Thomas L. Kemmerich
Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne nochmals! Digitalisierung – ich denke, gerade in Ihrer Generation wird manches Wort hier Sie staunen lassen, denn Sie leben Digitalisierung, Sie nehmen sie wahr. Aber wenn Sie auf Behörden treffen, funktioniert das sehr schleppend, und wenn Sie die Einstellung meines Vorredners gehört haben, dann ist das vielleicht der Grund, warum wir in Deutschland insgesamt einen der letzten Plätze in Europa belegen, was den aktuellen Stand der digitalisierten Prozesse vom Bürger zur Verwaltung anbelangt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das hat auch nichts mit einem zwangsweisen Überstülpen von Maßnahmen zu tun, sondern das ist einfach ein Gebot der Stunde, Prozesse zu vereinfachen, zu digitalisieren, bürgerfreundlicher zu machen, aber auch freundlicher für die Anwender auf der anderen Seite, nämlich in den Behörden. Die haben die Apps in der Hosentasche auf ihren Handys oder in der Handtasche, je nachdem, wie man es macht. Aber wenn man in den Prozessen der Verwaltung denkt und arbeitet, wird es nicht angewandt. Wir kommen bei der Digitalisierung nicht voran, weil viele, die das entscheiden müssen, nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und das zu tun, was wirklich getan werden soll. Wie wir gehört haben, wird der Antrag abgelehnt werden, deshalb haben wir uns auch nicht die Mühe gemacht, ihn noch mal zu aktualisieren.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Trotzdem bleibt das Thema mehr als aktuell. Da können Sie lachen, wie Sie wollen. Sie werden das Thema nicht los. Es gibt zwei Faktoren: Das OZG schreibt vor, alle öffentlich zugänglichen Maßnahmen online zugangsfähig zu machen, und zwar bis Ende des nächsten Jahres. Das sind 15 Monate. Und wenn wir in dem Tempo weitermachen, brauchen wir dafür nicht 15 Monate, sondern vielleicht 15 Jahre, und das können und wollen wir nicht hinnehmen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir brauchen einen Bürokratiekassensturz. Wir brauchen eine Analyse von Prozessen. Das ist die Grundlage von Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen – nein, von Vorgängen aller Art. Beim Zugang zu Onlinedienstleistungen geht es um drei Dinge – nochmals, 15 Monate Zeit haben wir noch –: flächendeckende Verfügbarkeit, Authentifizierung digitaler Anträge. Ich habe die letzten Jahre regelmäßig den Status der Umsetzung des OZGs abgefragt. Die Landesregierung schweigt sich weitgehend aus. Ich gehe davon aus – auch aufgrund der Anfragen, die wir gestellt haben –, es gibt leider auch nicht viel zu erzählen. Flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband ist oft diskutiert worden – wird abgebügelt. Wir reden über Vergaberecht. Wir finden noch nicht mal Firmen, die bereit sind, Kabel zu verbuddeln – ich sage das mal ganz salopp –, weil sie nicht bereit sind, diese aufwendigen Vergabeprozesse mitzumachen. 1 Prozent der Thüringer nimmt zurzeit das Online-Servicekonto bei ThAVEL in Anspruch – 1 Prozent. Die Leute würden es gern in Anspruch nehmen, aber es muss benutzerfreundlich sein. Die Nichtinanspruchnahme spricht nicht – und das halte ich für eine Frechheit – für den Altersdurchschnitt dieser Bevölkerung. Diese Bevölkerung ist genauso digital wie jede andere Bevölkerung in unserem Land, und erst recht auf dieser Welt. Dass es nicht in Anspruch genommen wird, spricht dafür, dass es einfach benutzerunfreundlich ist. Das müssen wir verbessern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Noch mal ein Punkt der Debatte: Mir wurde vorgeworfen, dass das E-Government-Gesetz das alles regelt. In § 12 des genannten Gesetzes steht aber lediglich, dass auf einem Formular auch eine Unterschrift digital geleistet werden kann. Wir aber wollen die Anzahl der überhaupt zu leistenden Unterschriften reduzieren. Ich habe in der Debatte davor gesagt, in manchen Ländern – Estland, Lettland, Litauen und vielen anderen Ländern – ist Unterschriftleisten noch ein sehr symbolischer Akt – wir kennen das –, aber nicht mehr ein Akt der Rechtsetzung im Alltäglichen, sondern dafür haben wir Handys, lesbare Ausweise und vielerlei andere Dinge, die das Leben erleichtern. Machen Sie heute mal ein Konto bei der Bank auf, das geht mit WebID, man muss nicht mehr den Weg in eine Bankfiliale gehen. Es vereinfacht, wie gesagt, die Arbeit für alle auf beiden Seiten. Die andere wunderbare Maßnahme – gerade an die Zuschauer gerichtet – sind Faxgeräte. Immer noch wird behauptet, dass die Faxgeräte das Schriftformerfordernis erfüllen. Gleichzeitig wissen wir, dass die bei den Faxgeräten ankommenden Dokumente dann an die E-Mail-Postfächer in den Behörden gesendet werden. Ich glaube, manche wissen gar nicht mehr, was ein Faxgerät ist, viele besitzen so etwas auch nicht mehr, aber in der Kommunikation mit den Behörden wird oftmals gefordert: nur postalisch oder per Fax. Per E-Mail geht gar nicht. Ein irres, aufwendiges Verfahren, nicht mehr zeitgemäß, meine Damen und Herren. Viel Zeit haben wir gerade dafür nicht, wir haben auch besprochen, wie die Personalsituation im öffentlichen Dienst aussieht. Werte Kolleginnen und Kollegen, viele waren im Ausschuss der Meinung, dass unser Antrag nicht nötig ist, um die Ziele, die sich Thüringen bei der Digitalisierung gesetzt hat, zu erreichen. Dankenswerterweise ließ Frau Ministerin Taubert erkennen, dass sie das nicht ganz so sieht und doch bereit ist, sich auf Diskussionen einzulassen. Insofern sind wir froh, die Diskussion angeregt zu haben
