Olaf Müller
d) Heute schon an morgen denken: Gründerkultur stärken – Unternehmensnachfolge erleichtern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, vier aneinandergekoppelte Anträge der FDP, die man durchaus in einem hätte vereinen können, haben wir jetzt nahezu einmal durch dieses Rund getrieben. Die Gründerkultur stärken und die Unternehmensnachfolge erleichtern, dieses Ziel verfolgt die Landesregierung schon seit Beginn der vergangenen Legislatur und hat in unseren Augen auch durchaus das eine oder andere erreicht und ist auf einem ganz guten Weg. Wenn man einem Teil der Reden hier folgen durfte, dann hat man den Eindruck gewinnen können, dass wir in Thüringen extrem schlecht dastehen, dass es keine Neugründungen gibt, dass Nachfolge nicht geregelt ist und dass eigentlich alles auf gepackten Koffern sitzt, um das Land möglichst schnell zu verlassen, in welche Richtung auch immer, wahrscheinlich am liebsten in Richtung Süden, nach Bayern, über den Thüringer Wald weg. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in allen Umfragen oder Ländervergleichen ist Thüringen stets in der Spitzengruppe der Bundesländer zu finden, die sehr erfolgreich die Unternehmensnachfolge angehen und begleiten. Aber schauen wir uns noch einmal in Ruhe die Zahlen an. Im Antrag der FDP tauchen auch ein paar Daten auf, die sich allerdings meistens auf die gesamte Bundesrepublik beziehen und wo die FDP sich an der Stelle nicht die Mühe gemacht hat, diese Zahlen auf Thüringen herunterzubrechen, denn wir sind immer noch im Thüringer Landtag und nicht im Bundestag, und damit sollten wir uns auch an dieser Stelle mit Thüringer Zahlen beschäftigen. Wir haben uns deshalb gern die Mühe gemacht und noch einmal aktuelle Zahlen bezogen auf den Freistaat herausgesucht. Kommen wir erst einmal zur aktuellen Ausgangslage. Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn, das IfM, stehen bis zum Jahr 2022 jährlich ca. 620 Unternehmensnachfolgen in Thüringen an. Die Prognose des IfM berücksichtigt dabei nur übergabewürdige Unternehmen, das heißt Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mindestens 58.400 Euro als Schwelle für Übergabewürdigkeit aus Sicht von Nachfolgern. Frau Lehmann hatte es vorhin kurz einmal angeschnitten, es müssen eben auch Unternehmen sein, von denen man leben kann. Eine Aktualisierung der Prognose durch das IfM ist für das kommende Jahr geplant, da können wir dann gegebenenfalls auch noch einmal dieses Thema im Plenum oder auch im Wirtschaftsausschuss ansprechen und uns auf der Grundlage der neuen Zahlen neu orientieren. Eine weitere Quelle zur Abschätzung der Entwicklung der Unternehmensnachfolgen ist der jährlich erscheinende Nachfolgemonitor, ein Projekt des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken e. V., der Kreditreform Rating AG und des KompetenzCentrums für Entrepreneurship & Mittelstand der FOM Hochschule für Oekonomie & Management. Laut Angaben des Nachfolgemonitors 2020 wird bis zum Jahr 2024 eine Zunahme von Unternehmerinnen und Unternehmern im Alter von mindestens 65 Jahren um rund 110 Prozent erwartet. Das heißt, hier müssen wir tatsächlich versuchen, mit zu unterstützen. Die Auswertungen des Nachfolgemonitors zeigen, dass Thüringen den bereits präsenten Druck durch die demografische Entwicklung bei der Unternehmensnachfolge im Ländervergleich gut meistert. So schneidet Thüringen bei der Betrachtung der Jahre 2013 bis 2019 in allen relevanten Bereichen ausgesprochen positiv ab. Übernahmen in Thüringen verlaufen sehr erfolgreich. Bei der Betrachtung der durchschnittlichen Umsätze zwei Jahre nach der Übernahme belegt der Freistaat hinter Bayern – immer noch hinter Bayern, aber man kann ja noch arbeiten – den zweiten Platz. Die Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger in Thüringen konnten die Umsätze im Durchschnitt nach der Übernahme verdreifachen. Beim durchschnittlichen Alter der Übergebenden befindet sich Thüringen im Ländervergleich an der Spitze, was auf eine rechtzeitige – nämlich rund fünf bis zehn Jahre vor Renteneintritt – Planung der Unternehmensübergabe hinweist. Das heißt, unsere Unternehmerinnen und Unternehmer denken eben nicht erst mit 65 oder 67 Jahren: „Hoppla, was mach’ ich denn jetzt eigentlich? Wohin mit meinem Laden?“, sondern sie fangen bis zu zehn Jahre vorher an und organisieren diesen Übergang. Ebenfalls erfreulich ist der zwar verbesserungsfähige, aber im Ländervergleich überdurchschnittliche Anteil der weiblichen Übernahmen im Zeitraum von 2013 bis 2019. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, Thüringen ist mit den Instrumenten, die das Wirtschaftsministerium zusammen mit den IHKs und den Handwerkskammern entwickelt hat, auf dem richtigen Weg. Ich erinnere dazu auch noch einmal an die Veranstaltungen, die in der IHK zum Thema „Nachfolge“ regelmäßig angeboten werden. Zum Themenjahr „Nachfolgen ist das neue Gründen“ hatten wir vor dem Krisenjahr in Thüringen mit viel Einsatz und reichlich Mitteln für die Außendarstellung geworben. Deshalb ist der Reflex der FDP „Bürokratieabbau ist die Mutter aller Allzweckwaffen für alles“ in diesem speziellen Fall leider nicht zielführend. Ich bin mir sicher, dass die CDU das ähnlich sieht, denn auf mehrere Anfragen im Bundestag – unter anderem von der FDP-Fraktion – hat die CDU-geführte Bundesregierung, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium, dementsprechend geantwortet und keinen Nachbesserungsbedarf beim Abbau von Bürokratie gesehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit dem ThEx, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat Thüringen im Übrigen eine hervorragende Agentur, die die Nachfolgerinnen durch den Prozess der Nachfolge mit dem Nachfolgelotsen an die Hand nimmt und eng begleitet. Anders wären die Erfolgsmeldungen zur Nachfolge in Thüringen auch schlechterdings nicht möglich gewesen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
