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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 23.09.2021 Sitzungen 7/58

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, liebe Träger der Erwachsenenbildung! Der vorliegende Gesetzentwurf – wir sind ja bereits in der zweiten Lesung – wurde in der ersten Lesung auch schon intensiv diskutiert oder auf jeden Fall wurde deutlich gemacht, welche Probleme entstehen könnten. In der Intention des Gesetzentwurfs sind wir uns – glaube ich – alle einig. Das heißt, wir wollen die Erwachsenenbildung stärken, und wir wollen gerade die Probleme, die infolge der Corona-Pandemie aufgetreten sind, lösen oder wenigstens abmildern. Aber eine Sache war danach deutlich geworden. Deswegen war es auch wichtig, eine Anhörung durchzuführen, und zwar die Erstattung des Jahres 2024. Es ist ja so, dass es bei der Förderung eine Grundförderung gibt, die sich aus einem Sockelbetrag und einem variablen Anteil zusammensetzt. Der variable Anteil basiert auf den Unterrichtseinheiten, also dem Anteil der Unterrichtseinheiten in dem jeweiligen Zeitraum. Und dadurch, dass man auf das vorletzte und das vorvorletzte Jahr zurückgreift – das sind ja gerade in den Jahren 2020 und 2021 für die Träger der Erwachsenenbildung keine normalen Jahre gewesen, sondern Ausnahmejahre mit weniger Kursen, alles coronabedingt, sodass gerade diese Jahre nicht mit in die Berechnung einbezogen werden sollten. Jetzt kam der Vorschlag – im ursprünglichen Gesetzentwurf vor der Änderung –, das Jahr 2022 für die Erstattung in 2024 doppelt zu zählen. Wir wissen zwar, dass wir uns auf einem guten Weg befinden, die Corona-Pandemie zu bekämpfen, aber wir wissen noch nicht, was in 2022 ist. Schon in der ersten Lesung haben wir gesagt, 2022 wird eher ein Übergangsjahr sein, wo es vielleicht noch nicht die Zahlen gibt, die wir vor der Pandemie gehabt haben. Das hat sich in den Stellungnahmen, in der Anhörung dann auch bestätigt, sodass in der Berechnung noch mal auf das Jahr 2019 abgezielt wird, was ein normales Jahr war. Das hat den Nachteil, wie Frau Baum gesagt hat, normalerweise sollen immer zwei Jahre einbezogen werden, weil es bei den Trägern immer mal Schwankungen gibt. Hier ist 2019 aber der Wunsch der freien Träger und des Thüringer Volkshochschulverbundes. Alle Anzuhörenden haben diese Variante vorgeschlagen und deswegen sollten wir diese Variante auch annehmen. Der geänderte Gesetzentwurf trägt dem Rechnung. In dem Zusammenhang noch einmal: Wir geben jetzt die Planungssicherheit an die Erwachsenenbildner zurück, was gut ist, denn wir haben alle kein Interesse daran, dass in Zukunft weniger Angebote stattfinden. Denn – Kollege Schaft hat es auch schon gesagt – die Erwachsenenbildung ist die vierte Säule in unserem Bildungssystem und leistet einen unverzichtbaren Beitrag für lebenslanges Lernen, für Weiterbildung, aber auch für Schüler oder auch Erwachsene, die noch ihren Abschluss nachholen wollen. Das hat auch in den letzten zwei Jahren gelitten, und deswegen brauchen wir die Ressourcen, die Kraft auch bei den Erwachsenenbildnern, und deswegen sollten wir sie auch unterstützen. Das tun wir mit dem Gesetzentwurf, dem die CDU-Fraktion zustimmen wird. Wir wünschen den Trägern der Erwachsenenbildung in Thüringen alles Gute und weiterhin viel Erfolg und uns allen reichhaltige Angebote, die wir auch verstärkt annehmen sollten. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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