thueringer-landtag.de ↗

Plenarprotokoll 7/21

17.07.2020 · 284 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (34)AfD (31)Die Linke (17)FDP (15)SPD (13)GRÜNE (10)

Dorothea Marx

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Weltzien, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Aust. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Keller, Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Heym, Herr Abgeordneter Dr. König und Herr Minister Maier. Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat Frau Landtagspräsidentin für Herrn Christian Jung von Metropolico und Frau Birgit Stöger, Redakteurin und Fotojournalistin von Jouwatch, für die heutige Plenarsitzung außerordentliche Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Hinweise zur Tagesordnung: Da wir so viele Platzierungen festgelegt hatten, müssten Sie alle per EMail eine aktualisierte Tagesordnung erhalten haben. Ich möchte Sie darüber informieren, dass vereinbarungsgemäß heute zuerst die Tagesordnungspunkte 7 und 8 in jeweils zweiter Beratung und anschließend die Tagesordnungspunkte 5, 13, 17, 24, 31, 32 und 34 aufgerufen werden. Zu Tagesordnungspunkt 32 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1274 verteilt. Die gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung erforderliche Zustimmung der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt bereits vor, weshalb der Änderungsantrag zulässig ist. Zu Tagesordnungspunkt 36 wurde ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1275 verteilt. Auch hierzu bräuchten wir eine Zustimmung der CDU, ob dieser Änderungsantrag eingebracht werden darf. Ich sehe Nicken, damit ist auch dieser Änderungsantrag zulässig. In der gestrigen Sitzung hatten wir vereinbart, die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 38 und 39 für zweite Wahlgänge in der heutigen Sitzung erneut aufzurufen. Die Fraktion der AfD hat jedoch zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie in dieser Sitzung weder die beiden Wahlvorschläge erneut noch neue Wahlvorschläge zur Abstimmung stellen möchte. Damit unterbleibt heute der erneute Aufruf der Tagesordnungspunkte 38 und 39, sodass nach der Mittagspause die Fragestunde unmittelbar fortgesetzt wird. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen bzw. gibt es Wortmeldungen dazu? Herr Montag.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Ja, sehr verehrte Frau Präsidentin. Im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung möchten wir den TOP 5 zurückziehen. Frau Baum wird das kurz für unsere Fraktion begründen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Dann erteile ich der Frau Abgeordneten Baum das Wort zu einer Begründung des Rückzugs dieses Tagesordnungspunkts.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, es ist in diesem Hause unsere Aufgabe, von Anfang an sicherzustellen, dass Gesetzgebung, die diesen Saal verlässt, draußen auf breite gesellschaftliche Zustimmung trifft und auch die rechtlichen Grundsätze unserer Demokratie einhält. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist bei Ihrem Kollegen Kemmerich nicht der Fall gewesen!) Und das haben Sie bei der Verabschiedung des Paritätsgesetzes in der letzten Legislatur nicht gemacht. Sie wussten, dass es einen Konflikt gibt, und Sie wussten, dass die Verfassungskonformität in Frage steht, und haben dieses Gesetz allen Warnungen zum Trotz durchgeboxt. Darüber ärgere ich mich, (Beifall CDU, FDP) weil Sie damit aus meiner Sicht der Sache einen Bärendienst erwiesen haben. Sie haben zugelassen, dass es jetzt dieses Urteil gibt, das den Eindruck erweckt, dass es nicht gewollt ist und nicht verfassungskonform sei, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen auf Wahllisten vertreten sind. Das stimmt ja nicht, sondern Parteien sind unbedingt aufgerufen, sich Gedanken zu machen, wie Frauen in die politische Arbeit besser eingebunden werden können. Wir diskutieren das (Beifall FDP) in den Parteien, der CDU wie auch in der FDP, und es geht darum, Mut zu machen …

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Frau Baum, ich muss Sie bitten, hier keinen Debattenbeitrag vorzunehmen. Denn das ist ein bisschen unfair. Sie können nicht den Tagesordnungspunkt zurückziehen und eine Sachdebatte führen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das geht nicht!) Sie können hier bitte nur dazu Stellung nehmen, warum Sie heute diesen Antrag hier nicht weiter im Plenum behandeln wollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zurückziehen ist zurückziehen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

Frau Präsidentin, vielen Dank. Wir hätten das Thema gern politisch diskutiert … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Lassen Sie es uns doch nachher diskutieren! Dann ziehen Sie nicht zurück und lassen uns reden!) (Unruhe DIE LINKE) Wir hatten im Vorlauf dazu gesprochen. Da hieß es, es möchte nicht diskutiert werden. (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Aber nicht von uns!) Ich beantrage im Namen der FDP-Fraktion, den TOP 5 von der Tagesordnung zu nehmen, und sage aber dazu: Die Aufgabe bleibt bestehen, die Vielfalt draußen in der Gesellschaft hier im Parlament widerzuspiegeln. Danke. (Beifall CDU, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Frau Baum, jetzt haben Sie mich etwas verwirrt. Sie haben jetzt beantragt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Oder ziehen Sie ihn zurück? Wenn Sie ihn zurückziehen, wird darüber nicht mehr abgestimmt. (Zuruf Abg. Baum, FDP: Wir ziehen ihn zu- rück!) Er wird zurückgezogen. Damit ist er von der Tagesordnung abgesetzt. Gibt es weitere Wortmeldungen, Anträge und Wünsche zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Dann gilt die Tagesordnung, mit Ausnahme des zurückgezogenen Tagesordnungspunkts 5, als festgestellt. Damit kommen wir zum erneuten Aufruf des TagesGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1125 ZWEITE BERATUNG Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Kellner von der CDU-Fraktion das Wort. Oder wollen Sie nicht noch mal reden? Gut. Dann wird die Wortmeldung nicht aufrechterhalten in der zweiten Lesung. Dann frage ich allgemein ins Rund: Gibt es Redebedarf in der zweiten Lesung zu diesem Gesetzentwurf? Wir hatten uns ja gestern schon dazu ausgetauscht. Wenn das nicht der Fall ist, auch von der Landesregierung nicht, dann können wir unmittelbar zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung kommen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1125 abstimmen. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der FDP und der CDU. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Über den Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung noch einmal zu befinden. Ich bitte alle, die in der Schlussabstimmung zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind erneut die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen als Nächstes zum erneuten Aufruf des Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1187 ZWEITE BERATUNG Ähnliches Spiel wie gestern. Wir hatten eine Aussprache dazu und ich eröffne jetzt die Aussprache in der zweiten Beratung. Gibt es Wortmeldungen in der zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir auch hier unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1187. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Und auch hier führen wir die Schlussabstimmung durch. Ich darf Sie jetzt bitten, Ihre Zustimmung noch einmal durch Aufstehen zu bekräftigen. Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordAntrag der Landesregierung - Drucksache 7/883 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/1273 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1279 Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Berichterstattung, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Schaft Die Linke

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, gemäß § 12 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz schließen die Hochschulen mit der Landesregierung auf Grundlage der Hochschulentwicklungsplanung die Rahmenvereinbarungen ab. Die darin enthaltenen Regelungen zum finanziellen Rahmen stehen dabei unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Thüringer Landtag. Die Rahmenvereinbarung wurde deshalb dem Landtag am 4. Juni mit der Drucksachennummer 7/838 zugeleitet und am 18. Juni in der 17. Sitzung des Thüringer Landtags in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Beratung überwiesen. In der Ausschusssitzung am 8. Juli sowie in der außerplanmäßigen Ausschusssitzung am 15. Juli wurde der Antrag der Landesregierung beraten. Der Ausschuss empfiehlt einerseits die Annahme der Rahmenvereinbarung V, wie sie vorliegt. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich der Landesregierung, noch weitere Änderungen in die Rahmenvereinbarung aufzunehmen und zu berücksichtigen. Das betrifft unter anderem Fragestellungen zur Digitalisierung sowie zur Einbindung der Landeswissenschaftskonferenz und des zuständigen Ausschusses. Ich gehe davon aus, dass wir sicherlich in der anschließenden Beratung noch näher darauf eingehen. Vielen Dank. (Beifall Die LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Vielen Dank. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der zweiten Lesung brauchen wir wenig wiederholen, was wir in der ersten besprochen haben. Ich möchte zunächst auf zwei sehr interessante Punkte im Entschließungsantrag der AfD eingehen, weil ich glaube, nicht alle machen sich die Mühe, und erst recht die Öffentlichkeit nicht, sich diese Dinge durchzulesen. Sie haben in 28 Punkten ziemlich viel Unsinn zusammengeschrieben, aber zwei Dinge fallen mir besonders auf. Zunächst geht es um die Tatsache, dass Sie dort niederschreiben, dass Digitalisierung und Inklusion keine Pflichtfächer für die Lehrerausbildung sein sollen. Wir wissen ja, dass Sie sich die alte, kuschelige Zeit der Heimatfilme zurückwünschen, aber in der Lehrerausbildung komplett auf Digitalisierung zu verzichten, dies auch noch groß und breit in der Begründung auszuwälzen, zeigt doch, dass Sie nicht vorhaben, dieses Bildungssystem entsprechend modern aufzustellen, die Chancen der Digitalisierung auch den jungen Menschen nahezubringen, nein, im Gegenteil vielleicht sogar Menschen von der Bildung abhalten wollen. (Beifall FDP) Der zweite Punkt – und, Herr Prof. Kaufmann, auch das haben wir hier schon mal diskutiert –: Sie wollen die Thüringer Studierenden besonders bevorzugt wissen und sprechen sich inzident gegen ausländische Studenten an Thüringer Universitäten aus. Man kann es nicht genug betonen: Die Universität ist ein Punkt des Austauschs auch junger Menschen aus allen Ländern, aus allen Fakultäten, aus allen Fachrichtungen. Das ist umso wichtiger, dass das hier in Thüringen an den Universitätsstandorten, die wir anbieten können, stattfindet. Die Thüringer profitieren davon, wenn sie an den ausländischen Fakultäten studieren können und Wissen mit nach Thüringen transportieren. Wir werden als Gesellschaft davon profitieren, dass wir uns mit anderen Menschen in Europa und der ganzen Welt austauschen, auch an den Universitäten. Dieser Duktus, den Sie in Ihren Entschließungsantrag einbringen, lässt hier anderes vermuten. Nein, nicht nur vermuten, sondern das ist wohl Ihre Auffassung. Uns ist es ganz wichtig, dass die Öffentlichkeit auch weiß, welchen Duktus Sie da pflegen und unseren tollen Standort Thüringen damit abschotten wollen. Dem widersprechen wir. Zur Hochschulrahmenvereinbarung kann ich nur sagen: Gut, dass wir einen stabilen Rahmen finden. Das haben wir in der ersten Lesung schon betont. Was wir bedenklich finden, ist, dass die Lehrerausbildung dort nicht den entsprechenden Wert findet. Wir schlagen die Schools of Education vor, die die Lehrerausbildung bündeln und damit die Qualität deutlich verbessern können. Kern- und Kritikpunkt bleibt, dass zwar von Digitalisierung gesprochen wird, wir aber das Konzept, die Strategie vermissen. Die Strategie, auf der die Digitalisierung der Universitäten beruht, stammt aus dem Jahr 2017. Ich habe mit dem Staatssekretär im Ausschuss schon diskutiert, dass das ja noch nicht lange her ist. Aber im Bereich der Digitalisierung ist das Jahr 2017 lange her. Deshalb vermissen wir eine nach vorn gerichtete Strategie für die Digitalisierung. Nicht nur jetzt durch die Corona-Pandemiefolgen, sondern insgesamt merken wir, dass die Universitäten nicht ausreichend auf die Digitalisierung vorbereitet, ausgestattet, auch umgestellt sind. Es liegt an dem Engagement sehr guter Hochschulprofessoren, die das sehr leicht hinbekommen haben, aber es fehlt oft der rechtliche Rahmen. Wir haben das dieser Tage schon beim Thema „Schule“ diskutiert. An einigen Universitäten wird Zoom benutzt. Wir wissen um die Datenunsicherheit, die Registrierung ist sehr schwierig. Es gibt dieses WISEflow in Erfurt, bei dem man die Personenfeststellung nicht datensicher machen kann. All das sind Dinge, die wir einfordern, wirklich den Schritt zur Digitalisierung zu gehen. Die Rahmenvereinbarung kratzt das nur am Rande. Deshalb muss da nachgearbeitet werden. Gleichwohl ist es erst mal ein guter und wichtiger Schritt, finanzielle Stabilisierung im Hochschulbereich stattfinden zu lassen. Ob das am Ende aber reicht, insbesondere nach den Folgen der CoronaAuswirkungen, das wird die Zukunft einfach zeigen. Dafür ist ein Zeitraum von fünf Jahren immer sehr schwierig, das von heute aus bis dahin zu beurteilen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kaufmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, ich möchte zuerst mal auf die Anwürfe von Herrn Kemmerich antworten. Herr Kemmerich, Sie haben offenbar das Papier nicht genau genug gelesen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Doch, sehr genau!) Erstens: Wir fordern keineswegs, dass die Digitalisierung in der Ausbildung von Lehrern keine Rolle spielt. Wir haben nur die Befürchtung, dass andere Inhalte dadurch verdrängt oder gekürzt werden. Da habe ich Bedenken, die habe ich so auch im Ausschuss formuliert und die sind nicht ausgeräumt worden. (Beifall AfD) Zweitens: Wir sind keineswegs gegen ausländische Studenten in Thüringen, das ist eine böswillige Unterstellung, wenn Sie das hier sagen. (Beifall AfD) Ich kann für mich sagen, ich bin sicher hier in Thüringen einer der Professoren, die prozentual die meisten ausländischen Studenten zum Abschluss gebracht haben. (Beifall AfD) Das habe ich gern und auch freiwillig gemacht, natürlich. Aber von diesen ausländischen Studenten ist so gut wie keiner in Thüringen geblieben, die sind nach Bayern gegangen, nach Baden-Württemberg oder ins Ausland. Das spricht natürlich für unsere Ausbildung, aber das nützt unserem Land wenig. (Beifall AfD) Natürlich kann man sich freuen über die Vielfalt, das ist auch schön, da kommen unterschiedliche Meinungen ins Spiel, aber für unsere Wirtschaft, für unseren Fachkräftebedarf ist das kein Beitrag. (Beifall AfD) Wissen Sie eigentlich, Herr Kemmerich, dass die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg für Studenten, die von außerhalb der EU kommen, spezielle Strafgebühren verlangt, (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eben um den Anteil der ausländischen Studenten zu senken, insbesondere der Massen von chinesischen Studenten? Das wissen Sie offenbar nicht. (Beifall AfD) Das hat eine grüne Regierung in Baden-Württemberg beschlossen und die haben sicher ihre guten Gründe dafür gehabt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen ist es nicht automatisch in Ordnung!) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Masse von Blödheit!) Bitte informieren Sie sich! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich weiß das!) Jetzt komme ich zum Thema. Dies ist die zweite Debatte zur Rahmenvereinbarung V der Landesregierung mit den Hochschulen des Landes. Vor einem Monat habe ich an dieser Stelle bereits Kritik formuliert, vor allem Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen der Vereinbarung, aber auch Zustimmung zu einigen inhaltlichen Punkten. Meine Kritik und meine Befürchtungen sind in der Ausschussberatung zur Rahmenvereinbarung nur unwesentlich gemildert worden. Die Landesregierung bietet den Hochschulen einen Finanzpfad für die nächsten fünf Jahre mit jährlichen Steigerungen – immerhin, das ist gut. Die Ressourcenknappheit und die chronische Unterfinanzierung angesichts der großen Herausforderungen werden dadurch jedoch nicht gemildert. Für die Zukunft des Landes wesentliche Themen wie zum Beispiel die Ingenieurausbildung und die Lehrerausbildung werden als Schwerpunkte benannt – gut. Die Verwaltung soll effizienter werden, was nach meiner Erfahrung auch dringend geboten ist. Die Zumutung, den Hochschulen für die Sanierung der Verwaltung zwingend externe Berater aufs Auge zu drücken, ist teilweise abgemildert worden, zumindest wenn die vom Ausschuss formulierte Fassung am Ende in der unterschriebenen Vereinbarung steht. Demnach müssen es nicht mehr zwingend externe Berater sein. Unsere Befürchtungen hinsichtlich der Qualitätsstandards sind jedoch nicht ausgeräumt: Die Hochschulen sollen Strategien entwickeln, die Zahl der erfolgreichen Studienabschlüsse zu erhöhen. Bei mir schrillen hier nach wie vor die Alarmglocken. Wenn hier wie in den bisherigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen finanzieller Druck aufgebaut wird, dann wird das nicht in allen, aber in einigen Studiengängen zur Absenkung von Anforderungen führen, (Beifall AfD) zumal die Heterogenität der Studienanfänger zunimmt und deren Qualifikation häufig abnimmt. Meiner Einschätzung nach ist sich die Landesregierung dieser Wirkung durchaus bewusst, auch wenn Gegenteiliges behauptet wird. Die vorliegende Rahmenvereinbarung verfolgt ausdrücklich das Ziel, Fachkräfte in Thüringen zu halten und die regionale Wirtschaft zu stärken. Im Widerspruch dazu steht – wie schon ausgeführt – jedoch das Ziel, im Sinne einer Internationalisierung ausländische Studenten ins Land zu holen. Diese decken eben unseren Fachkräftebedarf nicht, (Beifall AfD) denn diese bleiben mehrheitlich nicht in Thüringen, stehen dem Arbeitsmarkt nach dem Abschluss nicht zur Verfügung und zahlen in Thüringen natürlich auch keine Steuern. Ich habe das Beispiel von Baden-Württemberg gerade genannt und jetzt ergänze ich noch: Auch der Landesrechnungshof in Thüringen schlägt genau dieses Modell vor. Auch der Landesrechnungshof hat in seiner Pressekonferenz in dieser Woche diesen Vorschlag gemacht, für Studenten aus NichtEU-Ländern Gebühren zu verlangen, (Beifall AfD) wie das richtigerweise die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg schon tut – aus gutem Grund. Wenn wir Fachkräfte für Thüringen gewinnen wollen, dann müssen wir zuerst und vor allem alle einheimischen Potenziale ausschöpfen. Davon ist aber in der Rahmenvereinbarung nicht viel zu lesen. (Beifall AfD) An dieser Stelle breche ich meine Aufzählung von Kritikpunkten ab. Der Text der Rahmenvereinbarung ist lang, das zeugt vom Regulierungswillen der Landesregierung und dem Bedürfnis, die Hochschulen eng zu führen – allein das ist ein Kritikpunkt. Zugleich ist die Rahmenvereinbarung naturgemäß in vielen Aussagen vage. Deshalb ist es der Fraktion der AfD wichtig, Leitlinien zu formulieren, die die Landesregierung bei den Verhandlungen mit den Hochschulen nicht überschreiten soll. (Beifall AfD) Diese Leitlinien haben wir in einem Entschließungsantrag formuliert – Sie haben sie hoffentlich gelesen. Es stehen da Dinge drin wie die Priorität der Lehre, der Qualität der Lehre und Wissenschaft, die nicht unter Quotenregelungen leiden soll, die Bedeutung der Gewinnung von Fachkräften für unser Land, die Beurteilung der Studenten aufgrund ihrer Leistung usw. Wenn der Landtag diesem Entschließungsantrag zustimmt, dann sind nicht nur meine Befürchtungen gedämpft, sondern – das kann ich Ihnen versichern – werden viele Verantwortliche in den Hochschulen des Landes optimistischer und mit einem besseren Gefühl in die Verhandlungen mit der Landesregierung gehen. (Beifall AfD) Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zum Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Schaft von der Fraktion Die Linke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Schaft Die Linke

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Kaufmann, nach dieser Rede kann man eigentlich nur hoffen, dass Sie nicht wieder zur Lehre an einer Hochschule zurückkommen, weil dann – glaube ich – das Niveau der Qualität der Lehre deutlich sinken würde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bevor ich mit der Rahmenvereinbarung anfange, will ich ganz kurz zusammenfassen, was der Entschließungsantrag der AfD ist. Ich habe mir 2016 zusammen mit Nicole Gohlke, der wissenschaftspolitischen Sprecherin unserer Bundestagsfraktion, mal die wissenschaftspolitischen Positionen der AfD genau angeschaut, und wir haben in unserem Artikel, den wir geschrieben haben, das Wissenschaftsprogramm der AfD zusammengefasst als völkisch, reaktionär, totalitär, elitär. (Unruhe AfD) (Beifall DIE LINKE) Ich glaube, das ist das, wie man diesen Antrag hier am Ende auch abtun kann. Ich finde es auch immer wieder absurd, wenn sich eine Partei wie die AfD hinstellt und die Wissenschaftsfreiheit verteidigen will, wenn es doch eine Partei wie die AfD ist, die alles, was in ihren Augen nicht Wissenschaft ist, und sehr eng definiert, was Wissenschaft ist, der eigentliche Feind der Wissenschaftsfreiheit in unserem Land ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wenn ich mir die Ausführungen von Herrn Kaufmann so anhöre, dann hoffe ich auch, dass die AfD in Thüringen nie Verantwortung übernimmt, denn dann würde es am Ende bedeuten – sage ich mal zusammengefasst –: In Thüringen darf nur studieren, wer am Ende auch in Thüringen bleibt. Ja, und ich glaube, dann könnten wir eine gute Menge unserer Hochschulstandorte zumachen. Unsere Hochschullandschaft wäre in Ihrer Verantwortung definitiv nicht zukunftsfähig. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie sind ja richtige Patrioten!) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn Sie anfangen zu sagen – wie in Ihrem Entschließungsantrag unter I. in Punkt 10 –, nur wenige ausländische Studierende würden sich integrieren, dann ist das erstens falsch, denn Sie könnten vielleicht mal in die Publikation des DAAD schauen: Die Abbruchquote der international Studierenden hat sich bundesweit von 2005 von 65 Prozent auf – sicherlich immer noch zu hoch – im Bachelor 41 Prozent und im Master auf 25 Prozent reduziert, aber wenn Sie dann mal die Ausführungen des Sachverständigenrats für Integration und Migration von 2017 lesen würden, würden Sie vielleicht auch die Ursachen erkennen. Was Sie hier nämlich machen, ist, Sie laden die Schuld bei den international Studierenden ab. Aber der Sachverständigenrat sieht ganz andere Ursachen. Das sind nämlich einerseits die Lebenshaltungskosten, zum Zweiten dann auch die Ausgrenzung – da sind Sie ja ganz kräftig dabei – und drittens auch viele Unsicherheiten, denen international Studierende begegnen, beispielsweise im Umgang mit Behörden. Wenn sich beispielsweise der Studierendenrat der Universität Erfurt an mich wendet und sagt, es gibt seit geraumer Zeit ein Problem mit der Ausländerbehörde hier in Erfurt, weil dort beispielsweise nur Ersatzbescheinigungen ausgestellt werden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Studierenden der Willy Brandt School diese dann nicht anerkennen, diese damit keinen Job aufnehmen können, um sich ihr Studium zu finanzieren, dann liegt da ein grundlegendes Problem, warum die Abbruchquoten so hoch sind. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Also alles in allem, ich kann es – glaube ich – zusammenfassen: Der Antrag der AfD taugt nicht, um auch nur im Ansatz den Herausforderungen der Wissenschaftslandschaft hier in Thüringen gerecht zu werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gegenteil ist – und da bin ich dann bei der Rahmenvereinbarung V –, dass wir als Land Thüringen gerade in dieser schwierigen Situation, in der wir uns befinden – erst diese Woche war die Haushaltsklausur der Landesregierung –, heute das Signal aussenden, dass uns die Hochschulen in Thüringen, die Lehrenden, die Studierenden wichtig sind, dass wir ihnen Planungssicherheit auch in dieser Krisensituation geben, indem wir sagen, für die Jahre 2021 bis 2025 stecken wir zusätzliche 302 Millionen Euro in die Thüringer Wissenschaftslandschaft. Damit geben wir Planungssicherheit, damit gehen wir die wichtigen Herausforderungen an. Die Schwerpunkte haben wir in der ersten Lesung schon beraten, das sind die Fragen von Digitalisierung, von Lehrerinnenbildung, von guter Arbeit in der Wissenschaft und auch der Fachkräftesicherung. Da auch nur noch einmal ein ganz kurzer Seitenhieb Richtung AfD-Fraktion. Wir haben es gestern Abend erst diskutiert, die Frage von Digitalisierung in der Schule. Wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, dann würde das weiter bedeuten, ja, Digitalisierung, das kann man mal irgendwie so nebenbei freiwillig machen. Ich glaube, auch dann wird unser Schulsystem nicht zukunftsfähig sein, wenn wir nicht den künftigen Lehrerinnen und Lehrern schon in der ersten Phase der Ausbildung das Handwerkszeug mitgeben. Insofern ist es das völlig richtige Zeichen, dass wir Digitalisierung und Inklusion zu Querschnittsthemen in der Lehrerinnenausbildung in Thüringen machen wollen. Und – das ist das, was sich im Vergleich zur ersten Lesung vielleicht ein Stück weit geändert hat – seit dem 26. Juni sind auf der Seite der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz die Verpflichtungserklärungen der Länder mit dem Bundesbildungsministerium veröffentlicht, weil begleitend zur Rahmenvereinbarung V auch die Mittel aus dem Zukunftsvertrag zur Verfügung gestellt werden, und das kann sich auch sehen lassen. Die GEW hat sich bundesweit mal alle Verpflichtungserklärungen angeschaut und stellt dort Thüringen ein positives Zeugnis aus, weil sie sagt, Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, die ganz konkret auch Zahlen benennen, wenn es um die Frage der Erhöhung von Dauerbeschäftigung geht. Unser Ansatz ist: Dauerstellen für Daueraufgaben. Und wir haben auch ganz klar Zielmarken formuliert – auch da noch mal der Dank an das Ministerium –, um beispielsweise den Professorinnenanteil ganz klar zu erhöhen, weil uns auch Gleichstellung in der Wissenschaftslandschaft ein wichtiges Ansinnen ist. Ebenso ist es natürlich zu begrüßen – ich hatte es ja schon gesagt –, dass auch Digitalisierung ein Schwerpunktthema bildet. Und noch zum Entschließungsantrag, der hier vorliegt, der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU. Das eine ist – und da bin ich gespannt, wie das dann läuft und was konkret auch die Erkenntnisse sein werden –, die CDU hatte vorgeschlagen, einen Dialogprozess zur Digitalisierung auf den Weg zu bringen. Ich glaube, wenn wir da gemeinsam an einem Strang ziehen, dann können wir das angehen, was vielleicht jetzt noch im digitalen Sommersemester auf der Strecke geblieben ist. Es ist lobenswert, dass viele Lehrende mit viel Engagement daran gearbeitet haben, das Sommersemester trotz der Schwierigkeiten einigermaßen, sagen wir mal, reibungsfrei ablaufen zu lassen. Aber das täuscht natürlich nicht darüber hinweg, dass, wenn Soft- und Hardware zur Verfügung gestellt werden konnten, es noch andere Probleme mit sich bringt, die Studierende zum Teil auch an uns herantragen. Dass beispielsweise der Aufwand trotz der digitalen Lehre einerseits durchaus gestiegen ist und auch die Lehrenden natürlich mit einem erheblichen Mehraufwand konfrontiert wurden, auch wenn sie das mit einem hohen Engagement gemacht haben. Da gilt es, glaube ich, noch mal genau hinzuschauen, was es konkret bedeutet, die Rahmenbedingungen für Digitalisierung an den Hochschulen in Thüringen zu verbessern. Und dann werden wir sehen, welche Punkte wir da im Rahmen dieses Dialogprozesses, der dann noch den Weg in die Rahmenvereinbarung findet, dann noch finden. Uns ist noch besonders wichtig zu sagen, dass wir natürlich auch bei den zentralen strategischen Diskussionen, die wir in den nächsten Jahren noch gemeinsam führen werden, auch mit der Landeswissenschaftskonferenz, die wir 2018 mit der Thüringer Hochschulgesetznovelle eingeführt haben, und auch mit dem zuständigen Ausschuss in Partnerschaft mit dem Wissenschaftsministerium beispielsweise die Fortschreibung der Leitlinien für die Hochschulentwicklungsplanung in Thüringen dann auch noch mal diskutieren werden. Denn 2025, das wissen wir alle, kommt schneller als man denkt, und dann stehen wir schon vor den Leitlinien für die Hochschulen in Thüringen 2030. Alles in allem, glaube ich, ist das, wenn wir heute hier die Rahmenvereinbarung verabschieden, ein wichtiges Signal, ein großer finanzkräftiger Akt, den wir hier gemeinsam bewältigen, ein klares Signal an die Thüringer Hochschullandschaft, damit sie für die nächsten Jahre planen können. Ich danke allen, die das auf den Weg gebracht haben, und ich glaube, mit dem Entschließungsantrag und den Ergänzungen, die dann noch berücksichtigt werden, sind wir dann für die nächsten Jahre auf einem guten Weg. Die weiteren Herausforderungen werden wir sicherlich als Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker, die wir für eine offene, soziale und demokratische Hochschule in Thüringen streiten, dann auch die nächsten Jahre begleiten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Bühl für die Fraktion der CDU das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin, die Rahmenvereinbarung V, die uns heute hier vorliegt, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Denn wir wissen, dass die Finanzsituation, in der sich das Land Thüringen jetzt befindet und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren befinden wird, keine einfache ist, und wir eine Hochschullandschaft haben, die Verlässlichkeit und Sicherheit braucht, was die finanzielle Ausgestaltung unserer Hochschullandschaft betrifft. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, den wir heute hier auch festzementieren können. Mit dem Aufwuchs um 4 Prozent pro Jahr schaffen wir es nämlich immerhin, dass die Thüringer Hochschulen im Jahr 2025 580 Millionen Euro erhalten werden. Das sind rund 133 Millionen Euro mehr als im Jahr 2020. Das ist schon ein erheblicher Betrag, auch wenn man sagen muss, dass natürlich die Kostensteigerungen bis zum Jahr 2025 mit Sicherheit auch erheblich sein werden. Aber für mich überwiegt in dem Moment der Punkt der Sicherheit für die Hochschulen, auch planen zu können. Deswegen waren wir auch grundsätzlich dieser Hochschulrahmenvereinbarung gegenüber positiv eingestellt. Wir finden auch die fünf Entwicklungsschwerpunkte, die gesetzt werden, insbesondere die Ingenieurwissenschaften als festen Punkt in der Thüringer Hochschullandschaft, aber auch die Lehrerbildung, Digitalisierung, Hochschulverwaltung sowie die Kooperation der Hochschulen untereinander, wichtig und richtig. Auch das Ziel, sich mit 50.000 Studenten in Thüringen einzupegeln, ist ein gutes, wenn auch ambitioniertes, weil wir wissen, dass uns die Demografie an vielen Hochschulstandorten jetzt schon deutlich zu schaffen macht und es verschiedene Hochschulstandorte auch nicht leicht haben, diese Studentenzahlen zu halten, weshalb auch ein Schwerpunkt auf Internationalisierung weiter wichtig und richtig ist, weil uns diese Internationalisierung auch bringt, dass wir zusätzliche Menschen motivieren können, in Thüringen zu studieren. Vor allen Dingen die Fokussierung auf den MINT-Bereich ist uns wichtig. Gerade die Verpflichtung zur Umsetzung der vom Wissenschaftsrat eingebrachten Empfehlung zur Weiterentwicklung der Ingenieurwissenschaften ist deshalb zu begrüßen. Allerdings – und das will ich hier auch sagen – haben wir uns als konstruktive Opposition intensiv mit der Rahmenvereinbarung beschäftigt und haben Änderungsvorschläge gemacht, weil wir verschiedene Punkte in der Rahmenvereinbarung kritisch gesehen haben. Es ist zum einen die Frage: Wie können wir vermehrt Ausgründungen aus Hochschulen fördern? Wir wissen, an unseren Hochschulstandorten ist das gerade ein Innovationsbringer, dass wir Ausgründungen bekommen, dass sich daraus Firmen entwickeln, die dann die Chance haben, zu wachsen, größer zu werden und hoch qualifizierte Arbeitsplätze in unsere Region zu bringen. Dieses Thema fehlt fast gänzlich in der Rahmenvereinbarung V. Ebenfalls sehen wir das öffentliche Verzeichnis drittmittelfinanzierter Forschungsvorhaben kritisch. Wir haben uns auch gefragt, wie man denn in der Hochschullandschaft eine digitale Hochschule bewertete, weshalb wir auch hier Änderungen mit eingebracht haben. Wir haben also als konstruktive Opposition den Entwurf noch einmal an verschiedenen Stellen geändert und ergänzt. Hieraus resultiert auch der gemeinsame Antrag, der heute mit den Fraktionen von Rot-Rot-Grün vorgelegt wird, der sich vor allen Dingen um die Fragestellungen „Gründungsaktivitäten“, „hochschulübergreifende Digitalisierungsmaßnahmen“, „Transparenzregister“ und „Lehrerbildung“ dreht. Folgende Maßnahmen haben wir da konkret umgesetzt: Hochschulen sollen besonders bei den akademischen Ausgründungen unterstützt werden. Das ist uns wichtig, weil wir immer noch die Situation haben, dass 53 Prozent der Studenten Thüringen wieder verlassen. Das ist eine Situation, die uns nicht befriedigen kann und nicht befriedigt, weshalb wir hier dringend weiteren Handlungsbedarf sehen. Die Aktivitäten des Hochschulgründernetzwerks sollen ausgebaut werden. Ein Punkt, mit dem wir tatsächlich immer noch nicht ganz zufrieden sind, ist die Fragestellung der Lehrerbildung. Hier hat Rot-Rot-Grün augenscheinlich deutlich andere Vorstellungen, als wir sie haben, was die Lehrerbildung betrifft, weshalb wir es gut finden, dass nun erst mal geprüft wird, ob diese Konzeption der allgemeinbildenden Lehrämter in eine schulstufenbezogene Lehramtsausbildung überführt werden kann. Das halten wir für sehr kritisch, zumal auch die KMK diese Dinge erst mal anerkennen müsste. Deshalb ist hier ein vorsichtiges Vorgehen sehr geboten. Die bestehenden Leitlinien zur Transparenz in der Forschung und Wissenschaft sollen wie bisher umgesetzt werden, aber es wird keinen umfassenden Einblick geben. Wir müssen berücksichtigen, dass Firmen zunehmend in Forschungseinrichtungen im Ausland investieren, da in Deutschland immer mehr Transparenzgesetze auf den Weg gebracht werden. Transparenz ist gut – das will ich hier klar sagen –, aber sie muss mit Augenmaß erfolgen und darf den Forschungsstandort Deutschland nicht infrage stellen. Corona hat uns auch gezeigt, dass wir in Sachen digitale Hochschule dringend auch weiter handeln müssen. Viele Hochschulen haben sehr schnell und mit großem Einsatz reagiert und Veranstaltungen digital angeboten. Es zeigt sich, dass man hier auch für die Zukunft vieles nutzbar machen kann. Da sollte auch die Rahmenvereinbarung V unterstützen, weshalb wir die Einführung einer hochschulübergreifenden Cloud-Lösung eruieren wollen und dies hier mit eingebracht haben. Für uns gilt grundsätzlich, dass die Rahmenvereinbarung V die Weichen für die nächsten fünf Jahre in der Hochschullandschaft mit Sicherheit stellt und dass unsere Hochschulen ein wichtiger Kristallisationspunkt für Innovation, für Forschung, für Entwicklung in der Region hier in Thüringen sind und ein Hub für Fachkräfte und wichtige Kooperationspartner. Das müssen wir weiter ausbauen. Wir müssen Hochschulausgründungen fördern. Wir müssen sehen, dass mehr Studenten, die hier bei uns anfangen, auch in Thüringen bleiben und unsere Fachkräftesituation verbessern. Hierfür kann die Rahmenvereinbarung mit den zusätzlichen Änderungen, die wir mit eingebracht haben, eine verlässliche Zukunftsperspektive bieten, auch wenn wir noch mal zum Schluss kritisch anmerken müssen, dass die Bürokratie auch in diesem Feld scheinbar immer mehr wird, wenn man überlegt, wie sich die Rahmenvereinbarung über die Zeit entwickelt hat. Wir sind mal mit 5 Seiten gestartet, jetzt sind es 7 Seiten, 11 Seiten, 14 Seiten und über 20 Seiten Rahmensetzung, die dort gemacht wird. Das heißt, es ist eine höhere Reglementierung vorhanden. Das sehen wir natürlich weiter kritisch, aber insgesamt überwiegt für uns hier der Vorteil dieser Rahmenvereinbarung für die Zukunft des Hochschulstandorts, weshalb wir unter Berücksichtigung des gemeinsamen Antrags, der noch vorliegt, auch für eine Zustimmung plädieren. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Liebscher von der Fraktion der SPD das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lutz Liebscher SPD

