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Heike Werner

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner möchte ich wie folgt beantworten: Zu 1.: Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sind im Freistaat vier dezentrale Katastrophenschutzlager vorhanden, in denen auch die persönliche Schutzausrüstung für spezielle Einsatzlagen vorgehalten wird. Es handelt sich dabei um eine Materialreserve für die Katastrophenschutzeinheiten und nicht für die generelle Pandemiebeplanung. Die Katastrophenschutzlagerbestände werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt bewirtschaftet und stehen den unteren Katastrophenschutzbehörden als Reserve zur Verfügung, wenn die eigenen Lagerbestände aufgebraucht sind. Die Beschaffungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden regelmäßig bei Bedarf, zum Beispiel nach Gebrauch der Ausstattung, nach Ablauf des Verbrauchsdatums in der Regel in Form von öffentlicher Ausschreibung durchgeführt. Grundsätzlich richtet sich das Beschaffungsverhalten des öffentlichen Dienstes nach geltendem Vergaberecht. Ergeben die ermittelten Bedarfe sowie die daraus errechneten Auftragswertschätzungen, dass Beschaffungsvorhaben beispielsweise im Rahmen von Direktkäufen oder Verhandlungsvergaben durchgeführt werden können, so ist gegebenenfalls eine gezielte Einholung von Angeboten aus Thüringer Produktion möglich. Bezogen auf die Pandemie und die anfänglichen Lieferschwierigkeiten beim PSA reagierte man mit der vorübergehenden Vereinfachung auch umfangreicher Beschaffungsmaßnahmen. So gelten noch bis zum 31.12.2021 durch die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge erhöhte Wertegrenzen für die Verhandlungsvergabe. Darüber hinaus erlaubt unter anderem das Thüringer Vergaberecht die Berücksichtigung umweltbezogener sowie sozialer Aspekte, die im Ergebnis gegebenenfalls zu einer Beschaffung über nationale Produktionsstellen führen könnten. Die nähere Ausgestaltung der Beschaffungsvorgänge sowie die Festlegungen zusätzlicher Qualitätsmerkmale oder vorgenannte Aspekte bei der Maskenbeschaffung bestimmt die jeweilige Vergabestelle in eigener Zuständigkeit. Zu 2.: Im Lichte der Erfahrungen aus der Pandemie und den Abhängigkeiten von Importen aus Asien sollte ein originäres Interesse an heimischen Produktionskapazitäten bestehen. Eine zwingende Notwendigkeit, dass jede Region in Deutschland über eine eigene Maskenproduktion verfügen muss, besteht allerdings nicht. Bei entsprechend handelbaren Gütern ist in den seltensten Fällen davon auszugehen, dass regionale Produktionen vollständig von der regionalen Nachfrage aufgenommen werden. Die Produzenten müssen nunmehr auch alle anderen überregionalen Vertriebskanäle nutzen, um die Produktion abzusetzen. Zu 3.: Die zuständige Behörde der Landesregierung hat 2020 Unternehmen, die auf Produktion von persönlichen Schutzausrüstungen bzw. die Herstellung von Masken umgestellt bzw. diese ausgebaut haben, zu Fragen der Produktsicherheit und zum Inverkehrbringen der Produkte auf dem Markt beraten. Bei der Beschaffung muss die Landesregierung das Vergaberecht beachten. Die nationalen Hersteller, insbesondere die aus Thüringen, werden in Vergabeverfahren einbezogen. Bei der Vergabe von Aufträgen bleibt aber der Preis des Produkts bzw. der Leistung ein maßgebliches Kriterium. Grundsätzlich ist das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Zu 4.: Bei der Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen ist unter anderem die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit – kurz gesagt: die PSA-Benutzungsverordnung – zu beachten. Persönliche Schutzausrüstung ist danach jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Die persönlichen Schutzausrüstungen – wie Atemschutzmasken – sind danach so auszuwählen, dass sie Schutz gegenüber der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdung bieten, ohne selbst größere Gefährdungen mit sich zu bringen. Sie müssen grundsätzlich für den Einsatzort geeignet sein und den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen. Voraussetzung dafür, dass persönliche Schutzausrüstungen ihre Schutzfunktion erfüllen und auf den Markt gelangen können, ist die Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Es wird auf die Verordnung der EU Nummer 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen hingewiesen. Es sind hier die grundlegenden Sicherheitsanforderungen formuliert, die PSA erfüllen müssen, damit sie die Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer schützen und deren Sicherheit gewährleisten. Sie gelten unabhängig von privatem oder gewerblichem Verwendungszweck. Das nationale PSA-Durchführungsgesetz regt unter anderem an, dass durch Stichprobenkontrollen der Marktüberwachungsbehörden zu prüfen ist, ob die persönlichen Schutzausrüstungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Qualitätsmerkmale werden bei den Ausschreibungen und Vergaben berücksichtigt. Grundsätzlich werden nur solche persönlichen Schutzausrüstungen angeschafft, die über die erforderlichen Zertifizierungen verfügen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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