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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Ich hätte zwei Nachfragen. Wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, haben Sie in Ihren letzten Ausführungen gesagt, dass denkbar wäre, sich ähnlich wie im Falle von Syrien zu verhalten. Ich habe es so verstanden, dass das Thüringer Kabinett genau eine Landesaufnahmeanordnung beschlossen hat, die sich im Prinzip nahezu Schritt für Schritt an der Aufnahmeordnung für syrische Familienangehöre orientiert hat. Ist das richtig oder falsch? Und die zweite Frage, die ich hätte: Ist auch ohne konkreten Beschlussvorschlag – so habe ich Sie verstanden – in den Telefonkonferenzen die Frage von Landesaufnahmeanordnungen diskutiert worden und wenn ja, welche Position hat denn das Innenministerium dann in dieser Frage vertreten?

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