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Prof. Dr. Hoff

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Ich will noch mal darauf hinweisen, dass Sie von einer falschen Prämisse ausgehen. Die Prämisse, die Sie aufstellen, heißt: Das gesamte Wohngebiet steht unter Denkmalschutz oder kann unter Denkmalschutz stehen, deshalb darf man dort nichts mehr machen. Dann würden alle, die das Schicksal erleiden würden, in einem denkmalgeschützten Gebiet wohnen zu müssen, von jeglicher Modernisierung und der Herstellung von Barrierefreiheit ausgeschlossen. Eine solch enge Fassung des Denkmalschutzbegriffs wäre ein Rückschritt und würde uns an vielen Stellen erhebliche Probleme in einem Land machen, das von einer Vielzahl von Kulturdenkmalen nicht bitter geschlagen, sondern gesegnet ist. Vor dem Hintergrund ist es völlig richtig, die Herstellung von beispielsweise Barrierefreiheit in einem solchen Wohngebiet auch zu ermöglichen und entsprechende Fördermittel bereitzustellen. Diese Maßnahmen sind dann in der konkreten Baudurchführung auch in den Zusammenhang der Gewährleistung von Denkmalschutz zu setzen. Wir reden hier nicht über die Waldschlösschenbrücke in Dresden, mit der quasi ein UNESCO-WeltkulturerbeStatus verloren wurde, sondern hier geht es – wie eigentlich an so vielen anderen Orten auch – um die Verbindung von Denkmalschutz auf der einen Seite mit Lebensqualität und Wohnqualität auf der anderen Seite.

Protokoll ↗