Prof. Dr.-Ing. Kaufmann
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordneten, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne oder am Livestream, es gibt keinen Zweifel, dass der Verzicht auf das Schriftformerfordernis Verwaltungsvorgänge oder auch die Interaktion von Bürgern mit der Verwaltung vereinfachen kann. Ich denke, da sind sich alle einig, trotzdem war die verflossene FDP-Fraktion hier etwas hyperaktiv, denn aus unserer Sicht ist dieser Antrag schlicht nicht notwendig. Herr Kemmerich, Sie haben gerade noch mal wortreich aufgeführt,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das kann Ihnen nicht passieren, dass Sie wortreich sind!) warum es doch so notwendig sein sollte, aber – Sie haben es selbst gesagt – die Implementierung des Onlinezugangsgesetzes hat eine Frist, die ist der 31. Oktober 2021. Bitte lassen Sie uns danach evaluieren, was geschehen ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nichts, wir haben doch gar keine Zeit dafür!) Vielleicht haben Sie dank Ihrer Kontakte in die Ministerien schon jetzt Informationen, was schiefläuft, die wir nicht haben, aber die Frist steht, und wir können dann schauen, ob alles umgesetzt wurde. Weiterhin gibt es bereits eine Grundlage zur Überprüfung des Schriftformerfordernisses, diese hätten Sie vorher ebenfalls lesen sollen, bevor Sie diesen Antrag stellen. Nach § 3a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2014 ist in Verwaltungsverfahren unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig. Man braucht also kein Faxgerät. In Absatz 2 steht: „Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.“ Dieses Gesetz gilt übrigens auch für Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Thüringen. Der Antrag ist unnötig, denn die Voraussetzungen sind da. Wir werden uns deshalb der Empfehlung des HuFA anschließen und den Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
