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Dirk Bergner

FDP 23.09.2021 Sitzungen 7/58

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Herr Bilay, etwas scherzhaft: Ich hatte nicht gelacht, geschweige denn Sie ausgelacht, ich habe böse geguckt. Das war scherzhaft. Herr Präsident, vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich möchte doch noch einmal auf die Dinge eingehen, die gesagt worden sind. Denn nach dem, was uns aus dem kommunalen Bereich gespiegelt wird, ist es eben nicht so, dass brauchbare Leitlinien vorlägen. Ich behaupte, es fehlt auch seit acht Monaten, und zwar fehlen Handlungsempfehlungen des Innenministeriums, welche Meeting-Software Daten- und Rechtssicherheit auch für Sitzungen der kommunalen Gremien, der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage, herstellt. Ich will mal eines sagen, Herr Kollege Walk: Wir sollten uns hier nicht in akademischen Deutungen verlieren, was nun Gemeinderäte und Kreistage sind. „Parlare“ kommt von Sprechen und ich hoffe doch auch, dass auch bei Ihnen in Gemeinderäten und in Kreistagen miteinander gesprochen wird. Ich habe als Abgeordneter zwischenzeitlich bereits eine Frage an den Datenschutzbeauftragen geschickt und dessen Antwort an die Verantwortlichen weitergeleitet; vier Fragen an Herrn Dr. Hasse, davon zwei die Feuerwehren betreffend und zwei zu kommunalen Gremien – ehe wir die Diskussion wieder neu aufmachen. Es kam eine Antwort – daran kann man sich ein Beispiel nehmen – binnen weniger Wochen, und zudem haben wir Kontakt zu den Spitzenverbänden aufgenommen. Auch hier kam die Rückmeldung – und da haben wir eine andere Antwort, Herr Kollege Walk, nämlich beispielsweise vom Landkreistag –, dass da durchaus noch sehr viel Luft nach oben für bessere Rahmenbedingungen ist. Ich möchte auch an das offene Schreiben der VG Kranichfeld an den Innenminister erinnern – das müsste auch Ihnen vorliegen –, die im Mai in diesem offenen Brief mitteilte, dass das Studium der Orientierungshilfen leider keine Erkenntnis brachte, welches der zahlreichen Videokonferenzsysteme sie als Verwaltung ihren Gemeinden als rechtssicher empfehlen kann. Ich zitiere daraus: Mit anderen Worten, es ergeben sich daraus mehr Fragen und Bedenken als Antworten – so die Rückspiegelung aus der Praxis. Da muss man leider feststellen, dass trotz des Antrags der Fraktion der FDP und trotz des Schreibens der VG Kranichfeld eben immer noch keine Gespräche des Ministeriums mit den Spitzenverbänden und vermutlich auch nicht mit dem Datenschutzbeauftragten stattgefunden haben, zumindest aber nicht – wie das im Antrag gefordert wird – eine gemeinsame Lösung für alle Thüringer Kommunen ausgearbeitet wurde. Meine Damen und Herren, dieser Antrag flankiert die rechtliche Normierung digitaler Sitzungen in den Kommunen. Er greift die Fragen eines von den Grünen beauftragten Rechtsgutachtens auf und berücksichtigt die Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände aus den Anhörungen. Deswegen bitte ich um Zustimmung, sofern Sie ernsthaft für digitale Sitzungen sind. Und sollten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von Union und R2G, allerdings an der Ansicht festhalten, dass die Gemeinderäte und Kreistage über das Eilentscheidungsrecht der Bürgermeister und Landräte in Katastrophenfällen wie der Pandemie weiter ausgeschlossen werden sollen, dass es keiner Rechtssicherheit bei digitalen Sitzungen oder eben gar keiner digitalen Sitzungen in kommunalen Gremien bedarf, wenn Sie wollen, dass Thüringen weiterhin Schlusslicht bleibt, dann verhalten Sie sich so, wie ich das hier wahrgenommen habe, denn dann ist eine Ablehnung des Antrags nur konsequent. (Beifall Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch zu dem, was Herr Sesselmann gesagt hat, etwas sagen. Die AfD hat im Innenausschuss genau zu diesem Thema auch einen Selbstbefassungsantrag gebracht, wo mir nur die Frage bleibt, warum, wenn das alles so überflüssig wäre, wie Sie heute behaupten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall Gruppe der FDP)

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