Ringo Mühlmann
a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete aller Fraktionen und natürlich auch Zuschauer am Livestream! Nach 20 Jahren Diensterfahrung in der Thüringer Polizei als Polizeibeamter habe ich eine ungefähre Vorstellung davon, was in den Beamten im Freistaat Thüringen vorgeht, und das Altersgeld als solches ist nach meiner Überzeugung nichts, was den Beamten inner- und außerhalb des Dienstes täglich begegnet. Aber wenn ein Beamter in die Situation kommt, dass er darauf angewiesen ist, weil er oder sie beispielsweise das Beamtenverhältnis kündigt, dann muss darauf Verlass sein, dass der Dienstherr die geleistete Dienstzeit auch entsprechend bezahlt und die Jahre entsprechend vergilt. Für alle, die nicht wissen, worum es geht: Wenn ein Beamter kündigt, wird dieser in der gesetzlichen Rente nachversichert. Dafür ist der vorliegende Gesetzentwurf wichtig, und wir haben dazu einen Änderungsantrag eingereicht, auf den ich gleich eingehe, denn allen hier im Rund sollte klar sein, dass wir im Kampf um die klugen Köpfe des Landes den öffentlichen Dienst im Vergleich zur freien Wirtschaft auch attraktiv gestalten müssen. Ein Beispiel für fehlende Attraktivität ist nämlich aus unserer Sicht die seit 2015 geübte Praxis der Reisekostenerstattung. Mit unserem Änderungsantrag beabsichtigen wir die Wiedereinführung des Tagegelds für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, denn wenn die Beschäftigten mehr als acht Stunden unterwegs sind, dann soll das auch entsprechend bezahlt werden. Thüringen ist hier übrigens das einzige Bundesland, das diesen Aufwand nicht entschädigt. Außerdem enthält unser Änderungsantrag Anpassungen, die nur Berichtspflichten beinhalten, aber tatsächlich ist das auch etwas Wichtiges, was den darauf Angewiesenen natürlich Halt und Orientierung gibt. Das wird gern vergessen und teilweise wahrscheinlich auch seitens der Regierung absichtlich außer Acht gelassen und spart dem Freistaat daher auch Gelder ein, was aber nicht im Sinne der Betroffenen sein kann. Der entscheidende Inhalt des Gesetzentwurfs ist aber das Altersgeld, das nunmehr für Thüringen erstmals geregelt wird, nachdem es vor sieben Jahren bereits im Bund eine entsprechende Regelung gab und außerdem in fünf weiteren Bundesländern bereits zur Anwendung kommt. Mit dem Altersgeld sollen nun Beamte und Richter eine adäquate Altersversorgung erhalten, die ihnen aufgrund der Beendigung des Beamtenverhältnisses entgeht. Ich habe das schon mal angesprochen: Es erfolgt, wenn ein Beamter aus dem Dienst ausscheidet, eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Folgendes dazu muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Diese Nachversicherung allein reicht nach EuGH eben nicht aus, um eine ähnlich hohe Rente in der Rentenversicherung aufzubauen, wie Beamte und Richter als Pension erhalten würden. Daher fordert der EuGH selbst einen zusätzlichen monetären Ausgleich, der eine der Pension entsprechende Altersversorgung aufbaut. Also wirklich gut gemacht – an die Rentenpolitiker im Bund seitens der Altparteien –, was sie aus der Rente gemacht haben! Um das zu ermöglichen, bedarf es nun des Altersgeldes, und wir als AfD-Fraktion ergänzen diesen Vorschlag der Landesregierung um das Modell einer Altersgeldabfindung als eigenverantwortliche Alternative zum herkömmlichen Altersgeld. Eigenverantwortlich, weil der Anspruchsteller eben wählen kann und selbst die Möglichkeit erhält, sich mittels dieser Abfindung eine adäquate private Altersvorsorge aufzubauen.