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, viele Redner haben es schon gesagt: Profilierte und attraktive Hochschulen sind ein wichtiger Pfeiler der Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats. Das gilt auch gerade im Angesicht der Corona-Pandemie. Deswegen wollen wir den Weg der vorhergehenden Rahmenvereinbarung fortsetzen und den Hochschulen eine langfristige Perspektive über die nächste Landtagswahl hinaus bis zum Jahr 2025 bieten. Mit der Rahmenvereinbarung V sorgen wir für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Hochschulen. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Land den Hochschulen bis 2025 insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Außerdem kompensieren wir die jährliche Kostensteigerung der Hochschulen, indem wir die Mittel aus der Rahmenvereinbarung jährlich um 4 Prozent erhöhen. Damit wachsen die Zuweisungen des Landes von 496 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 580 Millionen Euro im Jahr 2025. Jährlich 4 Prozent mehr Geld – das ist ein starkes Bekenntnis, den Hochschul-, Studienund Wissenschaftsstandort Thüringen auch in der Krise zu stärken und im Wettbewerb um kluge Köpfe aus Deutschland und der ganzen Welt weiter hervorragende Angebote unterbreiten zu können. Wir wollen die Forschungs- und Innovationspotenziale weiter stärken und die Studienbedingungen weiter verbessern. Um das zu erreichen, verpflichten sich die Thüringer Hochschulen dazu, konkrete Ziele der Hochschulentwicklung zu verfolgen. Genannt seien hier beispielhaft der Erhalt und der Ausbau der hohen Qualität von Studium und Lehre ebenso wie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Um dem weiter wachsenden akademischen Fachkräftebedarf auch hier bei uns im Freistaat qualitativ zu entsprechen, werden sich die Hochschulen darüber hinaus verstärkt darum bemühen, das Interesse von Studienanfängern auch auf Bereiche zu lenken, in denen gute regionale Beschäftigungschancen bestehen. Gegenüber Studierwilligen soll bei Studienberatungen deshalb insbesondere auf berufliche Perspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten im Land hingewirkt werden. Ich freue mich, dass es gelungen ist, in dieser Angelegenheit durch konstruktive Beratungen mit der Opposition Einigkeit zu erzielen. Das dokumentiert auch der beiliegende Antrag und die empfohlenen Änderungen, womit Ausgründungen gestärkt, ein noch stärkerer Fokus auf Digitalisierung gelegt und die Beteiligung des Landtags und der Landeswissenschaftskonferenz ausgebaut werden sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Beschluss dieser Rahmenvereinbarung sichern wir nicht nur die Finanzierung der Hochschulen, sondern beweisen auch Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit, den Hochschul- und Wissenschaftsstandort auch in der Krise weiter zu stärken. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Vielen Dank. Es hat jetzt erneut Herr Abgeordneter Schaft von der Fraktion Die Linke ums Wort gebeten.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Schaft Die Linke

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es hat mich eine Wortmeldung des Kollegen Bühl noch mal nach vorn getrieben, um da so ein bisschen der Legendenbildung vorzubeugen. Ja, es gibt eine Änderung in Punkt II Nummer 6, was die Leitlinien zur Transparenz in Forschung und Wissenschaft angeht. Das bedeutet aber nicht, dass es mit dieser Änderung keine Veröffentlichungen mehr gibt, sondern wir bekennen uns natürlich weiter zu dem, was 2015 mit einem Antrag von RotRot-Grün auf den Weg gebracht wurde und wo die Hochschulen dann zusammen auch mit dem Wissenschaftsministerium die Leitlinien für Transparenz und Forschung auf den Weg gebracht haben. Diese sehen ein öffentliches Verzeichnis vor, und ich finde zu Recht, denn dort, wo der Freistaat öffentliche Gelder in die Hand nimmt, um die Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen zu fördern, gibt es natürlich ein berechtigtes öffentliches Interesse zu wissen, was am Ende in der öffentlichen Einrichtung mit Drittmitteln geschieht. Insofern ist das, was in der Rahmenvereinbarung steht, das Bekenntnis zu dem, was die Hochschulen, finde ich, sehr gewissenhaft an dem Punkt auch machen – nur um hier nicht einen falschen Eindruck entstehen zu lassen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Tiefensee das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Wolfgang Tiefensee

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Livestream, man kann Geld nur einmal ausgeben. Wenn man in den letzten Tagen die intensiven Debatten darüber verfolgt hat, wie die Regierung RotRot-Grün darum ringt, verantwortungsvoll mit Steuergeld umzugehen, wenn man die letzte Legislatur anschaut und die Entscheidungen des Landtags, dann ist das, was wir heute beraten, eine ganz wichtige Richtungsentscheidung. Der Landtag wird, wenn er heute zustimmt, eine sehr mutige, eine sehr kraftvolle Entscheidung fällen. Ich will mich nicht so weit versteigen zu sagen, das ist epochal. Das ist im Blick auf den Bund nahezu einzigartig, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie versteigen sich jetzt gerade!) dass in einer sehr schwierigen Situation mit zurückgehenden Steuereinnahmen, wegbrechenden Geldern aus Brüssel, Auslaufen des Solidarpakts und vielen anderen Dingen mehr der Landtag eine Entscheidung fällt, den Hochschulen Sicherheit für die nächsten fünf Jahre zu geben. Meine Damen und Herren, im Vorfeld schon herzlichen Dank dafür! Sie unterstreichen einmal mehr, wie wichtig Hochschulen für Thüringen, unsere Hochschulen in Thüringen für Deutschland sind. Das Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Wenn wir in dieser Periode bis 2025 insgesamt 2,7 Milliarden Euro in die Hochschulen investieren, dann ist es das deutliche Signal: Thüringen setzt auf seine Hochschulen, setzt auf die angeschlossenen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, auf die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, setzt auf die Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft und will bestmögliche Bedingungen für die Lehre, für die Forschung, für die Studierenden, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen schaffen. Herzlichen Dank dafür! Ich denke, das Signal wird nicht nur von den Studierenden deutschlandweit und international wahrgenommen, sondern ich denke, unser Bundesland steht damit an der Spitze derjenigen, die in ihre Hochschulen in dieser Art und Weise investieren. Meine Damen und Herren, das war gar nicht so einfach, diese 2,7 Milliarden Euro in Ansatz zu bringen, wenn Sie bedenken, dass die Hochschulen ihre Versorgungsleistungen von rund 180 Millionen Euro noch zusätzlich zu leisten haben oder im Rahmen diese Budgets, dass wir natürlich Kostensteigerungen beim Personal, bei den Energiekosten, bei vielem anderen zu leisten haben, die Entflechtungsmittel in der Zukunft nicht da sind und wir auf andere Weise in den Hochschulbau investieren müssen. Es war nicht leicht, diese 2,7 Milliarden Euro für die nächsten Jahre zu binden. Aber warum tun wir das? Wir tun das entlang unserer Leitlinien in der Hochschulentwicklung, die wir im Jahr 2018 verabschiedet haben. In der nächsten Stufe kommt die Rahmenvereinbarung, die dann in Ziel- und Leistungsvereinbarungen mündet. Es ist mehrfach angesprochen worden, dass die Rahmenvereinbarung von der Anzahl der Seiten etwas umfangreicher geworden ist. Aber das geht nicht mit einer Gängelung der Hochschulen oder einer weiteren Einschränkung der Freiheit von Hochschulen einher, sondern es geht darum, die unterschiedlichsten Themen, die mittlerweile auf der Tagesordnung stehen, in einer solchen Rahmenvereinbarung zu verankern. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, gemeinsam mit den Hochschulen auf fünf Schwerpunkte zu setzen, aus denen dann konkrete Maßnahmen resultieren. Das ist einmal die Frage der Entwicklung der Ingenieurwissenschaften. Meine Damen und Herren, das geht nicht erst in den Hochschulen los, sondern wir setzen in Thüringen in Verbindung zum Beispiel mit der STIFT darauf, dass wir MINT-Schulen, MINT-Kindergärten entwickeln, den Kindern und Jugendlichen beste Möglichkeiten schaffen, in den Naturwissenschaften voranzukommen. Ein zweites Themenfeld ist das der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Wir wissen, dort ist der entscheidende Akzent zu setzen, wenn wir zukünftig Kinder und Jugendliche auf die Zukunft vorbereiten wollen. Es geht in zweifacher Hinsicht um Digitalisierung, einmal um die Digitalisierung von Forschung und Lehre. Das ist modern, das brauchen wir, nicht zuletzt auch, um unsere Lehrinhalte international zu präsentieren. Aber Digitalisierung bedeutet auch, dass wir die Verwaltung digitalisieren, dass wir Entbürokratisierung vornehmen, damit Forschung und Lehre entlastet werden. Natürlich spielt neben der Digitalisierung, neben der Lehrerausbildung und den Ingenieurwissenschaften die Kooperation zwischen den Hochschulen eine ganz entscheidende Rolle. Wir sind ein kleines Land. Sie wissen, dass wir nicht nur neun, sondern jetzt zehn Hochschulen in dieser Rahmenvereinbarung bedenken. Dafür zu sorgen, dass die noch stärker vernetzt sind, dass die Bausteine der Lehre aufeinander abgestimmt sind, sodass Studierende ihr Studium individuell gestalten können, um sich auf den Beruf vorzubereiten, ist ein ganz entscheidender Punkt. Dazu brauchen wir nicht zuletzt auch Kooperationen auf digitalem Wege. Es geht uns darum, dass wir nicht nur die Qualität von Forschung und Lehre weiterentwickeln, sondern es geht uns auch um gute Arbeit an den Hochschulen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das sind eben nicht nur die Fragen, die sich auf die Lehrenden und die Studierenden beziehen, sondern uns ist der Mittelbau, das nichtwissenschaftliche Personal wichtig. Uns ist die Frage wichtig, wie wir die Ausgewogenheit der Geschlechter in allen Bereichen noch verbessern und wie wir die Studierenden auch in schwierigen Situationen, wenn es um soziale Probleme geht, wenn es um die Frage des bezahlbaren Wohnraums geht, unterstützen können. Alles das wollen wir in der Rahmenvereinbarung grundlegend und dann in den unterschiedlichen Vereinbarungen weiter ausführen. Es gibt einen Entschließungsantrag, der die Diskussion der letzten Tage und Wochen aufgreift. Ich bin sehr dankbar, dass sich Rot-Rot-Grün und die CDU hier zusammengefunden haben. Es sind noch sehr gute Impulse in die Diskussion gekommen. Ja, der Transfer, die Ausgründung, überhaupt die Gründerszene, die Entwicklung des Hochschulgründernetzwerks liegen uns ganz besonders am Herzen. Wenn Sie die Diskussion über das Hochschulgesetz noch einmal rekapitulieren, da haben wir einen starken Akzent darauf gesetzt, dass es eben nicht nur um Lehre und Forschung geht, sondern auch um den Transfer. Thüringen ist zwingend darauf angewiesen, dass wir ausgründen, nicht zuletzt deshalb, weil der Anteil von Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt in Thüringen noch viel zu niedrig ist und vor allen Dingen die öffentliche Hand das kompensieren muss, was in den Unternehmen nicht geleistet werden kann, weil es sehr viele kleine und mittelständische Unternehmen sind. Ja, wir müssen weiter über die Transparenz diskutieren und insbesondere auch über die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Ich bitte – gerade mit Blick auf die CDU –, diesen Prüfauftrag tatsächlich als eine offene Tür zu sehen, dass wir dort in der nächsten Zeit entscheidende Schritte vorankommen, um uns modern aufzustellen. Die Digitalisierung haben Sie noch einmal verstärkt. Oder die Frage, wie die Landeswissenschaftskonferenz und der Landtag stärker eingebunden werden. Alles das steht in Ihrem Antrag. Ursprünglich wollte ich Ihnen sagen: Wir werden das mit den Hochschulen diskutieren und mal sehen, ob die als Vertragspartner da auch mitmachen. Wir wissen, in der Zwischenzeit, seit gestern: Die Hochschulen werden eine Rahmenvereinbarung, die so in diesem Duktus verändert ist, unterzeichnen. Sie akzeptieren, sie begrüßen das, was von Ihnen ausgearbeitet worden ist. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, mit Blick auf die FDP: Ich finde den Aspekt, den Sie eingebracht haben, dass wir uns mehr um die Künstliche Intelligenz kümmern sollten, sehr wichtig. Meine Antwort darauf ist: Wir haben es vermieden, konkrete Forschungsschwerpunkte in die Rahmenvereinbarung zu schreiben. Aber selbstverständlich werden wir unsere Kompetenzen nicht zuletzt in Ilmenau, aber auch an der Bauhaus-Uni ausbauen. Meine Bitte ist, das weiter zu begleiten und zu schauen, ob das auch in der Weise gelingt. Herr Prof. Kaufmann, natürlich habe ich den Antrag von Ihnen sehr gründlich gelesen. Er atmet aber – und da könnte man in die sachliche Debatte gehen –, vom Grundsatz her ein anderes Verständnis von Hochschule. Diese sachliche Auseinandersetzung sollten wir führen und auch im Blick auf diejenigen, die zuschauen, deutlich machen, dass wir eben einen prinzipiell anderen Ansatz haben. Selbst wenn Sie Baden-Württemberg als einziges Bundesland zitieren, das von den ausländischen Studenten Geld nimmt, ist das wohl Ihre einzige Antwort darauf, wie Sie es schaffen wollen, Deutschland oder Thüringen, die Thüringer Hochschulen im gewissen Sinne abzuschotten, und zwar mit dem Ziel, dass mehr Thüringer studieren und mehr in Thüringen bleiben. Selbstverständlich ist das auch unser Wunsch, aber er kollidiert eben mit dem Grundansatz von Universität seit Jahrhunderten. Eine Universität ist nicht nur frei in allen Fragestellungen, in den Forschungsgegenständen, die sie betreibt, auch manchmal quer und gegen die Politik. Da werden Fragestellungen aufgerufen, die uns manchmal nicht passen, Antworten gegeben, Alternativen aufgezeigt. Das ist die Autonomie von Hochschulen. Selbstverständlich gehört dazu, dass Studierende aus aller Herren Länder an jede Hochschule gehen können und dass man ihnen die Möglichkeit eröffnet, nicht zuletzt deshalb, weil wir eine Verpflichtung auch nach außen über Deutschland hinaus haben und weil wir zwingend den interkulturellen Diskurs brauchen. Wenn wir das beschränken, ist es ein ganz schlimmes Signal, was wir setzen. Dieses Signal wird nicht dadurch geheilt, dass man sagt: Dann haben wir eben mehr Studienplätze frei für diejenigen, die aus Thüringen kommen. Nein, wir gehen einen anderen Weg. Ich weiß nicht, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass wir ein Thüringen Stipendium Plus eingesetzt haben. Das geht so: Das Unternehmen, das in Thüringen einen Ingenieur braucht, schließt einen Vertrag mit einem Masterstudenten, gibt ihm ein Stipendium, das wir noch mal finanziell aufstocken, und verpflichtet ihn damit, dass er genau für diese Zeit des Stipendiums dann später auch in seinem Unternehmen arbeitet. Das sind Ansatzpunkte, um Studierende für Thüringen zu begeistern. Aber nicht, indem wir es abschotten. Dann befürchten Sie, dass die Qualität der Hochschullehre so gesenkt wird, dass quasi jeder Depp, jeder Abiturient, der es eigentlich gar nicht hätte bis zum Abitur bringen dürfen, auf unsere Hochschulen kommt – nur allein aus dem Grund, dass man das Geld bekommt. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich greife mal die Bauhaus-Universität heraus. Da stehen massenweise Studierende vor der Tür, die gern studieren wollen. Es wäre ein Leichtes für die Bauhaus-Uni, ihre Standards zu senken und demzufolge mehr Studierende zu haben. Es wäre in der letzten Periode Hochschulpakt für uns ein Leichtes gewesen, die Anzahl der Studierenden, die nicht optimal war, auf diese Art und Weise zu erhöhen. Nein, das haben wir nicht gemacht, sondern die Hürden sind nach wie vor sehr hoch. Alles das zeigt, wir haben eine unterschiedliche Sichtweise auf eine autonome, auf eine freie Hochschule, die allerdings auch Standards setzt und die, weil sie mit öffentlichem Geld ausgestattet wird, sich gefallen lassen muss, dass es einige Rahmenbedingungen gibt, die der Landtag, die die Regierung setzt. Summa summarum: Es ist ein Glücksfall, dass Thüringen in dieser Art und Weise seine Hochschulen bedenkt. Wenn ich irgendwann die zehn Präsidenten – leider sind es nur Männer – vor mir sitzen habe, die dann diese Rahmenvereinbarungen unterzeichnen, wenn wir dann weiterhin in die Diskussion über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, über konkrete Projekte gehen, dann sollten die Präsidenten wissen – und ich bin mir sicher, sie wissen es –, dann sollte die Thüringer Öffentlichkeit wissen, dieser Landtag setzt einen kraftvollen, mutigen Schwerpunkt für die Zukunft unseres Landes. Ich darf mich sehr herzlich dafür bedanken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung zum Antrag der Landesregierung. Zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Wird Ausschussüberweisung beantragt?

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Genau, Frau Präsidentin, wir beantragen auch Ausschussüberweisung an den Wissenschaftsausschuss.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes

Ja. Zu diesem Antrag wird die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen der Fraktionen der Linken, Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit stimmen wir unmittelbar über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/1279 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/718 - Neufassung dazu: Bürger schützen, Grundrechte und parlamentarische Kontrolle stärken Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/802 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Antrags? Ja, Herr Lauerwald.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, dieser Tagesordnungspunkt stand schon im vorletzten Plenum auf der Tagesordnung, aber die Aktualität ist nach wie vor gegeben. Am 25. März 2020 stellte der Deutsche Bundestag nach Erlass des § 5 Infektionsschutzgesetz eine epidemische Lage von nationaler Tragweite in Deutschland fest. Damit traten eine starke Kompetenzverschiebung in Richtung der Exekutive und zahlreiche Grundrechtseinschränkungsmöglichkeiten in Form von Anordnungen und Verordnungen in Kraft. Am 17. April 2020 teilte der Bundesgesundheitsminister auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Robert KochInstitut mit, dass aus dem dynamischen ein lineares Wachstum in der Covid-19-Situation geworden sei und mittlerweile mehr Leute genesen, als sich neu infizieren. Somit sei der Ausbruch in Deutschland beherrschbar geworden. Auch sprechen viele Indizien für die Stabilität des deutschen Gesundheitssystems. Verschobene Operationen, nicht wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen und Jobängste führen zu Erkrankungen jenseits von Corona. Daher schadet die Aufrechterhaltung der epidemischen Lage mehr, als sie nutzt. (Beifall AfD) Die Pandemie ist also beherrschbar und das Gesundheitssystem wahrlich nicht überlastet. Also ist ganz schlicht und ergreifend der Anlass, auf welchen die Feststellung des Vorliegens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hin erfolgt, nicht mehr gegeben. Folglich ist also festzustellen, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Damit sind auch die massiven Eingriffsmöglichkeiten des Bundesgesundheitsministeriums in die Grundrechte der Bevölkerung unverzüglich wieder aufzuheben. (Beifall AfD) Zu derselben rechtlichen Einschätzung kommt übrigens auch ein Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Einzige Voraussetzung für das Bestehen einer epidemischen Lage ist ein Beschluss des Deutschen Bundestags. Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen. Wenn also einzig und allein der Bundestag darüber zu entscheiden hat, dann sollte er es auch schnellstmöglich tun. Die Aufrechterhaltung dieser epidemischen Notlage ist nicht mehr zu begründen. Meine Damen und Herren, besonders bedenklich finden wir, dass unter dem Deckmantel dieser sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite Bestrebungen des Bundesgesundheitsministers Herrn Spahn zutage treten, die Corona-Krise zur Schaffung eines Überwachungsstaats zu missbrauchen und die Exekutive auf Kosten von Bürgerrechten zu stärken. Solche potenziell totalitären Bestrebungen lehnen wir als AfD entschieden ab. (Beifall AfD) Besonders umstritten ist der mehrfache Versuch, einen Immunitätsnachweis und damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung und folglich quasi eine indirekte Nötigung einzuführen, sich impfen zu lassen, um keinen Nachteil zu erfahren. Das hat Herr Spahn aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen, ich weiß. Aber – und jetzt kommt das große Aber – sie haben es versucht. Zweimal hat die Bundesregierung versucht, über einen Umweg diese Nötigung einzuführen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Herr Spahn hat diesen Gedanken noch lange nicht beerdigt. Erst kürzlich war in der Presse zu lesen, dass der CDU-Gesundheitsminister am Immunitätsausweis festhält – wenn er es im Bundestag nicht schafft, dann eben über den Weg der Europäischen Union. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Ja, dann Herr Abgeordneter Schard.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Schard CDU

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Damen und Herren von der AfD, ich bin entsetzt über ... (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ach!) Ja, ach! Auch Ihr Zwischenruf, Herr Möller, zeigt mir wieder, dass genau das stimmt, was ich neulich wieder über die AfD lesen musste, nämlich dass Sie nichts weiter als parteigewordene Nörgelei sind. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) (Unruhe AfD) Ja, ja, ja, Sie kommen wahrscheinlich gleich wieder mit Altparteien – und ich kann Ihnen sagen: Wenn es darum geht, Verantwortung für dieses Land zu übernehmen, was auch meine Partei über Jahrzehnte und auch in dieser Krise verantwortungsvoll gezeigt hat, dann bin ich froh, in einer, in dieser verantwortungsvollen Altpartei zu sein. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Genau so sieht es aus!) (Beifall CDU) (Unruhe AfD) Die AfD hat zwar zwischenzeitlich eine Neufassung ihres alten Bundestagsantrags vorgelegt, aber das macht die Sache bei Weitem nicht besser. Es liegen bloß weitere Begehren ohne Sinn und Verstand vor. Sie versuchen immer noch, Ängste und Bedenken von Teilen der Bevölkerung skrupellos auszunutzen. (Beifall CDU) Zum Thema „Impfen“ ist mehrfach klargestellt worden, dass Impfzwang oder Impfpflicht nicht – und ich betone: nicht – eingeführt werden soll. Allein das Aufrechterhalten Ihres Antrags diesbezüglich macht den wahren verfolgten Zweck deutlich. (Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Des Weiteren überschätzen Sie die Möglichkeiten Thüringens auch maßlos, indem Sie meinen, wir könnten hier über die gesamte Bundesrepublik disponieren. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das wird es auch nicht geben!) Sie verlangen, dass wir hier Feststellungen zu einer bundesweiten Lage treffen. Das ist aber nicht unsere Aufgabe. Die begehrte Feststellung zu einer epidemischen Lage obliegt per geltendem Gesetz allein dem Bundestag. Es ist nicht zu erkennen, welches sachliche Ziel – und ich betone an dieser Stelle: sachliches Ziel – die AfD in dieser Diskussion um die Corona-Krise eigentlich verfolgt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht nur um Stimmungsmache!) Welches Ziel Sie in Sachen Verunsicherung und mit dem Spielen von Vorurteilen bezwecken, ist uns dagegen durchaus klar. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einer Formulierungshilfe, die das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite für jeden frei zugänglich anbietet, war Ende April die Diskussion eröffnet, ob eine Immunitätsdokumentation analog der Impfdokumentation eingeführt werden könnte oder sollte. Es hätte dann keinen Impfausweis mehr, sondern einen Impf- und Immunitätsausweis gegeben. Diese Diskussion ist aber klar vom Tisch, es gibt keine Impfpflicht und es gibt auch keinen Impfzwang, das muss an dieser Stelle noch mal ganz deutlich gesagt werden. (Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist, dass wir uns der ganzen Angelegenheit mit allem Realitätssinn und Aufmerksamkeit widmen und natürlich auch abwägen müssen. Ich kann auch nachvollziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die ganze Diskussion um das Thema „Impfen“ für Menschen, die Impfungen generell ablehnen, schwierig ist. Mit Ihrem Antrag suggerieren Sie aber, dass trotz der Feststellung zum fehlenden Impfstoff eine Pflichtimpfung unmittelbar vor der Umsetzung stehe, und führen die Bevölkerung damit hinter die Fichte. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dies ist weder redlich noch verantwortungsbewusst. Das ist verantwortungslos. Auch wenn Sie es noch hundertmal wiederholen: Es gibt keinen verpflichtenden Immunitäts- und Impfnachweis, es gibt keinen Impfzwang und keine Immunitätspflicht. Die Einzigen, die ständig von solchem Zwang sprechen, sind Sie, damit Sie das, was es nicht gibt, kritisieren können. (Beifall CDU) Ihnen geht es auch gar nicht um die Bewältigung der Krise, Ihnen geht es darum, jede wissenschaftlich geführte Diskussion im Keim zu ersticken. Als Parlamentarier haben wir eine große Verantwortung den Menschen gegenüber. Teil dieser Verantwortung ist ehrliche und sachliche Information. Dieser Verantwortung werden Sie mit diesem Antrag und Ihren Verschwörungstheorien beim besten Willen nicht gerecht. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Thema „Impfungen“ möchte ich Ihnen einen kleinen Exkurs …

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Herr Schard, ich wollte Ihnen nur sagen, Sie sind bei der Einbringung des CDU-Antrags. Wenn Sie dazu in der verbleibenden Minute noch ein Wort verlieren würden?

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Schard CDU

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Eine Minute habe ich noch?

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Einbringung des Alternativantrags.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Schard CDU

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Dann bringe ich ein. Bitte? (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: War trotzdem gut!) (Beifall CDU) Dann möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen: Wie man verantwortungsvoll mit dieser gesamten Thematik umgehen kann, das sehen Sie an unserem Alternativantrag. Der Alternativantrag hat zum Ziel, die rechtlichen Zusammenhänge und Befugnisse im Zusammenhang mit den betroffenen Grundrechten während der Pandemie im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz einzuordnen. Und ich habe an dieser Stelle auch schon mehrfach betont, dass es wichtig ist, die parlamentarischen Rechte in diesem gesamten Zusammenhang auszubauen und das Parlament bei den stärksten Grundrechtseingriffen auch zu beteiligen. Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Jetzt eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Plötner von der Fraktion Die Linke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Plötner Die Linke

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag ist ja eigentlich, Kollege Schard hat es gerade ausgeführt, überflüssig geworden. Hauptsache, jetzt steht noch etwas von Impfzwang und Immunitätsnachweis in der Überschrift; man will ja seitens der AfD weiter im Thema spielen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nehmen Sie lieber mal die Maske ab!) Bisher entfällt die Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts nicht, obwohl die Bundesländer, wir wissen das, jetzt Präventions- und Minderungsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelockert haben. Immerhin wird die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland vom Robert Koch-Institut derzeit weiterhin als insgesamt hoch eingeschätzt und für Risikogruppen als sehr hoch. Das im Bundestag eben beschlossene Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält besagten Immunitätsnachweis nicht. Aber, wie gesagt, es überrascht ja nicht, dass Sie weiter hier Ihre Themen bespielen wollen. Wenn man in Ihren Antrag schaut, sieht man auch eine konfuse Wahrnehmung der Pandemie in Thüringen. Sie behaupten, es hätte eine flächendeckende Aufnahme von Intensivpatienten aus der EU während der Corona-Krise gegeben. Ich sage mal, in Anbetracht der nachgewiesenen Infizierten in der EU wäre auch noch mehr möglich gewesen, und ich bin dankbar, dass in Thüringen Solidarität großgeschrieben wurde und wird und Menschen konkret geholfen wurde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dass Sie aufgrund der Tatsache, dass man sich solidarisch mit Menschen und anderen Ländern zeigt, Schlussfolgerungen ziehen, dass das Gesundheitssystem für Pandemien wie durch SARS-CoV-2 gut gewappnet sei, ist nicht zielführend. Ich finde die Diskussion, ob das Gesundheitssystem Mängel hat oder nahezu perfekt aufgestellt ist, jetzt hier fehl am Platz. Da gibt es Licht und Schatten wie in vielen anderen Bereichen auch. Unser Gesundheitssystem wurde in allererster Linie durch die Eindämmungsverordnungen entlastet und vor allen Dingen auch durch eine in einem übergroßen Maße solidarische Bevölkerung in Thüringen vor Schlimmerem bewahrt. Dass die bekannten Infektionszahlen jetzt nach drei Monaten in Thüringen noch knapp über 3.000 liegen, bestätigt das, denke ich. Wenn Sie in die USA schauen, die haben das Vierfache der Bevölkerung im Vergleich zu Deutschland, aber das Zweihundertfache an täglichem Infektionsgeschehen. Also wenn man da nicht erkennen will, dass hier eine große Gefahr, ich sage mal, für die gesamte Weltbevölkerung besteht, dann kann man leider auch nicht mehr weiterhelfen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Das ist doch nur Wahlkampf!) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ach, das aus Ihrem Mund! Ich glaub‘, ich hau‘ mich weg!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was haben Sie denn gestern in Altenburg gemacht?) Zum Immunitätsausweis und dass es dort auch weiterhin die Befassung des Ethikrats gibt: Dass so etwas intensiv diskutiert wird, ist auch korrekt und richtig. Ich glaube und mein Gefühl ist, da gibt es keine moralische Bestätigung für so ein Vorhaben und am Ende wird das dementsprechend auch nicht bundesweit eingeführt. Wenn man zur Impfpflicht, zur vermeintlichen, schaut: Hier wird doch auch klipp und klar auf Freiwilligkeit gesetzt, das haben viele Akteurinnen und Akteure auch noch mal deutlich gemacht. Ich sage mal, deswegen impft man sich doch: aus einer gewissen Solidarität und Gesamtverantwortung für die Menschen und die Gesellschaft, in der man lebt. Ich wünsche der Wissenschaft wirklich sehr, dass es gelingen wird, einen wirksamen Impfstoff zu entwickeln. Leider sind die neuesten Erkenntnisse nicht sehr positiv, was die Dauerhaftigkeit der Immunität nach Infektionen angeht. Deswegen, wie gesagt, wünsche ich der Wissenschaft dort einen guten Fortschritt, einen guten Forschungsfortschritt, dass rasch ein Impfstoff vorhanden ist und wir viele Menschen impfen und schützen können. Denn darum geht es schlussendlich. Impfungen werden aus Liebe und Respekt für Menschen gemacht und durchgeführt. Daher empfehle ich natürlich keine Überweisung dieses Antrags, ich empfehle, ihn abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich recht kurzfassen zum Antrag der AfD und kurz unsere Positionen begründen. Sie sprechen davon, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite mit Bezug auf § 5 usw. des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr vorliegen. Sie haben damit auch ein Grundproblem Ihres Antrags benannt. Es ist überhaupt nicht Thema im Landtag, sondern ein Thema des Bundestags. Im Landtag ist die Debatte also schlicht fehl am Platz, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Dass man darüber geteilter Meinung sein kann, ob diese nationale Tragweite noch vorliegt, ob man nicht lieber regionale Spezifika setzt und Rücksicht nimmt, das haben wir in der Positionierung der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag auch selbst vorgetragen. (Beifall FDP) Also es ist kein neues Thema und keine neue Debatte, was Sie hier aufmachen. Ich will aber auf eines ganz besonders hinaus: Was völlig außen vor geblieben ist bei Ihrer Argumentation um die Frage des Immunitätsausweises, ist, dass das natürlich eine verfehlte Debatte ist, weil selbst die WHO festgestellt hat, dass es noch immer nicht einen evidenten Beweis gibt, dass Menschen, die sich von COVID-19 erholt haben und die Antikörper haben, vor einer zweiten Infektion geschützt sind. Das ist anders als beispielsweise bei Masern, wo wir wissen, bist du einmal krank, kriegst du es nie wieder. Bei COVID-19 weiß man es schlichtweg nicht. Genau das war auch die Debattenlage im Deutschen Bundestag – da gehört es hin –, die Jens Spahn auf diese grundsätzliche Idee gebracht hat, in einer besonderen Situation wieder Reisemöglichkeiten zu erlauben, Begegnungen erlauben zu können. Sie haben ja genau und richtigerweise kritisiert, dass zumindest die Folge problematisch ist, wenn beispielsweise Angehörige ihre in Pflegeheimen liegenden und betreuten Angehörigen über Monate nicht sehen können. Das ist natürlich eine menschliche Belastung. Dass sich Politik Gedanken macht, ist auch richtig, aber sie muss das richtige Mittel wählen. Das heißt, das Problem, was Sie hier beschreiben, ist faktisch nicht existent. Deswegen ist Ihr Antrag überflüssig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Vielleicht noch ganz kurz zum Alternativantrag der CDU. Wir begrüßen natürlich sehr, dass man hier die Voraussetzungen schafft, eine epidemische Lage mal zu beschreiben. Denn es gibt tatsächlich keine konkrete Legaldefinition dazu. Interessanterweise haben wir gestern – und deswegen ist der Punkt II des Alternativantrags noch mal ein Stück weit wichtiger für uns – genau darüber gesprochen, wie wir die parlamentarische Möglichkeit bei der Bewertung der Maßnahmen der Landesregierung, die sie trifft, um hier strukturell und dauerhaft eingreifen zu können, haben, damit wir als Parlament auch dauerhaft beteiligt werden, und zwar auch über diese Maßnahmen abstimmen und Mehrheiten suchen müssen. Jetzt fordern Sie, dass die Landesregierung das vorlegen soll. Das kann man machen. Ich wünsche diesem Ansinnen viel Erfolg. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Lauerwald von der AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Schard, niemand hat die Absicht, eine Impfpflicht einzuführen. Wenn man mal in die Geschichte schaut, weiß man, was passieren kann. (Beifall AfD) Dann zitiere ich noch sinngemäß Herrn Juncker: Wir stellen ein Thema in den Raum, warten ab und wenn niemand protestiert, dann führen wir es ein und setzen es durch. Das nur mal als Einführung zu diesen Dingen, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben Ihren Alu-Hut vergessen!) wenn ein Thema wie die Impfpflicht schon mal von Gesundheitsminister Spahn in den Raum gestellt und dann abgewartet wird. Es gab ja großen Widerspruch und Proteste; dann erst wurde es wieder weggenommen, sonst hätten wir schon eine Impfpflicht. (Beifall AfD) Bei den Masern – das war auch schon ein Testballon gewesen – wurde auch die Masernimpfpflicht eingeführt. Ich bin mir da nicht ganz sicher, ob die Impfpflicht nicht doch immer noch auf der Agenda steht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Womit? Mit Wasser oder was?) Dann hat Herr Schard auch noch gesagt, dass wir das jetzt nicht mehr so aktuell haben. Aber warum haben wir das nicht mehr aktuell? Denn es wurde sich mit Händen und Füßen gewehrt, dass das Thema rechtzeitig auf die Tagesordnung kommt bzw. dass die Tagesordnung behandelt worden ist, darum ist es jetzt schon das dritte Plenum. Heute kommt es erst dran, weil es heute drankommen muss. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hätten es doch platzieren können, haben Sie aber nicht gemacht!) Es wurde verhindert, dass wir dieses Thema rechtzeitig im Plenum diskutieren konnten. (Beifall AfD) (Unruhe CDU, DIE LINKE) Herr Plötner, zu Ihrer Bemerkung über die USA: Sie hatten darüber gesprochen, dass das Infektionsgeschehen so hoch ist. Ich denke immer, man sollte auch berücksichtigen, zu unterscheiden zwischen Infektion und Erkrankung. (Beifall AfD) Das ist ganz wichtig, genauso wie Erkrankte und an COVID Verstorbene oder wo COVID nur mit dabei war. Das muss man alles unterscheiden, um das Infektionsgeschehen besser beurteilen zu können. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie das doch mal den Angehörigen!) Dann, Herr Montag, noch auf Ihren Beitrag eingehend: Wir fordern überhaupt nicht, dass hier in Thüringen Entscheidungen getroffen werden. Wir haben nur festgestellt, dass diese epidemische Notlage noch mal geprüft werden muss, denn das ist ganz klar Bundeskompetenz, das wissen wir auch. Nun zu meiner eigentlichen Rede: Die gegenwärtige Pandemie fordert unsere Gesellschaft in beispielloser Form heraus. Die getroffenen rigorosen, massiven und flächendeckend freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurden damit gerechtfertigt, das deutsche Gesundheitssystem könnte sonst an seine Kapazitätsgrenzen gelangen. Zu einer Unterversorgung behandlungsbedürftiger Personen mit COVID-19 ist es in Deutschland zu keiner Zeit gekommen, auch nicht in Thüringen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, weil wir Maßnahmen getroffen haben!) Allerdings ist es jetzt schon zu schwerwiegenden Nebenfolgen für die wirtschaftliche und psychosoziale Lage gekommen. Bei besonders vulnerablen Personengruppen kommt es zu erheblichen Folgelasten, nicht zuletzt für deren gesundheitliche Situation. Umso erstaunlicher ist es, dass die Bundesregierung sich bereits vor acht Jahren mit der Auswirkung von Coronaviren auf die deutsche Gesellschaft beschäftigte. 2012 veröffentlichte sie einen Bericht zum Bevölkerungsschutz, in dem sie eine Risikoanalyse zum Thema „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ vorstellte. 2013 stellte sie eine Risikoanalyse zum Coronavirus MERS-CoV vor. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ja!) Vor diesem Hintergrund erscheint mir dieser viel zitierte Satz, das Coronavirus stelle unsere Gesellschaft vor bisher unbekannte Herausforderungen, doch etwas zweifelhaft. (Beifall AfD) Es ist nicht der erste Fall der internationalen Ausbreitung einer ernst zu nehmenden Erkrankung und wird auch nicht der letzte sein. Es war also nie fraglich, ob die nächste Pandemie ausbrechen würde, sondern wann und wie vorbereitet Deutschland und auch Thüringen auf so einen Krisenfall sein würden. (Beifall AfD) Spezifische Therapeutika und Impfstoffe sind noch nicht verfügbar, und qualitativ zufriedenstellend werden sie auch in naher Zukunft nicht vorliegen. Wollen wir jetzt weiterhin die Fallzahlen drehen und wenden, abwarten, bis wir die gewünschte statistische Kurve hingemogelt bekommen, oder wollen wir endlich den Tatsachen ins Auge blicken und den Bürgern ihre Freiheit zurückgeben? (Beifall AfD) Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass sich Frau Merkel um Kopf und Kragen rechnet. Von einer studierten Physikerin sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass sie mit Zahlen umgehen kann. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von einem promovierten Arzt sollte man meinen, dass er sich in seiner Profession auskennt!) Ja, sie rechnet fleißig und künstlich, um eine Legitimationsgrundlage für ihre freiheitsberaubenden Maßnahmen zu haben. Weil auch die Bundesregierung zunehmend merkt, dass der Bürger in Mathe besser aufgepasst hat als Herr Spahn. Und da diese zweifelhafte Legitimationsgrundlage ins Wanken zu geraten droht, muss man auf das Gaspedal drücken und den Bürgern mit einer zweiten Pandemiewelle drohen. In parlamentarischer Lichtgeschwindigkeit hat der Bundesgesundheitsminister erneut versucht, an der Öffentlichkeit vorbei eine Zwangsimpfung einzuführen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind Mediziner?) Ich betone das noch mal: Er hat es versucht. Nun war der Bürger doch wacher als gedacht und hat es gemerkt. Er hat gemerkt, was Herr Spahn hier im Schilde führt: Die CDU will den Bürgern einen Handel aufzwingen, den Handel „Freiheit gegen Daten“. Dieser Handel ist sittenwidrig und mit Buchstaben und Geist des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Fake News!) Egal, ob dieses Ding nun Immunitätsausweis oder verpflichtender Impfausweis heißt – oder wer weiß, welche andere Begrifflichkeit sich Herr Spahn noch einfallen lassen wird –, sind die Bürger erst einmal in die Falle gelockt, ist dem Missbrauch zu willkürlicher Diskriminierung auch in vielen anderen Bereichen Tür und Tor geöffnet. Das sehen wir in aller Deutlichkeit bei dem, was Herr Holter in den Kitas im Schilde führt, indem er den vollständigen Regelbetrieb an das Vorliegen eines Impfstoffs geknüpft hat. (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Was?) So steht es schwarz auf weiß im Konzept für den Übergang von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb in Thüringer Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Kontext der Corona-Pandemie 2020. (Beifall AfD) Derartige Übergriffe auf die Freiheitsrechte der Bürger und die informationelle Selbstbestimmung tragen wir nicht mit. Mit derartigen Vorstößen droht eine Zweiklassengesellschaft, in der die Wahrnehmung zentraler Grundrechte an die vorbehaltlose Preisgabe persönlicher Daten geknüpft wird. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) Solche Bestrebungen müssen frühzeitig in aller Deutlichkeit sichtbar gemacht und mit allen Kräften rechtzeitig ausgebremst werden. Das wollen wir mit diesem Antrag tun. (Beifall AfD) Nun zu Ihrem Alternativantrag, liebe CDU: (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) Es ist erfreulich, dass die CDU-Fraktion unserem Antrag folgt, indem sie anerkennt, dass die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit zahlreichen Grundrechtseingriffen verbunden ist, und ebenfalls zugesteht, dass es Gesetzeslücken gibt. Besonders problematisch finde ich hier den Punkt I.2. Ob die Regelungen und Maßnahmen im Einzelnen tatsächlich durch Verfassung und Recht gedeckt sind, ist eine Frage, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) die im Zweifel von den Gerichten zu entscheiden ist. Das gilt für alle getroffenen Maßnahmen. Insbesondere liegt keineswegs auf der Hand, dass alle Grundrechtseingriffe verhältnismäßig waren. Im Alternativantrag selbst wird auch beiläufig darauf hingewiesen, dass manche Maßnahmen von Gerichten gekippt wurden. Zweifel an der Verfassungskonformität sind durchaus berechtigt, darauf haben wir auch immer wieder hingewiesen. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Dann klagen Sie doch!) Eine Ausschussüberweisung wird nicht beantragt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dr. Hartung von der SPD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das kann richtig entspannend sein, wenn zwischen den ernsthaften Beiträgen auch mal eine Märchenstunde kommt. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich hatte immer eine romantische Vorstellung von Märchen!) Es gibt auch gruselige Märchen. Ich will mich hier ein bisschen mit dem Antrag beschäftigen, der es zwar nicht wert ist, aber ich will es trotzdem tun, dafür bin ich da. Also gehen wir mal die vier Punkte kurz durch. Der erste Punkt: Wir sollen hier feststellen, dass keine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht. Ich höre immer wieder von Ausbrüchen in Deutschland, ich höre sie in Weimar jetzt nach einer Studierendenparty, Tönnies will ich gar nicht erwähnen. Und wenn ich über die Grenzen schaue, wenn ich nach Großbritannien schaue, wenn ich – ganz aktuell – auf den Balkan schaue, wenn ich in die USA oder nach Brasilien schaue, dann sehe ich, was passiert, wenn man Maßnahmen zu früh beendet, wenn man die Epidemie ignoriert. Wenn man glaubt, dass das alles nicht schlimm ist, dann kann ich das doch live sehen, ich muss es mir doch gar nicht ausdenken. Ich muss hier keinen Popanz von irgendeinem schlimmen Verlauf erfinden, ich brauche nur über die Grenzen schauen. Und wer das tut, der sieht, dass wir hier richtig gehandelt haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber – und das ist eigentlich das Dramatische – Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem eine Regierung, die alles richtig gemacht hat, die Erfolg gehabt hat, dafür kritisiert wird. Da muss ich ehrlich sagen: Es ist wirklich eine Schande, dass es eine Partei gibt, die den Erfolg kritisiert und sagt, die Maßnahmen waren falsch, weil ihr erfolgreich wart. Das ist wirklich eine Schande. (Beifall CDU) Gehen wir mal zum Punkt 2: Da bin ich derselben Auffassung, dass unser Gesundheitssystem bislang gut funktioniert hat. Aber dafür anzuführen, dass der Exportweltmeister Deutschland in drei Wochen Gesundheitsgüter, die bequem in einen Container passen, exportiert hat, das ist schon ein bisschen ärmlich. Das ist schon ein bisschen ärmlich, wenn ich mir ansehe: 86.000 einzelne Handschuhe – 100 Handschuhe haben etwa das Volumen eines Milchkartons, das heißt, es sind 860 Milchkartons. Das ist nicht viel, das ist vielleicht ein Container, der dort exportiert worden ist. Das als Maßstab zu nehmen, dass das deutsche Gesundheitswesen funktioniert, ist ein bisschen gewagt. Das Dritte – spezifische Therapeutika und Impfstoffe gibt es noch nicht: Dafür brauche ich keinen Landtagsbeschluss, dafür reicht ein Blick in die Zeitung. Das weiß jeder Bürger, der sich einigermaßen informiert. Jetzt kommen wir zum Streitpunkt „Immunität und Impfung“. Alle Meldungen, die wir in den letzten Wochen gehört haben, sagen: Es ist nicht sicher, dass eine Immunität dauerhaft eintritt. Wir reden über drei Monate, wir reden über sechs Monate, vielleicht ein Jahr. Ein Immunitätsausweis für diese kurze Zeit, die dann natürlich individuell noch schwankt, ist völlig widersinnig, zumal auch da nicht klar ist, ob die Antikörper, die nachgewiesen sind, tatsächlich eine Immunität bedeuten. Selbst die Impferfolge, die Großbritannien jetzt gemeldet hat, sagen nichts über den Schutz aus. Wir wissen es nicht. Und selbst wenn wir eine Impfung bekommen, wirkt eine Impfung nie länger immunisierend, als es die Krankheit selbst tut. Das bedeutet, wenn wir gegen COVID-19 für drei Monate immun sind, wird die Impfung auch nicht länger wirken. Das führt diesen Popanz „Impfpflicht“ völlig ad absurdum, weil wir das Problem haben, dass wir mit einer Impfung nicht immunisieren können, wenn eine Immunität nur drei, sechs oder neun Monate anhält. Deswegen wird es die Pflichtimpfung nicht geben. Der Immunitätsnachweis, der diskutiert wird, ist kein Pflichtnachweis. Es ist die Frage, ob jeder Bürger das Recht hat, seine Immunität dokumentieren zu lassen, um reisen zu können. Sehr geehrte Kollegen von der AfD, ich will Ihnen Brief und Siegel geben: Wenn Spanien aus den Ereignissen am Ballermann irgendwann mal die Konsequenz zieht, für deutsche Einreisende eine Impfung, einen Immunitätsnachweis oder einen aktuellen Test zu bekommen, da werden Sie sehen, wie Ihre Anhänger ihre Alu-Hüte absetzen und genau dort Schlange stehen, wo sie die bekommen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Nächster Redner ist jetzt Herr Abgeordneter Schard von der CDU-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Schard CDU

