Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten Buchholz und Stempeda liegt aufgrund der Zugehörigkeit dieser Ortsteile zur Stadt Nordhausen bei der Stadt Nordhausen. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung hat die Landesregierung insoweit keine eigenen spezifischen Kenntnisse zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3. Hinsichtlich einer Einschränkung des Verkehrs ist grundsätzlich anzumerken, dass öffentliche Straßen Thüringens für den Allgemeingebrauch bestimmt sind. Sofern örtliche Gegebenheiten zum Beispiel eine temporäre Nutzungseinschränkung oder eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit zwingend erforderlich machen, so wäre hierfür die Verkehrsbehörde der Stadt Nordhausen zuständig. Für den geschilderten Fall ist allgemein bekannt, dass die Stadt Nordhausen als zuständiger Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung weiterer Behörden geeignete Maßnahmen zur Senkung der Verkehrsbelastung prüft. Zu Frage 4: Zur Beantwortung dieser Frage hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mitgeteilt, dass im Zeitraum August 2019 bis August 2021 in beiden Ortschaften keine zielgerichteten Verkehrskontrollen durchgeführt wurden. Die Verkehrs- und Verkehrsunfalllage lasse vollzugspolizeilich in den benannten Ortschaften keine Auffälligkeiten erkennen, welche besonderer Intervention bedürfen. Ergänzend ist anzumerken, dass es im Übrigen hierfür an geeigneten Anhaltemöglichkeiten mangelt. Unabhängig davon bleiben die Ortschaften Buchholz und Stempeda im Rahmen der polizeilichen Ressourcen weiterhin Bestandteil der allgemeinen polizeilichen Streifentätigkeit. Vielen Dank.
