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Lars Schütze

AfD 23.09.2021 Sitzungen 7/58

b) Das grüne Herz Deutschlands schützen – Kalamitätsholzbeseitigung effizient gestalten

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Gäste, liebe Abgeordnete! In der Tat greift Ihr Gesetzentwurf ein wichtiges Thema auf, allerdings – liebe Kollegen der FDP – ist das schon alles geregelt, nur an der Umsetzung mangelt es. So ist es jetzt bereits nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Aufgabe der Gemeinden, Übungen zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren durchzuführen. Dies wird auch regelmäßig gemacht, aber es bedarf Ihres Antrags nicht. Allerdings wären gemeindeübergreifende Großübungen, insbesondere zur Testung der Alarmierungswege und der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, sinnvoll. Das befürwortet meine Fraktion. Nach ThüringenForst sind bereits 969 Löschwasserentnahmestellen in Thüringens Wäldern ausgewiesen. Im Übrigen eröffnet auch § 2 Abs. 2 der Vierten Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz der obersten Forstbehörde die Möglichkeit, in waldbrandgefährdeten Gebieten Löschwasserentnahmestellen, Löschwasserteiche und unterirdische Löschwasserbehälter anzuordnen, wobei sich das Land an den Kosten hierfür beteiligen kann. Wie der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/929 meines Kollegen Czuppon am 16. Juli 2020 entnommen werden kann, bestand allerdings in Thüringen keine fachliche Notwendigkeit, Gefahrenbezirke nach § 2 Abs. 1 der Vierten Durchführungsverordnung zum Thüringer Waldgesetz auszuweisen. Damit hat sich eigentlich Ihr Antrag erledigt, liebe Kollegen der FDP, dennoch werden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen, damit in den dortigen Beratungen der Stand des flächendeckenden Waldbrandschutzes intensiv erörtert werden kann. Danke schön. (Beifall AfD)

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