Heike Werner
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will jetzt nur auf ein paar wenige Fragen antworten. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss zu dem Antrag länger diskutieren werden. Es gab schon den Hinweis, dass es vielleicht eine Anhörung geben wird. Das würde ich sehr begrüßen. Frauenmilchbanken sind nämlich bisher in meinem Haus nicht thematisiert worden. Herr Montag, weder von Krankenhäusern noch von Verbänden wurde das als Thema an uns herangetragen. Entsprechend liegen auch noch nicht so viele Informationen vor, sodass eine abschließende Bewertung und Empfehlung hier an dieser Stelle schwierig ist. Aber wir versuchen zumindest, ein paar wenige Fragen zu beantworten. Ich freue mich auf jeden Fall auf eine Diskussion im Ausschuss. Warum das Thema „Stillen“ wichtig ist, darüber wurde schon ganz viel gesprochen. Ich glaube, das müssen wir jetzt hier nicht weiter ausdiskutieren. Ich würde deswegen etwas zum Thema „Investitionen“ sagen wollen, weil das hier von Herrn Montag etwas falsch dargestellt wurde. Bezüglich der Zuständigkeit des Freistaats Thüringen für Investitionen, den Aufbau und die Inbetriebnahme von Frauenmilchbanken muss Folgendes angemerkt werden: Investitionskosten sind nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderfähig, soweit dies zur Erbringung der Leistungen aus dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses nach dem Krankenhausplan erforderlich ist. Soweit in den Kliniken Milch an die in stationärer Behandlung befindlichen Säuglinge abgegeben wird, ist diese Fördervoraussetzung erfüllt. Allerdings gehört es nicht zu den Aufgaben eines Krankenhauses, Frauenmilch darüber hinaus zu sammeln, zu untersuchen, zu lagern und an über Krankenhausbehandlungen hinausgehende Verwendungen abzugeben. Deswegen dürfen dafür keine Krankenhausfinanzierungsmittel eingesetzt werden. Lassen Sie mich etwas zur Datenlage sagen. Wie gesagt, hier bin ich auf eine mögliche Anhörung gespannt, weil wenig Daten vorhanden sind. Ich kann hier etwas zur Zahl der Behandlung von Frühgeborenen sagen. Das waren im Jahr 2015 1.378, im Jahr 2016 1.444, im Jahr 2017 1.421, im Jahr 2018 1.490, im Jahr 2019 1.290 Frühgeborene, die behandelt wurden. Für das Jahr 2020 kann ich Ihnen die Daten noch nicht sagen. Über die Anzahl von Frauen mit Spenden liegen in Thüringen keine Daten vor und es gibt auch keine Daten über die Versorgung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen mit gespendeter Frauenmilch. Natürlich sind grundsätzlich Einrichtungen und Verfahren zu begrüßen und positiv zu bewerten, die eine Versorgung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen an der Stelle unterstützen, aber wie gesagt, das Thema wurde bisher nicht von Verbänden und Krankenhäusern, aber auch nicht vom Runden Tisch Hebammen an uns herangetragen. Sie haben den Verein Frauenmilchbank Initiative e. V. angesprochen. Ziel des Vereins ist, dass es im Jahr 2023 in jedem Bundesland mindestens eine Frauenmilchbank geben soll. Sie haben schon gesagt, nach den Angaben des Vereins gibt es in Thüringen derzeit drei Standorte von Frauenmilchbanken: am Universitätsklinikum Jena, am Helios Klinikum Erfurt und am St. Georg Klinikum Eisenach. Weitere sind mir nicht bekannt. Mir sind auch keine Initiativen zur Errichtung von Frauenmilchbanken in Thüringen bekannt bzw. an uns herangetragen worden und wie bereits ausgeführt sind Investitionskosten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz an der Stelle förderfähig, soweit sich diese auf die Erbringung von auf Krankenhausversorgung zuzurechnende Leistungen beziehen. Gefördert wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags der Krankenhäuser. Da liegt uns – wie gesagt – keiner vor, und kleinere Investitionen und Baumaßnahmen bis zu einem Wertumfang von 1 Million Euro können die Krankenhäuser in eigener wirtschaftlicher Entscheidung aus den pauschalen Fördermitteln des Landes finanzieren. Lassen Sie mich noch etwas zur finanziellen Frage sagen. Die Notwendigkeit einer Anschubfinanzierung ist bisher aufgrund nicht vorhandener Informationen und Förderanträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu begründen. Zu den Betriebskosten selbst ist noch zu sagen, dass die Betriebskosten der Krankenhäuser und somit der Frauenmilchbanken, soweit sie in stationärer Behandlung befindliche Frühgeborene und kranke Neugeborene versorgen, zu den regulären Krankenhausleistungen gehören und damit eben auch aus den mit den Krankenversicherungen vorhandenen Budgets finanziert werden. Darüber hinausgehende Spendenverteilung von Frauenmilch wird gegenwärtig nicht aus dem Krankenhausbudget finanziert, da es sich nicht um eine Krankenhausleistung handelt. Sie haben jetzt noch angesprochen, dass sich das Land dafür einsetzen möge, dass hier im Rahmen des DRG-Systems entsprechende Verbesserungen umgesetzt werden. Sie wissen natürlich, dass das Land darauf weder direkt noch indirekt Einfluss hat, weil das DRG-System und die Vergütungssysteme in der Zuständigkeit der Verbände der Selbstverwaltung auf Bundesebene liegen. Die Länder sind dabei nicht beteiligt, aber natürlich gibt es bei entsprechenden Diskussionen und entsprechenden Vereinbarungen die Möglichkeit, dass das System weiterentwickelt wird, beispielsweise durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Hier werden entsprechende Beschlüsse gefasst und geprüft, damit neue Krankenhausleistungen in den DRG-Katalog aufgenommen werden können. Ich erhoffe mir natürlich, dass es nach der Bundestagswahl hier insofern Veränderungen gibt, als das DRG-System insgesamt an der Stelle – das sieht man auch wieder – nicht hilfreich ist und den Krankenhäusern gar keine Möglichkeiten gibt, an der Stelle selbst aktiv zu werden. Aber, wie gesagt, das ist eine Frage, die sich nach der Bundestagswahl stellt. Das vielleicht in aller Kürze zu den Fragen, die ich zumindest an dieser Stelle beantworten wollte, damit nichts falsch im Raum bleibt. Ansonsten freue ich mich auf eine Diskussion im Ausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
