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Heike Werner

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt diente der ergänzenden Feststellung von Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen, damit die Wirksamkeit dieser Wirkstoffe erhalten bleibt. Da dieser Entwurf unter Beteiligung von Expertinnen und Experten verschiedener hochrangiger internationaler humanmedizinischer und veterinärmedizinischer Einrichtungen erarbeitet wurde, wird dieser als zweckdienlich und effizient eingeschätzt. Zu Frage 2: Der vom Ausschuss des EU-Parlaments für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingebrachte Einspruch berücksichtigte nicht im Sinne des Erwägungsgrundes 42 der EU eine ausreichende Nutzen-RisikoBewertung, welche ein hohes Niveau der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten soll. Es wurde darin nur hinsichtlich der festzulegenden Kriterien für Wirkstoffe, die der Behandlung beim Menschen vorbehalten sein sollen, auf die WHO-Kriterien verwiesen. Die Tiergesundheit wäre damit jedoch bei der Festlegung von möglichen zukünftigen Verboten von Antibiotika zur Behandlung von Tieren nicht ausreichend zu berücksichtigen. Zu Frage 3: Die Auswirkungen auf die Behandlung von Haus- und Nutztieren und Tierschutzeinrichtungen wie Tierheimen sind derzeit noch nicht konkret abschätzbar. Kranke Tiere müssen behandelt werden können. Sich ergebende Therapie-Notstände sind zu analysieren und Lösungen im Sinne des Tierschutzes und einer Minimierung des Existenzrisikos zu sichern. Zu Frage 4: Die Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen muss ganzheitlich betrachtet werden. Neben neuen rechtlichen Regelungen zum Einsatz von Antibiotika ist wichtig, die Ursachen des Antibiotika-Einsatzes, bakterielle Infektionen, zu reduzieren. Dabei sind im Bereich der Tierhaltung die zahlreichen Einflussfaktoren auf die Entwicklung eines Krankheitsgeschehens wie die Fütterung, die Hygiene, die Haltungsbedingungen und das Management zu betrachten. Die nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft durch Nutztierhaltung, aber auch die Reduzierung von Erkrankungen bei Heimtieren sind somit einige Aspekte, welche sich auch auf den Einsatz von Antibiotika auswirken. Die Empfehlungen der Thüringer Tierwohlstrategie zur Optimierung der Haltungsbedingungen und zur Verbesserung des Tierwohls sind somit auch ein Baustein, um langfristig den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Gleichzeitig müssen auch die Anstrengungen der Humanmedizin zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes intensiviert werden, denn die Resistenz-Problematik kann nur über den One-Health-Ansatz für die Gesundheit und die Behandlung von Menschen und Tieren gemeinsam betrachtet gelöst werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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