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Andreas Schubert

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Schubert wie folgt: – Jetzt muss ich immer aufpassen, dass ich bei den zwei Fragen nicht durcheinanderkomme, weil die sich teilweise ähneln oder gleich sind. – Zu Frage 1: Erst mal keine Nachteile, allerdings ist der Unterschied zwischen der KISA und der KIV, dass die KISA ein Zweckverband ist, der Umlagen erheben kann. Wenn ich da Mitglied bin und die finanzielle Situation es erfordert, eine Verbandsumlage zu erheben, dann muss jedes Verbandsmitglied dort auch die Verbandsumlage bezahlen, die in der Größenordnung natürlich dann unbekannt ist. Bei der KIV ist es so, dass der Gesellschaftsanteil einer Gemeinde derzeit um die 85 Euro beträgt und im Fall einer Insolvenz – was wir jetzt gar nicht erwarten – wären die 85 Euro weg. Es ist überschaubar. Das ist jetzt schon mal der Unterschied von der Struktur her. Aber, wie gesagt, Vorteile kann man jetzt in dem Sinne vielleicht erkennen, dass sich das Angebot, wie ich vorhin gesagt habe, vielleicht in der Tiefe doch unterscheidet und es jetzt durchaus eine Entscheidung geben kann, dass man sagen kann, man ist jetzt sowohl bei der KIV als auch bei der KISA, um vielleicht ein Produkt dort günstiger als dort zu erhalten. Ob das jetzt unbedingt sinnvoll ist, das muss, glaube ich, jede Kommune für sich entscheiden, weil jede Mitgliedschaft auch immer wieder Aufwände bringt. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass es auch ausreichend wäre, wenn man bei dem Thüringer Dienstleister ist. Zu Frage 2: Das ist praktisch die gleiche Frage wie vorhin. Ich trage es noch mal vor. Die fristgemäße Umsetzung des OZG ist nicht von der Entscheidung für oder gegen den Beitritt der Stadt Gera zur KISA abhängig, vielmehr ist hierfür eine entsprechende Prioritätensetzung innerhalb der Kommunalverwaltung und eine gleichlaufende Bereitstellung von Ressourcen sowohl finanzieller als auch personeller Natur notwendig, um die zu erfüllenden Aufgaben bewältigen zu können. Wie gesagt, die Basisdienste, die zur Verfügung gestellt werden, werden jetzt erst mal von uns kostenlos angeboten. Aber da wir auch Gesellschafter bei der KIV sind, arbeiten wir natürlich mit denen intensiv zusammen. Die sind auch dabei, Fördermittelanträge für die Kommunen vorzubereiten usw. Diese Zusammenarbeit gibt es von uns mit der KISA in dem Sinne nicht. Es ist auf jeden Fall ein Vorteil, das eher mit der KIV zu machen. Zu Frage 3: Eine Zusammenarbeit der KIV und der KISA ist nach Auffassung der Landesregierung durchaus denkbar. Eine Entscheidung hierüber müssen die jeweiligen Gesellschafter und Verbandsmitglieder treffen, also bei dem einen sind es die Gesellschafter, bei dem anderen Verbandsmitglieder. Wir würden diesen Schritt durchaus begrüßen und als Gesellschafter der KIV auch unterstützen. Das heißt, Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Thüringen auf der kommunalen Ebene ist durchaus sinnvoll, es kann auch eine gegenseitige Befruchtung erfolgen. Wir arbeiten auch zum Beispiel mit einem Rechenzentrum der KISA, was in Leipzig ist, zusammen. Das wäre durchaus sinnvoll. Wir wollen sogar demnächst mal in solche Gespräche eintreten. Zu Frage 4: Konkrete Erkenntnisse zu etwaigen Zeit- und Kostenvorteilen eines Beitritts der Stadt Gera zur KISA zum Zwecke der Beschaffung eines DMS liegen uns nicht vor. Ich habe selbst noch bei der KIV vorgesprochen, dass sie auch das Portfolio, was sie anbieten, als verschiedene DMS – da gibt es verschiedene Lösungen – erweitern. Da müsste eigentlich auch die Stadt Gera in der Lage sein, das über die KIV zu beschaffen. Mehr weiß ich jetzt momentan nicht. Ich hatte jetzt auch noch mal nachgefragt bei der KIV. Ich glaube, da ist irgendwie auch der Stadt Gera noch nicht so ganz klar, was man genau in welchem Umfang beschaffen will. Da müsste man eher dort vielleicht noch mal nacharbeiten.

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