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Lauerwald, Sie haben ja eindringlich gesagt, was Sie von einer studierten Physikerin verlangen. Ich kann Ihnen auch sagen, was ich von einem studierten Arzt verlange, (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) nämlich mindestens Seriosität und nicht Realitätsverweigerung. Das verlange ich von einem Arzt und ich finde auch, Sie tun dem Berufsstand mit Ihrer Rede überhaupt nicht gut, (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor dem ich im Übrigen bisher sehr viel Achtung hatte, auch weiter haben werde – Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich möchte dennoch, weil ich das als unwahrscheinlich wichtig empfinde, etwas zum Thema „Impfen“ sagen, weil mit Ihrem Antrag auch das Thema „Impfen“ und die Erfolge des Impfens generell mindestens abgewertet werden. Vor der Entwicklung der Impfstoffe starben jährlich weltweit bis zu 2 Millionen Kinder. Es wird geschätzt, dass Impfungen generell in den letzten Jahren ca. 21 Millionen Todesfälle verhindert haben. Wie gesagt, ich rede von Impfungen generell und nicht von einer Impfpflicht, die Sie immer wieder suggerieren etc. Die Ausrottung der Pocken, die allein durch Impfungen gelungen ist, kann man getrost als einen der größten Erfolge der Medizin bezeichnen. Keine andere Erfindung der Menschheitsgeschichte soll mehr Leben gerettet haben als Impfungen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich muss man sich auch mit den Argumenten der Impfgegner beschäftigen – das ist ganz klar –, aber man muss das sachlich machen. Es ist nicht zu unterschätzen, dass es nach wie vor Länder auf der Welt gibt, in denen Impfstoffe nicht kostenlos verfügbar sind. Auch daran sollten Sie denken, wenn Sie das nächste Mal ins Flugzeug steigen und irgendwo auf dieser Welt Urlaub machen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das gibt es auch in Deutschland!) Und nach all diesen Erfolgen eine sachliche Auseinandersetzung im Keim ersticken zu wollen, ist meiner Meinung nach mindestens fahrlässig, aber es ist auf jeden Fall gefährlich, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es stellt niemand in Zweifel, dass die Bevölkerung im Kampf gegen Corona mit den umfangreichsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik und der jüngeren Geschichte Thüringens konfrontiert wurde. Es stellt niemand in Zweifel, dass umfangreiche Kompetenzverschiebungen verfassungsrechtlich zumindest bedenklich sind und im gewaltengeteilten Staat immer – auch in Krisenzeiten – die gegenseitige und unabhängige Kontrolle der Gewalten gewahrt bleiben muss, meine Damen und Herren. Unsere Pflicht ist, einen unaufgeregten und sachlichen Diskurs zu führen und das beste Ergebnis für die Bevölkerung dieses Landes zu erreichen. Geboten, angemessen und verhältnismäßig – das sind die Grundsätze, nach denen wir verfahren müssen. Dazu gehört unserer Auffassung nach auch die Diskussion über jede Möglichkeit der Lockerungen von diesen Grundrechtseinschränkungen oder auch der Austausch von schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen gegen weniger belastende Maßnahmen da, wo sie nötig sind. Oder man kann Ängste schüren und heizt diese Ängste noch an, verbreitet Falschinformationen und nutzt die Sehnsucht der Menschen nach Normalität für die eigenen Zwecke aus. Mein Weg, der Weg meiner Fraktion ist der erste. Und es ist klar, für welchen Weg Sie sich entschieden haben. Ihnen ist es wichtig, sich mit Begriffen wie „Impfzwang“ bei denen anzubiedern, die von Corona-Diktatur, von Überwachungsstaat fantasieren. Das hat mit Verantwortungsgefühl und Verantwortungsbewusstsein nichts zu tun. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wenn es brennt, meine Damen und Herren, braucht man Leute, die das Feuer austreten, und nicht welche, die es noch anfachen. (Beifall CDU, SPD) Oder, wie ein SPD-Bundeskanzler vom alten Schlag mal gesagt hat: „In der Krise beweist sich der Charakter.“ (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb lehnen wir Ihren Antrag auch entschieden ab. Wie man verantwortungsvoll mit der Thematik – das habe ich vorhin schon anklingen lassen – umgehen kann, das sehen Sie an unserem Alternativantrag. Wir wollen, dass in Zukunft klarer geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt bzw. wieder aufgehoben werden muss. Wir wollen, dass der Bundesrat in Zukunft bei der Frage der Feststellung und Beendigung der epidemischen Lage verbindlich einbezogen wird, denn es sind auch die Bundesländer, die weitestgehend für die Bewältigung dieser Lage zuständig sind. Und wir wollen – das ist auch schon angeklungen – den Landtag mehr in die Krisenbewältigung einbeziehen. Wir wollen die Stellung des Landtags bei der Frage erheblicher Grundrechtseingriffe stärken. Auf frühere Ausführungen von Frau Ministerin Werner zurückkommend, muss man sagen, dass es auch nicht reicht, eine Abwägung vorzunehmen. Man muss diese Abwägung auch richtig machen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang am Rande an die Entscheidung zur Eröffnung der Fitnessstudios. Die von mir angesprochene Korrektivfunktion des Landtags hätte hier unter Umständen eine rechtlich nicht zulässige Situation vermieden. Zur rechtlichen Bewertung unseres diesbezüglichen Antrags möchte ich nochmals betonen, dass Artikel 80 Abs. 4 des Grundgesetzes den Landesparlamenten entgegen dem Gesagten einräumt, dass, soweit durch Bundesgesetz oder aufgrund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, die Länder zu einer Regelung durch Gesetz befugt sind. Die in einer früheren Landtagsplenarsitzung in diesem Zusammenhang geäußerten rechtlichen Bedenken halte ich für nicht zutreffend. In der Sache – und das betone ich an dieser Stelle gern noch einmal – geht es um eine Stärkung des Parlaments bei erheblichen Eingriffen. Dies ist meines Erachtens nicht nur angebracht, sondern auch geboten. Insofern werbe ich an dieser Stelle für unseren Antrag und für Ihre Zustimmung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete RotheBeinlich, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der „Goldene Alu-Hut“ geht heute eindeutig an Herrn Lauerwald. Gestern wäre er an Herrn Höcke gegangen, der, statt im Plenum zu sitzen, in Altenburg wie folgt formulierte: Fakt ist jetzt schon, dass wesentlich mehr Menschen durch Corona verblödet als an Corona gestorben sind. (Beifall AfD) Sagen Sie das mal den Angehörigen der 9.082 allein in Deutschland Gestorbenen oder der weltweit 589.978 Toten. Das ist einfach nur zynisch, was Sie hier vom Pult aus geäußert haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ihr Antrag ist reine populistische Stimmungsmache. Damit sollen Impfzwanggegner abgeholt werden, die sonst wie viele von Ihnen auch bei den sogenannten Hygienedemos mitlaufen. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Virologischer Blödsinn!) Inhaltlich müssen leider die meisten Teile Ihres Antrags unter Fake News abgelegt werden. Das haben meine Kollegen hier auch schon ausgeführt. Ich will trotzdem ganz kurz auf die einzelnen Punkte eingehen. Zum Ersten: Dem aktuell geringeren Corona-Risiko in Thüringen hat die Landesregierung mit ihren schrittweisen Lockerungen der Corona-Verordnung, die seit gestern gelten, Rechnung getragen. Beendet ist die Pandemie aber noch lange nicht. Zum Zweiten – das ist eigentlich das Präventionsparadoxum, das Sie hier wieder vorgeführt haben –: Es ist eine richtige Feststellung, dass das deutsche Gesundheitssystem glücklicherweise bisher stabil durch die Corona-Krise gekommen ist. Das liegt allerdings auch und gerade – das hat ja Dr. Hartung auch ausgeführt – an den relativ schnellen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Zum Dritten: Es stimmt, dass bisher gar kein Impfstoff verfügbar ist. Was den Titel des Antrags übrigens noch unsinniger macht. Und zum Vierten: Bisher zielen alle Aussagen der Bundesregierung, egal ob von Kanzleramtschef Braun oder von Gesundheitsminister Spahn, immer auf Freiwilligkeit der Corona-Impfung. Eine Impfpflicht soll es gar nicht geben. Aber auch das ist ja hier schon hinlänglich ausgeführt worden. Selbst das RKI empfiehlt übrigens die Freiwilligkeit der Impfung, und das steht auch überhaupt nicht infrage. Deshalb möchte ich mich jetzt lieber auf den Alternativantrag der CDU beschränken. Ich will gleich vorweg sagen: Wir wünschen uns dazu durchaus eine Diskussion im zuständigen Justizausschuss, weil wir glauben, dass es etliche Punkte durchaus wert sind, näher beleuchtet zu werden. Der Antrag ist mit Sicherheit an vielen Punkten sinnvoll, da wir ja auch hier schon mehrfach über die Frage beraten haben, wie viel Macht in Pandemiezeiten sozusagen von der Exekutive auch wieder in die Landesparlamente gegeben werden soll. Außer Frage steht, dass sich die bislang ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Konsenses des Grundgesetzes bewegen, das zeigen uns auch etliche Urteile. Die Frage ist, ob, da aktuell nicht absehbar ist, wie lange die Corona-Krise anhält, andere Regelungen gefunden werden müssen, um die Parlamente nicht dauerhaft quasi zu umgehen. Der Weg, den die CDU hier vorschlägt, ist sicherlich ein gangbarer. Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz erlaubt es nämlich, dass Landesregierungen, soweit sie dazu ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, auch Gesetze erlassen können. Die Bestimmung dient explizit der politischen Aufwertung der Parlamente. Damit würde die Regelungskompetenz wieder in die Hände der Landesparlamente gehen. In Zeiten einer Pandemie allerdings – das will ich zu bedenken geben – müssen Entscheidungen fast immer sehr schnell getroffen werden, etwas, das dem normalen Gesetzgebungsverfahren – und wir wissen alle, wie die Zeitpläne hier im Landtag sind – widerspricht. Zwar lässt die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auch eine eilige Gesetzgebung zu, allerdings nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments. Da sehen wir das Hauptproblem beim CDU-Entwurf. Bei der aktuellen Besetzung des Landtags ist es nur schwer vorstellbar, wie mit einiger Regelmäßigkeit Zweidrittelmehrheiten für eilige Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Gesetzgebung zustande kommen sollen. Wir müssten darüber also bitte im Ausschuss diskutieren. Noch schwieriger ist allerdings ein anderer Punkt des Antrags, nämlich die Forderung nach einer Gesetzesinitiative, „die rechtlich klar regelt, unter welchen Voraussetzungen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite […] festgestellt bzw. wieder aufzuheben ist“. Die Regelung des § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ist in der Tat verfassungsrechtlich nicht unumstritten, weil sie der Exekutive ziemlich weitreichende Ermächtigungen erteilt. Allerdings – das will ich klar zu bedenken geben – ist diese weitreichende Ermächtigung ausdrücklich befristet. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommen zu der rechtlichen Einschätzung, dass dem Gesundheitsministerium durch das Notlagengesetz umfangreiche Ermächtigungen zum Erlass von sofort vollziehbaren Anordnungen sowie Rechtsverordnungen zugewachsen seien. Erlassene Rechtsverordnungen würden – so heißt es weiter – außer Kraft treten, wenn die Aufhebung festgestellt werde, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021. Entsprechendes gelte für Anordnungen. Damit ist ein grundsätzlicher Zeitplan auch schon vorgegeben. Außerdem ist die Entscheidung für eine epidemische Lage ja nicht durch das Gesundheitsministerium getätigt worden, auch wenn Spahn das vielleicht gern so gemacht hätte, sondern durch das Bundesparlament. Uns ist nicht klar, wie ein solcher Gesetzentwurf, wie er der CDU vorschwebt, aussehen sollte, denn allgemeingültige Standards für den Beginn und das Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzuhalten, ist schon ein Stück weit gewagt. Es ist ja schon in der aktuellen Pandemie umstritten, wann welche Lockerungen wie kommen können und ob es eine zweite Welle gibt bzw. wie lange diese ganze Pandemie wohl dauern wird. Es wäre also schon jetzt schwer festzusetzen, wann die epidemische Lage beendet wird. Wie soll es dann allgemeingültig für zukünftige Epidemien festgelegt werden können? Darüber, wie gesagt, sind wir gern bereit, im Ausschuss zu diskutieren. Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Dittes, Fraktion Die Linke.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum AfD-Antrag hat mein Kollege Ralf Plötner schon gesprochen. Aber beim Redebeitrag des Abgeordneten der AfD ging mir durch den Kopf, dass tatsächlich Artikel 55 der Thüringer Verfassung den einen oder anderen Abgeordneten vor dem Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz schützt. Das Erste ist die sogenannte Identität und das Zweite ist eine Ordnungswidrigkeit: Belästigung der Allgemeinheit oder – wie es früher so schön hieß – wegen Betreiben groben Unfugs. Damit will ich es auch schon bewenden lassen. Ich komme zum Antrag der CDU-Fraktion, in dem, glaube ich – das hat Frau Astrid Rothe-Beinlich eben auch noch mal deutlich gemacht –, sehr grundsätzliche Fragen enthalten sind, die wir hier auch noch mal erörtern wollen. Punkt I ist sicherlich in vielen Sachen eine Selbstverständlichkeit und es ist auch sehr banal und sehr basal, Herr Schard, festzustellen, dass demokratische Diskussionen positiv zu bewerten sind. Da wollen wir uns gar nicht verschließen, diese Einschätzung teilen wir. Allerdings habe ich schon ein Problem mit der Formulierung in der Ziffer 3, wenn Sie sagen, dass die Ausübung der sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergebenden Verordnungsrechte möglichst grundrechtsschonend und begründet zu erfolgen habe. Nein, sie hat nicht möglichst grundrechtsschonend zu erfolgen und begründet zu sein, sondern sie ist entsprechend der verfassungsrechtlichen Ordnung verhältnismäßig anzuwenden und auch auszuformen. Das macht deutlich, in welchem Diskussionsprozess wir uns befinden, dass es nicht darum geht, irgendwie eine Möglichkeit zu finden, schonend mit Grundrechten umzugehen, sondern nur dort Grundrechte einzuschränken, wo es auch gerechtfertigt und begründet ist, und zwar nur soweit und solange sich dieser Zustand aufrechterhalten lässt. Das ist nämlich auch der unterschiedliche Bewertungsmaßstab, den wir anlegen, wenn wir den Punkt II Ihres Antrags bewerten. Frau Astrid RotheBeinlich ist jetzt schon auf die Ziffer 1 eingegangen, auf die Aufforderung, dass Thüringen eine Gesetzesinitiative vorlege, in der rechtlich klar geregelt ist, wie die Voraussetzungen für eine epidemische Lage aussehen sollen. Ich verstehe ja Ihren Wunsch, der darin zum Ausdruck kommt. Sie haben hier vorhin in Richtung AfD gesagt: Das festzustellen ist gar keine Aufgabe eines Landesgesetzgebers, das ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Ich verstehe aber das Anliegen, was dahintersteht, das ist nämlich der Wunsch, im Gesetz klare Kriterien zu haben, dann eine reale Situation vorzufinden, so etwas wie eine Matrix auszufüllen, wo im Prinzip ohne Diskussion am Ende ein Ergebnis rauskommt, ob eine epidemische Lage vorliegt oder nicht. Ich glaube, dieser Wunsch hat mit der eigentlichen Realität nichts zu tun, weil die gegenwärtige Diskussion zeigt, dass es eben nicht so einfach ist, sondern dass gesellschaftliche Systeme, medizinische Systeme, Erkrankungssysteme durchaus auch sehr komplex und variabel sind, die es notwendig machen, tatsächlich immer die Situation zu bewerten und es tatsächlich auch abzuwägen. Das schließt auf der einen Seite so eine klare Regelung, wie Sie sie sich wünschen, aus, es schließt aber ein, dass man eine Verantwortung wahrnimmt, um tatsächlich den Grundrechtsschutz auf die eine Seite zu stellen und auf der anderen Seite die Entscheidungsbefugnisse abzuwägen. Zum Grundrechtsschutz gehört eben auch der Schutz der Gesundheit und es gehört aber natürlich auch dazu, die politischen Freiheitsrechte zu garantieren. Ich will zum Punkt II Ziffer 2 noch etwas sagen, weil ich nicht ganz verstehe, was Sie eigentlich meinen. Ich will Ihnen anhand dessen aber auch deutlich machen, dass wir den in dieser Form nicht teilen können. Sie wollen, dass die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Ausübung des Verordnungsrechts gemäß Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz auf eine landesgesetzliche Grundlage stellt. Das Verordnungsrecht hat die Landesregierung, es ergibt sich nämlich in dem Fall aus § 32 Infektionsschutzgesetz. Das müssen wir landesgesetzlich nicht regeln, dieses Verordnungsgesetz besteht, das schreiben Sie ja auch im Antrag. Nun beziehen Sie sich auf Artikel 80 Abs. 4, dort heißt es – irgendwer hat es hier schon zitiert –: Wenn ein Land eine Verordnungsermächtigung aus einem Bundesgesetz hat, dann kann auch der Gesetzgeber an die Stelle des Verordnungsgebers treten und im Prinzip das, was durch Rechtsverordnung zu regeln ist, durch Gesetz regeln. Das brauchen wir auch nicht in Landesrecht umzusetzen, weil das wirkt, das steht im Grundgesetz. Wir hätten jederzeit als Parlament hier die gesetzgeberische, sage ich mal, Verantwortung wahrnehmen können und an die Stelle des Ministeriums und der Landesregierung treten können und alles das, was in Rechtsverordnungen geregelt worden ist, auch durch Gesetz machen können, da brauchen wir keine landesgesetzliche Grundlage. Was Sie aber eigentlich wollen, ist – und dann wird es nämlich problematisch –, dass das, was in den Rechtsverordnungen durch das TMASGFF geregelt ist, durch den Gesetzgeber, also durch uns, hätte geregelt werden müssen. Ich glaube, bei dieser Formulierung – dass der Gesetzgeber hier tatsächlich aktiv eingreifen soll – haben Sie im Prinzip nur eine Stelle in diesem gesamten Rechtsverfahren im Blick gehabt, nämlich die erste Rechtsverordnung aus dem März 2020, die Grundrechte erstmalig einschränkt, weil Sie glauben, darüber hätte der Gesetzgeber diskutieren müssen. Was Sie aber außer Acht lassen, ist, dass wir seit dieser Zeit insgesamt 15 weitere Rechtsverordnungen in Thüringen gehabt haben – unterschiedliche Fassungen unterschiedlicher Rechtsverordnungen mit unterschiedlichen Grundrechtseingriffen, mit unterschiedlichen Grundrechtseingriffstiefen –, die wir dann alle per Gesetz in den letzten dreieinhalb Monaten hätten regeln müssen. Das wären insgesamt 16 Gesetzgebungsverfahren, die wir hier gemeinsam hätten absolvieren müssen unter den Bedingungen, die benannt worden wären, der Geschäftsordnung, wo wir hätten abwägen müssen, wie Gesundheitsschutz auf der einen Seite und Freiheitsrechte auf der anderen Seite in Einklang gebracht werden müssen. Das ist schlechterdings unmöglich, weil genau diese Verpflichtung, auf die Sie sich in Punkt 1 beziehen, deutlich zum Ausdruck bringt, dass dieser Abwägungsprozess permanent erfolgen muss und Grundrechtseingriffe auch dann zurückgenommen werden müssen, wenn die Situation

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Herr Dittes, können Sie bitte zum Schluss kommen?

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

nicht mehr gegeben ist. Und deswegen ist es richtig – und damit will ich enden –, dass das TMASGFF diese Woche reagiert hat und eine Rechtsverordnung sehr schnell in Gang gebracht hat, wodurch beispielsweise auch die Besuchsregeln in Pflegeeinrichtungen erweitert worden sind. Ich hätte mir nicht vorstellen wollen, wie wir dazu ein umfangreiches

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Kommen Sie bitte zum Schluss!

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Gesetzgebungsverfahren hätten durchführen müssen. Das wäre nicht im Interesse der Menschen gewesen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Herr Lauerwald noch einmal – 1 Minute.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Abgeordnete! Herr Hartung, Sie haben gesagt, die Landesregierung hat alles richtig gemacht. Sie sind befangen, weil Sie zur Landesregierung gehören. (Beifall AfD) Ich weiß, dass zwei Monate nichts passiert ist, dass ich Frau Ministerin Werner am 30. Januar gefragt habe und sie mir sagte, sie erwarte nicht, dass es in Deutschland eine Epidemie geben wird. Und dann war der R-Faktor unter 1 und wenige Tage später erst ist der sogenannte Lockdown eingeführt worden. (Beifall AfD) Und das mit den Alu-Hüten, ich meine, das hatte ich fast erwartet, dass so was kommt. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Berechtigter- weise! Haben Sie sich mal zugehört?) Wenn die Argumente ausgehen, kommt immer irgendein Schlagwort von Verschwörungstheorien usw. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können ja nicht mal Exekutive und Legislative unterscheiden!) Dann eine Belehrung über das Impfen, Herr Schard, das ist schon interessant, dass Sie mir die geben, um meine Arztkompetenz zu diskreditieren. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das haben Sie doch selbst gemacht!) Ich habe mein ganzes Berufsleben lang geimpft, ich habe gegen die Tollwut geimpft, ich habe dadurch viele Leben retten können, wir haben die Hepatitis B in unseren Dialysezentren ausrotten können, und ich habe sogar die Masern-Impfpflicht noch vorigen Herbst befürwortet.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Herr Lauerwald, die Minute ist leider vorbei.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Aber jetzt bei diesem Virus ist es eine andere Geschichte, das ist ein variables Virus. Und wenn wir jetzt einen Impfstoff hätten und impfen würden, würde der so wirken wie ein Influenza-Impfstoff vom vorletzten Jahr,

