Astrid Rothe-Beinlich
Fragestunde
Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder für ein Aufnahmeprogramm des Bundes für Geflüchtete aus Afghanistan Nach vorliegenden Presseberichten fand am 18. August 2021 eine telefonische Sitzung der Innenministerkonferenz der Länder mit dem Bund statt. Laut „Spiegel“ wurde dabei ein entsprechender Beschluss gefasst, in dem die Länder vom Bund ein Programm zur Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan fordern. Diesen Beschluss hatte der Bundesinnenminister als Begründung dafür herangezogen, das vom Kabinett beschlossene Thüringer Landesaufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete abzulehnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es zur Sonderinnenministerkonferenz am 18. August 2021 eine Beschlussvorlage, die eine Ablehnung von Landesaufnahmeanordnungen für afghanische Flüchtlinge vorsieht oder entsprechende Landesaufnahmeprogramme ausschließt und, wenn ja, was konkret beinhaltete diese? 2. Wie hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales diesbezüglich in der Sitzung der Sonderinnenministerkonferenz abgestimmt? 3. War das Abstimmverhalten mit dem fachlich zuständigen Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgestimmt und, wenn ja, wie erfolgte die Abstimmung dazu? Wenn nein, warum nicht? 4. Hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in der Ressortabstimmung der Landesregierung zur Landesaufnahmeanordnung für afghanische Geflüchtete seine in der Innenministerkonferenz vertretene Auffassung eingebracht und darüber informiert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
