Kerst
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Überprüfung durch die Begünstigten selbst oder deren Steuerberater hat sich in einer Vielzahl der betroffenen Fälle herausgestellt, dass sich die Geschäftslage besser entwickelt hat und ein verminderter Liquiditätsengpass festgestellt wurde. In der Folge wurden in dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes bis 17. September 2021 insgesamt 1.887 freiwillige Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 15.105.784,40 Euro geleistet. Zu Frage 2: Aus den eingegangenen freiwilligen Rückzahlungen und den teilweise dazu eingegangenen Vorankündigungen lassen sich keine Verbindungen zu Vorhaben mit Verdacht auf Subventionsbetrug oder Förderfällen, für die eine Strafanzeige erfolgt ist, herstellen. Bei allen Fällen, in denen die Thüringer Aufbaubank eine Anzeige erstattet hat, ging ein Anhörungsverfahren voraus und es wurde ein Widerrufsbescheid erlassen. Zu Frage 3: Bei den in der Mündlichen Anfrage benannten Rückzahlungen in Höhe von 15,2 Millionen Euro handelt es sich ausschließlich um Rückzahlungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes. Von den freiwilligen Rückzahlungen entfielen ca. 20 Prozent auf Soloselbstständige und ca. 80 Prozent auf Unternehmen. Zu Frage 4: Der Thüringer Landesregierung war und ist die prekäre Lage der Soloselbstständigen in der Corona-Krise durchaus bewusst. Daher hat die Thüringer Landesregierung unter anderem im Rahmen der Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II ergänzende Landesleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt, die nunmehr auch durch die Leistungen des Bundes im Rahmen der Neustarthilfe für Soloselbstständige gewährt werden. Außerdem wurde aufgrund des verspäteten Starts der Neustarthilfe eine Möglichkeit der Vorfinanzierung der beantragten Unterstützungsleistungen der Neustarthilfe eingeräumt. Vielen Dank.
