Thomas L. Kemmerich
a) Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und an den Geräten, die das online ermöglichen! Es gab in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen auf Verfassungs- und Europaebene, die in bestimmten Punkten die Besoldung und die Altersabsicherung der Beamten für rechtswidrig erklärten. Diese Entscheidungen wirkten sich auch in Thüringen aus. Das Land Thüringen ist als Dienstherr über Jahre seinen Treuepflichten eben nicht nachgekommen. Hier haben wir Nachbesserungsbedarf. Deshalb befassen wir uns mit einer ganzen Reihe von umfangreichen Folgerungen. Grundsätzlich ist es traurig, dass Thüringen erst nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen tätig wird. Wir als Freie Demokraten sehen das gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel im Allgemeinen, aber natürlich auch im öffentlichen Dienst als falsches Signal an. Damit ist Thüringen eben nicht für die – oder war es nicht – besten Köpfe attraktiv, sich für den Freistaat im öffentlichen Bereich zu engagieren. Die Landesregierung hatte nun im JuniPlenum einen Gesetzentwurf für ein Mantelgesetz eingebracht, ein Mantelgesetz, weil hier gleich zahlreiche Änderungen mit beamtenrechtlichem und finanziellem Bezug zusammengefasst wurden. Zum Beispiel wird die Benachteiligung der Beamten, die freiwillig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, nun angegangen. Dies sehen wir grundsätzlich als positiv an, denn es kann die Attraktivität für Menschen erhöhen, die sich im öffentlichen Dienst für den Freistaat engagieren wollen. Ich will auch jetzt nicht jede einzelne Regelung des Gesetzentwurfs noch mal auseinandernehmen. Wir haben uns das ja im Ausschuss angeschaut und Meinungen dazu eingeholt. Die AfD hat sich im Ausschuss nicht geäußert, deshalb ist es verwunderlich, dass nun im Nachhinein ein Änderungsantrag gestellt wird.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das machen die immer so, das ist nichts Neues!) Eine Sache muss man ankreiden, auch wenn Sie gerade rumschimpfen, das macht es mir jetzt schwer, die nächsten Sätze zu sagen, aber ich finde Ihren Ansatz gar nicht so uncharmant, nämlich eine Abfindung zu zahlen und damit die Sache tatsächlich auf andere Füße zu stellen. Das kann durchaus die Attraktivität im Beamtenrecht erhöhen. Ich halte es für systematisch sehr problematisch, dass Sie die Gleichstellung des Verzichts auf das Altersgeld mit dem Verlust des Altersgeldes für strafbares Handeln hier hinstellen. Da ist sicherlich ein großer Abstrich zu machen. Allerdings – wie gesagt – kommt das in meinen Augen und unseren Augen zu spät. Sie haben die Kommunalrelevanz angesprochen, insofern ist es eh nicht entscheidungsreif. Wir würden Ihren Änderungsantrag insofern ablehnen und ansonsten dem Gesetzentwurf der Regierung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
