Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Lassen Sie mich zunächst vorweg zum Sachstand mitteilen, dass bislang eine förmliche Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über eine Ablehnung des Einvernehmens nach § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz für die Landesaufnahmeanordnung des Freistaats Thüringen der Landesregierung nicht vorliegt. Zu den einzelnen Fragen: Zu Frage 1: Bei den Abstimmungen am 18. und 19. August 2021 handelt es sich um zwei kurzfristig einberufene Telefonschaltkonferenzen der Innenminister und Innenministerinnen des Bundes und der Länder zur aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan. Eine förmliche Beschlussvorlage existierte nicht. Antwort zu Frage 2: Eine formale Abstimmung fand mangels Beschlussvorschlag nicht statt. Die Innenminister waren sich jedoch im Verlauf des Gesprächs einig, dass weiterhin Ortskräfte, deren Familienangehörige sowie besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan nach Deutschland gebracht werden sollen. Nach deren Ankunft in Deutschland soll eine humanitäre Aufnahme in einem individuellen, vereinfachten und unbürokratischen Verfahren erfolgen, wofür das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz nach Prüfung des Einzelfalls die Aufnahme der entsprechenden Personen, insbesondere Ortskräfte, erklären und eine Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen erteilen kann. Antwort zu Frage 3: Aufgrund der kurzfristig erfolgten Einladungen zu den Telefonschaltkonferenzen und mangels einer förmlichen Beschlussgrundlage fand keine Abstimmung mit dem TMMJV statt. Antwort zu Frage 4: Die Landesaufnahmeanordnung des Freistaats Thüringen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, wurde auf Vorschlag des TMMJV von der Landesregierung einstimmig beschlossen. Die Landesregierung ist sich ihrer humanitären Verantwortung bewusst und will daher legale Migration für Geflüchtete aus Afghanistan schaffen. Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms soll afghanischen Staatsangehörigen, die infolge des Kriegs aus ihrem Heimatland fliehen mussten und deren Leib, Leben oder Freiheit infolge der Machtübernahme durch die Taliban ernsthaft bedroht sind und die eine Einreise zu ihren in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, die Möglichkeiten zur Aufnahme in Thüringen gegeben werden. Mit Blick auf die erheblichen bundesweiten, europäischen und außenpolitischen Implikationen ist aber auch eine enge Abstimmung mit dem Bund und den Bundesländern unerlässlich. Daher ist die Aufnahme der Geflüchteten entsprechend dem Vorschlag des TMMJV gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz mit dem BMI abzustimmen. Als Vorbild kann dabei das abgestimmte Vorgehen des Bundes und der Länder bei der Aufnahme von Geflüchteten anlässlich des Bürgerkriegs in Syrien im Jahr 2013 dienen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
