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Dorothea Marx

23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Wir kommen vom Thema ab, aber das kann ja vielleicht in einer nächsten Plenarsitzung zum Gegenstand einer Mündlichen Anfrage gemacht werden. – Dann gibt es jetzt keine andere Lösung, als dass diese Frage gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung beantwortet wird. Wir kommen damit zu Frage Nummer 5. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Tischner mit der Drucksache 7/4074.

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