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Dirk Bergner

FDP 23.09.2021 Sitzungen 7/58

Digitale Sitzungen für Kommunalparlamente – Leitlinien und Rahmenbedingungen vorgeben

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielleicht wäre es tatsächlich besser gewesen, ich hätte mich auf die Digitalisierung verlassen und nicht nach dem Papier gesucht. Aber es geht, wie Sie richtig erkannt haben, Herr Kollege, wieder einmal um die Digitalisierung in Thüringen. (Beifall Gruppe der FDP) Und wieder einmal steht die FDP hier vorne – und das wird mit Blick auf die Tagesordnung auch immer öfter passieren – und bemängelt, dass Thüringen zu langsam ist. (Beifall Gruppe der FDP) Dieser Antrag wurde am 3. Februar 2021 von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Der Anlass war, dass zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr über einen Vorschlag der FDP beraten – in Anführungsstrichen, sage ich mal – wurde, wie man digitale Sitzungen in Gemeinderäten und Kreistagen ermöglicht. Das Ministerium verwies damals in einem Artikel vom 25. März 2020 im Magazin „KOMMUNAL“ auf das Eilentscheidungsrecht der Bürgermeister und Landräte, und das alles während der ersten und zweiten Welle der Corona-Pandemie, in der das öffentliche Leben und damit auch Sitzungen von Kommunalparlamenten weitgehend stillgelegt waren, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Kommunal- parlamente?) – ja, erlauben Sie mir das umgangssprachlich, Frau Kollegin –, während in Thüringen Onlineschooling, wenn auch eher schlecht als recht, Onlinestudium oder Personalvertretungssitzungen sowie Sitzungen verschiedener Gremien hier im Landtag digital stattfanden. Damit, dass der Entwurf der FDP für digitale Kommunalparlamente – ich verwende den Begriff trotzdem – durch einen von CDU und Rot-Rot-Grün zusammengeschusterten Über-Nacht-Kompromiss weggewischt wurde, haben Sie damals auch Telefonkonferenzen, Umlaufbeschlüsse insbesondere bei Unmöglichkeit digitaler Sitzungen und eben auch diesen Antrag hier, der bei Ihrem Entwurf wenigstens die datenschutzrechtlichen und technischen Voraussetzungen an die Verantwortlichen in allen Thüringer Kommunen sicherstellen sollte, weggewischt. Denn genau diesen Antrag, über den wir heute hier beraten, meine Damen und Herren, hatte die FDP-Fraktion auch schon zu der Änderung der Thüringer Kommunalordnung im März hier im Hause gestellt. An der Aktualität der Forderungen in diesem über sieben Monate alten Antrag ändern auch die zwischenzeitlich vom Innenministerium herausgegebenen Handlungsempfehlungen nichts. Denn – und da muss man schon sagen, dass das leider so ist – es sind immer noch keine Leitfäden und Handlungsempfehlungen für digitale Sitzungen herausgegeben worden, keine Empfehlungen für Tools und Anwendungen, keine Vorgaben zur Öffentlichkeitsherstellung wie auch der Herstellung der Nichtöffentlichkeit. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!) Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der FDP möchte all diese offenen Fragen klären. Deshalb ist er heute wie vor sieben Monaten aktuell, wichtig und richtig und, Herr Kollege, Sie können mich ja eines Besseren belehren, wenn Sie recht haben sollten, würde es mich freuen. Insofern freue ich mich auf eine interessante, fachliche Diskussion wieder einmal zum Thema „Digitalisierung“. (Beifall Gruppe der FDP)

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