, aber es muss in der Gemeinde oder in der Kreisverwaltung selbst gelebt werden. Ansonsten müssen wir die Zuständigkeiten ändern und müssten sagen: Gut, für die Hundeanmeldung ist nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern das geht zentral über das Landesverwaltungsamt. Ich weiß nicht, ob das unbedingt zielführend ist. (Unruhe Gruppe der FDP) Das ist doch alles da, aber es muss ja trotzdem jemand in der Gemeinde den Antrag entgegennehmen, bearbeiten usw. Das ist der Stand; wir arbeiten daran und kommen auch Stück für Stück voran. Das ist gar keine Frage. Aber trotzdem ist es so, dass die größeren Leistungen wie Wohngeld, KfzZulassungen usw. bundeseinheitlich gemacht werden. Bei Kfz-Zulassungen zum Beispiel muss ich auch nicht mehr auf das Amt gehen, da kann ich mit dem Personalausweis meine digitale Unterschrift leisten und bekomme dann die Unterlagen zugeschickt, die ich noch brauche. Ob es noch ewig weiterhin Papierzulassungen gibt, weiß ich nicht, aber jedenfalls muss ich da nicht mehr auf das Amt gehen. Bei diesen EfA-Leistungen – das heißt, ein Land bzw. der Bund entwickelt für eine Anwendung, die dann von den anderen nachgenutzt werden – sind wir jetzt dabei, mit verschiedenen Kommunen solche EfA-Leistungen nachzunutzen, bspw. beim Schwerbehindertenausweis und Führerschein. Wir haben jetzt Landkreise gefunden, die da mitmachen. Wir werden das dann später im nächsten Jahr auch auf die anderen Kreise und kreisfreien Städte ausrollen. Da ist natürlich vorausgesetzt, dass die Kommunen auch bereit sind, das mit uns zu machen. Da bin ich aber sicher, dass auch dort der Druck höher wird, je näher sich der 31.12.2022 nähert, wo dann die Pflicht besteht, alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Das heißt jetzt auf den Punkt gebracht: Ich habe Ihnen einige Probleme beschrieben, vor denen wir stehen. Da könnten wir jetzt noch stundenlang weiterdiskutieren. Wir sind dabei, die mit viel Kraftanstrengung zu lösen und zusätzlich noch einem Riesenförderprogramm, was wir auch noch aufgelegt haben. Das – die Digitalisierung – wird aber insgesamt nicht im Handumdrehen gehen. Das muss jeder Mitarbeiter auch für sich verinnerlichen und auch in der Praxis leben. Und es muss – das hat Herr Weltzien gut ausgedrückt – für den Bürger, der das nicht kann, weil es doch teilweise kompliziert ist, weiterhin die Möglichkeit geben, auch weiterhin auf das Amt zu gehen und die Dinge so zu erledigen, wie es bisher war. Wir dürfen die Bürger in dem Sinne auch nicht überfordern. Trotzdem ist natürlich klar, dass alles in Zukunft auch elektronisch funktionieren muss. Vor allem müssen die Workflows in den Verwaltungen elektronisch abgebildet und natürlich noch vereinfacht werden. Es nützt nichts, wenn wir bloß das, was wir heute in Papier machen, in Zukunft elektronisch machen, aber die Prozesse nicht gestrafft, rationalisiert und automatisiert werden. Ein Beispiel ist die Steuer, wo heute nur noch ganz selten Steueranträge überhaupt noch von jemandem angeschaut werden. Die Maschine rechnet das aus und irgendwo wird noch – nicht mehr lange – ein Steuerbescheid ausgedruckt, den auch keiner mehr anfasst, der wird in der Maschine eingetütet und zu demjenigen hingeschickt. Das heißt, das läuft schon hundertprozentig automatisiert, natürlich nicht bei komplizierten Verfahren. Das ist das Modell, das auch bei allen Verwaltungsverfahren kommen muss. Wie gesagt, wir haben uns auf den Weg gemacht. Das Schriftformerfordernis sehe ich nicht als das Hauptproblem, weil das im Verfahrensgesetz, wie es auch schon ausgedrückt worden ist, eigentlich geregelt ist. Wir werden Ihnen noch vorschlagen, das im E-Government-Gesetz noch etwas genauer zu regeln. Dann kommt es natürlich auch auf die einzelne Behörde an zu sagen: Ist es denn notwendig, dass ich unter dem Antrag für einen Parkausweis oder so etwas noch eine Unterschrift brauche, oder reicht es nicht, wenn der den Antrag elektronisch eingereicht hat ohne Unterschrift? Wer wird schon einen Antrag auf Parkausweis vor seinem Haus stellen, wenn er da gar nicht wohnt? Also – dass man auch ein gewisses Vertrauen in den Bürger hat, dass man nicht immer irgendwie eine Unterschrift bei jedem Vorgang braucht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um zu parken?) Also bei Kfz-Zulassungen braucht man das unbedingt, weil da im Automobilbereich insgesamt viel kriminelle Energie unterwegs ist. Was Zulassungen von Autos usw. angeht, braucht man natürlich einen hohen Vertrauensschutz, indem man das mit dem elektronischen Personalausweis macht. Aber bei einer Dauerkarte für das Bad reicht es doch, wenn der Bürger das einfach elektronisch abgeschickt hat. Darauf müssen sich auch die Behörden einstellen, müssen das in dem Sinne in gewisser Weise noch mal ändern. Wie gesagt, wir haben uns auf den Weg gemacht. Ich denke, dass deshalb der Antrag, wie Sie ihn gestellt haben, nicht notwendig ist – der Antrag schon, aber den zu beschließen –, aber die Diskussion zu dem Thema sollten wir auf jeden Fall fortführen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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