Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank. Noch mal eine Nachfrage zu dem angekündigten Abschlag, Herr Staatssekretär, 50 Prozent: Gehe ich richtig in der Annahme, dass der auch nur auf Antrag und dann wie im vergangenen Jahr mit der Fristsetzung Jahresende zu erfolgen hat oder nur erfolgen kann, oder wäre das dann auch möglich, dass auch dieser Abschlag noch im Folgejahr beantragt und dann ausgezahlt werden kann?