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

also gar nicht bis wenig. Danke. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Es hat Herr Abgeordneter Dr. Hartung das Wort gewünscht.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Herr Lauerwald, es ist eigentlich eine Schande, dass Sie hier sagen, ich würde zur Landesregierung gehören. Ich gehöre zum Parlament. Wir haben eine verfassungsmäßige Trennung der Gewalten. Das sollten Sie als Parlamentarier eigentlich verinnerlicht haben. Aber so ist halt das Level der AfD. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was haben Sie denn für ein Staatsverständnis?) Wenn wir uns hier gegenseitig die berufliche Qualifikation um die Ohren hauen, Herr Lauerwald: Ich habe zwei Jahre die größte Thüringer Impfstelle geführt. (Zwischenruf Abg. Lauerwald, AfD: Ich habe ja nicht Sie gemeint!) Ja, ich komme noch zum Punkt, keine Sorge. Ich habe zum Vergleich Impflicht oder Nicht-Impflicht promoviert. Ich weiß also, wovon ich rede, davon können Sie ausgehen. Ich habe auch, glaube ich, ziemlich differenziert darüber geredet, was in der Frage Corona-Impfstoff und Immunitätsnachweis möglich ist und was nicht. Das habe ich hier, glaube ich, nicht pauschal, sondern detailliert vorgetragen. Dennoch bin ich relativ schockiert, dass Sie das Märchen einer Impflicht hier immer und immer weiter erzählen, obwohl wir alle wissen, wenn wir Ahnung von der Materie haben – ich will es Ihnen gar nicht absprechen –, dass es nicht möglich ist, mit einer solchen Impfung, zumindest nach heutigen Erkenntnissen, einen dauerhaften Schutz auszulösen. Dann ist eine Impfpflicht widersinnig, jedes Verfassungsgericht dieses Landes würde die sofort kippen, weil nämlich Gefährdung und Nutzen und Nachhaltigkeit in überhaupt keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Deswegen hier zu erzählen, wir wären kurz vor einer Impfpflicht, wir müssten uns alle einen Immunitätsnachweis machen lassen, das ist so hanebüchen, dass es schon an Volksverdummung grenzt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Weitere Redemeldungen aus dem Plenum sehe ich nicht. Dann hat für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich noch einmal an Herrn Hartung anknüpfen, insofern als Herr Hartung, glaube ich, der Letzte ist, der sich bei Kritik an der Landesregierung zurückhalten würde. Das ist gut so! (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: So ist das!) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wollte ich an dieser Stelle zumindest angemerkt haben. Die AfD begehrt mit ihrem Antrag in Ziffer 1 die Feststellung des Landtags, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit Bezug auf § 5 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr vorliegen. § 5 Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt und diese Feststellung auch wieder aufhebt. Rechtsfolge dieser Feststellung durch den Deutschen Bundestag ist die in § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz vorgesehene Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit zu einer umfangreichen Anordnungsbefugnis. Diese Ermächtigungsgrundlage besteht nur so lange, bis diese Feststellung wieder aufgehoben wird. Sowohl die Feststellung als auch die Aufhebung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite können also nur durch den Bundestag getroffen werden. Daraus ergibt sich, dass eine Feststellung oder die von der AfD-Fraktion begehrte Aufhebung durch den Thüringer Landtag im Gesetz nicht vorgesehen ist. Selbst wenn sich der Landtag der Auffassung der AfD inhaltlich anschließen würde, würde die nach § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Rechtsfolge nicht eintreten. Aber auch inhaltlich kann dem AfD-Antrag nicht gefolgt werden. Es liegt nach wie vor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch wenn das Gesetz keine Definition der Begriffe Epidemie oder Pandemie enthält, so ist doch auch dem Bundestag oder gar dem Landtag nicht freigestellt, beliebige Zustände zur Epidemie zu erklären. Die Begriffe sind klar definiert. Als Epidemie wird das Auftreten einer ansteckenden Krankheit bei einer großen Zahl von Menschen in einem bestimmten Verbreitungsgebiet verstanden. Wenn eine Epidemie sich weltweit sowie länder- und kontinentübergreifend ausbereitet, spricht man von einer Pandemie. Da sich die Krankheit COVID-19 bereits am 11. März 2020 in 115 Ländern, darunter auch Deutschland, ausgebreitet hatte, stufte die Weltgesundheitsorganisation die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der Deutsche Bundestag hat in der 154. Sitzung am 25. März 2020 daher die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu Recht getroffen. Am 31. März 2020 verzeichnete Deutschland, verteilt über alle Bundesländer, nach Angaben des Robert Koch-Instituts 61.913 infizierte Personen. Bis heute haben sich in Deutschland über 200.000 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, mehr als 9.000 Menschen sind daran gestorben. Weltweit werden immer neue Höchstzahlen an Neuinfektionen vermeldet. Das Virus ist weiterhin hoch ansteckend, es gibt kein spezifisches Medikament und keine Impfungen. Die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes für die in § 5 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz genannten Befugnisse liegen damit immer noch vor. Dagegen sprechen auch nicht die in Ziffer 2 des AfD-Antrags vorgetragenen Argumente. Die dort aufgeführten Punkte sind vielmehr ein Beleg dafür, dass durch rechtzeitiges sachgerechtes Handeln die Epidemie deutschlandweit bisher so eingedämmt werden konnte, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kam. Ich hoffe doch sehr, dass die AfD nicht darauf abzielt, dass das Feststellen einer epidemischen Lage nationalen Ausmaßes zunächst als Voraussetzung einer Belastung des Gesundheitssystems bedarf. Zu Ziffer 3 ist anzumerken, dass derzeit noch kein zugelassener Impfstoff gegen das Virus SarsCoV-2 für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Hier will ich noch mal zum Verdrehen der Aussagen durch Herrn Lauerwald sagen: Die Landesregierung hat immer gesagt: Wir hoffen auf einen Impfstoff. Aber es war immer klar und wir haben immer deutlich gemacht, dass wir unsere Maßnahmen eben nicht davon abhängig machen können, sondern von den derzeitigen Lagen vor Ort. Zur in Ziffer 4 begehrten Feststellung muss gesagt werden, dass die Thüringer Landesregierung immer den Standpunkt vertreten hat, dass Impfungen gegen das Coronavirus nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfen. Das ist auch die Antwort auf II. Ansonsten will ich mich inhaltlich nicht weiter zu diesen Verschwörungsgeschichten der AfD äußern. Das sind keine Verschwörungstheorien, sondern höchstens geschichten. Nur so viel: Immer wieder einen ‑ Impfzwang-Popanz aufzubauen ist unredlich. Das ist eben der unredliche Wahlkampf, den die AfD hier betreibt. (Beifall DIE LINKE) Auf Kosten der Verunsicherung von Menschen wollen Sie, indem Sie Angst schüren, politisches Kapital aus einer Pandemie schlagen. Das ist – das muss ich so sagen – widerlich. Gerade verunsicherte und instabile Menschen treiben Sie damit in noch mehr Angst. Das ist ein gefährliches und vor allem ein menschenverachtendes Geschäftsmodell. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung und R2G setzen hier auf Aufklärung und auf umfangreiche Informationen. Aus den genannten Gründen sind auch die von der AfDFraktion genannten Begehren abzulehnen. Zum Antrag der AfD liegt ein Alternativantrag der CDU vor, der die Landesregierung auffordert, „dem Bundesrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die rechtlich klar regelt, unter welchen Voraussetzungen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite […] festgestellt bzw. wieder aufzuheben ist“, und „dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ausübung des Verordnungsrechts gemäß Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz auf eine landesgesetzliche Grundlage stellt.“ Auch wenn grundsätzlich eine Gesetzesinitiative, die dazu dient, unbestimmte oder vermeintliche Rechtsbegriffe zu definieren, wegen größerer Rechtssicherheit sinnvoll erscheint, so bergen andererseits solche Definitionen die Gefahr, dass Definitions- und Regelungslücken bestimmte Fälle nicht abdecken, die doch die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erfordern. Die Rechtmäßigkeit der Anordnungsbefugnis des Bundesministeriums für Gesundheit und damit das Umsetzen oftmals unverzüglich erforderlicher Maßnahmen zum Erhalt von Gesundheit und Leben hingen dann an der jeweiligen Definition. Hier werden die Handlungsmöglichkeiten unter Umständen zu weit eingeschränkt. Das darf im Fall von Notwendigkeiten schnellen Umsetzens wie bei gefährlich übertragbaren Krankheiten nicht passieren. Aber darauf wurde in der Debatte auch schon eingegangen. Zu Nummer II des Alternativantrags ist anzumerken, dass die Länder im Fall der hier vorliegenden konkurrierenden Gesetzgebung, zu der Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten nach Artikel 74 Nr. 19 Grundgesetz gehören, die Befugnis zur Gesetzgebung nur so lange und so weit haben, wie der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch macht. Hier hat aber der Bund durch die schon benannten und in § 5 Infektionsschutzgesetz geregelten Festlegungen von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund ist den Ländern dieser Regelungsbereich entzogen. Die länderübergreifende Beurteilungs- und Verordnungsermächtigung in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite muss zur Vereinheitlichung der länderübergreifenden Maßnahmen dem Bund überlassen bleiben, damit er wirksame Maßnahmen schnell durchsetzen kann. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Vielen Dank. Damit ist die Aussprache beendet und ich komme zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD. Eine Ausschussüberweisung wurde hier nicht beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der restlichen Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU. Hier war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der FDP- und der CDU-Fraktion. Gegen diese Ausschussüberweisung stimmt die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Damit ist diese Ausschussüberweisung so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten in eine zehnminütige Lüftungspause ein, bevor es dann mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 24 weitergehen wird. Es wäre schön, wenn Sie um 11.20 Uhr wieder da sind.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beenden die Lüftungspause und fahren fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1129 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Montag.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Bilanz nach sechs Jahren in einem solch gesellschaftlich zentralen Thema wie der Digitalisierung und dem Nutzen der Chancen von Digitalisierung für unseren Freistaat doch recht übersichtlich, man kann auch sagen ernüchternd, ist (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wieder- holen Sie doch erst mal!) – Wiederholung ist die Mutter der Pädagogik, Herr Bilay, das wissen Sie, da verstehen Sie das auch noch mal –, dann ist immer die Zeit des Parlaments, dann ist es nämlich an uns, Vorschläge zu machen, Tempo zu machen, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Landesregierung einen Rahmen hat, in dem sie handeln kann. Ausgehandelt, bearbeitet werden soll das aus unserer Sicht am besten in einer inter- und überfraktionellen Arbeitsgruppe, wie sie eben eine Enquetekommission darstellt. Denn man muss sagen, die Bilanz nach sechs Jahren ist nun einmal ernüchternd. Wenn man konkret hinter die einzelnen Projekte der Landesregierung bei der Digitalisierung schaut, muss man auch sagen, es herrscht große Ratlosigkeit, und das über das gesamte Kabinett und auch über die einzelnen Kompetenzen hinweg. Denn, Herr Minister Tiefensee, Sie werden sicherlich wissen und sehen es auch, dass die Digitalisierung, gerade auch der Breitbandausbau, in Thüringen lückenhaft ist und noch zu langsam vorangeht. Das hat sicherlich viele Ursachen, die nicht nur allein im Regierungshandeln liegen. Aber es wird auch zu wenig getan, was die Frage bei Wissenschaft und Forschung ist, beispielsweise bei der Frage neuer Gesundheitstechnologie, bei E-Health usw. Da ist es natürlich symbolhaft, wenn Sie sich als Wirtschaftsminister vor Bergen von Papieranträgen ablichten lassen, anstatt genau diese Anträge digital zur Verfügung zu stellen, Sorge zu tragen, dass diese digitalen Anträge dann auch durch smarte Algorithmen schnell beschieden werden können. Aber da sind Sie nicht allein im Kabinett. Auch Herr Minister Maier hat in seiner durchaus inspirierenden Rede während seiner Reise damals in der Schweiz in einem MDR-Interview vor zwei Jahren gesagt, dass sie die Kommunen mitnehmen wollen, überzeugen möchten, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Leider ist auch da die Bilanz übersichtlich, denn es gibt keine einzige Verwaltungsleistung, die der Freistaat Thüringen bisher gebaut hat und die in allen Kommunen genutzt werden kann. Ein Hinderungsgrund ist das Schriftformerfordernis, das als Hemmschuh der Digitalisierung gilt. Da ist bisher keine Vereinfachungsinitiative gekommen. Wir Freien Demokraten sagen: Wir sind Serviceopposition, Sie finden einen entsprechenden Antrag in diesem Plenum. (Unruhe SPD) An Minister Holter – er ist leider gerade nicht im Raum, trotzdem wird er zuhören –: Auch die Frage der verpflichtenden Verankerung von Informationstechnologie im Thüringer Lehrplan ist nicht geschehen. In der Debatte, die wir in dem Hohen Hause auch führen – was eigentlich die Auswirkungen der Corona-Krise sind und wie wir handeln, wie wir zukünftig vielleicht einen Distanzunterricht sicherstellen können –, haben wir bisher noch keine erfolgreichen Regelungen gesehen. Aber – und das möchte ich vielleicht als vorletzten Punkt bei der Einbringung des Antrags sagen – wir haben auch einen sogenannten Chief Information Officer der Landesregierung namens Dr. Schubert, Staatssekretär im Finanzministerium. Seine Aufgabe ist es, die versteckten Zuständigkeiten in Sachen Digitalisierung und vor allen Dingen OZG irgendwie zu koordinieren. Das ist leider bisher ebenfalls nicht wirklich erfolgreich gelungen, denn das Finanzministerium hat es in den letzten drei Jahren noch nicht mal geschafft, eine Übersicht über die zu digitalisierenden Leistungen zu erstellen. Das heißt, die Ministerien, die das umsetzen sollen, wissen gar nicht, welche OZG-relevanten Verwaltungsleistungen – und damit die Prozesse, die sich dahinter befinden – sich in ihrer eigenen Zuständigkeit oder jeweiligen Zuständigkeit befinden. Das wirft dann schon die Frage auf, was eigentlich seit Beschluss des OZG in Thüringen passiert ist. Da ist unsere erste Conclusio, unser Fazit: nichts bis gar nichts, und das ist immer viel zu wenig. Ich glaube, man muss konstatieren, dass hier scheinbar zunächst mal die Kraft fehlt, in der ersten Reihe der politischen Verantwortung die wichtigsten Organisationsreformen durchzusetzen, und auch kaum eine Idee davon vorhanden ist, wie man dieses umfangreiche und bedeutsame Politikfeld der Digitalisierung in der notwendigen Vernetzung der Akteure in Thüringen voranbringen kann. Ich habe am Anfang gesagt: Wenn es in der Regierung klemmt, dann muss das Parlament handeln, das ist dann auch die Stunde des Parlaments. Deswegen unser Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission, in der wir neun große Problemkomplexe ausgemacht haben, für die es Lösungen gibt. Andere Bundesländer gehen da voran, davon können wir lernen, ohne natürlich darauf zu verzichten, selbst Vorschläge zu machen. Wir können Experten einladen, das sollten wir tun. Ich freue mich auf die anschließende Debatte in der Aussprache und dann, hoffentlich, vor allen Dingen auf eine positive und fruchtbringende Diskussion im Rahmen einer Enquetekommission. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin Abgeordneter Marx, SPD-Fraktion, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wirklich wichtiges Thema und – ich möchte das gleich vorwegschicken – eigentlich auch wirklich ein sehr guter Antrag. Unser einziges Problem damit ist, dass wir für April eine Neuwahl vereinbart haben – das ist schon bald. Wir werden jetzt in die parlamentarische Sommerpause eintreten und dann haben wir nicht mehr viel Zeit bis zu einer außerplanmäßigen Auflösung des Landtags. Das bringt uns dazu – das nehme ich gleich vorweg –, dass wir den Antrag leider nicht annehmen werden, weil wir dann – glaube ich – nur rumpfartig beginnen könnten, uns mit diesen wirklich sehr wichtigen Themen zu beschäftigen. Es gibt allerdings viele Teile, bei denen es nicht ganz so furchtbar ist, dass wir das nicht hier in Thüringen beginnen, weil die auch schon von der Bundestagsenquete mit abgearbeitet werden, die wichtigsten Themen zur künstlichen Intelligenz vor allen Dingen. Trotzdem freue ich mich hier über viele Sachen. Wir können eigentlich nahtlos anknüpfen an die Diskussion, die wir gestern schon hatten, im Bereich der Digitalisierung der Schule. Sie haben sich in Ziffer 4 zahlreichen Spiegelstrichen zugewandt, die man eigentlich wirklich alle unterstreichen kann. Was wir uns aber gestern in der Diskussion auch schon gegenseitig gesagt und vergewissert haben, ist, dass das Misstrauen gegenüber digitalen Strukturen nach wie vor sehr groß ist, auch nach der Pandemie. Trotz des abstrakten Wissens, das wir eigentlich schon seit zehn Jahren haben, dass wir die Digitalisierung fortschrittlich und positiv für unser aller Wohl nutzen wollen und können, ist eine gewisse Verunsicherung da. Die hat sich natürlich auch dadurch überlagert, dass es immer schwieriger wird, sich im digitalen politischen Leben zurechtzufinden. Auch wenn das nicht das Thema Ihres Antrags ist, so denke ich, ist es schon wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir es da doch auch mit Ängsten zu tun haben und dass das Internet als Marktplatz der Möglichkeiten und Ideen zu Recht in der letzten Zeit in Verruf geraten ist. Der Pluralismus, den wir uns immer gewünscht haben, auch in der politischen Auseinandersetzung und der kulturellen Auseinandersetzung, aber auch in der Wissenschaft, hat die Tendenz entwickelt, in eine Polarisierung umzuschlagen. Wir bauen uns in unseren Filterblasen – der eine mehr, der andere weniger – unterschiedliche Realitäten mit der Folge, dass es unmöglich wird, sich auf eine gemeinsame Reihe von Tatsachen zu einigen. Das macht das Misstrauen groß gegenüber digitalen Strukturen. Gleichzeitig ist Hard- und Software auch für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln. Wir haben uns gestern – und das ist sehr wichtig gewesen – auch damit beschäftigt, dass wir nicht immer so genau wissen, wer uns was anbietet. Wir haben gestern eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gehabt, der das Shield-Abkommen kassiert hat und zwar mit der Begründung, dass da auch Zugriffe auf verarbeitete Daten genommen werden in einer Art und Weise, wie es mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung nicht vereinbar ist. Dies alles schreckt Menschen ab, sich auf den Pfad der Digitalisierung zu begeben, obwohl es doch sehr wichtig wäre, dies alles zu tun. Deswegen haben wir wirklich das Problem, dass wir hier in Thüringen noch nicht so weit gekommen sind, wie wir hätten kommen wollen. Ich habe schon an anderer Stelle gesagt, das liegt natürlich nicht nur an der Unvertrautheit vieler Menschen und an dem Misstrauen gegenüber digitalen Strukturen, sondern auch an der haushalterischen Lage, die wir in den letzten Jahren hatten. Oft ist vieles verschoben worden. Ich bin erschrocken, als ich mich in der Vorbereitung für heute mal in meinen eigenen Unterlagen umgeschaut habe, was wir vor acht, sechs oder fünf Jahren gesagt haben: dass wir zum Beispiel Algorhytmen stärker kontrollieren müssten, dass wir besser Bescheid wissen müssten, wer hier was über uns weiß und wie er es verkettet und vernetzt. All das ist sozusagen offen geblieben. Ein etwas viel zu hoch gestecktes Ziel, aber trotzdem wichtig, ist dann die Ziffer 8 in Ihrem Antrag unter II, nämlich dass wir ethische Leitlinien für den Einsatz künstlicher Intelligenz für den Freistaat entwickeln sollten. Es ist wirklich ein lohnendes Ziel, es wäre bitter nötig, aber das zeigt uns gleich wieder unsere Grenzen auf. Ich glaube nicht, dass wir so etwas allein für den Staat Thüringen hinbekommen können. Denn mehr als alles andere oder als vieles, was wir in der Wirtschaft sowieso international an Vernetzung haben, ist IT etwas, was uns hier nicht allein betrifft. Deswegen gehe ich auch nach wie vor mit spitzen Fingern an bestimmte Sachen heran wie zum Beispiel die Smart City. Was uns da versprochen wurde, Heizung mit Energieeffizienz und bessere Planbarkeit von Versorgungsleistungen, all das wird ja auch wieder begleitet von einem sehr großen Anfall von persönlichen Daten, von Nutzungen; das ist auch seit Jahren bekannt. Wenn Sie da das SmartCity-Wesen, Smart Metering, Energieversorgung, Wasserversorgung ernst nehmen, dann können Sie eigentlich genau erkennen, wer war wann zu Hause, wann hat er die Toilette benutzt, wann ist der Herd betrieben worden. Das sind natürlich Dinge, die einen auch immer noch daran denken lassen, wie ich all diesen Dingen entgehen kann. Es ist – glaube ich – auch wichtig, dass in der schönen neuen Welt auch der Nutzen mit den Risiken abgewogen werden muss und dass es immer auch die Möglichkeit geben muss, sich freiwillig mit solchen Strukturen zu befassen, und es nicht vorgeschrieben werden darf. Vor Kurzem war ein sehr schöner Aufsatz zu lesen – ein Essay von Peter Pomerantsev in „ZEIT ONLINE“, der dafür geworben hat, man müsse es mit der Digitalisierung so ähnlich machen wie ein Restaurant. Das müsse so ähnlich funktionieren, indem wir durch eine Glasscheibe hindurch die Küche sehen können und genau wüssten, wer dort welche Speisen zubereitet. Und dass wir für all diese ganzen Systeme, die wir da implementieren wollen, eine Regulierung brauchen, die auf Transparenz beruht. Dann können wir diese Techniken auch für uns nutzen. Wie gesagt, in dieser Legislatur schaffen wir Ihre Enquete nicht, aber Kompliment für diesen sehr guten Antrag. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Henkel das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauer am Livestream und Abgeordnete, das Recht der Enquete gehört zu den klassischen Instrumenten der Legislative, um sich unabhängig von der Exekutive umfassend Informationen über einen bestimmten Sachbereich zu beschaffen, die als Grundlage für spätere Entscheidungen dienen können. „[Enquetekommissionen] sollen die Legislative durch die Einbeziehung externen, vor allem wissenschaftlichen Sachverstands im Rahmen der Gesetzgebungsfunktion stärken, indem sie die Abhängigkeit des Parlaments von den Informationen und den Gesetzesvorlagen der Ministerialbürokratie verringern.“ So definiert es zumindest die Bundeszentrale für politische Bildung. Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag genau das: umfassende Informationen zu allen Facetten der Digitalisierung im Freistaat. Mithilfe der Enquetekommission soll von der Medienkompetenz über Smart City bis zum autonomen Fahren alles untersucht werden, was mit der Digitalisierung im Zusammenhang steht. Das Ziel ist es, einen detaillierten Einblick zum aktuellen Stand der Digitalisierung im Freistaat Thüringen zu bekommen. Grundsätzlich ist unsere Fraktion immer offen für eine umfassende Betrachtung der Digitalisierung in Thüringen, weil es gerade in den vergangenen fünf Jahren in diesem Feld immer wieder Schwierigkeiten gab. Sehr geehrte Abgeordnete, mit diesen Schwierigkeiten und Versäumnissen der Landesregierung hat sich meine Fraktion in den letzten Jahren sehr intensiv auseinandergesetzt. Wir haben immer wieder davor gewarnt, dass Thüringen den Anschluss bei der Digitalisierung und damit den Anschluss an die Zukunft verlieren kann. Mit zahlreichen Initiativen, Anträgen und Positionspapieren war es die CDU-Fraktion, die das Thema ständig auf die Tagesordnung gesetzt und die Landesregierung vor sich hergetrieben hat. Die Digitalisierung hat mittlerweile einen besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft eingenommen und wird für die Zukunftsfähigkeit unserer Heimat von entscheidender Bedeutung sein. Deshalb haben wir immer wieder den Finger in die Wunde – oder sagen wir besser: in die Thüringer Breitbandwunde – gelegt. Denn Thüringen ist, wie wir bereits in der Aktuellen Stunde gehört haben, in den ersten beiden Förderaufrufen zum Breitbandausbauprogramm des Bundes fast leer ausgegangen. Okay, knappe 7 Millionen Euro sind nach Thüringen geflossen. Doch nur mal zum Vergleich: Mecklenburg-Vorpommern hat im gleichen Zeitraum hundertmal mehr Fördermittel vom Bund einwerben können. Aber es war nicht nur dieses Problem. Hinzu kam, dass andere Länder bereits für ihren Fördermitteleinsatz großflächig Zukunftstechnologie installierten, während man in Thüringen erst begann, entsprechende Fördermittelanträge zu stellen. Nicht ohne Grund kommt das Kompetenzzentrum Öffentliche IT zu dem Schluss: Beim Breitbandausbau gehört Thüringen zu den Schlusslichtern. Es hat in den letzten Jahren zwar aufgeholt, Glasfaseranschlüsse spielen bisher aber kaum eine Rolle. Das ist die bittere Realität, meine Damen und Herren. Auch bei der Versorgung mit schnellem mobilen Internet sah es ähnlich düster aus. Thüringen hat 2018 die rote Laterne bei der Verfügbarkeit von LTE bekommen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass meine Fraktion bereits vor Jahren einen Lösungsansatz zur schnellen Netzabdeckung parat hatte. Bereits 2017 wollten wir eine Mobilfunkinitiative zum Schließen der Mobilfunklöcher in Thüringen starten. Um das Ziel zu erreichen, sollten die Mobilfunkunternehmen ähnlich wie bei der Bundesförderung zum Breitbandausbau unter anderem eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung erhalten. Jedoch zitierte die rot-rot-grüne Landesregierung lieber das Telekommunikationsgesetz, das Zuständigkeiten beim Mobilfunk auf Bundesebene sieht, anstatt zu handeln. Bayern hingegen hat nicht auf den Bund gezeigt, sondern selbst gehandelt und eine Mobilfunkinitiative gestartet. Obwohl Bayern das größte Flächenland ist, liegt es bei der Mobilfunkabdeckung jetzt deutlich vor Thüringen. An diesen Beispielen lässt sich gut erkennen, dass das Wegschieben von Verantwortung vielleicht kurzfristig zu Erfolgen führt oder man damit Dinge überdecken kann, aber langfristig ins Hintertreffen geraten lässt. Manchmal ist eben mehr Mut gefragt, um Entwicklungen voranzubringen. Nehmen wir beispielsweise die Beantragung der Corona-Soforthilfen. In Thüringen konnten diese zwar digital ausgefüllt, mussten dann aber klassisch in ausgedruckter Form in den Briefkasten eingeworfen werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Antragsstellung sehr mutig mit einem vollen digitalen Verfahren ermöglicht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was dann gehackt wurde!) Ja, das weiß ich, dass das von Ihnen kommt. Das Ergebnis war: In kürzester Zeit konnte eine Vielzahl von Anträgen bearbeitet werden. Das müssen Sie auch dazusagen. Der unschöne Nebeneffekt, der dabei aufgetreten ist: Kriminelle haben sich auf betrügerische Weise Zugang verschafft. Für die Thüringer Landesregierung kam das Ganze gelegen, um von eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken und auf andere mit dem Finger zu zeigen, nach dem Motto: „Seht, was passiert, wenn man Vorgänge digitalisiert“. Es dauerte aber ewig, bis dann in Thüringen die Soforthilfen ausgezahlt wurden. Das mag auf den ersten Blick sogar so sein. Aber für uns als CDU-Fraktion bedeutet das Wort „Soforthilfe“ eben auch, sofort und unverzüglich zu reagieren, besonders wenn es um dringend nötige Hilfen für unsere Wirtschaft und die dort beschäftigten Menschen geht. Sehr geehrte Damen und Herren, manchmal muss man eben etwas wagen, um Verbesserungen zu erzielen, ja, um Fortschritt zu generieren. Wir müssen uns mehr Mut von der Landesregierung wünschen. Wir müssen mehr Mut von der Landesregierung einfordern, auch mal Dinge auszuprobieren. Der Erfolg kommt eben nicht allein und nicht vom Warten. Ich war schon sehr erschüttert, als ich am Montag in der Aktuellen Stunde hier von einer Vertreterin der Landesregierung zum Thema „Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen“, der Rathäuser, zu hören bekam, dass man das bewusst ein bisschen schiebt, weil man Angst vor Cyberangriffen hätte. Wenn man dieselbe Logik nehmen würde, dann dürfte man in Rathäusern auch keine Türen und keine Fenster haben, denn da kann auch ein Einbrecher einsteigen. Man braucht eben die geeigneten Mittel, um diese auch zu schützen und zu schließen. Genau das erfolgt nicht. Wenn ich aber in die Wirtschaft schaue, auch in systemrelevante Bereiche wie die Energieversorgung: die sind voll digitalisiert. Da hat man das den Unternehmen sogar abgefordert. Die betreiben natürlich einen irren Aufwand. Dass es einer kleinen Kommune schwerfällt, das zu tun, ist völlig logisch. Ich war selbst 13 Jahre Bürgermeister. Ich weiß, wovon ich rede. Ich erlebe es jetzt im Kreis. Aber da muss das Land eben sagen: Ihr lieben Kommunen, ihr müsst was tun. Da muss das Land auch sagen: Geld müssen wir dazuschieben, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die CDU macht nichts!) und vor allem müssen wir Standards definieren. Es gibt keine vernünftigen Standards, mit denen die Kommunen hier agieren können. Das ist doch der wesentliche Punkt. Das ist ein Beispiel, was ich jetzt einfach mal rausgegriffen habe. Deshalb müssen wir gemeinsam, durch einen gemeinsamen Kraftakt nicht nur beim Breitband, sondern in allen Bereichen der Digitalisierung eine Aufholjagd starten. Dafür braucht es neue Wege, die im Einzelfall auch die Möglichkeit des Scheiterns beinhalten können. Wer nichts macht, macht auch nichts falsch, aber wer nichts wagt, der wird auch nichts gewinnen. (Beifall CDU) Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion ist für eine generelle Bestandsaufnahme der Digitalisierung in Thüringen wichtig. Er bietet auch die Möglichkeit, durch Experten detaillierte Informationen einzuholen, die uns dabei helfen, eine dezidierte Meinung zu bilden und aus den gewonnenen Erkenntnissen neue Ansätze und Maßnahmen abzuleiten. Jedoch ist der Zeitplan unrealistisch. So soll bis März 2021 ein Zwischenbericht vorliegen, obwohl bis dahin die Kommission vielleicht sieben- oder achtmal tagt. Für uns wird man damit dem Anspruch für eine Enquetekommission nicht gerecht. Deshalb schlagen wir als CDU-Fraktion den Kompromiss vor, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zu überweisen. Wir können uns vorstellen, das Thema im Rahmen einer umfassenden mündlichen Anhörung mit verschiedenen Themenkomplexen zu betrachten. Hierbei soll die Digitalisierung der Verwaltung einen besonderen Stellenwert einnehmen. Potenzielle Gründer kritisieren immer wieder, dass sie mit den zahlreichen bürokratischen Anforderungen konfrontiert sind, die mit einem entsprechenden Onlineservice weitaus einfacher zu bewältigen wären. Kurz gesagt: Bürokratieabbau durch Digitalisierung! Hierzu kann das Land die Prozesse direkt steuern und Thüringen für die Zukunft fit machen. Vielen Dank! (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich rufe als nächsten Redner Abgeordneten Weltzien, Fraktion Die Linke, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Weltzien Die Linke

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren hier im Haus und vor allem liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die FDP hat sich dazu entschieden, den aktuellen Plenumsdurchlauf zu einem Digitalplenum zu machen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nein! Das ist einfach nur ein Antrag!) Das ist schön! Hat man auch mal die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Aktuellen Stunden waren dazu eigentlich schon recht produktiv, aber es geht ja noch nicht weit genug. Also reden wir auch noch über eine Enquetekommission. Die Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft unter dem Einsatz von KI bietet den Thüringerinnen und Thüringern große Chancen. Ich denke, darüber sind sich hier im Haus alle demokratischen Fraktionen durchaus einig. Der FDP-Antrag enthält dazu sehr viele Gedanken und vor allen Dingen ganz viele Fragen. Von daher schon mal ein Lob auch an die Fleißarbeit, die Sie sich da gemacht haben, das Papier ist an sich erst mal nicht schlecht. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist doch richtig gut!) Jedoch werden viele Gedanken und viele Fragen durch die Landesregierung und auch durch uns schon angegangen, beispielsweise durch den DigitalPakt Schule, durch das Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 oder – wie ich schon in der Aktuellen Stunde am Mittwoch gesagt habe – jetzt konkret in den Kommunen durch die KIV. Projekte, die die Digitalisierung in den Thüringer Schulen und Hochschulen vorantreiben, haben wir in den letzten Tagen vermehrt konkret gehört und auch, wohin der Weg dort führen soll. Sicherlich ist dort noch nicht alles optimal, aber ich denke, wir arbeiten da auch als Rot-Rot-Grün an den einzelnen Stellen schon recht erfolgreich mit den Institutionen konkret an Verbesserungen. Im Koalitionsvertrag – nur um das noch mal aufzugreifen – haben wir uns auch dazu verständigt, was Digitalisierung und KI angeht. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen wollen, gerade die Potenziale von künstlicher Intelligenz zu nutzen, natürlich unter der Abwägung von sämtlichen Gefahren und Problemen. Vor allen Dingen wollen wir das mit einem erfahrenen Partner zusammen machen, und zwar mit dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Ilmenau, das wir zu einem KI-Zentrum umbauen wollen. Wie Sie merken, meine sehr geehrten Damen und Herren auch von der FDP, wir sind der inhaltlichen Debatte gar nicht abgeneigt. Dennoch muss man sagen, dass Ihr Antrag in diesem Fall zu einem völlig unpassenden Zeitpunkt kommt. Denn was ist er eigentlich? Fernab von dem Papier, was Sie zu wirklich berechtigten Fragen aufgeschrieben haben, ist er schlicht und ergreifend ein Antrag auf eine Enquetekommission. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das steht auch drauf!) Wenn ich das darauf mal reduziere, auf das Wesentliche, was in diesem Antrag drinsteht, dann wollen Sie eine Enquetekommission haben. Gerade mit Blick auf den anvisierten Termin zur Neuwahl im kommenden Jahr kann diese Kommission einfach realistisch gesehen nicht die notwendige Zeit haben, um mit der fachlichen Tiefe, die da geboten ist, die einzelnen Themen, die Sie da aufrufen, zu bearbeiten. Den Beleg – und das soll jetzt keine wirkliche Kritik sein – bietet die letzte Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierung in Thüringen, die aufgrund eines sehr späten Einsetzungstermins – nämlich Mitte der Legislatur – gar nicht die ganzen Handlungsfelder, die sie beackern sollte, vollumfänglich betrachten konnte und sich auf das Wichtigste beschränken musste. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja! Das können Sie doch gar nicht beurteilen!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber eine Tatsache, Herr Tischner!) Vor demselben Problem würde die nächste Enquetekommission auch stehen, und deswegen möchte ich diese Enquetekommission gar nicht erst diesem Druck aussetzen. Ich glaube, das Thema ist dafür einfach viel zu wichtig. Ich denke, wir brauchen auch aktuell kein weiteres Arbeitsgremium dazu, sondern wir sollten uns nach den Neuwahlen im nächsten Jahr dazu verständigen, was das geeignete Konstrukt, was das geeignete Medium ist, um sich auch mit den ausführlichen Problematiken zu beschäftigen. Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Digitalisierung und KI in Thüringen können Sie, können wir auch weiterhin führen und vor allen Dingen auch suchen, um die einzelnen Handlungsfelder in den zuständigen Fachausschüssen auf die Tagesordnung zu setzen und dort, wo sie hingehören, auch zu behandeln. Eine letzte Bitte an die FDP: Bleiben Sie bitte nicht bei Ihren Papieren stehen, die Sie schreiben, und dabei, so zu tun, als wäre die Digitalisierung nicht längst schon im Gange und als hätte man sich nicht schon auf den Weg gemacht. Bleiben Sie hier in dem Fall nicht bei grauer Theorie stehen und helfen Sie, mit uns die Praxis zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Abgeordneter Kaufmann, AfD-Fraktion, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, Digitalisierung und künstliche Intelligenz sind heute in aller Munde. Das kann nicht verwundern, weil die technologische Entwicklung in diesen Bereichen sehr weitreichend in unsere Gesellschaft hineinwirkt und einen sehr grundlegenden Wandel jeder Gesellschaft zur Folge hat und haben wird, den wir noch kaum abschätzen können. Wenn ich hier so abstrakt von „der Gesellschaft“ rede, so meine ich letzten Endes immer die Menschen, die von diesen Entwicklungen betroffen sind, die mit diesen Entwicklungen umgehen müssen, die diesen Entwicklungen ausgesetzt sind, sie aber auch gestalten können. Es ist noch kaum abzusehen, welche Folgen mit der weiteren Digitalisierung unseres Lebens und dem Einsatz künstlicher Intelligenz verbunden sind. Jedoch wissen wir aus der Geschichte des Umgangs mit der Technik, dass damit neben den technologischen Herausforderungen immer auch ethische Fragen verknüpft sind. Angesichts der Bedeutung, die die Thematik der Digitalisierung und der KI offenkundig hat, gibt es gute Gründe, hierüber auch im Parlament Rechenschaft abzulegen. (Beifall AfD) Insoweit ist der Vorschlag der FDP-Fraktion, eine entsprechende Enquetekommission einzusetzen, zunächst einmal naheliegend. Immer wieder waren es technische Entwicklungen und deren gesellschaftliche Folgen, die zum Gegenstand von Enquetekommissionen wurden. So konnten sich auch Landesparlamente umfassende und wissenschaftlich fundierte Informationen über komplexe gesellschaftliche Entwicklungen beschaffen und sich ein besseres Bild hiervon machen. Jetzt muss ich dem Abgeordneten Weltzien widersprechen: Ich halte den Zeitpunkt der Einbringung durchaus nicht für schlecht. Denn wohin sollte man das noch hinausschieben? Aber leider hat der FDPAntrag handwerkliche Mängel. Er wird der Bedeutung des Themas in keiner Weise gerecht. Ich möchte auch an einigen Punkten aufweisen, warum das so ist. Zunächst hat der Antrag handwerkliche Schwächen. Er bleibt beispielsweise hinter dem Niveau des Bundestagsbeschlusses zur Einsetzung der aktuellen KI-Enquetekommission zurück, obwohl einzelne Passagen aus der entsprechenden Bundestagsdrucksache abgeschrieben wurden. Festmachen kann man das daran, dass ein ganz erheblicher Teil des Antrags aus Fragen an die Landesregierung besteht. Solche Fragen gehören aber in Anfragen und sind nicht Gegenstand einer Enquetekommission. (Beifall AfD) Das gilt für fast alle Fragen, die unter Punkt II. 4 und 5 aufgeführt sind. Aber schwerer als die formalen Mängel des Antrags wiegen die inhaltlichen. Jeder, der die Ausführungen der FDP unvoreingenommen liest, gewinnt rasch den Eindruck, dass hier streckenweise ohne Substanz Wortgeklingel betrieben wird. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie sind überfordert, Herr Professor!) Da ist etwa unter Punkt II. 7 bei den Fragen wiederholt von der Smart City die Rede, die als Modell oder Projekt oder Masterplan besprochen werden soll, aber nirgends finden wir eine nähere Erläuterung. Es reicht leider nicht, hipp klingende Lehrformeln zu wiederholen, da erwarte ich mehr. (Unruhe FDP) (Beifall AfD) Weiterhin fällt auf, dass der Antrag von einer engen Führung auf eine technologische Perspektive geprägt ist. Ganz unreflektiert werden hier Digitalisierung und KI als an sich den Fortschritt verbürgende Entwicklungen dargestellt. Das wird deutlich, wenn zum Beispiel behauptet wird, dass effektive elektronische Behördendienste zu stärkerer Bürgerbeteiligung führen würden. Hier kommt ein naiver Technikglaube zum Ausdruck, (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Den kann man Ihnen nicht unterstellen!) der vielleicht ins 18. Jahrhundert gepasst hätte, aber für unsere Zeit doch etwas unterkomplex ist. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Machen Sie mal ein bisschen langsamer, zum Mitschreiben!) Mit Blick auf die Bildung ist das dann schon richtig ärgerlich. Digitale Werkzeuge – so heißt es etwa – ermöglichen den Zugang zu besserer Bildung. Meine Damen und Herren, hier kommt ein verkürzter Bildungsbegriff zum Ausdruck. Keine binomische Formel (Unruhe FDP) wird dadurch besser verstanden, dass Sie online auf einem Tablet angezeigt wird. (Beifall AfD) Lernvideos reduzieren die lebendige Interaktion zwischen Schülern und Lehrern. Wissen kann durch digitale Werkzeuge präsentiert und dann vielleicht konsumiert werden, aber es wird deshalb noch keineswegs verinnerlicht. (Beifall AfD) Der Dialog zwischen Schüler und Lehrer, das bildende Spiel von Frage und Antwort verarmt. All dies gilt es, bei einer umfassenden Untersuchung der Digitalisierung und der KI zu beleuchten. Man kann es nicht in blinder Technikbegeisterung unter den Tisch fallen lassen. Das gilt auch etwa für gesundheitliche Folgen der Digitalisierung, und zwar nicht nur in der Schule. Wie verhält es sich mit den gesundheitlichen Folgen von 5G? Wollen wir das nicht wissen? Wäre das nicht eine Frage für eine Enquetekommission? (Beifall AfD) All das fehlt im FDP-Antrag. Der Antrag ist also nicht ausreichend und daher können wir dem Antrag so auch nicht zustimmen. Vor diesem Hintergrund möchte ich zum Schluss betonen, dass wir für wichtige Fragen keineswegs einer Enquetekommission bedürfen, denn manche politischen Defizite im Bereich von Digitalisierung und KI liegen schlicht auf der Hand. So ist beispielsweise der Hinweis der FDP richtig, dass zahlreiche Online-Verwaltungsdienstleistungen trotz gesetzlicher Vorgaben in Thüringen nicht zur Verfügung stehen. Tatsächlich haben wir gewaltigen Nachholbedarf im Bereich des E-Governments, auch auf kommunaler Ebene. Die AfD-Fraktion ist etwa der Auffassung, dass ein vom Freistaat zu errichtendes und zu unterhaltendes zentrales IT-System für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Thüringen durchaus wünschenswert wäre. (Beifall AfD) Wenn ich den Kollegen Henkel von der CDU richtig verstanden habe, dann zielt sein Vorschlag auf ein ähnliches Ergebnis ab. Sodann bleibt allgemein festzustellen, dass Thüringen – wie Deutschland überhaupt – im Bereich der Digitalisierung und der KI eine wichtige Entwicklung zu verschlafen droht. Dass sich die Digitalisierung, etwa unserer Unternehmen, teilweise nur schleppend vollzieht, liegt auch und nach wie vor darin begründet, dass der Breitbandausbau nur schleppend vorankommt. (Beifall AfD) Wenn hier endlich Ergebnisse geschaffen würden, brauchte es keine großen Masterpläne oder Modelle. Wenn nämlich die infrastrukturellen Bedingungen gegeben sind, dann wissen unsere Unternehmen schon selbst, was zu tun ist. Dann kommt auch Digitalisierung voran, weil unsere Unternehmen in Stadt und Land die technischen Möglichkeiten natürlich nutzen wollen, aber sie können es mangels leistungsfähiger Breitbandversorgung vielfach nicht. Um diesen Mangel festzustellen, bedarf es allerdings keiner Enquetekommission. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, nach dem Redebeitrag weiß man immer gar nicht, wo man anfangen soll. Man könnte dieses Plenum wahrscheinlich in Kulturoptimist/-innen und Kulturpessimist/-innen einteilen. Wo die Kulturpessimist/-innen sitzen, haben wir gerade gehört. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Pessimisten. Das ist ja diskriminierend!) Pessimist/-innen, Frau Tasch! Ich weiß, dass Sie das immer stört, wenn ich das Sternchen spreche, aber Sie werden sich auch daran gewöhnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das ist ja schon rassistisch.) Nein, das ist nicht diskriminierend, weil man ja hört, dass beide gemeint sind. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ein- fach albern.) Es ist so schön, dass die Konservativen in diesem Haus immer so leicht zu spielen sind wie eine Kinderflöte. Man drückt da drauf und sofort springen sie alle an. Das ist wirklich unfassbar. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Ich würde vorschlagen, wir sprechen jetzt zum Thema!

