Weil
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Planung zum Deutschlandtakt ist eine Untersuchung des Bundes. Sie zielt in erster Linie auf das langfristige, großräumige Angebotskonzept im Schienenpersonenfernverkehr auf den Hauptachsen zwischen großen Städten und Ballungsräumen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ausreichender Kapazitäts- und Wachstumsreserven für den Schienengüterverkehr. Die Länder wurden nicht aktiv beteiligt, sondern haben lediglich die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Angebotskonzepte, das heißt Linien- und Mengengerüste, für den Schienenpersonenverkehr zur Berücksichtigung zugearbeitet. Darüber hinaus wurde in sogenannten Akteurinnenkonferenzen über die Entwurfsstände informiert, zuletzt über den vorläufig abschließenden dritten Gutachterentwurf im Juli 2020. Ihnen wurde im Anschluss die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Thüringer Landesregierung hat zum zweiten und dritten Gutachterentwurf eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam: Die Deutschlandtakt-Untersuchung dient dem Bund ausdrücklich als Instrument zur Ableitung passgenauer Infrastrukturmaßnahmen, zur Umsetzung des langfristig geplanten Schienenpersonenfernverkehrsangebots unter Berücksichtigung eines Wachstums im ebenfalls großräumigen Schienengüterverkehr, der sogenannten fahrplanbasierten Infrastrukturplanung. Aus dem erzielten Zielfahrplan wurden demgemäß entsprechende Infrastrukturbedarfe abgeleitet. Die Möglichkeit zur Vorgabe bzw. Anmeldung direkter Infrastrukturvorhaben bestand diesem Planungsprinzip folgend insoweit gerade nicht. Die vollständige Herstellung der Zweigleisigkeit der Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Jena und Gera wurde aus den Zielfahrplanuntersuchungen nicht als Infrastrukturmaßnahme abgeleitet. Die abgeleiteten Infrastrukturmaßnahmen wurden anschließend einer volkswirtschaftlichen Bewertung nach der geltenden Methodik der Bundesverkehrswegeplanung unterzogen. Unter den danach positiv bewerteten und in den sogenannten vordringlichen Bedarf aufgenommenen Maßnahmen, dem sogenannten Gesamtplanfall Deutschlandtakt, liegen die folgenden zwei ganz oder teilweise auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen liegenden: erstens der Ausbau der Bestandsstrecke Frankfurt – Erfurt unter anderem im Bereich Bebra-Gerstungen für hohe Geschwindigkeiten zur Erreichung der im Deutschlandtakt-Konzept unterstellten Zielfahrzeit und zweitens die Errichtung von Überwerfungsbauwerken im Knoten Erfurt zur behinderungsfreien bzw. gleichzeitigen Einfahrt von Zügen in und aus verschiedenen Richtungen aufgrund beabsichtigter Mehrverkehre im Schienenpersonenfernverkehr und Schienenpersonennahverkehr. Vielen Dank.
