Madeleine Henfling
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, zu dem, was uns jetzt hier vorliegt und wie wir da hingekommen sind, ist schon viel gesagt worden. Wir haben in der Sondersitzung vor zwei Wochen den Gruppenstatus der FDP zuerkannt. Natürlich ist die logische Schlussfolgerung, dass wir jetzt auch entsprechend im Abgeordnetengesetz dafür die Voraussetzungen schaffen wollen. Hier hat die FDP, wie von Herrn Kemmerich gerade schon dargestellt, eine Änderung zum Gesetz vorgelegt. Allerdings ist es nicht so einfach, wie Herr Kemmerich sich das vorstellt. Und es ist auch nicht so, Frau Lehmann hat es hier gerade deutlich gemacht, dass es einfach alles so ist, sondern – das habe ich das letzte Mal schon gesagt – wir befinden uns hier natürlich in einem Prozess, in dem wir darüber reden müssen, wie das aussieht. Nicht nur, weil es um die FDP geht, das ist an der Stelle gar nicht so groß mein Punkt, sondern weil wir hier mit einer Regelung zu den Parlamentarischen Gruppen schlicht und ergreifend einen Präzedenzfall schaffen, der dann eben auch für alle Parlamentarischen Gruppen, die sich irgendwie in diesem Hause irgendwann mal gründen könnten, gilt. Und ich finde, darüber gilt es ordentlich nachzudenken und zu diskutieren, was das bedeutet. Ich bin bei dem, was die Kollegin Lehmann auch noch mal gesagt hat, nämlich dem Abstand zu den Fraktionen. Unterschiede zwischen fraktionslosen Abgeordneten, Parlamentarischen Gruppen und Fraktionen müssen gegeben sein, weil Fraktionen unter anderem verfassungsrechtlich herausgehoben sind. Und diesen Unterschied, Herr Kemmerich, sucht man aus meiner Sicht in Ihrem Gesetzentwurf vergebens. Von daher glaube ich tatsächlich, dass wir darüber noch mal tiefergehend sprechen sollen. Sie haben es gesagt, ich will das aber noch mal zusammenfassen: Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf einen Sprecher/eine Sprecherin der Gruppe, die 80 Prozent der Grundentschädigung erhalten soll, Sie wollen keine Abzüge beim Grundbetrag, also 80 Prozent Grundbetrag von Fraktionen, also genau genommen 100 Prozent bzw. keine Minderung, da nur vier Mitglieder – das finde ich eine interessante, aber schwierige Rechnung. Wir haben auch schon mal überlegt, wenn fünf Mitglieder 100 Prozent sind, was sind dann eigentlich zum Beispiel 29 Mitglieder?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Pro-Kopf-Pauschale wollen Sie in voller Höhe, und Sie wollen keine Abzüge beim Oppositionsbonus und das, trotzdem Sie nur noch vier Mitglieder sind. Also da sind Sie auch nicht konsistent und auch nicht logisch in Ihrer Herangehensweise, wenn sie immer vier Fünftel annehmen, aber gut. Es gibt die Frage der Rechtsnachfolge und die Frage der Liquidation, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aussetzen wollen. Wir sagen als Fraktion ganz ehrlich, dass das für uns so nicht tragbar ist, insbesondere, weil wir als kleine Fraktion hier keinen angemessenen Abstand auch zu uns als Fraktion sehen und wir müssen, glaube ich, darüber dringend noch mal diskutieren. Sie haben also im Groben einfach 20 Prozent abgezogen – ja, das kann man machen, aber ich glaube nicht, dass das tatsächlich dem zitierten Urteil aus dem Land Brandenburg entspricht. Nein, das tut es nicht, und dementsprechend glaube ich auch nicht, dass wir das so einfach machen können. Ich will gar nicht noch groß darüber ausführen. Ich glaube nicht, dass wir in dieser Woche die erste und die zweite Lesung machen können. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetzentwurf noch mal in den Justizausschuss gehen und uns das auch noch mal genau anschauen. Das führt übrigens nicht dazu, dass Sie keine Finanzierung bekommen, Sie wissen das. Der Ältestenrat hat die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu finden, auch für die Zeit, in der wir zum Beispiel eine gesetzliche Regelung noch diskutieren. Es ist also schlicht und ergreifend falsch, zu sagen, dass Sie, wenn wir das in diesem Plenum nicht abschließen, in ein schwarzes Loch fallen – das wird nicht passieren. Ich denke, der Ältestenrat wird da eine weise Entscheidung treffen, die beispielsweise für den Oktober noch eine Regelung vorsieht. Deswegen würde ich darum bitten, dass wir diesen Gesetzentwurf der FDP-Gruppe an den Justizausschuss überweisen und dort auch noch mal intensiv beraten. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
