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Henry Worm

CDU 23.09.2021 Sitzungen 7/58

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 (in der ab 25. März 2020 gültigen Fassung) Der Freistaat Thüringen hat Thüringer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe und der Kreativwirtschaft Finanzhilfen zur Bewältigung oder Minderung von finanziellen Notlagen, welche durch Schäden infolge von Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020 den oben genannten Unternehmen entstanden sind, zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge sind bei der vom Freistaat Thüringen für das Antragsverfahren beauftragten Thüringer Aufbaubank unter oben genannter Richtlinie bei welcher Auszahlungssumme bis zum 1. April 2020 eingegangen? 2. Wie viele Anträge zur oben genannten Förderrichtlinie mit welcher Gesamtsumme wurden einerseits von Antragstellern zurückgezogen bzw. wie viele Leistungsbescheide wurden andererseits durch die Thüringer Aufbaubank widerrufen? 3. Wurden die Leistungen nur aus Thüringer Landeshaushaltsmitteln oder nur aus Bundeshaushaltsmitteln erbracht und falls beides zutrifft, in welchem Verhältnis? 4. Wie viele Antragsteller bzw. Leistungsempfänger sind unter Berücksichtigung oben genannter Richtlinie aus welchen Gründen zur Rückzahlung aufgefordert worden?

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