(Beifall AfD)
Im Übrigen würde das Problem, wenn die AfD in Regierungsverantwortung wäre, gar nicht bestehen. Wenn es erst Urteile der Verfassungsgerichte oder wie hier beim Altersgeld eines Hinweises des EuGH braucht, um Beamte und Richter für ihren Dienst angemessen zu alimentieren, dann ist das schon bitter und zeigt vor allem eines, nämlich den niedrigen Stellenwert, den Beamte und Richter bei der linken Landesregierung aus Linken, SPD und Grünen einnehmen.
(Beifall AfD)
Dass sich Staatsdiener und Staat einander nichts schulden, sondern sich fair voneinander trennen, sollte meiner Meinung nach eine Selbstverständlichkeit sein. Leider scheint es jedoch bei der rotrot-grünen Landesregierung mit Selbstverständlichkeiten nicht allzu weit her zu sein. Statt Zuverlässigkeit beim Alimentationsprinzip konzentriert sich die linke Landesregierung lieber darauf, den Beamten alle naselang neue Belehrungen zur Diensttreue und politischen Neutralität zukommen zu lassen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ge-
hört sich auch so!) Aber der Diensteid verbietet es den Beamten nicht, eine abweichende politische Meinung zu haben, solange diese natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und der fDGO steht. Seinen Dienst muss der Beamte ohnehin unpolitisch leisten, und ich behaupte mal, das haben die Beamten im Freistaat Thüringen in den letzten 30 Jahren auch ohne Ihre Belehrungen sehr gut hinbekommen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Fühlen Sie sich eigentlich persönlich angegriffen von dem, was Ihr Fraktionsvorsitzender über Sie sagt?) Das, was Sie momentan machen, werte Damen und Herren von der linken Landesregierung, das, was Sie in den letzten Monaten mit Ihrem als Belehrung getarnten Staatsbürgerkundeunterricht machen, ist eben kein unpolitischer Dienst, zu dem auch Sie verpflichtet sind. Die meisten, die Sie da belehren,
(Beifall AfD)
haben eine ganz ähnliche Indoktrination im Staatsbürgerkundeunterricht der DDR kennen- und lieben gelernt. Die so Belehrten sind nämlich nicht auf den Kopf gefallen und können sich sehr gut erinnern, wer sie schon im Kindesalter derartig erziehen wollte. Dass Sie damit in einem Wahljahr Wahlen beeinflussen, nehmen Sie nicht nur in Kauf, ich unterstelle sogar, dass das Absicht ist. Damit machen Sie das, was Sie nämlich am besten können, Sie handeln undemokratisch
(Beifall AfD)
und beschädigen wieder einmal die Demokratie und stellen sich dann auch noch in aller Öffentlichkeit hin und behaupten, die einzig wahren Demokraten zu sein.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie reden die ganze Zeit zu Ihrer Fraktion!) Nein, ich rede zur Landesregierung, die leider nicht da ist, aber Sie können ja gern die Landesregierung einholen.
(Unruhe DIE LINKE)
Aber unabhängig davon, am Wochenende können alle gern zeigen, was sie von solchen Umerziehungsmaßnahmen halten.
(Beifall AfD)
Ein funktionsfähiger Freistaat Thüringen benötigt nachhaltig einen professionellen und loyalen und eben nicht politisch loyalen Personalkörper. Es wäre schlimm für den Freistaat, wenn er gute Beschäftigte verliert, die ansonsten ihrem Diensteid entsprechend solide ihren Job erledigt hätten. Aber dennoch, unter heutigen Gesichtspunkten ist das Altersgeld ein wichtiger Schritt. Ein solcher Schritt, aus dem Beamtentum heraus in die freie Wirtschaft, in Zeiten wie heute, in denen die freie Wirtschaft händeringend neues Blut sucht, ist nach diesem Gesetzentwurf und unserem Änderungsantrag nicht mehr mit dem Risiko und finanziellen Verlust verbunden, wie es früher war.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ergibt doch alles keinen Sinn!) Doch, ergibt es. Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Rücküberweisung an den HuFA, um die noch erforderlichen kommunalen Anhörungen vornehmen zu können. Danke.
(Beifall AfD)