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Genau, das finde ich auch gut, wenn wir über das Thema sprechen. Ich glaube, dass die FDP hier mit dem Antrag, den sie gestellt hat, durchaus einen Nerv getroffen hat. Das ist ja keine besonders neue Idee, die ihr da aufgeworfen habt. Wir haben ja schon in der letzten Legislatur mal über einen eigenen Ausschuss zum Thema „Digitalisierung“ diskutiert, weil wir durchaus Diskussionsbedarf haben in den unterschiedlichen Bereichen zum Thema „Digitalisierung“. Jetzt kann man das natürlich so machen, wie das die FDP gemacht hat. Ich würde mich jetzt nicht so vollumfänglich dem Lob meiner Vorrednerinnen anschließen, wenn es darum geht zu sagen, das ist ein total guter Antrag. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Könnte man aber!) Ja, muss man aber nicht, denn ein guter Antrag wäre gewesen, wenn man versucht hätte, sich tatsächlich zu fokussieren. Fünf Seiten Fragen aufzuschreiben ist zwar sehr fleißig und sehr redlich, muss aber nicht unbedingt dazu führen, dass man in einer Enquetekommission tatsächlich an den Punkt kommt, wo man hinkommen möchte. Ich verstehe auch, dass man umfänglicher darüber diskutieren möchte, wie man denn zu einer digitalen Gesellschaft in Thüringen kommt. Ich glaube aber tatsächlich, dass dafür der Antrag viel zu breit gefasst ist und viel zu viele Bereiche abzudecken versucht. Das Thema „Enquetekommission Rassismus“ ist schon gefallen. Herr Tischner ist gleich wieder auf der Palme gewesen, als wir gesagt haben, dass wir da nicht alles geschafft haben, was wir schaffen wollten. Ich will nur sagen: Wir haben es dort mit einem sehr eingegrenzten Themenbereich in der Zeit, die wir hatten, nicht geschafft, das tatsächlich so zu bearbeiten, wie wir das teilweise wollten. Dementsprechend glaube ich auch, dass wir erstens ein Zeitproblem haben, und zweitens ist mir tatsächlich dieser Auftrag, den Sie erteilen wollen, nicht fokussiert genug. Ich möchte in einer Enquetekommission, ehrlich gesagt, nicht über Breitbandausbau diskutieren, denn das ist nicht das Thema. Das Thema ist ein kulturelles Thema und wir müssen uns darüber die Frage stellen, wie eine digitale Gesellschaft aussehen kann, welche Kulturtechniken wir da anwenden. Das ist keine reine Technikdiskussion, sondern das ist eigentlich eine viel stärkere Metaebenen-Diskussion. Ich habe in den letzten Jahren festgestellt, dass wir in der Koalition bei den Fragen der Digitalisierung einen vierten Koalitionspartner haben, und das sind die Verwaltungen. Man kann ganz viel auf Papier schreiben und man kann ganz viel darüber diskutieren. Wir scheitern aber häufig an den Fragen der Umsetzung. Deswegen finde ich, dass wir an vielen Stellen, die Sie aufgeschrieben haben, gar kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem haben. Und die Frage, die man sich stellen muss, ist: Wir wollen eine digitale Gesellschaft – wie wollen wir die? Das finde ich komplett richtig. An der Frage der Umsetzung scheitern wir aber ganz häufig, weil es eben noch genug Menschen gibt, die das ablehnen. Das ist ja das, was ich vorgestern versucht habe zu sagen. Das ist ein Aushandlungsprozess innerhalb dieser Gesellschaft, den wir führen müssen. Es nützt überhaupt nichts, liebe CDU, wenn Sie darüber philosophieren, wie schlimm der Breitbandausbau nicht vorangetrieben wurde. Das ist aber nicht das, um was es hier am Ende gehen muss. Die Zeit des Parlaments, ja, da gebe ich Euch total recht, das finde ich auch wichtig. Ich glaube aber tatsächlich, dass uns diese Beschäftigung eventuell in der Frage der digitalen Gesellschaft nicht weiterbringt. Das sieht man ganz gut in der Frage der Open-Source-Strategie. Wir haben das in der letzten Legislatur hoch und runter diskutiert, es gibt dazu Beschlüsse in diesem Landtag. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir auf der Umsetzungsebene tatsächlich an dem Punkt sind, wo wir hinwollen. Von daher möchte ich auch keine falschen Hoffnungen machen, indem ich sage, wir überweisen das und reden noch mal darüber. Ich glaube tatsächlich, dass wir das nicht schaffen in der Zeit, die wir bis zu einer Neuwahl haben. Was nicht heißt, dass man nicht nach einer Neuwahl – da bin ich ganz beim Kollegen von der Linken – noch mal darüber reden kann, ob man tatsächlich so eine Enquetekommission oder vielleicht auch einen Ausschuss, der da mehr Eingriffsmöglichkeiten hat, auflegt und schaut, wie das vonstattengehen kann. Was ich da auch nicht besprechen möchte, sind die gesundheitlichen Folgen von 5G. Ich finde irgendwie, wir haben uns hier in den letzten Stunden genug mit Verschwörungsideologien vonseiten der AfD beschäftigt. Ich glaube, dass das nicht der Punkt ist. Das ist eine Verhinderungsstrategie, um Technologien nicht einzuführen. Es gibt genug Studien, die sich damit beschäftigen. Und in Deutschland werden Technologien umfänglich geprüft, bevor sie eingeführt werden. Ich glaube, da müssen wir uns nicht mit Verschwörungsideologien der AfD auseinandersetzen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die nur dazu da sind, auf dem Status quo zu beharren. Also ganz grundsätzlich: Ich finde es gut, darüber zu diskutieren. Ich finde, es ist der falsche Zeitpunkt, deswegen werden wir es ablehnen. Und ich würde mir wünschen, dass es tatsächlich einen fokussierten Auftrag für diese Enquetekommission gibt – und nicht fünf Seiten Fragen, das bringt uns am Ende nicht weiter. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner hat Abgeordneter Kemmerich, FDP-Fraktion, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer an den Geräten in der digitalen Umwelt, ich möchte drei Punkte anführen, warum es wichtig ist, jetzt schon längst zu diskutieren, wie wir in der digitalen Transformation vorankommen. Nicht nur die Folgen der Pandemie haben uns gezeigt – die Pandemie hat sich ja als Lackmustest für die Qualität und den Umsetzungsstand der digitalen Transformation in Thüringen, in Deutschland, in vielen Teilen der Welt erwiesen –, dass der Freistaat in den zentralen Bereichen Bildung, Verwaltung, Gesundheitsversorgung und kommunale Infrastruktur in unseren Augen während der CoronaPandemie einen Offenbarungseid leistete. Festzustellen ist, dass wir bei mobilem Breitband nicht mal ausreichend ausgerüstet sind. Die Defizite traten nicht zuletzt bei Homeoffice oder Homeschooling zutage. Jeder weiß, wovon ich rede, wenn er denn zu den Kernzeiten dieser Dinge – 10.00 Uhr früh, 11.00 Uhr früh – in die Netze gegangen ist, auch in Erfurt. Da war meist Funkstille. Das Zukunftspaket der Bundesregierung vom 3. Juni dieses Jahres sieht unter anderem die finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Umsetzung der Vorgaben des OZG sowie die Förderung von KI-Programmen in Höhe von 2 Milliarden Euro vor. Das ist eine große Summe – die Finanzministerin freut sich. (Zwischenruf Taubert, Finanzministerin: Nein!) Sie freuen sich nicht? Sie wissen nicht, wie Sie es ausgeben können – bleibt wieder stecken. Es zeigt, dass wir es sehr ernst nehmen sollten und die Uhren hier auf fünf nach zwölf stehen. Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder kritisieren seit Jahren die Umsetzung. Bereits im Jahr 2016 hat der Rechnungshof des Bundes Mindestanforderungen an die Informations- und Kommunikationstechnik verlangt. Der Prüfbericht „Projektmanagement in IT-Projekten“ des Thüringer Rechnungshofs von diesem Jahr kam zu dem besorgniserregenden Ergebnis, dass die strategischen und organisatorischen Anforderungen in der IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung in den letzten fünf Jahren überwiegend missachtet wurden. Der Nationale Normenkontrollrat attestierte im September 2019 ein fortschreitendes Auseinanderdriften von behördlichen Digitalangeboten und den Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft. Insofern, meine Damen und Herren, komme ich zu meinen Vorrednern. Wir halten es für mehr als zeitgemäß, in eine solche Enquetekommission einzusteigen. Gern diskutieren wir über einen eingedampften Aufgaben- und Fragenkatalog, um es in der Zeit zu schaffen. Denn es ist besser, sich auf den Weg zu machen, als jetzt weiter abzuwarten, denn die digitale Welt wartet nicht ab. (Beifall FDP) KI ist kein Thema für Thüringen, wurde gesagt. Wir haben es heute Morgen beim Hochschulrahmenplan diskutiert: Gerade KI könnte Innovationstreiber für die Region hier in Mitteldeutschland, hier in Thüringen sein. Auch deshalb ist da kein Warten möglich, denn die KI-Strategie bedeutet, dass wir als Vordenker in Deutschland agieren könnten, der diese Argumente aufgreift. Eines zeigt, wie weit weg wir davon sind – einer meiner Vorredner hat es gesagt –: Die Verwaltungsdigitalisierung läuft eben nicht. Das Onlinezugangsgesetz ist aus dem Jahre 2017; vor drei Jahren ist es verabschiedet worden. Wir haben in einer Kleinen Anfrage hier im Thüringer Landtag festgestellt, dass es laut Angabe der Ministerien überhaupt keine Übersicht über den Bearbeitungsstand gibt, und als Auskunft erhalten, dass bis Ende dieses Jahres ein Plan – nur ein Plan – zur Umsetzung für 200 von 5.000 Dienstleistungen vorliegen soll. Das sind 5 Prozent der Umsetzungen, und das ist, meine Damen und Herren, kein Beginn, das sind Spurenelemente von Auf-den-Weg-machen. Das ist einfach zu wenig. Herr Kaufmann, in Ihrer rückwärtsgerichteten Welt kommt wahrscheinlich Digitalisierung nicht so vor. Sie können das hier auf Kreide malen. Aber einen Unterschied, den müssten selbst Sie kapieren: (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie sind so arrogant! Das ist unglaublich!) Klar brauchen die Unternehmen die Infrastruktur im Breitband- und Mobilfunkausbau, damit sie agieren können. Aber wir brauchen in der Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung IT-Projekte, wir brauchen ein Umdenken, damit es doch stattfindet. Das hat unser Antrag insbesondere zur Grundlage gemacht: dass wir in der öffentlichen Verwaltung den Aufbruch in die digitale Welt brauchen. Frau Henfling, auch für Sie eine Bemerkung: Wir sind gar nicht so weit auseinander. Wir brauchen ein Umdenken, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, wir sind da sehr weit auseinander!) wir brauchen ein Mindset, damit wir denken: Was digital möglich ist, sollte auch digital möglich sein. Wenn Sie mir zuhören würden, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich höre Ihnen zu!) würden Sie auch das Weitere begreifen. Deshalb haben wir nicht nur ein Umsetzungsproblem, sondern wir haben ein Gedankenproblem. Deshalb: Schauen Sie nach Estland. Dieses Land hat sich auf den Weg gemacht – sicherlich aus einer anderen Situation heraus – (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Land hat kein föderales System, so wie wir das haben! Das ist eine vollkommen andere Herangehensweise!) und sagt heute: Alles, was digital geht, werden wir herstellen, vor allen Dingen unter Wahrung der Privatsphäre und der Datensicherheit. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung erhält Ministerin Taubert das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst mal an die FDPFraktion: Ich finde, Sie haben eine gute Zusammenfassung all dessen gemacht, was man darunter verstehen kann. Was Frau Henfling dazu gesagt hat: dass es schon zu viel für so eine mögliche Enquetekommission ist – ich denke, das stimmt auch. Ich möchte das auch nicht wiederholen. Wir haben genug Zeit, wenn jemand einen Antrag stellt, über Breitbandausbau zu sprechen. Wir sind also in vielen Dingen tatsächlich nicht weit auseinander, außer, Herr Kemmerich, dass es nicht so ist, dass wir nicht angefangen hätten. Der Kollege von der CDU hat vorhin behauptet, ich hätte gesagt, dass es an der Frage der Sicherheit hängt, dass ich deswegen sage, da muss man stoppen. Das ist natürlich falsch gewesen. Lesen Sie bitte nach, was ich gesagt habe, es war etwas völlig anderes in dem Zusammenhang, als ich von Sicherheitslücken gesprochen habe. Ich muss es noch mal sagen: Wir haben vor 2014 hier fast Wüste gehabt – fast Wüste. Ich musste im Jahr 2015 entscheiden, was wir tun. Weil es Herr Kaufmann angesprochen hat: Was macht man für die Gemeinden? Entscheiden, was wir tun, mitten in unserem Landesrechnungszentrum – es gab keine Abteilung im Finanzministerium, die sich für IT spezialisiert hatte, auch in keinem anderen Haus. Die Entscheidung zu dieser Abteilung haben wir getroffen. Wir mussten damals sagen: Wir können als Landesrechenzentrum für die Gemeinden nicht tätig sein, weil – ganz schlicht – dafür das Personal nicht vorhanden ist. Wenn man diese Entwicklung auch in der Landesregierung vorantreiben will, heißt das natürlich auch, dass Personalstellen in der geeigneten Form da sein müssen. Das sind nicht nur die Leute für die Hardware und nicht nur die Leute für die Software, sondern auch die, die Organisationsprozesse mit abarbeiten. Deswegen haben wir für die Kommunen, mit den Kommunen, mit dem Gemeinde- und Städtebund jetzt mehrere Jahre darum gerungen, dass wir die Möglichkeit schaffen, dass sich alle Gemeinden an der bestehenden Gesellschaft – es ist eine Gesellschaft der Gemeinden, des Gemeinde- und Städtebunds, er ist dort Anteilseigner – beteiligen. Das ist erfolgt, das haben wir in diesem Jahr gemacht, und der Freistaat Thüringen hat sich auch bereit erklärt, dort teilzunehmen. Warum machen wir das? Einmal, weil die Gemeinden gewollt haben, dass wir uns dort beteiligen, und weil wir das natürlich auch bei den Gemeinden zusammenbringen wollen. Denn wenn man auf diese 5.000 Anträge/Prozesse in der Verwaltung schaut, dann wollen wir uns natürlich auf die 200 am meisten abgefragten konzentrieren. Das ist doch auch völlig vernünftig. Vernünftig ist, dass wir bei der Kfz-Zulassung so weit kommen, dass wir die Antragstellung haben. Deswegen haben wir zum Beispiel mit Hessen eine Kooperation abgeschlossen, weil unser Rechenzentrum nicht so zertifiziert ist, dass das am Ende beim Bund so anerkannt wird, dass man diesen ganz besonders sensiblen Prozess, der noch mal einer erhöhten Sicherheitsstufe bedarf, überhaupt abarbeiten kann. Wir haben also bisher schon ganz viele Dinge ins Laufen gebracht. Es ist überhaupt kein Problem, hier darüber zu berichten und, wenn es mal eine Enquetekommission geben sollte, auch dort darüber zu berichten und gern Ihre Anregungen dazu mit aufzunehmen, wie sich die Landesregierung und die Landesverwaltung da noch aufstellen können. Dass wir noch nicht so weit sind, wie wir uns das wünschen, das ist auch völlig unbestritten, das hat aber auch die Landesregierung hier an dieser Stelle – ich oder Herr Schubert als CIO – immer gesagt: Wir sind an der Stelle zum Beispiel darauf angewiesen, dass die Gemeinden mitmachen. Da geht es noch nicht zu allererst darum, dass – also gemeinsames Rechnen ist schön, bin ich überall dabei – sie ihre Prozesse, die sie bei sich vor Ort haben, zunächst mal in die digitale Welt übersetzen, weil das nur derjenige kann, der die Anwendung ganz genau kennt. Das ist bei allen Prozessen so, der Anwender muss genau beschreiben. Man hat es einmal „Pflichtenheft“ genannt. So ähnlich ist das auch bei ganz einfachen Prozessen wie dem Hundesteuerantrag – da ist es natürlich sehr einfach –, aber auch bei anderen Prozessen. Ich frage mal in die Runde: Wer hat denn seinen Personalausweis und die Identifikation, die er damit hat, elektronisch freischalten lassen? Kostenfrei! Prima, das ist gut, aber es sind zu wenige. Wir sind im Durchschnitt der Bevölkerung, wenn man das hier so sieht. Genau das sind noch die nächsten Probleme. Wie gehe ich damit um, Datensicherheit usw.? Wir versuchen jetzt gemeinsam mit dem Bund, die Steuer-ID als eine mögliche Identifikation hinzubekommen, sodass wir bundesweit einheitlich eine Identifikation haben. Ich glaube, das ist auch wichtig. Frau Marx hat es angesprochen. Darüber hinaus kommt noch die Frage dazu – wenn Sie jetzt die KI benennen –: Was ist denn KI? KI beschreibt automatisierte Abläufe, die durch eine Vielzahl von Prozessen die Möglichkeit bietet, aus dieser Automatisierung zu lernen und den Prozess zu verbessern. Das ist doch künstliche Intelligenz. Im öffentlichen Raum ist das relativ wenig, aber in der Wirtschaft ist es natürlich wesentlich mehr, auch in der Forschung und Entwicklung. Ich finde es gut, wie sich die FDP Gedanken darüber gemacht hat. Aber ich stimme auch dem zu, was die Kollegen von den Fraktionen der Linken, der Grünen und der SPD gesagt haben: Das in dieser Legislaturperiode abzuarbeiten, wäre dann doch zu viel aufgebürdet. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz im Freistaat Thüringen sicherstellen: Bestandsaufnahme, Chancen und Herausforderungen“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Gegebenenfalls weitere Ausschüsse? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wir kommen zu der Abstimmung direkt über den Antrag. Ich weise daraufhin, dass Nummer III des Antrags einen Beschluss auf Abweichung von der Geschäftsordnung erfordert, der gemäß § 120 der Geschäftsordnung mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen zu fassen ist. Die übrigen Nummern des Antrags, also die Nummern I, II, IV und V, können dagegen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Daher lasse ich zunächst über die Nummern I, II, IV und V des Antrags abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Reihen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist die Einsetzung der Enquetekommission nicht beschlossen. Damit unterbleibt die Abstimmung über Nummer III dieses Antrags und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 31 erst nach der Mittagspause aufzurufen, konkret: nach der Fragestunde. Deswegen rufe ich jetzt auf den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1190 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1274 Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Herr Abgeordneter Dittes.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist auffällig, dass bei Tagesordnungspunktwechseln immer eine Vielzahl von Abgeordneten den Raum verlässt. Es ist aber besonders schade, wenn wir gerade über die Polizei reden und nachher hier viele Redner sagen, wie wichtig die Arbeit der Polizeibeamten ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist bei Gesundheit auch so!) Insofern versteht es sich auch ein bisschen als Wertschätzung, nicht nur hier über den Antrag unserer Fraktion zu reden, sondern es ist vielleicht auch Wertschätzung, an dieser Debatte teilzunehmen. – Herr Montag, ich weiß um die Schwierigkeiten, aber lassen Sie es mich sagen: Das trifft alle Fraktionen, auch meine. Meine Damen und Herren, Polizeibeamte leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit im Land, bei der Gefahrenabwehr, aber auch bei der Strafverfolgung. Das Aufgabenspektrum für die Polizei ist dabei vielfältig und natürlich auch permanenter Wandlung unterlegen. Polizeibeamte werden eingesetzt bei der Absicherung bei Verkehrsunfällen, bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen bis hin zu sehr komplizierten Mordermittlungen, bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Sexualund Betrugsdelikten, aber auch zur Absicherung bei Veranstaltungen, Fußballspielen und Versammlungen. Damit Thüringen auch in den nächsten Jahren für diesen Katalog von politischen Herausforderungen angemessen personell und strukturell aufgestellt ist, müssen wir natürlich Vorsorge schaffen. Vorsorge schafft man dadurch, dass man die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Ausbildung und Weiterbildung ständig evaluiert und dort, wo notwendig, auch verbessert. Denn Sie müssen sich einmal bewusst machen: Hier setzen Polizeibeamte im Prinzip ihr gesamtes berufliches Leben ein, das sind mitunter 40 und auch mehr Jahre. Und das, was sie in den 40 Jahren ganz praktisch anwenden sollen, lernen sie in zwei bzw. in drei Jahren. Dieser Unterschied der Zeitspannen macht schon deutlich, welch hohe Bedeutung die Qualität in der polizeilichen Ausbildung hat. Wenn wir über polizeiliche Ausbildung reden, dann müssen wir natürlich auf das Spannungsfeld hinweisen, in dem sich die Nachwuchsgewinnung in Thüringen bewegt. Ich will nur stichpunktartig den demografischen Wandel benennen, damit verbunden auch die sinkenden Bewerberzahlen. Wir haben durch die Personalentwicklung in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Thüringen in den nächsten Jahren und auch schon derzeit eine überdurchschnittliche Zahl von altersbedingten Abgängen der älteren Kollegen zu verzeichnen. Thüringen befindet sich im Wettbewerb mit anderen Bundesländern um die besten Köpfe. Aber wir haben nicht nur die Konkurrenz zu anderen Bundesländern im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder mit Polizei in anderen Bundesländern, wir haben auch eine Konkurrenzsituation mit der freien Wirtschaft, die durchaus auch attraktivere Arbeitsplätze anbieten kann. Wir haben auf der anderen Seite aber auch sich stetig verändernde Kriminalitätsphänomene, denen die Polizei in ihrer Arbeit entsprechen muss. Diese sich wandelnden und großen Herausforderungen im Blick hat Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren schon sehr viele Bemühungen gestartet und erfolgreich umgesetzt, um die Ausbildung in Thüringen zu verbessern, aber auch die Einsatzfähigkeit der Polizei und die Frage der Arbeitsbedingungen in Angriff genommen. Und deswegen haben die Fraktionen von Linke, SPD und Grünen Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, mit dem einerseits die Landesregierung aufgefordert wird, über die Umsetzung beschlossener Maßnahmen zu unterrichten, beispielsweise bei der baulichen Situation in Meiningen, aber auch im Zusammenhang mit dem Reakkreditierungsprozess des Bachelorstudiengangs zum Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule Thüringen, was durchaus eine Herausforderung darstellt, aber auch dem Landtag darüber zu berichten, wie beispielsweise Beschlüsse des Landtags Umsetzung gefunden haben, wie beispielsweise zur Stellenmehrung beim Ausbildungspersonal in Meiningen. Weil wir die Herausforderungen im Blick haben, wollen wir in einem zweiten Teil gemeinsam mit der Landesregierung darüber diskutieren, wie wir die künftige Entwicklung in der polizeilichen Ausbildung weiter gestalten können, dort Qualitätssicherung betreiben können. Wir wollen insbesondere darüber diskutieren, ob es Veränderungen beim Einstellungsverfahren geben sollte, etwa beim Einstellungstermin. Wir sollten darüber diskutieren, ob die Ausbildungsdauer tatsächlich den fachlichen Herausforderungen und den sich wandelnden Kriminalitätsphänomenen entspricht. Wir sollten darüber diskutieren, ob Spezialisierungen auch angesichts sich wandelnder Kriminalitätsphänomene im Bereich der polizeilichen Ausbildung notwendig sind und wie Erfahrungen mit der Digitalisierung – wir haben gerade darüber diskutiert – auch im Ausbildungsprozess mit einbezogen werden, und das heißt natürlich, auch darüber zu diskutieren, wie der wissenschaftliche Teil der polizeilichen Ausbildung weiterentwickelt werden kann. In diesem Sinne haben wir Ihnen einen umfangreichen Katalog vorgelegt. Wir freuen uns auf die Beratung hier im Parlament mit Ihnen gemeinsam. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und liebe Besucherin Laura Ludwig, die heute aus Rheinland-Pfalz zu uns gekommen ist, um aktive Politik zu erleben. Herzlich willkommen! Zunächst freue ich mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute diesen wichtigen Tagesordnungspunkt behandeln und dass wir diesen mit großer Mehrheit auch platzieren konnten. Die Bedeutung einer modernen Aus- und Fortbildung, insbesondere und gerade bei der Polizei, ist völlig unstrittig und gemeinsames Anliegen aller hier im Haus. Bevor wir aber darüber reden, wie wir diese Ausbildung möglicherweise auch weiterentwickeln und verbessern können, will ich zunächst einmal feststellen – und das ist aus meiner Sicht sehr objektiv –, dass wir in Thüringen über einen erfreulich hohen Ausbildungsstandard verfügen, der sich auch im Ländervergleich sehen lassen kann. Schon jetzt sprechen wir von einer aus meiner Sicht vorbildlichen modularen Ausbildung – keine Selbstverständlichkeit im Ländervergleich. Angeboten werden neben den fachspezifischen Schwerpunktthemen, aber auch darüber hinaus – das ist wichtig – zusätzlich gesellschaftlich wichtige Themeninhalte – beispielhaft, wie ich finde. Und ich will erwähnen, dass die Auseinandersetzung mit daueraktuellen Themen wie dem Antisemitismus, das Lernen an einem anderen Ort oder auch die Kooperationsvereinbarung der Bildungseinrichtung mit Gedenkstätten wie Buchenwald oder Point Alpha sehr wichtige Elemente der Thüringer Polizei sind. Nicht zuletzt die Einbindung der Polizeipfarrer der beiden Thüringer Kirchen im Fach Ethik – auch das finde ich eine wichtige Säule in der Ausbildung. Auf der Fachebene – das will ich auch gern noch betonen – finde ich gut, dass wir einen starken Praxisund Fachbezug haben, unter anderem dadurch, dass wir nebenamtliche Lehrkräfte aus dem aktiven und ehemaligen Polizeidienst eingesetzt haben. Das alles von mir Beschriebene unter extrem schwierigen Rahmenbedingungen in Meiningen. Die angespannte Dozenten- und personale Mitarbeitersituation wiegt ja nochmals schwerer, wenn man bedenkt, dass sich die Ausbildungszahlen erfreulicherweise in den letzten Jahren mehr als verdoppelt haben, von 125 auf insgesamt 285. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die ha- ben sich nicht einfach so verdoppelt! Das war eine Entscheidung von Rot-Rot-Grün! Das ist doch nicht einfach so passiert, Herr Walk!) Herr Dittes, warten Sie doch mal ab. Ich bin doch noch gar nicht so weit. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was gut ist, kann man doch mal sagen!) Ich bin noch beim Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungszentrums und der Fachhochschule. Das muss man erst mal hinbekommen, das alles unter diesen Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen. Hinzu kommt – auch wenn wir vorzeigbare Tatortwelten haben –, dass es insgesamt auch eine schwierige bauliche Situation vor Ort gibt. Zudem die dauerhaft öffentlichen Diskussionen, was Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst denn jetzt alles leisten können müssen und welches Anforderungsprofil diese erfüllen sollten. Kurzum, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich – auch im Sinne des Hohen Hauses, denke ich – bei allen Verantwortlichen der Polizeibildungseinrichtung in Meiningen stellvertretend für alle anderen im Polizeibereich ganz herzlich für ihr Engagement bedanken. Denn genau von ihrem Engagement ist es ja auch abhängig, ob gute Polizeiausbildung gelingen kann. Jetzt komme ich zum Antrag von Rot-Rot-Grün. Ich will aber eines voranstellen, ich habe es eben gesagt: Natürlich ist es gemeinsames Anliegen, die Polizeiausbildung weiterzuentwickeln, zu verbessern. Deswegen hätte ich mich sehr gefreut, wenn wir zu dem Vor-Ort-Termin letzte Woche mit Gewerkschaften und anderen Interessenvertretern – ich weiß gar nicht, wer ihn organisiert hat, Rot-RotGrün oder Minister Maier – auch eingeladen worden wären. Wir hätten mit Sicherheit auch teilgenommen. Ich glaube, dem Diskurs vor Ort, gerade mit den Polizeischülern, hätte das sicherlich keinen größeren Schaden zugefügt. Unabhängig davon werden wir diesen Besuch jetzt im Sommer mit unseren drei Kollegen aus dem Innenausschuss nachholen. Jetzt zum Antrag konkret, der Feststellung in Ziffer I, dass der Personalabbau – das ist ja der erste Punkt – in der Vergangenheit nicht richtig war: Da bin ich bei Ihnen, Kollege Dittes, allerdings unter völlig anderen Rahmenbedingungen, das teilen wir und damit erfolgt auch selbstkritisch der Blick zurück. Klar ist auch, dass wir alle eine leistungsfähige und nachhaltige Personalstruktur benötigen. Zu Ziffer II: Die Unterrichtungspflichten, die hier angesprochen und eingefordert werden, machen ebenfalls Sinn. Ich will nur die Punkte noch mal ansprechen: Berichterstattung zum Reakkreditierungsverfahren des Bachelorstudiengangs „Polizeivollzugsdienst“ in Thüringen. Da ist Fakt, dass derzeit das positive Ergebnis durchaus infrage steht, und deswegen ist dieser Punkt wichtig. Der nächste Punkt, die Situation in Sachen Bau und Organisation: Da bitte ich nur zu bedenken, dass wir innerhalb der Polizeiliegenschaften eine Prioritätenliste haben. Wir müssen aufpassen, dass wir die jetzt nicht verschieben. Ich glaube, an Nummer 1 steht nach wie vor die Bauliegenschaft im Bereich der Kranichfelder Straße. Dieses Großprojekt dürfen wir natürlich nicht gefährden. Nächster Punkt, Sachstand zur Konzeption zur organisatorischen Zusammenführung des Bildungszentrums und des Fachbereichs Polizei: Auch da haben Sie uns an Ihrer Seite. Wir hatten es ja in unserer Verantwortung noch auf den Weg gebracht, insofern die unendliche Geschichte. Ich würde mich freuen, wenn das schneller gehen würde. Der nächste Punkt trifft ebenfalls unsere Zustimmung, nämlich die Stellenbesetzungen der zehn dafür eingerichteten Planstellen, auch das ist wichtig und muss umgehend umgesetzt werden. Zu hinterfragen, ob das Eignungs- und Auswahlverfahren so läuft, wie wir uns das vorstellen, wo es klemmt, auch das ist der richtige Ansatz. Zwischenfazit aus meiner Sicht: Den Ziffern I und II können wir zustimmen. Kritischer wird es bei Ziffer III. Da bin ich der Meinung – zumindest das, was wir schon gestern mal kurz angesprochen haben –, in meinen Gesprächen mit den Gewerkschaften, in den Gesprächen mit Polizeiführern, aber auch mit Polizeischülern habe ich den Eindruck gewonnen, dass es da kein einheitliches Meinungsbild gibt. Deswegen will ich es vorwegnehmen: Ich finde es gut, dass wir uns die Zeit nehmen – Gründlichkeit vor Schnelligkeit – und im Sommer die erforderlichen Gespräche führen. Wie gesagt, wir sind ja jetzt auch noch mal in Meiningen und werden uns direkt vor Ort ein Bild machen. Das können wir dann alles im Ausschuss beraten. Das schon mal vorgegriffen. Ich will aber noch etwas sagen zu dem einen oder anderen Punkt. Zum Vorziehen des Einstellungstermins auf den 01.09. – das war ursprünglich ein Antrag von uns, das wissen Sie: Jetzt habe ich gehört, dass es organisatorisch dort nicht leistbar ist. Deswegen ist es besser, die Zusagen nach bestandenem Eignungsauswahlverfahren vorzuziehen, um sich damit auch dem Wettbewerb der anderen Länder zu stellen. Man sollte, wenn wir über die Attraktivität der Polizeiausbildung in Meiningen reden, möglicherweise auch darüber diskutieren, dass Unterkünfte angeboten werden, dass möglicherweise zumindest während der Ausbildung freie Heilfürsorge gewährt werden kann. Das sind alles Punkte, die uns attraktiv machen. Wenn ich sehe, dass ein Anwärter 1.160 Euro verdient, dann noch 400 Euro Miete plus Auto zahlt, dann wird es in dem Bereich eng. Strittig ist der Bereich der zweigeteilten Polizeiausbildung – S und K –, wichtig ist die elektronische Ausbildung, die Besetzung der Leitungsfunktionen und den Anteil der Lehrkräfte zu erhöhen. Auch die Erhöhung der Ausbildungsdauer auf zweieinhalb Jahre ist strittig, da gibt es völlig unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen, das ist ausreichend, die anderen sagen, wir kriegen die Themen nicht unter. Ich will noch einen Punkt nennen – damit komme ich zum Schluss –, warum es wichtig ist, diese Punkte nach dem Sommer zu diskutieren; jetzt bringen wir es auf den Weg, das ist wichtig. Und zwar ist das die Studie der Gewerkschaft der Polizei aus dem Jahr 2017 zur Arbeitszufriedenheit. Ich zitiere in Auszügen: „Risiken für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit [der Kolleginnen und Kollegen] liegen insbesondere [bei] der Bewertung der Belastungsarten vor.“ 47 Prozent, also knapp die Hälfte, sagen, dass sie in ihrer Arbeit psychisch oder physisch belastet sind. Das hohe Belastungspotenzial wird auch durch Antworten deutlich, die wirklich erschreckend sind: Auf die Frage „Freuen Sie sich auf die Arbeit?“ sagen zwei Drittel, also 64 Prozent, „nie“ oder „selten“. Das ist mehr als besorgniserregend. Zwei Drittel sagen, das Gefühl der Leere und des Ausgebranntseins ist bei ihnen vorhanden, und 84 Prozent sagen, sie fühlen sich nicht genügend wertgeschätzt von ihren Vorgesetzten, aber auch nicht von der Bevölkerung. Ich komme zum Schluss. Drei Dinge macht dies deutlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen zum einen eine gute Personalauswahl, wir brauchen eine gute Ausbildung und wir brauchen eine flexible, angepasste Fortbildung, damit die Polizei auch weiterhin die höchste Wertschätzung, das höchste Vertrauen aller Institutionen in Thüringen erhält.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Das ist unser Anspruch. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Dittes, Fraktion Die Linke, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Walk, Sie haben in Bezug auf den Punkt I unseres Antrags darauf hingewiesen, die Polizeianwärter vermehren sich nicht einfach so, sondern grundlegend sind Entscheidungen ... (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die vermehren sich an sich auch!) (Heiterkeit DIE LINKE) Ja, aber nicht als Polizeibeamte – als Menschen schon, aber nicht als Polizeibeamte. Das ist ja das Problem, was wir in vielen Bereichen haben, das muss man mal deutlich sagen: Wir beklagen einen Personalmangel in den Dienststellen, und wenn wir hier Änderungen beschließen, dann haben wir die Wirkung in den Dienststellen in der Regel erst vier bzw. fünf Jahre später, weil wir von einer Ausbildungszeit von zwei bzw. drei Jahren ausgehen müssen – und dann noch die Einsatzbewährung der Bereitschaftspolizei. Das heißt, wenn wir heute versuchen, Probleme in den Dienststellen durch Personalentwicklung zu lösen, merken wir die Auswirkungen erst in fünf Jahren in den Dienststellen. Herr Walk, das zeigt auch die Herausforderung, bei dieser Frage nicht immer nur kurzfristig über andere Zahlen zu diskutieren, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist kein Gesetz!) sondern wirklich eine Personalentwicklung zugrunde zu legen, die einmal deutlich macht, wie eigentlich die Altersstruktur in der Thüringer Polizei ist und wie dann auch die Stellenentwicklung ist, die darauf aufbaut, und wie ich dem möglicherweise periodisch oder auch antizyklisch begegnen muss. Das haben wir hier in diesem Landtag gemacht. Wir haben gemeinsam mit dem Ministerium diskutiert und Anwärterzahlen nicht einfach nur politisch und opportunistisch gegenüber Gewerkschaften festgelegt, sondern hinterfragt, wie denn die Entwicklung bei der Polizei aussieht, und haben hier dann mit Beschluss des Haushalts 2020 auch Anwärterzahlen für die nächsten Jahre bis 2024 festgelegt. Wenn Sie darauf verweisen, dass frühere Fehler, die Sie kritisiert haben, auch dadurch zustande kamen, dass die Rahmenbedingungen andere warten, dann will ich Ihnen aber entgegenhalten, dass auch vor der Landesregierung von Linken, SPD und Grünen galt, was heute gilt: Jeder Mensch wird jedes Jahr ein Jahr älter. Auch Sie konnten damals sehen, dass wir in diese Situation der Altersabgänge, die wir jetzt zu verzeichnen haben, hineingeraten. Deswegen ist es gut, wenn wir jetzt auch gemeinsam am Strang ziehen, eine Perspektive zu entwickeln, die über Wahlperioden hinausreicht, und uns vielleicht den politischen Debatten um Anwärterzahlen, in denen es immer auch um Überbietungswettbewerbe geht, sachlich stellen. Das heißt, wir müssen uns auch die Ausbildungssituation in Meiningen anschauen und die Kapazitäten, die wir dort baulich haben, von der Unterbringungssituation zu den Lehrsälen, und eben natürlich auch die Kapazitäten, die durch das vorhandene Lehrpersonal begrenzt sind. Wir haben uns letzte Woche in der Tat als rot-rotgrüner Arbeitskreis „Innen“ in Meiningen ein Bild gemacht. Herr Walk, ich verstehe das so, dass Sie wünschen, dass wir, wenn wir zukünftig als Regierungsfraktion unterwegs sind, auch die CDU einladen. Das können wir gern machen. Ich freue mich dann auch auf die Einladung, wenn Sie als Arbeitskreis in Thüringen unterwegs sind; ich würde dann immer von Fall zu Fall entscheiden, ob ich mit Ihnen dann auch tatsächlich vor Ort bin. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) (Unruhe CDU) Aber Stabilitätsabkommen mit der CDU hin oder her – das heißt ja nicht, dass wir auch alles gemeinsam machen müssen. Lassen Sie uns auch ein paar Dinge als Regierungskoalition allein tun wie etwa diese Gespräche in Meiningen. Wir führten diese Gespräche mit Polizeibeamten auch in den letzten Jahren und haben auch deswegen als Linke – ich darf das sagen – diesen Antrag initiiert, den wir aber mit SPD und Grünen gemeinsam entwickelt und hier eingebracht haben. Wir haben natürlich auch unsere Erfahrungen aus diesen Gesprächen mit in diesen Antrag einfließen lassen. Ich denke, wenn wir konstatieren müssen, dass eine Vielzahl der positiv beschiedenen Bewerber im letzten Jahr ihren Ausbildungsdienst in Thüringen nicht mehr angetreten hat, weil sie beispielsweise in anderen Bundesländern die Ausbildung angetreten hat, dann sollten wir über den Einstellungstermin, über das Einstellungsverfahren reden. Das wollen wir, Herr Walk, das wollen auch Sie. Wir müssen über den 1. September reden, wir müssen über eine schnelle Bescheidung der Einstellungsvoraussetzungen reden, damit wir tatsächlich auch die, die wir wollen, in die Ausbildung bekommen. Das sichert qualitätsvolle Arbeit auch in der Zukunft und das heißt für uns auch – und da blicke ich in Richtung Innenministerium –, dass wir uns noch mal anschauen müssen, wie denn die Abteilung für die Eignungs- und Auswahlverfahren personell ausgestattet ist, ob wir da auch die entsprechenden Voraussetzungen haben. Ich habe vorhin schon bei der Einbringung deutlich gemacht, dass die Anforderungen an den Polizeiberuf stetig steigen. Die verfassungsrechtlichen Debatten will ich nicht wiederholen. Auch die sind wichtig, aber natürlich sind auch die technischen Anforderungen beim Fahr- und Sicherheitstraining, beim Schießtraining gestiegen, aber auch die Fragen der Psychologie, der Berufsethik. Aber natürlich erfordern auch neue Kriminalitätsdelikte und Phänomene viel stärker und intensiver fachlich ausgebildete Polizeibeamte. Wir haben auf der einen Seite gestiegene Anforderungen, auf der anderen Seite aber auch – und das müssen wir auch konstatieren – eine gestiegene Zahl an Abbrechern. Wir haben hier jahrelang immer so kalkuliert, dass 10 Prozent ihre Ausbildung nicht beenden. Der Anteil ist gestiegen und deswegen müssen wir schauen, ob wir wirklich optimale Ausbildungsbedingungen haben und tatsächlich auch die optimalsten Bewerber in die Ausbildung bringen. Deswegen wollen wir tatsächlich über die Ausbildungsdauer diskutieren, weil wir im Prinzip eines der wenigen Bundesländer sind, die noch eine zweijährige Ausbildung haben. Ich habe das vorhin gesagt: Wir bilden Polizeibeamte in zwei Jahren in dem aus, was sie 40 Jahre lang anwenden sollen. Da müssen wir mal über dieses Verhältnis diskutieren. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt ja auch die Ausdehnung auf zwei Jahre und sechs Monate, wie es auch die meisten anderen Bundesländer tatsächlich haben. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir müssen flexibel werden!) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Es heißt Aus- und Fortbildung!) Der Dialog mit Ihnen findet statt, indem Sie nach der Geschäftsordnung hier vorne reden dürfen, und wenn ich hier vorne stehe, rede ich. Wir müssen aber auch über eines sehr kritisch reden – Herr Walk, ich weiß, dass Sie da vorsichtig sind –, die sogenannte Y-Ausbildung oder geteilte Ausbildung. Wir wissen, dass wir in einem Konkurrenzkampf mit anderen Bundesländern sind, auch um die besten Auszubildenden. Was wir aber auch berücksichtigen müssen, ist, dass wir eine Situation vorfinden, in der junge Menschen durchaus unterschiedliche Motive haben, zur Polizei zu gehen. Wir haben auf der einen Seite natürlich junge Männer und junge Frauen, die in der Schutzpolizei als Vollzugsbeamte tätig werden wollen. Dafür bieten wir auch optimale Ausbildungsvoraussetzungen, und die kriegen auch ein Know-how mitgeliefert, das sie später auch bei der Kriminalpolizei einsetzen können. Wir haben aber auch junge Menschen, die sich durchaus vorstellen können, Kriminalpolizist zu werden, weil sie dort im fachlichen, im wissenschaftlichen Bereich sehr spezialisiert arbeiten und etwas für die öffentliche Sicherheit tun können. Die wiederum werden eher abgeschreckt, wenn sie wissen, dass die Ausbildung, die sie auf diesem Weg hin absolvieren, nicht zwangsläufig dazu führt, dass sie wirklich Kriminalist werden, sondern sie praktisch erst einmal über mehrere Jahre in der Bereitschaftspolizei tätig sind und dann erst über ihre Verwendung entschieden wird. Ich glaube, dass wir unsere Ausbildung in Thüringen attraktiver gestalten können, wenn wir jungen Menschen sagen können: Wenn du dich als Kriminalist bei uns bewirbst, dann wirst du als Kriminalist ausgebildet. Du kriegst auch die Grundausbildung, um in der Schutzpolizei eingesetzt werden zu können, diese Erfahrung und Kompetenz musst du mitnehmen, das ist Voraussetzung für jeden Polizeibeamten. Aber wir garantieren dir dann auch die Möglichkeit des Einsatzes bei der Kriminalpolizei und wir bieten dir auch die Möglichkeit, dich tatsächlich in dem entsprechenden Deliktsbereich zu qualifizieren. (Beifall FDP) Wir haben natürlich auch Bereiche zur Verwissenschaftlichung der Ausbildung angesprochen. Wir sind sehr stolz – Sie haben das auch angesprochen – auf den Bachelorstudiengang in Thüringen. Ich finde, das ist der richtige Weg, den Thüringen da gegangen ist. Wir müssen den auch weiter verfolgen und wir müssen die Qualität sichern. Der Reakkreditierungsprozess ist nicht einfach, der wurde auch beim letzten Mal schon mit sehr vielen kritischen Nachfragen durch das zuständige Institut begleitet. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass dieser wissenschaftliche Teil mit den hohen Anforderungen auch weiterhin in Meiningen stattfinden kann. Ich weiß, das TMIK ist da mitunter skeptisch, weil die Stärkung der Wissenschaft und Freiheit von Lehre und Forschung natürlich einen geringeren Einfluss durch die Polizeiabteilung im Innenministerium bedeuten. Das sieht man dort immer ein bisschen skeptisch. Aber wir sollten darüber diskutieren, ob wir dadurch wirklich einen Gewinn für die Polizei in Thüringen haben. Das ist der alleinige Maßstab, nicht die Möglichkeit für den einen oder anderen Beamten des Ministeriums, dort mitreden zu dürfen, sondern das, was wir qualitativ für die Polizei daraus ableiten können. Ich nehme Ihren Redebeitrag dankend auf und schlage Ihnen tatsächlich vor, dass wir dann heute über die Nummern I und II abstimmen, weil II das Innenministerium in die Berichtspflicht gegenüber dem Landtag darüber setzt, was bisher in Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen geleistet wurde. Und lassen Sie uns über die Nummer III und die Teile darin einfach noch mal gemeinsam im Ausschuss reden. Sie haben an vielen Stellen gesagt, damit wären Sie einverstanden. An anderen Stellen haben Sie gesagt, das sehen Sie skeptisch. Ich weise darauf hin, dass wir an einigen Stellen auch einfach nur Prüfaufträge formuliert haben, weil uns genau die Argumente bekannt sind, die für oder gegen hier vorgeschlagene Maßnahmen sprechen. Aber darüber sollten wir dann im Ausschuss diskutieren. Wir nehmen auch gern, Herr Bergner, Ihren Antrag in den Ausschuss mit. Aber ich muss Ihnen schon sagen, an einigen Stellen kommt der einfach zu spät. Sie machen Vorschläge zur Digitalisierung, zum Messengerdienst. Das hat der Thüringer Landtag auf Antrag von Linke, SPD und Grüne schon 2018 beschlossen. Das Konzept liegt der Landesregierung vor. Wo ich aber mit Ihnen einer Meinung bin: Wir sollten über den Umsetzungsstand dieser Beschlüsse und des Konzepts im Ausschuss reden. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist das Thema!) Dazu bietet Ihr Antrag Gelegenheit. Trotz der in einzelnen Fachfragen sehr unterschiedlichen Positionen entnehme ich zumindest aus den Wortbeiträgen, dass es eine große Einigkeit der Koalitionsfraktionen mit der CDU und der FDP-Fraktion darin gibt, über die Qualität und fachliche Weiterentwicklung der polizeilichen Ausbildung in Thüringen produktiv und konstruktiv im Ausschuss zu diskutieren. Dafür vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Vielen Dank. für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Mühlmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream! Zunächst, Herr Dittes, muss ich es trotzdem noch mal sagen, weil Sie es ja vorhin im Zwischenruf nicht hören wollten: Die Polizeibeamten lernen nicht nur zwei Jahre und führen dann 40 Jahre oder länger oder weniger lang den Beruf aus. Sie lernen ein ganzes Polizeileben lang, nicht nur in irgendeiner Ausbildung oder auch Fortbildung – wie die Ausbildungsstätte in Meiningen unter anderem auch genannt wird –, sondern das ist auch im Streifenwagen und im Einsatz und jederzeit so. (Beifall AfD) Sie werden es sich schon gedacht haben, aber auch mir und meiner Fraktion ist Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei ein wichtiges Anliegen. Schließlich ist die Stärkung in Meiningen und am Standort Gotha ein entscheidender Schritt zu einer qualitativ hohen und adäquaten personellen Ausstattung der Thüringer Polizei. Denn das will die AfD und hat es bereits im Wahlprogramm zur letzten Landtagswahl auch so beschrieben. Ich werde jetzt nicht auf jeden einzelnen und teils überhaupt nicht strittigen Punkt in Ihrem Antrag eingehen, aber auf einzelne Punkte. Im Berichtsteil bin ich beispielsweise auf die Konzeption zur organisatorischen Zusammenlegung des BZ und der VFHS gestoßen. Das ist, wie übrigens so vieles in der Polizeiausbildung in Thüringen, eine Dauerbaustelle, bei der schon CDU-Innenminister nicht zu einem Ergebnis gekommen sind. Stellenbesetzungen: Wie letzte Woche in Meiningen bekannt wurde, ist von den zehn zusätzlichen Stellen in Meiningen, die Sie im letzten Haushaltsplan geschaffen haben, wohl gerade einmal eine besetzt. Berichtigen Sie mich gern. Die Opposition, die hier als Einzige über fachlich versierte Abgeordnete verfügt, war ja zu Ihrem Stelldichein in Meiningen leider nicht eingeladen. (Beifall AfD) Um es daher noch mal in aller Deutlichkeit anzusprechen: Während in den anderen zwei Polizeibereichen von Rot-Rot-Grün in den Haushaltsplänen von 2015 bis 2020 konsequent bei der Polizei Personal in einer Größenordnung von 158 Stellen abgebaut wurde, erhielten die Bildungseinrichtungen einen steten Personalzuwachs. Ich begrüße das genauso, wie ich über den Personalabbau an anderer Stelle nur verwundert den Kopf schütteln kann. Kommen wir zum dritten Teil Ihres Antrags: Dort befasst sich einer der Punkte mit der zweigeteilten Polizeiausbildung, getrennt nach S und K. Dazu habe ich eine klare und bereits an anderer Stelle kommunizierte Ansicht. Ja, eine Professionalisierung hat positive Aspekte, die es zu beleuchten gilt. Nichtsdestotrotz wurde im Freistaat eine solche einschneidende Änderung bei der Ausbildung bisher nicht angestrebt, weil die Thüringer Polizei dafür einfach zu klein ist. Wenn wir wie andere Länderpolizeien über einen Personalpool im deutlich fünfstelligen Bereich verfügen würden, wäre das sicher ein gangbarer Weg – haben wir aber nicht. Und mit Ihrer Hilfe sind momentan auch noch 1.000 wichtige Dienstposten unbesetzt. (Beifall AfD) In einer so kleinen Polizei muss meines Erachtens mehr auf Generalisierung als auf Professionalisierung gesetzt werden. Daher halte ich das Wörtchen „Konzept“ in Ihrem Antrag zu diesem Punkt für verfrüht. Sie sollten vielleicht zum Beispiel erst einmal die Polizei dazu fragen. Das bedeutet Prüfung und nicht Konzept. Viel wichtiger sind mir jedoch zwei weitere Punkte in Ihrem Antrag; ich hoffe, an der Stelle haben FDP und CDU gut mitgelesen. Der Vollständigkeit halber übersetze ich mal aus Abschnitt 3 die Punkte 4 und 5. Punkt 4: Sie wollen darüber reden, mit einer eigenen Rechtsfähigkeit den Bildungseinrichtungen der Polizei die Möglichkeit zu eröffnen, selbst über notwendiges Personal und dessen Qualifikationen in der Polizeibildungseinrichtung sowie eigenverantwortlich über Änderungen an den Lehrplänen der Bildungseinrichtung zu entscheiden. Anschließend wollen Sie in Punkt 5 Lehrkräfte einstellen, die einen wissenschaftlichen Hintergrund haben. Als Bezeichnung dafür fällt mir nur ein, was wir schon am Wochenende von den Medien ganz richtig so genannt bekommen haben: Der Filz wird rot. (Beifall AfD) Gestandene Polizisten als Lehrkräfte brauchen Sie dann möglicherweise in Meiningen nicht mehr. Und wenn Sie schon Ihre eigenen Linken-Vertreter aus den sogenannten zivilgesellschaftlichen Institutionen dort endversorgen, (Unruhe DIE LINKE) dann sollen die wenigstens die Möglichkeit haben, sich Professor oder -rin oder -rix oder wie auch immer nennen zu können. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Wenn es Doofheit in Flaschen gäbe!) Das steht da im Antrag. Lesen Sie es sich einfach durch. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist Ihre Interpretation! Das steht nicht in unserem Antrag!) Ah, das machen Sie mit unserem Wahlprogramm ständig. (Unruhe DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Bitte keine Dialoge.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Haben Sie schon mal etwas vom Neutralitätsgebot in der Verwaltung gehört? Dieses veraltete und von links offenbar am liebsten abgeschaffte Prinzip sollten Sie sich einfach noch mal in Ruhe ansehen, bevor Sie versuchen, in der Polizei Ihre Ideologie unterzubringen. (Beifall AfD) Ich kann nur hoffen, dass bei FDP und CDU genug Anstand vorhanden ist, dass das so niemals passieren wird. Was hier in einem sachlich anmutenden Antrag ansprechend beginnt, versteckt einfach nur mehr oder weniger geschickt, was Sie eigentlich vorhaben. Aber nicht mit uns! Gern können wir über die positiven Inhalte im Ausschuss reden. Der Versuch, beispielsweise das Neutralitätsgebot der Verwaltung durch Ihre ideologischen Einflüsse zu ersetzen, muss dabei aber auf der Strecke bleiben. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Ich nehme an, dass die Rede zu Ende ist. Dann rufe ich als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Bergner, FDP-Fraktion, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst zum Antrag. Er geht in die richtige Richtung, aber ich sage auch: Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir auch einen Änderungsantrag eingereicht. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nicht jede Änderung muss besser werden!) Herr Dittes, wir werden es sehen. Nichts ist so gut, dass es nicht besser werden kann. Ich will es Ihnen auch gern erklären. In die Berichterstattung wollen wir das Dokumentensystem fest mit eingebunden wissen. Ich glaube, es ist richtig und notwendig, wenn wir im Ausschuss darüber sprechen bzw. wenn uns die Landesregierung über die Umsetzung berichtet. Dass unser Antrag nicht zu spät ist, Herr Kollege Dittes, zeigt, wie das ganze Thema „Messengerdienst“ bis jetzt umgesetzt ist und andere Themen auch. Insofern sind wir also genau richtig damit. (Beifall FDP) Was wir drin haben, ist die Betonung auf „zeitgemäße Endgeräte“, nicht nur „Endgeräte“. Was wir drin haben, ist eine Erhöhung der Ausbildungsquote, die den tatsächlichen Abgängen gerecht wird. Was wir drin haben, ist, dass bei dem Thema „Lehrkräfte“ Promotionen eben nicht eine zwingende Voraussetzung sein müssen, sondern es sollen nach wie vor auch gestandene Praktiker mit ihrem entsprechenden fachlichen Hintergrund dort als Lehrkräfte auftreten können; das halten wir für zwingend notwendig für die Einrichtung. Ich habe ein paar Punkte herausgegriffen, die mir besonders wichtig sind. Ein Punkt ist die Frage der Modellprojekte für Sprach- und Kulturkompetenz. Denn, meine Damen und Herren, es reicht nicht, nur Englisch zu können und zu denken, man ist für die gesamte globalisierte Welt gerüstet. Sondern wir sind der Meinung – beispielsweise beim Thema „Autobahnpolizei“ –, es wäre nicht schlecht, wenn auch Kollegen dabei wären, die sich vielleicht in Polnisch, Russisch, Ukrainisch auskennen, oder weitere Polizeieinheiten auch französische oder arabische Sprachkompetenz haben usw. usf., (Beifall CDU) und wenn sie vor allem auch in der Lage wären, sich auf die Menschen, die zu uns kommen, mental einzustellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema „Moderne Endgeräte“ habe ich gerade angesprochen. Dazu zählt natürlich auch, dass wir die Fahrzeuge mit einem Drucker ausstatten sollten. Denn was nützt es, wenn man die Anzeige am Fahrzeug digital aufnehmen kann, aber dann zum Unterschreiben trotzdem noch in die Dienststelle fahren muss. Das kann eigentlich nicht ernsthaft so gewollt sein und ich halte das für eine Selbstverständlichkeit. Greifen wir den Punkt der Y-Ausbildung auf: Herr Dittes, ich teile Ihre Auffassung und erinnere mich daran, dass das bereits in der 5. Legislaturperiode ein häufiges Thema war und dass sich da auch die Union nicht ganz einig war. Der damalige Minister Geibert hat es auf der Tagung des Bundes der Kriminalisten versprochen – in dem Augenblick, in dem Wolfgang Fiedler gerade nicht im Saal war. Ich erinnere mich mit einem gewissen Schmunzeln daran, wie die beiden sich dann hinterher in die Haare gekommen sind. Ich halte es für sinnvoll und für notwendig, dass man eine gemeinsame – ich nenne es mal – Grundausbildung macht und dann schon eine Spezialisierung ermöglicht. Einen Punkt haben wir heute bereits gehört: Man muss jemandem, der in eine spezielle Richtung gehen möchte, auch die Chance einräumen, dass er das am Ende dann auch kann, wenn er die Leistungen dazu erbringt. Ein weiterer Punkt ist das Thema „Spezialisierung“. Da teile ich die Auffassung des Kollegen Mühlmann ausdrücklich nicht: Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir wieder Spezialkräfte wie beispielsweise Brandermittler usw. haben – auch ein altes Thema, das wir dringend diskutieren, an das wir dringend herangehen sollten.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Herr Abgeordneter, es gibt einen Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Mit Blick auf meine Redezeit nicht, Herr Präsident. (Beifall CDU) Zur Selbstständigkeit der Lehreinrichtungen: Das ist für uns nun keine Vorstellung, die uns Angstperlen auf die Stirn treibt. Als Liberale sind wir schon immer für die Selbstständigkeit von Lehreinrichtungen gewesen und wir sind auch – weil Sie bei der Vokabel „Anstand“ waren – nicht so unanständig, mit mehr Freiheit für Lehreinrichtungen von vornherein unlautere Motive zu verbinden, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Da die Redezeit tatsächlich sehr knapp bemessen ist, will ich nicht vergessen, den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss – auch für unseren Änderungsantrag – zu stellen und die letzten paar Sekunden, die mir noch bleiben, verwenden, um darauf hinzuweisen, dass wir Sorgen beim Thema „Ausbildung“ und beim Thema „Zukünftiges Personal“ haben, nicht nur bei der Polizei, sondern im gesamten öffentlichen Dienst – ich verweise auf die Positionen des Thüringer Beamtenbundes –, das ist mir an dieser Stelle noch einmal wichtig. Insgesamt freue ich mich auf eine hoffentlich fachlich sehr ausgewogene Diskussion, die es vielleicht auch schafft, mal von wechselseitigen Unterstellungen Abstand zu nehmen, das haben unsere Polizistinnen und Polizisten verdient. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Marx das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Walk, ich möchte noch mal wiederholen: Es war ein Ausflug eines Koalitionsarbeitskreises. Wenn Sie eine Kooperationsvereinbarung mit uns abgeschlossen hätten statt eines Stabilitätsmechanismus, dann wäre es naheliegender gewesen, dass Sie uns gern begleitet hätten. Nun zum Antrag: Ich sehe doch, dass wir im grundsätzlichen Lob der Polizeischule in Meiningen sehr beieinander sind. In der Tat ist die modulare Ausbildung mit ihren wirklich guten Elementen wie der Tatortwelt beispielhaft – wir Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker haben uns das alles sicherlich schon oft angeschaut –, aber die Einrichtung platzt mittlerweile aus allen Nähten. Das eine oder andere ist in die Jahre gekommen. Einmal mehr mussten wir bei unserem Besuch vor genau einer Woche feststellen, dass beispielsweise die Unterbringungssituation immer noch wirklich skandalös und überhaupt nicht zeitgemäß ist. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir die Punkte I und II, wie es Kollege Dittes vorgeschlagen hat, heute direkt hier verabschieden könnten, damit das Berichtsersuchen quasi in Gang gesetzt werden kann. Persönlich fände ich es schön – vielleicht können wir darüber gemeinsam nachdenken –, wenn wir auch noch von Punkt III, der an den Ausschuss überwiesen werden soll, wenigstens die Ziffer 1 verabschieden könnten, denn da geht es darum – dazu ist noch nichts gesagt worden, auch von Ihnen jetzt nicht –, dass wir den Einstellungstermin vorverlegen sollten. Wir haben immer noch das Problem, dass andere Bundesländer früher einstellen als Thüringen und damit viele qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber dann schon weg sind, sich anderswohin orientiert haben, anderswo Zusagen bekommen haben, bevor wir qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ziehen können. Wie gesagt, wir waren vor einer Woche wieder einmal in der Polizeischule. Ich bin schon oft da gewesen und viele von Ihnen auch. Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal wiederholen, was ich dort zu den Polizeischülerinnen und Polizeischülern gesagt habe: Herzlichen Dank, dass Sie sich für diese Ausbildung bereitgefunden haben, herzlichen Dank, dass Sie diese Ausbildung durchlaufen und herzlichen Dank, dass Sie, was wirklich bitter nötig ist, die Polizeikräfte bei uns im Bundesland verstärken können! Ich bin aus einem ländlichen Wahlkreis, dem Kyffhäuserkreis, wir haben zwei Streifenwagen für den gesamten Landkreis. Wenn Sie die Polizei rufen, kann es, wenn Sie Pech haben, passieren, dass es anderthalb Stunden dauert, bis jemand vor Ort kommen kann. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist ja ein Witz! Das geht nicht!) Das mag bei einem Verkehrsunfall noch nicht so schlimm sein, wo es um Sachschaden geht und sich um Personenschäden medizinisch auch anderweitig gekümmert werden kann. Aber wenn es um häusliche Gewalt geht, dann ist das eine richtig schlimme Situation. Deswegen freue ich mich über jede Absolventin und jeden Absolventen, der diese Ausbildung anfängt und erfolgreich durchläuft. Den Streit um die Y-Ausbildung haben wir schon sehr lange, der durchzieht auch die Polizei selbst. Der BDK hatte eigentlich schon immer die Y-Ausbildung gefordert, die GDP ist da eher verhalten bis kritisch. Klar, es ist natürlich eine Frage, ob man sagen kann oder sagen muss, wir haben einen zu kleinen Personalkörper, um uns so eine Spezialisierung zu leisten. Ich sehe das inzwischen anders. Ich denke, wir müssen uns gerade hier als kleinere Polizei im Bundesvergleich fachspezifisch schlagfertiger aufstellen. Da ist es ein Bedürfnis von vielen jungen Bewerberinnen und Bewerbern, so eine spezielle Laufbahn am Horizont dann wirklich für sich einschlagen zu können und sich nicht im Ungewissen zu befinden, ob sie es irgendwann mal schaffen, dort hinzukommen, wo sie hinkommen wollen. Wir haben uns alle sehr gefreut, dass nach langen Jahren zum Beispiel endlich mal eine Mordkommission arbeitet. Dafür war ein echter Bedarf in Thüringen vorhanden. Deswegen ist es auch, denke ich, nicht verkehrt, dafür Kriminalisten speziell auszubilden. Gar nicht verstanden habe ich Herrn Mühlmann, als er eben mit tragischem Blick hier glaubte, darauf hinweisen zu müssen, dass die Unterpunkte III.3 und III.4 fürchterliche Dinge beinhalten wollten. Sie haben es tatsächlich geschafft, den Anspruch oder das Ziel, die Ausbildung wissenschaftlich etwas mehr zu untermauern, als linkes Pöstchengeschacher darzustellen. Das kann auch nur einer Partei einfallen, die gern irgendwie faktenfrei arbeitet, dass sie sich vor Wissenschaft fürchtet. Da haben wir einen anderen Ansatz. (Beifall DIE LINKE) Natürlich müssen auch solche Stellen, wenn wir sie denn schaffen könnten, nach Eignung und Leistung ausgeschrieben werden wie überall im öffentlichen Dienst, und das verbietet irgendeine ideologische Besetzung. Dann wollten Sie allerdings noch erklären – das kam aber dann nicht –, was an der Ziffer III.4 auch noch ganz Schlimmes sein soll. Da steht nur drin, dass die Leitungspositionen in den Polizeibildungseinrichtungen für einen stabilen Ausbildungsbetrieb und ein gestärktes Vertrauensverhältnis regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach Freiwerden der Stelle fest besetzt werden sollen. Was daran nun furchtbar ist, weiß ich ja nun gar nicht, das dient ja auch nur einer Stabilisierung und einer Qualifizierung der Ausbildung. Ich freue mich auf eine weitere Diskussion im Ausschuss zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen und rege noch mal an, darüber nachzudenken, ob wir nicht vielleicht, wenn wir I und II hier schon verabschieden können, von Punkt III die Ziffer 1, Vorverlegung des Einstellungstermins, auch schon hier verabschieden können. Herr Walk schüttelt leider mit dem Kopf. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich erkläre es Ihnen noch mal!) Dann wird auch das an den Ausschuss gehen. Aber ich habe es versucht und es war mir wichtig. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Vielen Dank, Frau Marx. Ich rufe jetzt Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, Besucher/-innen – ist eine da, hallo Sybille –, die Kolleginnen und Kollegen haben schon viel gesagt zu dem, was im Antrag steht, und auch der Frage, wie wir darauf gekommen sind. Ich will nur detailliert auf den Teil III – aus meiner Sicht der wichtigste Teil – eingehen, wenn es um die Verbesserung an der Schule und Ausbildung geht, und hier würde ich gern den Schwerpunkt setzen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die eigene Rechtsfähigkeit der Polizeibildungseinrichtungen in Punkt III.4 und die Einrichtung von Professuren in Punkt III.5 – das sind nur Prüfaufträge, die momentan drinstehen. Ich hätte mir da – ehrlich gesagt – mehr gewünscht, nämlich die Festlegung auf diese beiden Punkte, denn ohne eine eigene Rechtsfähigkeit ist es zum Beispiel für die Schule schwer, an Projekten teilzunehmen. Man kommt nur schwer an Fördermittel, wenn diese nicht unabhängig verwaltet werden können. Des Weiteren behindert die fehlende Personalhoheit im höheren Dienst die Fortentwicklung der Schule. Es gibt aus meiner Sicht auch kein sachlich nachvollziehbares Argument, das gegen die Einrichtung von Professuren spricht. Ohne Professuren ist es schwer, wissenschaftliches Personal zu gewinnen, und vor allem, dieses auch langfristig zu halten. Ich bin nicht überrascht, dass aus der AfD-Fraktion auch zu diesem Punkt eine wissenschaftsfeindliche Haltung kommt. Ich möchte darauf hinweisen: Eines der Merkmale im Bereich des Faschismus ist eben genau, so eine wissenschaftsfeindliche Haltung zu haben. Dementsprechend bin ich nicht überrascht, dass Sie tatsächlich erklären, dass damit die Neutralität und die Unabhängigkeit dieser Schule infrage gestellt werden. Das finde ich schon ziemlich krude. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn jetzt ist sie deutlich abhängiger, sie ist ein Teil des Innenministeriums, und das Ziel wäre ja, das zu ändern und ihnen da zumindest teilweise eine eigene Rechtsfähigkeit zuzusprechen. Das würde zu einer höheren Unabhängigkeit führen. Deswegen ist Ihre Argumentation völlig aus der Luft gegriffen. Aber vielleicht hat die Überweisung, die hier und da schon angesprochen wurde, auch ihr Gutes. Dann können wir die Prüfung im Ausschuss vornehmen und vielleicht zu dem Schluss kommen, dass hier mehr Verbindlichkeit in den Antrag muss und wir so auch zeitnah bei den Baustellen tatsächlich weiterkommen. Wir sind dabei auch auf die Diskussion zu Supervisionen gespannt. Supervision kann ein sehr wirkungsvolles Instrument, insbesondere zur Krisenund Konfliktbewältigung sein. Deshalb hatten wir bereits bei den letzten Haushaltsverhandlungen im Titel 03 14 526 02, Kosten für Sachverständige, Geld dafür zur Verfügung gestellt. Leider wird diese Möglichkeit bisher wohl nicht wirklich in Anspruch genommen. Aus meiner Perspektive muss sich das deutlich ändern. Zum FDP-Änderungsantrag: Wieso Punkt 1 in diesem Antrag? Was das genau soll, erschließt sich mir nicht. Das TMIK prüft derzeit, vielleicht müssen wir das auch gar nicht aufnehmen, sonst die Mitüberweisung. Also das ist alles schon im Gang, Sie müssen es da nicht noch mal reinschreiben, das wird alles schon im Innenministerium gemacht und sicherlich auch demnächst auf den Weg kommen. Aber ich überlasse es dann dem Staatssekretär, dazu noch etwas zu sagen. Nur ein paar Punkte noch mal: Punkt 2 a) in Ihrem Antrag ist aus meiner Sicht auch überflüssig. Dass die Polizistinnen und Polizisten nicht mit Nokia 3210 – auch wenn sie sehr robust sind – ausgestattet werden, versteht sich von selbst. Und auch Punkt 2 b) ist überflüssig, dann hieße der Satz, der hier ergänzt werden soll: Der Anteil der Lehrkräfte am Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung, die über einen wissenschaftlichen Hintergrund, Promotionen oder einen akademischen Abschluss in Verbindung mit nachgewiesenen hervorragenden praktischen Kenntnissen verfügen, soll erhöht und weitere Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das ist etwas gedoppelt, schließlich ist die Ergänzung der FDP bereits mit dem Beginn der Aufzählung durch die Worte „wissenschaftlicher Hintergrund“ erfasst. Und über den Rest sollten wir keine Vorgaben machen, sondern der Schule die Entscheidung überlassen. Zu Punkt 16, den Sie neu einführen wollen, muss man sagen: Sie behaupten zwar, Tempo für Thüringen zu machen, aber fast immer sind wir dann doch schneller. Dazu gab es schon vor längerer Zeit einen Antrag, den Sie in der Drucksache 6/4951 nachlesen können. Und wenn Sie wissen wollen, wie weit das ist, dann empfehle ich Ihnen, in die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/885 zu schauen. Da heißt es in der Antwort auf die Frage 3: „Ein internes Messengersystem ist in der Thüringer Polizei“ – mit dem Stand Januar 2020 – „noch nicht eingeführt. Bei der Einführung eines solchen Systems ist die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit von herausragender Bedeutung. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist doch lächerlich!) Es ist vorgesehen, mit einem Pilotbetrieb unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit einer sicheren Betriebsumgebung im 3. Quartal 2020 zu beginnen.“ Den Punkt könnte man also … (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist ei- ne ziemliche Überheblichkeit!) Das ist nicht überheblich, es ist sozusagen … (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Doch!) Nein, Sie haben einfach Ihren Job nicht gemacht. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie haben Ihren Job nicht gemacht!) Sie haben nicht nachgeschaut, was schon längst auf den Weg gebracht ist. Ja, der Messenger ist noch nicht da, aber der Punkt ist doch, dass es doch angeschoben ist. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist aber kein Hexenwerk!) Ja, das ist etwas, was man lösen kann – richtig. Aber Sie brauchen das nicht noch mal in Ihren Antrag reinzuschreiben, weil die Lösung schon längst bearbeitet wird. Noch eine neue Problembeschreibung brauchen wir an der Stelle nicht. Also den Punkt kann man streichen. Wir schauen uns das aber auch alles noch mal an. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie wissen schon, dass das Parlament eine Kontrollfunktion hat?) Ja, die Kontrollfunktion ist mit der Kleinen Anfrage übrigens schon erfüllt worden – aber egal. Wir schauen uns das aber auch alles noch mal gemeinsam im Ausschuss an und können darüber auch noch mal detailliert diskutieren. (Unruhe CDU) Am Ende glaube ich, dass es den demokratischen Fraktionen in diesem Rund hier tatsächlich darum geht, die Polizeiausbildung besser zu machen und vor allem mit einer besseren Ausbildung auch gute Arbeitsbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten in Thüringen zu schaffen. Auf der anderen Seite möchte ich Herrn Mühlmann explizit widersprechen: Generalisierung und Professionalisierung sind zwei Dinge, die sich auf gar keinen Fall ausschließen sollten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Danke, Frau Henfling. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Dann kommt jetzt … (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Doch!) Ach doch, Entschuldigung! Herr Mühlmann, bitte. Sie haben noch 1 Minute 30.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Ich will nur noch ein, zwei Punkte sagen, die mir in der Rede der anderen Abgeordneten aufgefallen sind. Herr Bergner, S und K, also Y-Ausbildung: Wir haben bereits einen Kriminalfachlehrgang, der auch für den mittleren und gehobenen Dienst unterschiedlich ist aufgrund unterschiedlicher Anforderungen. Es findet also bereits heute eine entsprechende kriminalfachliche Aus- und Fortbildung statt, und das ist auch wichtig so, das habe ich auch nie in Abrede gestellt. Sie unterstellen uns hier eine wissenschaftsfeindliche Haltung. Dem ist nicht so, und das habe ich in meiner Rede so auch nicht gesagt, vielleicht hätten Sie besser zuhören sollen (Zwischenruf aus dem Hause: Sie haben kei- ne Wissenschaftshaltung, weil Sie nichts wissen!) – auch Sie und genauso auch die Linken. (Beifall AfD) Ich habe andere Inhalte des Antrags angegriffen, aber ausgerechnet die Linken, die mir beispielsweise während der Rede Interpretation vorwarfen, interpretieren hier sozusagen live Inhalte meiner Rede um. Das ist faszinierend und unsinnig zugleich. Danke schön. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Danke, Herr Mühlmann. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt Staatssekretär Götze das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Thüringer Landtag hat sich in seiner 151. Sitzung am 14. Juni 2019 – also ungefähr vor einem Jahr – dazu bekannt, die Thüringer Polizei zu stärken und planungssicher fortzuentwickeln. Im Zeitraum von 2021 bis zum Jahr 2025 werden mindestens 1.160 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in den Vorbereitungsdienst bei der Thüringer Polizei eingestellt und ausgebildet. Die Auswahlverfahren laufen derzeit. Ich denke, wir werden die avisierten Zahlen für dieses Jahr auch gut erreichen können. Fakt ist aber auch, dass sich der damalige Beschluss des Thüringer Landtags nicht darauf beschränkte, diese Zahlen zu definieren und zusätzlich zehn Stellen für die Bildungseinrichtung zur Verfügung zu stellen, wie Sie – so habe ich Sie zumindest verstanden, Herr Abgeordneter Mühlmann – das hier dargestellt haben, sondern er beinhaltete wesentlich mehr. Uns wurden auch 65 Stellen für Tarifbeschäftigte zur Verfügung gestellt, was zu einer enormen Entlastung im Vollzugsbereich geführt hat. Wir sind damit in der Lage, die Stellen passgenau zu besetzen, nämlich Tarifbeschäftigte dort zu beschäftigten, wo Tarifbeschäftigtenstellen ausgewiesen sind, und Vollzugsbeamte auf Vollzugsplanstellen zu führen. Ich denke, das war ein wichtiger und guter Schritt. Wichtig war aber auch, dass wir seinerzeit 56 Stellen für die Zentralstelle der polizeilichen Informations- und Kommunikationstechnik bekommen haben, 11 Stellen für Verwaltungsbeamte und darüber hinaus – daran sei an dieser Stelle auch noch einmal erinnert – die Stellenobergrenze für den mittleren Polizeidienst abgeschafft wurde. Das versetzt uns jetzt in die Lage, von der A7 in die A8 – auch das war ein Bestandteil dieses Beschlusses – Regelbeförderungen vorzunehmen nach der im Beschluss definierten Standzeit. Das wird dieses Jahr das erste Mal realisiert. Es ist also völlig falsch, wenn Sie hier versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass in den letzten Jahren Personal überwiegend abgebaut statt aufgebaut wurde – das Gegenteil ist der Fall. Ich denke, an der einen oder anderen Stelle sollte man das als Opposition auch einmal würdigen und anerkennend zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe, dass wir bei den nächsten Haushaltsberatungen – ich weiß, das ist jetzt nicht das Thema – nicht den gleichen Fehler machen wie in den zurückliegenden Jahren. Herr Abgeordneter Dittes hatte bereits darauf hingewiesen, mit welchem zeitlichen Versatz sich Planungsfehler in einer Verwaltung auswirken, insbesondere in der Polizei. Wir durchlaufen gerade dieses Einstellungsdelta der zurückliegenden fünf Jahre, haben hier für Besserung gesorgt und wissen auch, dass wir uns nach hoffentlich erfolgreicher Bewältigung der CoronaKrise ziemlich zeitnah auch mit der Frage beschäftigen müssen: Wie geht es in diesem Land wirtschaftlich weiter? Was für finanzielle Mittel haben wir weiter zur Verfügung? Wie werden die im Landeshaushalt verteilt? Ich denke, dabei sollte die Planungssicherheit, die jetzt für die Polizei geschaffen wurde, mit im Blick behalten und dieser Weg auch weitergegangen werden. Das wäre, glaube ich, den Kolleginnen und Kollegen sowie auch mir ein wirkliches Anliegen. Die Abgabeplanungen an die einzelnen Dienststellen können, wie gesagt, jetzt mit den zur Verfügung stehenden Anwärtern erstellt werden, die in Meiningen mit einem sehr hohen Engagement von den dortigen Beschäftigten ausgebildet werden, was man nicht hoch genug anerkennen kann – und da bin ich Ihnen dankbar, Herr Abgeordneter Walk, dass Sie das so deutlich noch einmal herausgestellt haben. Wir sind uns sicher einig, dass die Ausbildung nachhaltig und vor allem attraktiv sein muss. Nur so können wir – auch das wurde bereits erwähnt – eine Vielzahl von Bewerbern in diesem anspruchsvollen Eignungsverfahren gewinnen, sie dieses erfolgreich durchlaufen lassen. Wir stehen – auch das wurde bereits betont – in Thüringen in direkter Konkurrenz zu den anderen Bundesländern. Wir haben unsere zeitlichen Abläufe hier schon enorm gestrafft, sind jetzt quasi an dem Punkt angekommen, wo es nicht mehr schneller geht, müssen aber natürlich zur Kenntnis nehmen, dass die Anwärter sich in verschiedenen Bundesländern bewerben und Bewerbungen dann gegebenenfalls auch zurückziehen. Das wollen wir ausdrücklich nicht und deswegen ist es so wichtig, dass wir uns mit der Ausbildung in Thüringen beschäftigen und damit, wie wir diese Ausbildung noch attraktiver gestalten können. Dies stellt unsere Ausbildungseinrichtung vor ganz erhebliche Herausforderungen. Die gestiegenen Anforderungen an die Polizei in unserer Gesellschaft werden fortlaufend evaluiert. Diese Evaluation findet Einzug in die Ausbildungsund Studienpläne der Anwärterinnen und Anwärter. So bleiben die jungen Polizistinnen und Polizisten auf der Höhe der Zeit und bestmöglich auf ihre dienstliche Erstverwendung vorbereitet. Hochwertige Ausbildung – auch darauf wurde bereits hingewiesen – benötigt optimale Lehr- und Lernbedingungen. Gegenwärtig wird das Haus 1 – einige Abgeordnete konnten es sich letzte Woche anschauen – mittels einer großen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahme zu einem Unterkunftsgebäude umgebaut. Der Fertigstellungstermin soll voraussichtlich Ende 2020 sein. Darüber hinaus bestand aufgrund der Erhöhung der Einstellungszahlen im letzten Jahr kurzfristig ein temporärer Bedarf an acht Unterrichtsräumen. Dieser Bedarf wurde durch die Errichtung mobiler Mietgebäude auf dem Gelände der Bildungseinrichtung gedeckt. Gleichwohl liegt meines Erachtens noch viel Arbeit vor uns, um die Standortattraktivität insgesamt deutlich zu steigern. Hierbei ist beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche schwerpunktmäßig alle geplanten Bauvorhaben und Problemfelder betrachtet, sie zusammenfasst und praktikable Lösungsmöglichkeiten oder Lösungswege entwickeln soll. Wir sind uns sicher einig, dass an der Polizeischule erheblich investiert werden muss. Nur so schaffen wir es, die hervorragende Arbeit der Thüringer Polizistinnen und Polizisten auch langfristig durch bestmögliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu sichern. (Beifall SPD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Anspruch an eine moderne Aus- und Fortbildung geht über die baulichen Aspekte jedoch weit hinaus. Ich freue mich ebenfalls ausdrücklich, dass wir bei der Thüringer Polizei einen akkreditierten Studiengang „Polizeivollzugsdienst“ anbieten können, welcher mit dem akademischen Grad „Bachelor of Arts“ abschließt. Dies bedeutet aber auch, dass fortlaufend die Einhaltung der formalen Kriterien und das Profil des Studiengangs überprüft werden müssen. Eine Arbeitsgruppe im Fachbereich Polizei bereitet gegenwärtig die erforderlichen Dokumente für die Reakkreditierung im September 2021 vor bzw. auf. Ich bin zuversichtlich, dass der Studiengang auch für weitere acht Jahre das Akkreditierungssiegel führen kann. Hierzu sollen bereits in diesem Jahr mehrere Dozentinnen und Dozenten eingestellt werden, um den Anteil der Lehrkräfte im Fachbereich Polizei der Thüringer Verwaltungsfachhochschule für öffentliche Verwaltung zu erhöhen, die über einen wissenschaftlichen Hintergrund, vorzugsweise mit entsprechender Promotion, verfügen. So ist es auch im letzten Reakkreditierungsverfahren vereinbart bzw. vorgegeben worden. Die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei sollen die Polizistinnen und Polizisten in unserem Freistaat bestmöglich aus- und fortbilden, damit diese den stetig steigenden Anforderungen gerecht werden können. Gehen wir diese Herausforderungen gemeinsam an. Den über den Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hinausgehenden, äußerst kurzfristig nachgereichten Änderungsantrag der Fraktion der FDP können wir, wenn er überwiesen wird, im Ausschuss diskutieren. Wir werden die erforderlichen Prüfberichte dann gern nachliefern. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Danke, Herr Staatssekretär Götze. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist offenbar nicht der Fall. Dann haben wir jetzt mehrere Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt durchzuführen. Zuerst rufe ich die Abstimmung zum Änderungsantrag der FDP in Drucksache 7/1274 auf, und zwar Nummer 1 dieses Antrags zu Ziffer II des Antrags der Koalition. War da eine Ausschussüberweisung beantragt? (Zuruf Abg. Bergner, FDP: Herr Präsident, wenn alles an den Ausschuss überwiesen wird, dann ja!) Gut. Also, es wurde von Herrn Dittes beantragt, dass die Punkte I und II des Koalitionsantrags sofort abgestimmt werden, ohne Ausschussüberweisung. Deswegen müssen wir vorher über den Änderungsantrag der FDP abstimmen, sodass der dann auch entweder mit Ja oder Nein hinzugefügt wird. Deswegen rufe ich jetzt auf die Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP in Drucksache 7/1274, Nummer 1 zu Ziffer II des Antrags der Koalition.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Herr Präsident, ich schlage vor, das einzeln abzustimmen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das machen wir doch gerade!) Okay, dann habe ich das falsch verstanden. Ich ziehe zurück.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln

