Diana Lehmann
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, das ist eine steile These, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments lediglich an der Arbeitsfähigkeit der Gruppe der FDP hier im Landtag festzumachen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) aber das kann man vielleicht später noch mal diskutieren. Dass wir ein Interesse daran haben, das umzusetzen, was rechtlich notwendig ist, haben wir schon am 9. September gezeigt, indem wir die Sondersitzung einberufen haben, um Ihnen überhaupt den Gruppenstatus zuzugestehen. Damals haben wir über die Frage gesprochen, welche Rechte Sie haben, und heute geht es eben um die Frage der finanziellen Ausstattung. Einen Punkt habe ich in der letzten Debatte schon angesprochen und der ist mir auch wichtig. Das ist das, was übrigens das Verfassungsgericht, das Sie ansonsten immer wieder zitieren, auch aufruft: Dass es einen merklichen Abstand zwischen einer Gruppe und einer Fraktion geben muss. Sie als FDP fordern jetzt, dass Sie quasi mit einer Kürzung um 20 Prozent von 930.000 Euro auf 745.000 Euro Grundausstattung und Oppositionszuschlag und Zuschläge, die Sie als Abgeordnete bekommen, kommen. Über die Personalkosten sprechen wir heute noch nicht, das wird den Ältestenrat später beschäftigen. Das wird meiner Meinung nach diesem Anspruch nicht gerecht. Selbst die allermeisten Länder – wir haben uns das auch noch mal angeschaut – kommen in der Regel auf einen Betrag um die 50 Prozent. Selbst Brandenburg, das Sie zitieren, ist bei 65 Prozent. Das ist alles also deutlich niedriger. Jetzt sagen Sie wieder, es ist ausgeurteilt und wir müssen das machen und das ist Ihr Anspruch. Ich könnte Ihnen jetzt auch sagen: Das regelt der Markt, da hat sich der Staat nicht einzumischen. Das machen wir nicht,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) sondern wir sagen, natürlich wollen wir das diskutieren. Aber wir werden darüber noch mal im Justizausschuss sprechen müssen, um eine Regelung zu bekommen, die hier im Parlament mehrheitsfähig ist, das ist auch notwendig. Allein zu viert können Sie das so nicht beschließen und wir werden uns natürlich konstruktiv im Ältestenrat dafür einsetzen, dass es eine Übergangslösung gibt, sodass Sie auch in der Zeit, in der es noch keine abschließende Finanzierungsvereinbarung gibt, weiterarbeiten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
