Raymond Walk
Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dirk Bergner, ehrlich gesagt, habe ich bis heute damit gerechnet, dass die FDP ihren Antrag zurückzieht. Ich will das auch gern begründen. Schon die Aufnahme umgangssprachlicher Bezeichnungen in Ihrem Antrag wie „Kommunalparlamente“ – Sie haben es an den Zwischenrufen gehört – spricht nicht dafür, dass Sie das sehr akribisch vorbereitet haben.
(Beifall CDU)
Als ehemaliger Bürgermeister wissen Sie das natürlich.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Die Antwort, die ich hätte, wäre einen Ordnungsruf wert!) Ich will es nur noch einmal sagen, weil sich das so ein bisschen eingeschliffen hat, von „Kommunalparlamenten“ zu sprechen. Die Gesetzgebungskompetenz ist die Befugnis jedes Hohen Hauses. Die Gesetzgebungskompetenz steht Vertretungsorganen gerade nicht zu. Aber das ist nicht entscheidend. Entscheidend ist die Tatsache, dass dieser Antrag komplett ins Leere läuft und inhaltlich überholt ist. Ich will Ihnen, Kollege Bergner, weil wir uns lange kennen, zugutehalten, dass die Intention des Antrags nachvollziehbar ist, dass die kommunale Familie bei der Umsetzung der neuen ThürKO nicht alleingelassen wird, ohne dass man seitens des Innenministeriums dabei hilft, das praktikabel umzusetzen. Aber es ist – wie bereits ausgeführt – inhaltlich überholt. Ich will die Zeitabläufe noch mal kurz darstellen, damit man das im Kontext verstehen kann. Die Corona-Pandemie hat uns im letzten Jahr gezeigt, dass wir für Ausnahmesituationen in der ThürKO außerhalb des Eilentscheidungsrechts des Bürgermeisters nach § 30 ThürKO nicht die hinreichenden Regelungen haben. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, eine Änderung auf den Weg zu bringen. Die sollte schlank sein und die Kommunen nicht überstrapazieren, belasten. Das Ganze ist schon über anderthalb Jahre her. Am 8. Mai des letzten Jahres haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Wir wollten das schmal haben, auf der anderen Seite aber auch pandemiesicher und – wie gesagt – ohne die vor Ort handelnden Bürgermeister und Landräte zu überfordern.
(Beifall CDU)
Inzwischen, das ist klar, haben wir am 11. März unseren Gesetzentwurf in Drucksache 7/869 beschlossen, interessanterweise gegen die Stimmen Ihrer damaligen Fraktion und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Zwei Monate später – Kollege Bilay hat es angesprochen – kamen dann die Anwendungshinweise. Ich muss mal sagen, die CDUFraktion steht ja nicht im Verdacht, die Landesregierung unbegründet zu loben, in dem Fall das Thüringer Innenministerium oder den Innenminister. Aber auch hier im Hause gilt: Was wahr ist, muss wahr bleiben.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Hört, hört!) Da will ich nur noch einmal kursorisch sagen, was in diesen Anwendungshinweisen – ich habe sie auch dabei, insgesamt 14 Seiten waren es – doch sehr kleinteilig und detailliert geregelt war, nämlich die Feststellung von Notlagen nach § 36a, die Einladung zu einer Sitzung nach § 36a, die Sitzungsleitung selbst bei technischen Störungen, die Auslegung der Frage, wann man beschlussfähig ist, die Frage der Öffentlichkeit – was Sie ja angezweifelt haben; auf Seite 8 steht es, eine ganze DIN-A4Seite, Öffentlichkeit in Sitzungen nach § 36a – oder auch die Herstellung der Öffentlichkeit im Umlaufverfahren. All das ist detailliert geregelt. Nicht zuletzt die Schaffung der technischen Voraussetzungen, die Verantwortungsbereiche und auch der von Ihnen erwähnte Datenschutz nach § 36a Abs. 3 Satz 2 sind geregelt worden. Ich finde – damit will ich es bewenden lassen –, eine sehr hilfreiche und weiterführende Handlungsreichung für die Kommunen vor Ort.
(Beifall CDU)
Ich will vielleicht noch einen Punkt aufgreifen. Warum ich auch nicht verstehe, dass dieser Punkt nicht abgesetzt ist: Weil wir uns natürlich noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung gesetzt haben. Wir haben gefragt: Habt Ihr denn aus eurer Sicht noch Punkte, die zu regeln sind? Die sagen eindeutig: Nein, wir sehen keinen Handlungsbedarf. Vielmehr sagte uns der Gemeindeund Städtebund – das ist mein letzter Satz –, dass gegenwärtig sogenannte Musterhauptsatzungen vom Gemeinde- und Städtebund gemeinsam mit dem Thüringer Innenminister erarbeitet werden. Die beschäftigen sich mit allerlei Fragen, aber insbesondere auch mit der Frage der digitalen Ratssitzung nach § 36a ThürKO. Wir können davon ausgehen – das erörtern wir immer wieder auch im Innen- und Kommunalausschuss –, dass diese Handlungsanweisungen vorgestellt bzw. dann veröffentlicht werden. Insofern ist klar – und damit möchte ich schließen –, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
