Volker Emde
Fragestunde
Abberufung sachkundiger Bürger Die Thüringer Kommunalordnung regelt, dass der Gemeinderat auch wahlberechtige Personen als sachkundige Bürger in die Ausschüsse berufen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat es, wenn ein berufener sachkundiger Bürger während der Wahlperiode seinen Hauptwohnsitz nach außerhalb der Gemeinde wechselt, in deren Gemeinderatsausschüsse er berufen ist? 2. Kann seine Berufung bis zum Ende der Legislaturperiode fortgelten oder ist eine Abberufung zwingend?
