thueringer-landtag.de ↗

Torsten Wolf

Die Linke 23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Schulleiter in Thüringen mit offener Wahlwerbung für die AfD? Am 10. August 2021 erschien auf der Internetplattform „insuedthueringen.de“ ein Artikel mit dem Titel: „Schuldirektor lädt AfD-Abgeordnete ein“. Darin war zu lesen, dass der Schulleiter der Grundschule in Themar in seiner Funktion als Schulleiter zwar der örtlichen AfD-Abgeordneten, die Mitglied im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Thüringer Landtags ist, keine Kompetenz in bildungspolitischen Fragen zuschreibt, dieser aber trotz alledem „im Zuge des Wahlkampfes“ eine Einladung in seine Schule ausspricht. Laut dem Artikel äußert sich der Schulleiter dahin gehend, dass „das Gebaren der anderen Parteien [...] in ihm Widerstand“ auslöse, dass „Deutschland auf dem Weg in die Meinungsdiktatur“ sei und dass Berichte über rassistische Äußerungen eines Radsportfunktionärs während der Olympischen Spiele „aufgebauschte Berichterstattung“ seien. Im März 2021 wurde die AfD in Thüringen als „erwiesene rechtsextremistische Bestrebung“ vom Amt für Verfassungsschutz eingestuft und als Beobachtungsobjekt gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz bestimmt, unter anderem wegen „Bezügen von Funktionsträgern und Mitgliedern des Landesverbandes zu rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen und der Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Akteuren“. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche dienst- und beamtenrechtlichen sowie schulrechtlichen Bestimmungen gibt es hinsichtlich der politischen Betätigung und öffentlicher Äußerungen, insbesondere in Wahlzeiten, von Landesbeschäftigten? 2. Sieht die Landesregierung in dem vorliegenden Fall diese als verletzt an und welche Schritte folgen im konkreten Fall daraus? 3. Wie werden Landesbeschäftigte, insbesondere im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, welche derzeit und in der Vergangenheit ihre Sympathie und/oder Mitgliedschaft zu einer vom Verfassungsschutz als Beobachtungsfall eingestuften Partei, Organisation oder Verein offen bekundet haben – beispielsweise über Wahllisten, Publikationen, Äußerungen etc. –, hinsichtlich ihrer Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung belehrt und gegebenenfalls mit disziplinarrechtlichen Mitteln geahndet? 4. Welche bzw. wie viele Verstöße gegen die in Frage 1 genannten dienst- und beamtenrechtlichen sowie schulrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der politischen Betätigung und öffentlichen Äußerung von Landesbeschäftigten, insbesondere in Wahlzeiten, sind der Landesregierung seit dem Jahr 2014 bekannt geworden?

Alle Reden von Torsten Wolf Protokoll ↗