Wir stimmen jetzt, wie gesagt, über den Änderungsantrag in Nummer 1 zu Ziffer II des Antrags der Koalition ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Enthaltungen? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Die nächste Abstimmung ist wie beantragt zu Punkt I und II des Antrags der Koalition in Drucksache 7/1190. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir sind doch jetzt bei Punkt 2 des FDP-Antrags!) Der ist aber nicht zu Punkt I und II des Hauptantrags, den können wir nachher mit an den Ausschuss überweisen. Jetzt kommt die Abstimmung zu Punkt I und II des Antrags der Koalition in Drucksache 7/1190. Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der FDP. Jetzt können wir die dritte Abstimmung zu Punkt III des Antrags der Koalition durchführen. Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wir stimmen über die Überweisung des Punkts III des Koalitionsantrags an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer ist für diese Ausschussüberweisung? Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Wer enthält sich? Also ist die Ausschussüberweisung einstimmig angenommen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir wollen doch jetzt über den Änderungsantrag abstimmen!) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Überra- schungen kann es geben!) Mir wird gerade mitgeteilt, der ist automatisch mit überwiesen worden. Gut, dann entfällt damit diese Abstimmung. (Beifall FDP) Ich unterbreche jetzt die Sitzung, wir führen eine Mittagspause von 30 Minuten durch. Die Sitzung wird um 14.00 Uhr fortgesetzt. Ich setze die Sitzung fort und verlese zuerst einen Hinweis zu Tagesordnungspunkt 31, der nach der Fragestunde behandelt wird. Zu Tagesordnungspunkt 31 wurde eine Neufassung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1272 elektronisch im AIS bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Plenarsaal auf den Tischen links und rechts an den Fenstern zur Abholung ausgelegt. Die gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung erforderliche Zustimmung der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt bereits vor, weshalb die Neufassung des Änderungsantrags zulässig ist. Das als Hinweis. Ich setze mit dem erneuten Aufruf des Tagesordnungspunkts 41 fort Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Als Erster hat Herr Abgeordneter Bergner von der Fraktion der FDP mit Drucksache 7/1182 das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Temporäre Mehrwertsteueränderung und Auswirkungen auf Maßnahmen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken Bei bisherigen Änderungen der Mehrwertsteuer handelte es sich jeweils nur um eine Anhebung des Steuersatzes. Bei Vorhaben, die sich über einen längeren Zeitraum zogen, wie beispielsweise Bauvorhaben oder Planungsleistungen, wurden üblicherweise für in sich abgeschlossene Leistungen Teilschlussrechnungen gestellt, die den bis dahin gültigen Mehrwertsteuersatz beinhalteten, und nur die weiteren, noch nicht ausgeführten Leistungen, die nicht Bestandteil der in sich abgeschlossenen und abgerechneten (Teil-)Leistung waren, wurden nach dem dann neuen Mehrwertsteuersatz abgerechnet. Waren keine in sich abgeschlossenen Leistungen feststellbar oder wurde schlicht auf das Erstellen einer Teilschlussrechnung verzichtet, war mit der Schlussrechnung der neue Mehrwertsteuersatz abzurechnen und abzuführen. Vor dem Hintergrund der vorübergehenden Absenkung der Mehrwertsteuer frage ich die Landesregierung: 1. Ist bei Maßnahmen, die bis zum Inkrafttreten der abgesenkten Mehrwertsteuer nicht per Schlussrechnung abgerechnet wurden und bei denen auch keine Teilschlussrechnungen erstellt wurden, für die Gesamtleistung der niedrigere Mehrwertsteuersatz in Ansatz zu bringen, auch wenn Teile der Leistung in einem Zeitraum erfolgten, in dem noch der höhere Mehrwertsteuersatz galt, wenn die Schlussrechnung in dem Zeitraum der temporär abgesenkten Mehrwertsteuer erfolgt und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 2. Ist bei Maßnahmen, die bis zum Inkrafttreten der abgesenkten Mehrwertsteuer nicht per Schlussrechnung abgerechnet wurden und bei denen auch zum Wechsel des Mehrwertsteuersatzes keine Teilschlussrechnungen erstellt wurden, für die Summe der in sich abgeschlossenen Teilleistungen der niedrigere Mehrwertsteuersatz in Ansatz zu bringen, auch wenn Teile der Leistung in einem Zeitraum erfolgten, in dem noch der höhere Mehrwertsteuersatz galt, wenn die Teilschlussrechnung für alle bis dahin erbrachten und in sich abgeschlossenen Leistungen in dem Zeitraum der temporär abgesenkten Mehrwertsteuer erfolgt, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre eben vorgetragene Anfrage wie folgt: Ich verzichte darauf, die Fragen noch mal vorzulesen, obwohl einige es gern gehört hätten, aber lassen wir es mal bei den Antworten. Eine Vorbemerkung dazu: Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Umsatzsteuersätze befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 und von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die mit der temporären Steuersatzsenkung verbundenen Anwendungsfragen wurden im BMFSchreiben vom 30. Juni 2020 sehr detailliert und umfassend beantwortet. Das Schreiben wurde auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen eingestellt und wird auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Das Schreiben lehnt sich inhaltlich an die Regelung früherer BMF-Schreiben zu Steuersatzänderungen an. Die Regelungen zu den hier angefragten Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind daher identisch. Die Grundsätze der Abrechnung von Gesamt- bzw. Teilleistungen haben sich durch die temporäre Absenkung der Steuersätze nicht geändert. Bezugnehmend auf das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020 beantworte ich deshalb die gestellten Fragen wie folgt: Maßgebend für die Frage des anzuwendenden Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, an dem die geschuldete Leistung erbracht wird. Dies gilt auch, wenn Teile dieser Leistungen vor dem 1. Juli 2020 erbracht wurden und es sich nicht um wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer einheitlichen Leistung handelt, für die das Entgelt gesondert vereinbart wird und die statt der einheitlichen Gesamtleistung geschuldet werden. Wurde somit eine einheitliche Gesamtleistung vereinbart, ist auch diese abzurechnen. Wurden hingegen sogenannte Teilleistungen vereinbart und erbracht, sind diese als Teilleistungen abzurechnen. Unbeachtlich sind dabei der Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, der Entgeltvereinnahmung und der Rechnungserteilung – also das ist egal, sondern der Zeitpunkt der erbrachten Leistung. Hieraus folgt: Wird eine Teilleistung bzw. Leistung vor dem 1. Juli 2020 ausgeführt, gilt der Steuersatz von 19 bzw. 7 Prozent. Wird die Leistung bzw. Teilleistung nach dem 1. Juli 2020 und vor dem 31. Dezember 2020 erbracht, gilt der befristet gesenkte Steuersatz von 16 bzw. 5 Prozent. Zur Begründung weise ich auf die Textziffern 2, 4 und 20 bis 22 des BMF-Schreibens vom 30. Juni hin. Wie gesagt, das kann man sich auf der Seite des BMF genauer anschauen. Zu Frage 2: Werden sogenannte Teilleistungen erbracht, die statt der einheitlichen Gesamtleistung geschuldet werden, kommt es für die Frage des anzuwendenden Steuersatzes weder auf den Zeitpunkt der Gesamtleistung noch der Rechnungslegung, sondern darauf an, wann die einzelnen Teilleistungen ausgeführt wurden. Auf Teilleistungen, die vor dem 1. Juli 2020 erbracht wurden, sind die bis zum 30. Juni 2020 geltenden Umsatzsteuersätze von 19 bzw. 7 Prozent anzuwenden. Nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Teilleistungen sind den befristet geltenden Umsatzsteuersätzen von 16 bzw. 5 Prozent zu unterwerfen. Auf den Zeitpunkt der Abrechnung kommt es, wie gesagt, nicht an. Wegen der Einzelheiten, unter welchen Voraussetzungen die vor dem 1. Juli 2020 erbrachten Teilleistungen vorliegen, verweise ich ebenfalls auf Textziffer 22 des BMF-Schreibens vom 30. Juni 2020. Kompliziert, aber ...

