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Dr. Heesen

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Vielen Dank. Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Dazu möchte ich vorab noch einmal darauf hinweisen – weil die Frage nahelegt, dass das Bildungsministerium über die Schulnetzpläne oder das gesamte Berufsschulnetz entscheiden würde –, dass die Schulnetzplanung eine Aufgabe der Schulträger ist und nicht von der Landesregierung gemacht wird, sondern die Schulträger erstellen Schulnetzpläne, denen wir, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, zustimmen. Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, dann stimmen wir nicht zu. Insofern möchte ich noch einmal klarstellen, dass es keine Tätigkeit oder Aufgabe des Bildungsministeriums ist, einen Schulnetzplan für Thüringen zu erstellen, sondern wir begleiten die Schulträger und stimmen zu oder stimmen am Ende nicht zu, je nachdem, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schulträger haben uns ihre Planungen vorgelegt und wir befinden uns in Abstimmungen. Wir haben in sehr vielen Bildungsregionen schon Kompromisse erreicht, sodass wir Ende September/Anfang Oktober dann die Zustimmung bzw. Nichtzustimmung erteilen werden. Zu Frage 2 – konkrete Vorstellungen bezüglich des Berufsschulstandorts Mühlhausen: Wir sind auch mit der Berufsbildungsregion Nord in Abstimmung. Auch dort haben Gespräche stattgefunden, finden Gespräche weiter statt. Es hat sich gezeigt, dass wir die Schulnetzplanungen der Schulträger in der Region Nord weitestgehend mittragen. Klärungsbedarf besteht in der Tat – und darauf zielt die Frage ab – für die Ausbildungsberufe Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement und Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwaltsfachangestellter. Zu Frage 3: Angesichts der noch laufenden Abstimmungen kann ich das nicht abschließend beantworten. Ich kann nur noch mal die Ausgangslage schildern. Wir haben die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. zur Rechtsanwaltsfachangestellten an drei Schulstandorten in Thüringen. Einer ist Erfurt, einer Gera, einer Mühlhausen. Die Zahl der Auszubildenden beträgt in Erfurt 14 Auszubildende im ersten und 13 Auszubildende im zweiten und 14 Auszubildende im dritten Lehrjahr. In Gera sind im ersten Lehrjahr für Rechtsanwaltsfachangestellte fünf Auszubildende, im zweiten Lehrjahr neun und im dritten Lehrjahr elf. In Mühlhausen sind im ersten Lehrjahr sechs Auszubildende, im zweiten Lehrjahr neun und im dritten Lehrjahr sieben. Das sind Faktoren, die wir berücksichtigen müssen, denn Sie wissen auch, dass ein Leitkriterium für die Schulnetzplanung die Klassengröße ist. Zu Frage 4: Der Sitz des Landgerichtsstandorts in Mühlhausen ist in § 3 des Thüringer Gerichtsstandortgesetz verankert. Das Landgericht Mühlhausen ist eines der nur insgesamt vier Landgerichte in Thüringen. Dem Landgericht Mühlhausen kommt unter den Landgerichten eine herausgehobene Bedeutung zu, weil dort Wirtschaftsstrafsachen behandelt werden. Es gibt dort vier Wirtschaftsstrafkammern. Durch diese Schwerpunktsetzung wurde eine zentrale Zuständigkeit dauerhaft im Norden des Freistaats angesiedelt und dadurch dieser Gerichtsstandort attraktiv gehalten, weil es sich hier um eine hochkomplexe juristische Spezialmaterie handelt, die für viele ehrgeizige Juristinnen und Juristen ein Betätigungsfeld ist, was sie gern wählen. Dadurch besteht hier ein interessantes Arbeitsumfeld, was auch für Auszubildende interessant ist. Und natürlich hängt die Attraktivität eines Ausbildungsplatzes nicht nur von den Materien ab, die an dem Gerichtsstandort bearbeitet werden, sondern auch von den Rahmenbedingungen in der jeweiligen Kanzlei. Wir denken, dass durch diese Spezialisierung, insbesondere in Mühlhausen, gute Rahmenbedingungen herrschen, um auch interessante Kanzleien und einen guten Ausbildungsplatz zu finden.

Protokoll ↗