Denny Jankowski
Digitalpädagogen für Thüringens Schulen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, die FDP hat mal wieder einen Antrag zu ihrem Lieblingsthema gestellt, der Digitalisierung. Diesmal soll es zur Abwechslung um Digitalpädagogen an den Thüringer Schulen gehen, und ich muss sagen, dass ich schon froh bin, dass wenigstens nicht die rein digitalen Pädagogen gefordert werden, denn zuzutrauen wäre es der FDP auf jeden Fall. Die Digitalisierung des Schulsystems war hier nun in den letzten Monaten bei nahezu jeder Plenarsitzung ein Thema, und die übereilte und kopflos durchgeführte Digitalisierung der Thüringer Schulen wird uns sicherlich noch einige Zeit beschäftigen. Tausende Endgeräte wurden mehr oder weniger in die Schulen gekippt und damit natürlich auch die Schüler und vor allem auch die Lehrer vor zahlreiche Probleme gestellt. Vielerorts ist jetzt noch nicht mal klar, wer sich um die Einrichtung der Geräte überhaupt kümmern soll, und so stehen sie teilweise noch originalverpackt in irgendwelchen Abstellräumen und verstauben fröhlich vor sich hin. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man den zweiten Schritt vor dem ersten geht und die technische Realisierung übereilt durchzieht, ohne dafür vorher die nötigen Grundlagen gelegt zu haben. In der Wirtschaft nennt man so was liebevoll „Bananenprodukt“, es reift beim Kunden oder wie eben hier beim Schüler und beim Lehrer. Es wäre wichtig gewesen, dass vorher darüber nachgedacht wird, wo der Einsatz digitaler Medien pädagogisch und didaktisch sinnvoll ist, um Lernerfolge tatsächlich zu erhöhen. Und genau diese Abwägung fand leider nicht statt.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie wollen es gar nicht!) Ein paar Schulungen vom ThILLM, ein paar Handreichungen, Leitfäden die meist eher abstrakt und praxisuntauglich sind – mehr bekamen die Lehrer teilweise nicht. Die Lehrer wurden größtenteils alleingelassen, waren oft auf sich selbst gestellt und leider auch oftmals überfordert. Das braucht einen auch nicht zu wundern, es hätte zuerst die pädagogischen Konzepte gebraucht und klarer Vorgaben bedurft, bevor die technische Realisierung umgesetzt wird. Natürlich gibt es auch engagierte Lehrer, die die Probleme vorbildlich gelöst haben und kreative Ideen zur Umsetzung gefunden haben. Ja, man kann sich über diese Best-practice-Beispiele, wie Sie es so schön nennen, immer freuen, aber dabei wird völlig vernachlässigt, dass es eben oftmals nicht gut funktioniert hat. Es kann aber nicht jede Schule oder jeder Lehrer im eigenen Saft schmoren und nach der Methode Trial-and-Error wild rumexperimentieren. Dieses Vorgehen halte ich im Bildungsbereich für höchst verantwortungslos und auch gefährlich.
(Beifall AfD)
Was wir zuallererst brauchen, sind pädagogische Konzepte und klare Vorgaben, wo und wie Digitalisierung im Bildungssystem sinnvoll ist. Und da helfen auch keine Digitalpädagogen etwas, da sehe ich zuallererst das ThILLM in der Pflicht. Es braucht Vorgaben, wie digitale Medien altersgerecht eingesetzt werden können. Warum ich es gerade nicht für altersangemessen halte, wenn in Grundschulen Digitalisierung zu weit voranschreitet, habe ich schon einige Male erläutert. Aber es braucht Vorgaben, ab welcher Klassenstufe und in welchen Fächern der Einsatz geeignet ist. Es braucht auch für die einzelnen Lerninhalte der Fächer einen klaren Pool, wo Medien, die eingesetzt werden können, von den Lehrern auch abgerufen werden können, seien es Animationen, Grafiken oder Lernsoftware, und wo sie es finden können. All das brauchen wir zentral und deswegen sollte es beim ThILLM angelagert sein. Solange solche klaren Vorlagen und ein zentraler Materialienpool nicht existieren, werden die derzeitigen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen nicht gelöst werden können. Und ich glaube auch nicht, dass der hier vorliegende Antrag der FDP zur Behebung der Probleme irgendeinen Mehrwert liefern kann. Dazu ist er viel zu schwammig, und teilweise sollen Dinge geregelt werden, die es eigentlich schon gibt.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ihre Re-
de aber auch nicht!) Sie wollen unter anderem, dass dem Umgang mit den digitalen Medien und auch Medienpädagogik im Lehramtsstudium an den Thüringer Universitäten ein stärkerer Wert beigemessen werden soll. Ich glaube, das ist auch allen Akteuren durchaus bewusst, und spätestens nach den diversen Anhörungen zu den Digitalisierungsanträgen im Bildungsausschuss, bei denen ja auch die Hochschulen zu Wort kamen, wurde deutlich, dass da schon einiges umgesteuert wird. Ob es nun einer Zusatzausbildung zum Digitalpädagogen wirklich bedarf, wie Sie es fordern, oder einfach alle Lehrer in der Ausbildung mehr mit dem Umgang mit digitalen Medien sensibilisiert und geschult werden, möchte ich an dieser Stelle auch nicht beurteilen. Auch die geforderten Schulungsmöglichkeiten für die jetzigen Lehrer im Umgang mit den digitalen Medien werden ja jetzt schon vom ThILLM durchgeführt. Das braucht es also in diesem Antrag nicht. Es wird weiter im Antrag gefordert, dass die Digitalpädagogen bei der Personalplanung berücksichtigt werden sollen, und es wird gefordert, dass Digitalpädagogen flächendeckend an allen Schulen eingesetzt werden sollen. Woher das Personal dafür aber eigentlich kommen soll, darauf gehen Sie leider überhaupt nicht ein.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Die sind doch schon da!) Sie fordern, dass für die Lehrer mit der von Ihnen gewünschten Zusatzqualifikation zum Digitalpädagogen der Zusatzaufwand durch Abminderungsstunden und Zulagen zu regeln ist. Und da empfehle ich nur, sich die Änderung des Besoldungsgesetzes vom letzten Dezember noch mal anzuschauen. Dort wurde dieses ja schon mehr oder weniger aufgenommen, in der Anlage 1 zum Besoldungsgesetz unter II.11 gibt es beim Punkt „Zulagen für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen“ schon jetzt die Rubrik „Multiplikator für den digitalen Unterricht“.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Und das soll die Qualifikation dafür sein!) Das ganze Zahlungssystem wurde bisher durch die Landesregierung noch nicht umgesetzt. Herr Minister Holter ging im letzten Bildungsausschuss auf die Probleme bei der Umsetzung auch ein. Wenn die Probleme aber bei der Umsetzung irgendwann mal behoben sein sollten, gäbe es die Möglichkeit für die Zulagen schon; wenn man sie denn unbedingt haben möchte, dann wäre nur die Bezeichnung „Multiplikator für den digitalen Unterricht“ und nicht „Digitalpädagoge“, aber im Grunde läuft das Ganze auf dasselbe hinaus. Insgesamt ist für uns zum vorliegenden Antrag zu sagen: Er bietet insgesamt recht wenig Konkretes, ist recht schwammig formuliert und möchte zum Teil Dinge regeln, die es schon gibt. Deswegen halten wir den Antrag für überflüssig und werden ihn deswegen auch ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