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Deswegen habe ich auch die Frage gestellt. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, vielen Dank, Herr Präsident. Es ist in der Tat etwas kompliziert, auch vom Verständnis her. In der Vergangenheit war es einfacher, weil es immer nur um eine höhere Mehrwertsteuer ging. Da ist es dann tatsächlich auch sehr penibel betrachtet worden, ob das eine in sich abgrenzbare Teilleistung war. Wie soll das jetzt gehandhabt werden? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Staatssekretär, wäre bei einer Bauleistung, wenn der Teilabschnitt nicht fertig ist, trotzdem jetzt zum Beispiel auch bei der Senkung der niedrigere Mehrwertsteuersatz anzusetzen, wenn dann die Leistung erst dort fertig ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert

Fragestunde

Nein, wenn es eine Teilleistung ist und die so vereinbart wird, zählt der Zeitpunkt, wann die Leistung erbracht wird. Also nicht, wann eine Rechnung gestellt wird, sodass man es rauszögern kann, sondern wenn eine Abnahme der Leistung erfolgt ist, dann ist der Zeitpunkt gegeben. Ist dieser Zeitpunkt in diesem Zeitraum der niedrigeren Mehrwertsteuer, dann ist auch für diese Teilleistung oder eben, wenn es eine Gesamtleistung ist, für die Gesamtleistung der niedrigere Mehrwertsteuersatz anzuwenden.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Ich bin so frei und stelle gleich die zweite Frage, Herr Präsident. Ich glaube, ich bin etwas missverstanden worden, Herr Staatssekretär. Ich mache es mal am konkreten Beispiel fest. Nehmen wir eine kleine kommunale Straße. Es ist bei dieser kommunalen Straße, nachdem schon der Erdaushub passiert ist, der Frostschutzkörper herzustellen. Mitten in der Herstellung dieses Frostschutzkörpers ist der Wechsel der Mehrwertsteuer. Ist dann der gesamte Frostschutzkörper eine in sich abgeschlossene Teilleistung, die dann mit der Fertigstellung nach dem 1. Juli zu betrachten ist, oder nicht?

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert

Fragestunde

Ja. Um es noch mal klar zu sagen: Wenn diese Herstellung des Frostschutzkörpers eine Extraleistung ist – das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein, dann würde ja die ganze Straßenbauleistung als Auftrag vergeben und auch vertraglich vereinbart –, wenn das eine Teilleistung ist, die muss aber als Teilleistung auch beauftragt sein. Angenommen, es ist eine Teilleistung, dann zählt das nicht, dass sie vorher begonnen wurde oder Teile dieser Teilleistung schon vor dem 01.07. erbracht worden sind, sondern es zählt der Zeitpunkt der Fertigstellung der Teilleistung. Dann wird für die gesamte Teilleistung der niedrigere Mehrwertsteuersatz anzuwenden sein.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut. Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Staatssekretär Dr. Schubert. Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/1184.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Besten Dank, Herr Präsident. Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Seit Ende März waren und sind in Thüringen neben dem bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetz verschiedene Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Zur Ahndung von Verstößen ist zudem ein Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Kraft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Strafverfahren nach den §§ 75, 28 Abs. 1 Satz 2, 32 Infektionsschutzgesetz wurden in Thüringen seit März 2020 eingeleitet? 2. Wie viele Bußgeldverfahren nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 2, § 32 IfSG wurden seit Inkrafttreten des Bußgeldkatalogs insgesamt in Thüringen eingeleitet? 3. Was waren die zehn häufigsten Verstöße, aufgrund derer Bußgeldverfahren eingeleitet wurden? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Anzahl der Verstöße auch im Vergleich zu anderen Bundesländern?

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Götze.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Informationen der Thüringer Polizei wurden seit dem 01.03.2020 insgesamt 461 Strafverfahren gemäß § 75 Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Zu Frage 2: Bis zum 13.07.2020 wurden nach aktuellem Kenntnisstand bei den Ordnungsämtern 5.221 Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Zu Frage 3: Die zehn häufigsten Verstöße bei den Bußgeldverfahren im Sinne der Frage gliedern sich wie folgt: 1. Verstöße gegen das Verbot von Veranstaltungen, Ansammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, 2. Verstöße gegen das Verbot von Veranstaltungen, Ansammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im privaten Raum, 3. Verstöße gegen den Mindestabstand, an vierter Stelle: Verstöße gegen die Pflicht zur MundNasen-Bedeckung, an fünfter Stelle: Verstöße gegen das Verbot der Öffnung von Betrieben, an sechster Stelle: Verstöße gegen das Verbot der Öffnung von Gaststätten, an siebter Stelle: Nichteinhaltung von Auflagen im Einzelhandel, an achter Stelle: Verstöße gegen die angeordnete häusliche Quarantäne bzw. Quarantäneauflagen, an neunter Stelle: Verzehr von Speisen vor Ort und schließlich an zehnter Stelle: fehlendes Infektionsschutzkonzept. Die Antwort zu Frage 4 lautet wie folgt: Valide Informationen aus anderen Bundesländern liegen nicht vor, eine vergleichende Bewertung kann daher nicht vorgenommen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Walk.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Zunächst besten Dank, Herr Staatssekretär. Ist es vermessen, die Zahlen nachzureichen, wenn Sie die haben? Bei den zehn meistgenannten Verstößen haben Sie die ohnehin erhoben. Es wäre schön, wenn Sie die nachreichen könnten.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Das mache ich gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Fragestunde

Das ist sehr freundlich, danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Fragestunde

Bitte, Herr Abgeordneter.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage: Wie viele Einsätze wurden durch die Thüringer Polizei in den zurückliegenden Corona-Monaten gefahren, die für die Durchsetzung von Corona-Maßnahmen notwendig waren, wie beispielsweise die Anwendung des Bußgeldkatalogs? Theoretisch ist das ja eine Statistik, die Sie selbst vermutlich auch im Ministerium führen. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass Sie die sogar in der Tasche haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Ich lasse das gern prüfen. Wenn wir das Zahlenmaterial zur Verfügung haben, dann beantworte ich Ihnen die Frage gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ich habe eine zweite Frage: Wie viele tätliche Angriffe und Widerstandshandlungen nach dem VI. Abschnitt des Strafgesetzbuchs gab es in den vergangenen Corona-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bußgeldkatalogs?

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Lasse ich prüfen, beantworte ich schriftlich.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Prof. Dr. Kaufmann mit der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/1200.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Meine Frage betrifft die: Vergleichbarkeit der Abiturnoten bei der Zulassung zum Studium In einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2020 hat die Senatorin für Kinder und Bildung des Bremer Senats mitgeteilt, dass die Abiturnoten im Fach Mathematik im Land Bremen 2020 pauschal um zwei Punkte angehoben werden. Die der Abiturprüfung im Fach Mathematik zugrunde liegenden Prüfungsfragen stammten „zum größten Teil aus dem zentralen Abi-Pool der Bundesländer“. Durch diesen Aufgabenpool soll die Vergleichbarkeit der Abiturnoten sichergestellt werden. Abiturienten aus Bremen werden damit im Fach Mathematik gegenüber anderen Bundesländern bessergestellt. Ähnliches gilt für Sachsen, da dort auch die Abiturnoten im Fach Mathematik um einen Punkt angehoben wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur nachträglichen Änderung der Mathematiknoten? 2. Sind an Schulen in Thüringen im Jahr 2020 pauschale Änderungen von Abiturnoten durchgeführt worden oder geplant und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? 3. Wie werden Bewerber aus dem Land Bremen und anderen Ländern mit veränderten Abiturnoten durch die Thüringer Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen, bei denen die Abiturnote ein Auswahlkriterium ist, behandelt? 4. Wie wird durch die Thüringer Hochschulen sichergestellt, dass insbesondere in MINT-Fächern nur geeignete Bewerber für ein Studium zugelassen werden, wenn die Mathematiknoten in einzelnen Bundesländern angehoben wurden?

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaufmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich hierzu keine Auffassung gebildet. Sie verfügt weder über die notwendigen Informationen noch über die Berechtigung, um die bildungsfachliche Entscheidung des Bremer Senats zu bewerten. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Eine Auswahl von Studierenden findet grundsätzlich nur in zulassungsbeschränkten Studiengängen statt. Ist ein Studiengang zentral zulassungsbeschränkt, werden abweichende Anforderungen bzw. Bewertungen ausgeglichen, indem Landesquoten gebildet und ein Prozentrangverfahren angewendet wird. Durch die Landesquoten konkurrieren nur Bewerberinnen und Bewerber miteinander, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im selben Bundesland erworben haben. Durch das Prozentrangverfahren wird nicht der absolute Punkt- oder Notenwert von Bewerberinnen und Bewerbern verglichen. Vielmehr ist das relative Abschneiden dieser Personen in seinem oder ihrem Land ausschlaggebend. Die Hebung von Abiturnoten im Land Bremen oder anderen Bundesländern wirkt sich also nicht auf Bewerberinnen und Bewerber aus Thüringen oder anderen Ländern aus. Im Rahmen des örtlichen Vergabeverfahrens werden Bewerberinnen und Bewerber aus Bremen nicht abweichend von anderen Bewerberinnen und Bewerbern behandelt. Zu Frage 4: Die Hochschulzugangsberechtigung verleiht den Bewerberinnen und Bewerbern das Recht, sich ein Studium ihrer Wahl auszusuchen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Eine Nachfrage aus dem Rund. Bitte, Herr Kollege Mühlmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Staatssekretärin, ich habe eine Frage, da aus heutiger Sicht vor allem die Abiturienten und diejenigen, die im kommenden Jahr die BLF schreiben, ein Problem aufgrund des massiven Unterrichtsausfalls haben werden: Wie und in welcher Form gedenkt das Ministerium damit umzugehen?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Darauf antworte ich gern schriftlich.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Fragestunde

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann habe ich beim Umblättern den Kollegen Bühl übersehen. Deswegen folgt jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl von der CDU-Fraktion, Neuordnung der touristischen Tafel an der Bundesautobahn A 71 im Bereich Ilmenau. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Die hatte er doch zurückgezogen, oder?)

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Ich übernehme die Frage. Neuordnung der touristischen Tafel an der Bundesautobahn A 71 im Bereich Ilmenau Im Frühjahr 2019 wurde die Situation der touristischen Schilder entlang der A 71 durch die Kleine Anfrage 3484 der 6. Wahlperiode hinterfragt. Seitdem ist an der A 71 im genannten Bereich keine sichtbare Veränderung eingetreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche touristische Bedeutung haben die Hinweisschilder der Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen für die Landesregierung, gerade jetzt in der Corona-Zeit, in der mehr Urlaube in Deutschland verbracht werden? 2. Das Neuordnungsverfahren der Schilder an der A 71 im Bereich Ilmenau wurde vorerst bis auf Weiteres eingestellt. Ist dies immer noch an dem und weshalb wird hieran nicht weitergearbeitet? 3. Welche verkehrsrelevanten Fragen müssen noch geklärt werden, bis die Bearbeitung der touristischen Hinweisschilder wieder aufgenommen werden kann?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich habe eigentlich mit dem Kollegen Bühl, nachdem ich ihm gestern schon den Antwortzettel gegeben hatte, vereinbart, dass er die Frage zurückzieht. Insofern lese ich aber gern in Abwesenheit von Herrn Bühl noch mal vor, was ich ihm gestern schon zur Verfügung gestellt habe. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Touristische Hinweisschilder an Autobahnen richten sich insbesondere an den touristischen Kfz-Verkehr und dienen als Hinweis auf touristisch besonders bedeutsame Ziele. Die dort angesprochenen Ziele sollen entweder von der Autobahn aus sichtbar sein oder grundsätzlich nicht weiter als 10 Kilometer Luftlinie von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen. Die verkehrsrechtlichen Anordnungsvoraussetzungen sind in der bundesweit gültigen Richtlinie für die touristische Beschilderung vorgegeben. Durch die aufgrund der aktuellen Corona-Situation hervorgerufenen Änderungen in der Freizeit- und/oder Urlaubsgestaltung kommt den touristischen Hinweistafeln eine besondere Aufmerksamkeit zu. Gleichwohl gilt es aber, aus Verkehrssicherheitsgründen die Beschilderung für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht zu überfrachten. Zu Frage 2: Im Frühjahr 2019 wurde das Verfahren zur Aufstellung von touristischen Unterrichtungstafeln zwischen den Anschlussstellen Arnstadt-Süd und Ilmenau-Ost wieder aufgenommen. Unter Beachtung der Komplexität von sieben zu bewertenden touristischen Einrichtungen lagen erst im März 2020 alle Unterlagen in dem dafür zuständigen Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vor. Nicht alle Anträge erfüllen die notwendigen Voraussetzungen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Richtlinie. Zudem sind nicht für alle Anträge geeignete Standorte verfügbar. Insofern ist derzeit die Erteilung von Ausnahmen zu prüfen. Da für die Prüfung der Ausnahmetatbestände das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig ist, wurden diesem die entsprechenden Unterlagen vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Ende Mai 2020 zur Prüfung und Zustimmung übergeben. Diese Prüfung dauert noch an. Zu Frage 3: Da verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen?

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Wäre es Ihnen möglich, die Antwort direkt an das Protokoll weiterzugeben, weil wir große Probleme hatten, das mitzuschreiben?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Sehr gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut. Danke, Herr Minister Hoff. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Henkel, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/1201.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Fragestunde

Ich habe eine Frage zum: Sicherheitsgutachten zur Bundesstraße B 62 in der Ortslage der Krayenberggemeinde Zur Bundesstraße B 62 existiert für die Ortslage der Krayenberggemeinde in der Ortsdurchfahrt von Merkers und Dorndorf eine Sicherheitsanalyse bzw. Bestandsanalyse, welche im Sommer 2018 erstellt wurde. Eigentümer der Analyse ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Region Südwest. Auch nach mehreren Nachfragen sowie der ausdrücklichen Aufforderung durch den Bürgermeister der Krayenberggemeinde wurde die Sicherheitsanalyse bisher nicht der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Außerdem wird die Richtigkeit einer offiziellen Verkehrszählung für die B 62 im Bereich der Krayenberggemeinde sowohl von der Gemeinde als auch von der örtlichen „Bürgerinitiative B 62 Merkers“, die jeweils eigene Zählungen vorgenommen haben, angezweifelt. Abhilfe könnte hier die Installation einer sogenannten Zählschleife schaffen, um zu objektivem und belastbarem Zahlenmaterial zu gelangen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum erhält die Krayenberggemeinde auch im Hinblick auf das Thüringer Tranzparenzgesetz nach ausdrücklicher Aufforderung das oben genannte Gutachten vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr nicht? 2. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um die Engstelle in der B 62 insbesondere im Ortsteil Merkers – dort, wo kein Begegnungsverkehr von LKW möglich ist – zu entschärfen? 3. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um diesen Abschnitt der B 62 wieder in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen? 4. Wie steht die Landesregierung zum Einsatz der oben genannten Zählschleife?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte, Herr Minister Hoff.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Abgeordneter Henkel, ich antworte für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die Ortsdurchfahrten Dorndorf und Merkers im Zuge der B 62 wurde – wie Sie wissen – im Oktober 2018 durch ein Ingenieurbüro als Gutachter ein Handlungskonzept erarbeitet. In diesem Gutachten wurden Handlungsempfehlungen formuliert, die zunächst im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und in der Verkehrsbehörde im Landratsamt des Wartburgkreises geprüft und bewertet wurden. Die von den beiden Behörden als umsetzbar eingeschätzten Empfehlungen wurden der Gemeinde mitgeteilt. Hierzu hat die Gemeinde mit EMail vom 5. Dezember 2018 gegenüber dem Landesamt für Bau und Verkehr Stellung genommen. Weiterhin wurden die Maßnahmenvorschläge mit fünf Vertretern der Bürgerinitiative und dem Bürgermeister am 11. Juni 2019 im Landratsamt des Wartburgkreises erörtert. Wie das Landesamt für Bau und Verkehr mitteilt, wurde dort sowohl über den Inhalt der umsetzbaren als auch der nicht realisierbaren Handlungsempfehlungen gesprochen. Eine ausdrückliche Forderung unter Bezug auf das Thüringer Transparenzgesetz, das vollständige Gutachten der Krayenberggemeinde zur Verfügung zu stellen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Jetzt ist es bekannt und dann werden wir uns damit auseinandersetzen und eine entsprechende Festlegung dazu treffen. Sofern eine solche Forderung erhoben werden würde, werden wir die prüfen und bescheiden. Zu Frage 2: Durch die zuständige Verkehrsbehörde des Wartburgkreises wurde in Merkers von der westlichen Ortseinfahrt bis zum Bahnübergang zwischenzeitlich eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 30 km/h angeordnet. Bauliche Veränderungen zur Verbreiterung der Fahrbahn werden wegen der naheliegenden Wohnbebauung als nicht umsetzbar eingeschätzt. Zu Ihrer Frage 3: Die Planungen für eine Ortsumgehung der B 62 für Dorndorf und Merkers sind im Rahmen der Erstellung von Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 vom Bund bewertet und im Ergebnis dieser Bewertung nicht in die Pläne aufgenommen worden. Hintergrund ist, dass aus Sicht des Bundes kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegt. Eine erneute Überprüfung wird erst im Rahmen der vom Bundesverkehrsministerium zu veranlassenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans möglich sein. Ich schätze die Chancen als nicht übermäßig hoch ein, sofern wir nicht tatsächlich zu einer positiven Kosten-Nutzen-Bilanzierung kommen. Die Rahmenbedingungen seit 2016 haben sich nicht wesentlich verändert. Insofern sollten wir mit der Positionierung der Bundesverkehrswegeplanung nicht übermäßig stark argumentieren, weil das letztlich auch Hoffnungen macht, die im Zweifel nicht erfüllt werden können, sondern wir sollten Realismus an den Tag legen, so schwierig die Situation auch ist. In der Einschätzung der schwierigen Situation haben wir überhaupt keinen Dissens. Das ist für diejenigen, die dort wohnen, eine extrem angespannte Situation und gleichzeitig sind die Bedingungen, unter denen der Bund eben KostenNutzen-Verhältnisse feststellt, welche, die sich nicht nur zwingend an der Frage, wie eine Situation individuell wahrgenommen wird, orientieren. Das ist die Schwierigkeit, mit der wir auch an anderen Stellen zu tun haben – das ist ja regelmäßig auch im Verkehrsausschuss hier im Landtag Thema, auch andere Orte, bei denen es ähnlich ist. Deshalb ist aus meiner Sicht diese Bedingung mit zu formulieren. Gleichwohl sehen wir die Situation aus der Betroffenenperspektive als genauso schwierig an und haben Interesse daran, dass das, was wir tun können, auch getan wird, um zu einer Entspannung der Situation zu kommen. Das sei hier ausdrücklich deutlich gemacht. Sie haben dann in der Frage 4 zum Einsatz der oben genannten Zählschleife gefragt. Im Bereich der B 62 unweit des westlichen Ortseingangsbereichs von Dorndorf ist bereits seit einigen Jahren eine Dauerzählstelle mit Zählschleife in Betrieb. Die im Rahmen des genannten Gutachtens durchgeführten Verkehrszählungen werden im Hinblick auf die an der Dauerzählstelle erhobenen Werte als ausgesprochen plausibel angesehen. Aufgrund dessen wird aber auch kein Erfordernis für die Installation zusätzlicher Zählschleifen gesehen, weil wir kein Evidenzproblem haben, sondern wir haben ein praktisches Umsetzungsproblem, weil die Zahlen, die schon für das ursprüngliche Gutachten erhoben wurden, eine problematische Situation zeigen, die durch die Dauerzählstelle, die wir dort haben, bestätigt wird. Ansonsten stehe ich Ihnen auch gern noch mal im direkten Gespräch zur Verfügung, um das Thema noch weiter zu erörtern und zu schauen, wie wir zu Verbesserungen in der Situation kommen, die natürlich nicht einfach ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Fragen?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Fragestunde

Der wesentliche Punkt ist ja, die Zählschleife, die Sie benannt haben, ist nur ein Stück weiter und es gibt wohl plausible, nachvollziehbare Annahmen, dass die Zählungen eben nicht stimmen. Ich nehme das einfach so mit. Deshalb wäre wirklich noch mal die Frage zu stellen, ob man das noch einmal korrigiert, weil dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis auch stark von der Anzahl der Pkw abhängig ist, die dort fahren. Das ist das eine. Der andere Punkt ist, dass wir im Rahmen der Werraquerung relativ starke bauliche Probleme haben, die die Kosten nach oben treiben. Es gibt eine Alternativvariante, die von der Bürgerinitiative vorgeschlagen ist. Ich würde fragen, ob Sie denn eine Möglichkeit sehen, dass man genau diese Alternativvariante auch noch mal nach Kosten prüft.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Vor dem Hintergrund, dass wir grundsätzlich keine unterschiedlichen Zielstellungen haben, sei noch mal auf zwei Sachverhalte hingewiesen: Natürlich schauen wir uns auch gern Alternativplanungen an und bewerten die auch in einem transparenten Verfahren, sodass auch das Prüfungsergebnis selbst als nachvollziehbar für die Bürgerinitiative angesehen werden kann. Was die Zählstelle betrifft: Hinter der Forderung steckt ja die Vermutung, dass die Entfernung der Zählstelle zu einem Ergebnis kommt, das von dem abweicht, was man von dem Ursprungsgutachten als Begründung herangezogen hat, um in diese Bedarfsplanung zu kommen. Unsere Zählergebnisse zeigen aber, dass die ursprüngliche Annahme auch durch unsere Daten bestätigt wird. Das heißt, wir haben keine Datenunterschiedlichkeit. Das heißt, wir legen nicht geringere Messergebnisse zugrunde als in der Problemdarstellung. Trotzdem würde ich vorschlagen, in dem Austausch mit der Bürgerinitiative wird auch diese Frage noch mal aufgerufen. Der Hintergrund der Forderung ist immer, wenn man noch besser misst, dann hat man eine erhöhte Problemwahrnehmung und dann kommt man zu einer Lösung. Ich glaube, nicht die Erkenntnisschwierigkeit ist unser Problem, sondern die Tatsache, dass wir ein für den Bund plausibles Kosten-Nutzen-Verhältnis darstellen müssen.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Fragestunde

Herzlichen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Minister Hoff. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/1202.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Henke AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ortstermin des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Wie mir zur Kenntnis gebracht wurde, trafen sich am 3. Juli 2020 Mitglieder der Hausleitung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie die Leitungsebene des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und der Thüringer Landgesellschaft im Raum AhlendorfCrossen-Caaschwitz zu einem Ortstermin. Wie mir weiterhin mitgeteilt wurde, waren die örtlich betroffenen kommunalen Vertreter (also Bürgermeister, Mitglieder der Gemeinderäte, VG-Chefs usw.) über dieses Treffen im Vorfeld nicht informiert und wurden lediglich nach dem Ortstermin mittels E-Mail davon in Kenntnis gesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Zweck bzw. mit welchem Inhalt fand das Treffen der erwähnten Personen im Raum Ahlendorf-Crossen-Caaschwitz statt? 2. Warum waren zu diesem Treffen nicht auch die örtlich betroffenen kommunalen Vertreter eingeladen? 3. Wann will die Landesregierung die örtlich betroffenen kommunalen Vertreter offiziell über das Treffen und dessen Inhalt in Kenntnis setzen? 4. Welche Ergebnisse haben sich aus dem oben genannten Ortstermin bisher ergeben?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Götze.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Kollege Möller hat mich gebeten, die Frage in Vertretung zu beantworten, und das mache ich natürlich gern. Zu Frage 1: Im Auftrag des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz plant die Thüringer Landgesellschaft ein Hochwasserschutzvorhaben an der Weißen Elster in den Gemeinden Crossen und Ahlendorf. Zu diesem Zweck läuft bereits ein Planfeststellungsverfahren bei der oberen Wasserbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Die Hausleitung des Umweltministeriums wurde von der Bürgerinitiative Hochwasserschutz Crossen/Ahlendorf im Namen ihres Sprechers, Herrn Dr. Maruschky, zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen. Dieser Bitte ist Herr Staatssekretär Möller für das Umweltministerium nachgekommen. Anliegen der Bürgerinitiative war es, sich zu den Planungen der Thüringer Landgesellschaft auszutauschen. Zu Frage 2: Die Einladungen wurden von den örtlichen Vertretern der Bürgerinitiative ausgesprochen. Insofern oblag denen auch die Organisation des Termins. Das schließt auch die Einladung der Gemeindevertreter ein. Die Frage müssten Sie also an die Vertreter der Bürgerinitiative richten. Im Übrigen wäre vonseiten des Umweltministeriums auch einer Einladung der Gemeinde gefolgt worden. Dem Umweltministerium ist darüber hinaus bewusst, dass die Bürgerinitiative nicht für die Gemeinden spricht. Zu Frage 3: Hier möchte ich auf die Antwort zu Frage 2 verweisen. Da die Landesregierung zu diesem Termin hinzugeladen wurde, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde durch die Bürgerinitiative informiert wurde. Zu Frage 4: Die Vertreter der Bürgerinitiative haben ihre bekannte und im Rahmen der Erörterung zum Planauftrag offen kundgetane Auffassung zu den vom Land geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen wiederholt vor Ort vorgestellt. Konkrete Zusagen wurden seitens der Landesregierung nicht gegeben. Im Übrigen wird auf das laufende Genehmigungsverfahren verwiesen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Fragen?

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Henke AfD

Fragestunde

Kurze Nachfrage: Ist das eine übliche Vorgehensweise, dass man bei einem solchen Termin die Führungsspitze vor Ort hat, um dort mit einem Verein bestimmte Sachen zu besprechen – Hochwasserschutz, Auskiesung usw. usf. –, ohne die kommunalen Vertreter dort mit einzubinden?

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Wenn man eingeladen wird und – ich hatte Ihnen die Frage auch schon beantwortet – davon ausgehen kann, dass der Einladende auch alle Beteiligten, insbesondere die Gemeinden – dann ist das eine durchaus übliche Vorgehensweise. Sie wäre im Übrigen auch üblich, wenn die Einladenden ausdrücklich um ein Gespräch in einem kleineren Rahmen bitten.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Henke AfD

Fragestunde

Gut, danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Liebscher, Fraktion der SPD, mit der Drucksache 7/1204.

Diese Rede einzeln zitieren

Lutz Liebscher SPD

Fragestunde

Herr Präsident, Situation der Thüringer Veranstaltungswirtschaft Die Veranstaltungs- und Kulturbranche ist auch in Thüringen einer der im Zuge der Corona-Krise am stärksten betroffenen Sektoren. Auf ihre Situation hat die vielfältige Branche, die über 150 Gewerke und Spezialdisziplinen in sich vereint, am 22. Juni 2020 mit der „Night of Light“ hingewiesen. Dabei ist auch die Thüringer Staatskanzlei illuminiert worden. Private wie öffentliche Veranstalter müssen seit Beginn der Pandemie massive Einbußen hinnehmen. Erstgenannte sind zum großen Teil in ihrer Existenz bedroht. Ein Konzertbetrieb ist angesichts der Abstandsregelungen auch nach der Wiederermöglichung von Konzerten auf absehbare Zeit nicht in einer annähernd kostentragenden Weise zu betreiben. Zum Teil müssen nach geltender Abstandsregelung mögliche Konzert- und Veranstaltungsräume mit bis zu 80 Prozent weniger Publikumskapazität rechnen. Noch schwieriger ist die Lage für Tanzlokale, Diskotheken und Klubs, die aufgrund der Hygieneregelungen in näherer Zeit wohl keine Perspektive auf Wiederaufnahme eines kostendeckenden Betriebs haben. Damit droht auch im Freistaat eine massive Schließungswelle von privat betriebenen Kultureinrichtungen, Konzertsälen und Klubs. Laut der zum Zeitpunkt der Anfragestellung geltenden Thüringer Verordnung sind Konzerte und Veranstaltungen nach § 12 Abs. 5 in Räumen nur mit sehr begrenztem Publikum möglich. Open-Air-Kulturveranstaltungen sind angesichts der Abstandsregelungen nur unter Inkaufnahme großer finanzieller Verluste und wenig attraktiv zu veranstalten. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Welche Hilfsmaßnahmen für private Kultureinrichtungen und -veranstalter wie Klubs oder private Konzerthäuser wurden bisher durch Land und Bund aufgelegt und welche sind noch geplant? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der zur Verfügung stehenden Hilfsprogramme für die Veranstaltungswirtschaft und welche Schlüsse zieht sie daraus? 3. Unter welchen hygienisch-organisatorischen Bedingungen sollen nach dem 31. August und in der neuen Spielzeit wieder kulturelle Veranstaltungen in Thüringer Kultureinrichtungen stattfinden? 4. Wie können die Kommunen und Einrichtungen bei der Umsetzung dieser Veranstaltungen auch nachhaltig finanziell unterstützt werden? Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Liebcher für die Thüringer Landesregierung wie folgt: s Aufgrund des Sachzusammenhangs beantworte ich die Fragen 1 und 2 zusammen: Bund und Länder haben nach den Corona-Soforthilfen, die bis Ende Mai 2020 beantragt werden konnten, gemeinsam ein weiteres breites Unterstützungsprogramm für die Monate Juni bis August 2020 auf den Weg gebracht, die sogenannten Überbrückungshilfen. Thüringen gehört zu den wenigen Bundesländern, die das Bundesprogramm mit zusätzlichen Leistungen des Landes aufgestockt haben. In Thüringen ist entsprechend den Beschlüssen des Thüringer Landtags zum Thüringer Mantelgesetz zum einen für besonders betroffene Dienstleistungsbranchen die Umsatzschwelle des Bundes für die Überbrückungshilfe um 10 Prozentpunkte abgesenkt worden. Das betrifft neben Messe- und Kongressveranstaltern beispielsweise auch Tanzlokale und Diskotheken. Zum anderen erhalten in Thüringen Soloselbstständige, die die Zugangsvoraussetzungen zum Bundesprogramm erfüllen, zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020. Das dürfte auch für viele Personen im Kulturbereich zutreffen. Im Übrigen werden im Sondervermögen der Ausgleich von Mindereinnahmen bei Festivals ebenso berücksichtigt, übrigens mit 4,88 Millionen Euro, sowie Zuschüsse an Theater oder Orchester zur Kompensation von Einnahmeausfällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von insgesamt 9 Millionen Euro oder Zuschüsse für den Bereich der Soziokultur und der freien Theater zum Ausgleich von Einnahmeverlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gewährt. Die Landesregierung hat gemeinsam mit dem Bund dafür gesorgt, dass der Schutzschirm für die Wirtschaft stabil bleibt, in Thüringen sogar weiter aufgespannt als in den meisten anderen Ländern. Zu Frage 3: Da die Laufzeit der gegenwärtig gültigen Rechtsverordnung bis zum 30. August 2020 beschränkt ist und eine Überarbeitung der Verordnung geprüft wird, lässt sich derzeit die Frage nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich ist festzustellen, dass hygienisch-organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Infektionsschutzkonzepten vergleichbar mit den Regelungen nach § 5 Abs. 5 Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch nach dem 31. August 2020 erforderlich sein werden, soweit nicht eine wesentliche Änderung des Pandemiegeschehens und der damit verbundenen Gefahren eintritt. Zu Frage 4 – hier fragten Sie nach Kommunen und Einrichtungen. Hierzu ist einerseits auf die Antwort zu Frage 1 und 2 zu verweisen und andererseits auf die im Sondervermögen eingestellten besonderen Bedarfszuweisungen an die Kommunen im Zusammenhang mit der Pandemie in Höhe von 185 Millionen Euro. Darüber hinaus sind sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene weitere Hilfspakete für Kommunen im Gespräch. Ergänzend ist die durch Artikel 3 Nr. 3 des Thüringer Mantelgesetzes vorgesehene Einfügung von § 62a in der Thüringer Kommunalordnung hervorzuheben. Damit werden haushaltsrechtliche Erleichterungen im Haushaltsjahr 2020 erreicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen?

Diese Rede einzeln zitieren

Lutz Liebscher SPD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Überbrückungshilfen des Bundes übernehmen ja bis zu 80 Prozent der Fixkosten von Klubs und Diskotheken sowie Kulturveranstaltern, aber die verbleibenden 20 Prozent müssen natürlich dennoch bezahlt werden. Benannte Einrichtungen haben seit März keine Veranstaltungen und damit auch keine Einnahmemöglichkeit, und die Rücklagen der Klubs und der Kulturschaffenden sind weitestgehend aufgebraucht. Deswegen meine Frage: Ist es angedacht, die wirtschaftlichen Hilfen noch zu flankieren, um hier den Einrichtungen hundertprozentig unter die Arme zu greifen, oder können die genannten Kulturmittel für die von mir genannten Klubs und Kultureinrichtungen eingesetzt werden und wenn nein, warum nicht?

Diese Rede einzeln zitieren

Feller

Fragestunde

Die Frage kann ich im Moment nicht beantworten. Ich sage eine schriftliche Beantwortung zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Lutz Liebscher SPD

Fragestunde

Danke. Ich hätte noch eine zweite, Herr Präsident.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Das waren eigentlich schon zwei.

Diese Rede einzeln zitieren

Lutz Liebscher SPD

Fragestunde

Das war eine. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Der Prä- sident hat immer recht!) Ich hätte noch eine zweite Nachfrage, wenn Sie gestatten, Herr Präsident. In welcher Weise informiert die Thüringer Staatskanzlei regelmäßig die Akteure der Thüringer Kultur- und Veranstaltungslandschaft über den Stand der Pandemieentwicklung, um sich daraus ergebende branchenspezifische Möglichkeiten über bestehende Corona-Restriktionen zu erfüllen und dennoch Veranstaltungen durchführen zu können?

Diese Rede einzeln zitieren

Feller

Fragestunde

Ja, dazu sollte die Staatskanzlei selbst was sagen, Herr Minister Hoff.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Danke. Die Landesregierung spricht hier grundsätzlich mit einer Stimme, aber zum Teil in zwei unterschiedlichen Personen. Die Staatssekretärin für Kultur hat in verschiedenen Informationsschreiben die Verbände der Kultur, aber auch Kulturwirtschaftsakteure über die aktuelle Situation, auch die Förderprogramme und Fördermöglichkeiten in Kenntnis gesetzt. Die Förderrichtlinie zum Sondervermögen ist inzwischen so weit, dass die Ressortabstimmung dieser Verordnung als weitgehend abgeschlossen gelten kann, sodass ich davon ausgehe, dass in der nächsten oder übernächsten Woche die Förderrichtlinie in Kraft tritt. Zu den von Ihnen gefragten Möglichkeiten der Pandemiebewertung und dann auch der Frage, wie Veranstaltungen durchgeführt werden können: Die Rückmeldung, die wir bekommen, jenseits von Klubs in geschlossenen Räumen, ist, dass das, was schon seit geraumer Zeit als Hinweise für Veranstaltungsdurchführungen von der Landesregierung als Vorgaben und Durchführungsempfehlungen veröffentlicht worden ist, als sehr guter Handlungsmaßgeber gesehen wird. In denjenigen wenigen Fällen, in denen Veranstaltungen nicht durchgeführt werden konnten, wurde auch von denjenigen, die sie angemeldet haben, festgestellt, dass es weniger an restriktiven Auflagen der Landesregierung, sondern an der nicht ausreichenden Fähigkeit liegt, diesen Gesundheitsschutzaspekten Rechnung zu tragen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut. Danke, Herr Staatssekretär Feller und Herr Minister Hoff. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/1205.

Diese Rede einzeln zitieren

Marcus Malsch CDU

Fragestunde

Pendeln zwischen Hauptwohnsitz von Ministern und Staatssekretären und Erfurt – Erstattung von Aufwendungen Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Minister der Thüringer Landesregierung haben ihren Hauptwohnsitz nicht in Thüringen? 2. Welche aktuellen Thüringer Staatssekretäre haben ihren Hauptwohnsitz nicht in Thüringen? 3. Welchen Ministern der Thüringer Landesregierung und welchen aktuellen Staatssekretären werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen ihrem jeweiligen Hauptwohnsitz und Erfurt jeweils wie und in welcher Höhe erstattet?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich zusammenhängend. Ihren Hauptwohnsitz nicht in Thüringen haben die Minister Holter und Hoff und die Staatssekretäre Krückels und Weil. Erstattungen für Aufwendungen für Fahrten zwischen dem jeweiligen Hauptwohnsitz – unabhängig davon, ob dieser sich in Thüringen befindet oder nicht – und dem Dienstort gibt es nicht. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Minister Hoff. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist die nächste Frage die des Abgeordneten Dr. König, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1207.

Diese Rede einzeln zitieren

Jonas Urbach CDU

Fragestunde

In Vertretung des Abgeordneten Dr. König möchte ich fragen: Sanierung von Teilabschnitten der Landesstraße 1009 im Landkreis Eichsfeld Seit mehr als zwei Jahren ist die Landesstraße 1009 am Rotenberg zwischen Günterode und Berlingerode aufgrund von Standsicherheitsschäden am Straßenkörper halbseitig gesperrt. Der eingerichtete Ampelverkehr führt seither zu langen Wartezeiten und ist insbesondere für Anwohner und Pendler in die Region Duderstadt im Un ­ eichsfeld eine hohe Belastung. Hinzu kommt ter die seit mehreren Jahren bestehende Geschwindig ­ keitsreduzierung auf 50 Kilometer pro Stunde auf der L 1009 zwischen Heilbad Heiligenstadt und Günterode. Beide Beeinträchtigungen infolge des Sanierungsstaus auf der L 1009 erhöhen die Fahrtzeit von Heilbad Heiligenstadt nach Duderstadt erheblich. Auf die Mündliche Anfrage in der Plenarsitzung vom 13. September 2019 in Drucksache 6/7677 bezüglich einer grundhaften Sanierung der betroffenen Straßenabschnitte teilte die damalige Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft mit, dass mit einem Baubeginn der Schadensbeseitigung im Ampelbereich Rotenberg zwischen Günterode und Berlingerode im II. Quartal 2020 zu rechnen sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum ist der für das II. Quartal avisierte Baubeginn zur Schadensbeseitigung im Ampelbereich Rotenberg der L 1009 noch nicht erfolgt? 2. Wann wird der unter Frage 1 genannte Straßenabschnitt grundhaft saniert, sodass die halbseitige Sperrung am Rotenberg aufgehoben werden kann? 3. Wann ist die grundhafte Sanierung der L 1009 zwischen Günterode bis zum Abzweig der Kreisstraße 228 innerhalb des genannten Zeitraums von 2021 bis 2030 geplant? 4. Wann ist die grundhafte Sanierung der Landesstraße 1009 vom Abzweig L 1005 bis Günterode innerhalb des genannten Zeitraums von 2021 bis 2030 geplant? Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Baubeginn ist noch nicht erfolgt, da bei der konkreten Projektvorbereitung festgestellt wurde, dass es effektiv und wirtschaftlich geboten ist, auch die angrenzenden Straßenbereiche in diese Sanierung einzubeziehen und die Beseitigung der Schadensstelle soll so erfolgen, dass an dieser Stelle ein erneuter Ausbau künftig nicht mehr erforderlich wird. Die Baustrecke wird sich in Richtung Teistungen bis zum Abzweig Neuendorf und in Richtung Günterode bis zur Aufmündung der kommunalen Straße – Tilkenweg – nach Reinholterode erstrecken. Die Ausschreibung soll im August dieses Jahres veröffentlicht werden. Ich will übrigens noch voranstellen, dass die Antworten zu dem Gesamtkomplex, die ich hier gebe, ein Beispiel dafür sind, dass bei solchen Baumaßnahmen – insbesondere die schon einen langen Vorlauf haben – die Kommunikation über Planungsstände gegenüber den Kommunen in noch stärkerem Maße als bisher – auch unaufgefordert – enorm wichtig ist und dass wir genau diese Frage mit dem Landesamt für Bau und Verkehr auch erörtern, weil wir die Verärgerung, die zum Teil schlicht aufgrund der Tatsache entsteht, dass man das Gefühl hat, es passiert nichts, dadurch senken müssen, dass wir sagen, was ist eigentlich der Sachstand, in welchem Planungsverfahren bewegen wir uns. Insofern bin ich für die Anfrage dankbar, weil sie die Möglichkeit gibt, das darzustellen. Ich sehe das aber auch als eine Notwendigkeit, dies dann gegenüber den betreffenden kommunalen Akteuren auch noch mal in expliziter Weise zu spiegeln und dies deutlich zu machen. Zu Frage 2: In Abhängigkeit vom Ergebnis des Vergabeverfahrens, das ich unter 1 dargestellt habe, soll der Bau noch im Herbst 2020 beginnen, wird dann aber voraussichtlich – das sei jetzt schon gesagt – auch bis Ende 2021 andauern, weil die entsprechenden Baumaßnahmen durchgeführt werden. Zu Frage 3: Der genannte Streckenabschnitt ist im Landesstraßenbedarfsplan „Punktueller Um- und Ausbau freie Strecke 2021 – 2030“ gelistet. Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Baumaßnahme wird der Bereich vom Abzweig der Kreisstraße 228 bis zum Abzweig der kommunalen Straße nach Reinholterode bereits instand gesetzt. Das heißt, dort sind die entsprechenden Maßnahmen bereits im Gang. Der Bau der noch verbleibenden Reststrecke bis Günterode kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht terminiert werden. Zu Frage 4: Auch dieser Streckenabschnitt ist in dem von mir bereits benannten Landesstraßenbedarfsplan benannt. Derzeit werden die für den Ausbau der Straße erforderlichen Planungsleistungen auch im Hinblick auf ein erforderliches Baurechtsverfahren durchgeführt. Sobald die Aussagen zum Baubeginn vorliegen, würden wir hier dann auch die betreffenden Kommunen unaufgefordert informieren. Ich danke Ihnen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Dann recht vielen Dank, Herr Minister Hoff. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Drucksache 7/1208.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Müller GRÜNE

Fragestunde

„Drug-Checking“ in Thüringen Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Haushaltsmittel wurden für das Modellprojekt „Drug-Checking“ bisher durch welche Organisationen, Vereine etc. in welcher Höhe beantragt? 2. Welche Haushaltsmittel wurden davon bisher in welcher Höhe an welche Organisationen, Vereine etc. ausgezahlt oder sind bereits gebunden? 3. Welche Anträge von Organisationen, Vereinen etc. wurden mit welcher Begründung abgelehnt? 4. Wie viele Labore sind in Thüringen bekannt, die eine quantitative chemische Analyse von üblichen Betäubungsmitteln nach den gängigen Hauptkomponenten, Minorkomponenten, Verschnittstoffen und Streckmitteln auf Grundlage der Ausnahmeregelungen nach § 4 des Betäubungsmittelgesetzes durchführen können?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Konzeption für das Projekt „Drug-Checking“ sieht die Entgegennahme und Analyse von Proben vermeintlich illegal erworbener psychoaktiver Substanzen vor. Diese werden im Labor auf ihre Zusammensetzung hin untersucht. Das Ergebnis wird der ratsuchenden Person durch eine erfahrene Sozialarbeiterin oder einen erfahrenen Sozialarbeiter in mündlicher Form mitgeteilt. Bei Verunreinigung und für die Gesundheit besonders gefährlichen Substanzen erfolgt eine ausdrückliche Warnmeldung vor den schädlichen Wirkungen der betreffenden Substanzen. Im Übrigen nutzt die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter die Gelegenheit zur Beratung über die Auswirkungen des Drogenkonsums. Zu Frage 1: Bisher hat die Suchthilfe in Thüringen GmbH als Träger des Modellprojekts „Drug-Checking“ folgende Fördermittel beantragt: für 2018 33.570 Euro, für 2019 32.022 Euro, für 2020 50.000 Euro. Zu Frage 2: Bisher wurden folgende Fördermittel an die Suchthilfe in Thüringen GmbH ausgeteilt oder sind bereits gebunden: 2018 33.570 Euro, 2019 32.022 Euro, 2020 0 Euro. Zu Frage 3: Bisher wurden keine Anträge auf Förderung von „Drug-Checking“ abgelehnt. Zu Frage 4: Entsprechende Labore im Freistaat Thüringen sind der Landesregierung nicht bekannt.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Weitere Fragen? Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Müller GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich hätte noch eine Nachfrage: Welche Anträge von Organisationen, Vereinen etc. wurden bisher in welcher Größenordnung noch nicht endgültig beschieden?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Die Frage würde ich Ihnen schriftlich beantworten.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Müller GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin Werner. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/1209.

Diese Rede einzeln zitieren

Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Hilferufe zur Kinderbetreuung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt In den vergangenen Wochen gab es mittels Unterschriftensammlungen und Anschreiben an die Thüringer Landesregierung immer mehr Hilferufe von Eltern aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zur Kinderbetreuung in den Kindergärten und Grundschulen. Die betroffenen Eltern wissen teilweise nicht mehr, wie sie Beruf und Familie verbinden sollen, da Überstunden und Urlaub größtenteils verbraucht sind. Aktuell haben sich auch die Bürgermeister des Städtedreiecks den Hilferufen der Elternvertreter angeschlossen und sich mit einem offenen Brief an den Thüringer Bildungsminister gewandt. Darin bitten sie, an den Kindergärten zum Regelbetrieb ohne feste Gruppen zurückzukehren. Es ist abzusehen, dass die bevorstehenden Sommerferien die Betreuungssituation in den Kindergärten und Grundschulhorten nochmals verschärfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die konkrete Betreuungssituation in den Kindergärten und Horten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aktuell dar? 2. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung im Bereich der Kinderbetreuung in den Kindergärten und Horten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ergreifen, gerade im Hinblick auf die angespannte berufliche Situation von Eltern? 3. Inwieweit ist zum aktuellen Zeitpunkt die Kinderbetreuung und deren zeitlicher Umfang in den Sommerferien und darüber hinaus in den Kindergärten und Horten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt planmäßig abgesichert? 4. Inwieweit werden das Erzieherpersonal und die Träger im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung in den Kindergärten und Horten unterstützt?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Betreuungssituation im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stellt sich auf Basis der wöchentlichen Abfrage des TMBJS wie folgt dar: 79 Prozent der Kinder werden genau acht Stunden täglich, 8 Prozent der Kinder werden über acht Stunden täglich und 8 Prozent der Kinder werden sechs Stunden täglich in den Einrichtungen betreut. Insgesamt besuchten laut dieser Meldung – Stand 10. Juli 2020 – 94 Prozent der angemeldeten Kinder die Einrichtungen. 6 Prozent der Kinder sind nicht anwesend, weil sie krank oder mit ihren Eltern im Urlaub – oder wo auch immer – sind. Es liegt jedenfalls nicht an der Einrichtung, dass sie nicht betreut werden können. Die Grundschulen befinden sich aktuell im eingeschränkten Regelbetrieb, was auch eine eingeschränkte Betreuung einschließt. Das bedeutet, dass in den Grundschulen eine tägliche Betreuung von sechs Stunden abgesichert ist, acht Stunden angestrebt werden. Zu den Besuchszahlen in den Schulen liegen uns keine konkreten Informationen vor, die fragen wir nicht regelmäßig ab. In den ab Montag beginnenden Ferien wird eine Ferienhortbetreuung angeboten. Diese kann von allen im Grundschulhort angemeldeten Kindern in Anspruch genommen werden. Auch hier wird eine tägliche Betreuung von sechs bis acht Stunden angestrebt. In den bereits zu Schuljahresbeginn festgelegten Schließzeiten der Horte wird wie jedes Jahr eine Ausweichregelung durch Schulträger und Schulamt organisiert. Zu Frage 2: Gemäß § 8 der KiSSP-Verordnung vom 12. Juni 2020 bieten die Kindertageseinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzes ein verlässliches Betreuungsangebot an. Das Betreuungsangebot wird im eigenen Wirkungskreis vor Ort auf Basis der individuellen Gegebenheiten geregelt. Zu Frage 3: Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt für den Kindergartenbereich noch nicht umfänglich beantwortet werden, da die aktualisierte KiSSP-Verordnung noch nicht in Wirkung getreten ist. Zu Frage 4: Das TMBJS informiert die Jugendämter, die Spitzenverbände sowie den Gemeinde- und Städtebund über die aktuellen Vorgaben des Landes. Zugleich berät es die genannten Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten in der Umsetzung. Nach § 11 des Thüringer Kita-Gesetzes haben die Einrichtungen Anspruch auf eine fachberaterische Begleitung, die auch gewährleistet ist. Darüber hinaus unterstützt jeder Träger der Kindergärten als Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorge- und Aufsichtspflicht sein pädagogisches Fachpersonal. Die Erzieherinnen und Erzieher in den Grundschulhorten werden wie gewohnt von den Schulämtern und dem ThILLM unterstützt. Dazu gehört zum Beispiel das Festhalten an den bereits genannten Schließzeiten, da so gewährleistet werden kann, dass auch die Hortnerinnen und Hortner ihren Jahresurlaub antreten können. Abschließend weise ich aber noch einmal darauf hin, dass es bezüglich aller angefragten Maßnahmen keine Sonderregelungen für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen?

Diese Rede einzeln zitieren

Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Ja, danke. Frau Staatssekretärin, Sie sagten zur Frage 3, dass momentan nicht beantwortet werden kann, inwieweit zum aktuellen Zeitpunkt die Kinderbetreuung und der zeitliche Umfang in den Sommerferien und darüber hinaus planmäßig abgesichert werden können. Ab wann können Sie denn hierzu Aussagen machen?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Die neue Verordnung ist ja zum 16. in Kraft getreten und die Sommerferien beginnen jetzt am kommenden Montag. Wir haben eine neue Verordnung, die, wie gesagt, diesen Ferienhort vorsieht. Inwieweit jetzt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt dieser Ferienhort tatsächlich wie in der Verordnung geplant stattfinden wird, davon gehen wir aus, aber dazu haben wir natürlich noch keine Zahlen. Insofern: Wir fragen das wöchentlich ab, für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wie für alle anderen Landkreise auch, und können dann, wenn wir die erste Woche hinter uns haben, Auskunft geben – ebenso dann für die weiteren Wochen.

Diese Rede einzeln zitieren

Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Danke. Noch eine zweite Frage: Sie sprachen immer von einer angestrebten Betreuung von sechs bis acht Stunden. Wann kann man wieder damit rechnen, dass sozusagen die Regelbetreuung erfolgt?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Damit kann man rechnen, wenn sich das Infektionsgeschehen weiter so entwickelt, für Regionen, in denen wir so niedrige Infektionsraten haben, dass ein voller Betrieb möglich ist. Aber das sind Sachen, da haben wir keine Glaskugel.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Ich sehe eine weitere Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, eine Nachfrage: Sie haben gerade darauf hingewiesen, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, dass dann im Grunde der Rechtsanspruch wiederhergestellt wird. Bei uns in Ostthüringen ist in den meisten Regionen oder in allen Regionen im Grunde das Infektionsgeschehen so, dass es das eigentlich zulassen würde. Der Freistaat Sachsen, der unmittelbar angrenzt, lässt seit Wochen den vollständigen Regelbetrieb wieder zu. Wann ist also damit zu rechnen, dass dies in einzelnen Teilen, so wie Sie sagen, in Thüringen dann auch wieder passieren kann?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heesen

Fragestunde

Wir haben zurzeit noch im Wesentlichen eine landesweite Vorgehensweise, was Kitas und Schulen angeht. Es ist der aktuelle Planungsstand, dass wir zum neuen Schuljahr weiterhin Kindergärten und Schulen parallel führen wollen und deswegen wird es eine neue Regelung zum Beginn der neuen Unterrichtszeit geben – das Schuljahr beginnt ja schon früher, aber zum Einstieg in den Unterricht im nächsten Schuljahr –, die auch die Kindergärten einschließt. Da soll ein viel stärker lokal geprägtes Vorgehen die Regel werden. Regionen ohne relevantes Infektionsgeschehen sind im – da müssen wir dann sehen, wie wir das nennen – Normalbetrieb, Vollbetrieb, wie auch immer. Jedenfalls sind alle Kinder und alles Personal anwesend. Und dann gibt es ein gestaffeltes Vorgehen, je nachdem wie die Infektionsrate in der Region ist und wie sich die Infektion in der Schule oder der Kita entwickelt. Darauf werden wir lokal reagieren.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Ich beende damit die Fragestunde. Ich bitte die Landesregierung, die verbleibenden Fragen schriftlich zu beantworten. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1189 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1272 Neufassung Ich habe vorhin schon den Hinweis gegeben, dass die Neufassung im AIS eingestellt ist und auch hier im Landtag ausliegt. Es liegen die Voraussetzungen vor, um diese Neufassung zu behandeln. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung des Antrags? Bitte, Frau König-Preuss.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der da heißt „Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags“, hat eigentlich das Ziel verfolgt, dass die Akten, die aktuell noch im Thüringer Landtag – im Keller bzw. in zwei Räumen – gelagert sind, weiterhin gesichert werden und nicht zurückgehen an die einzelnen Behörden, aus deren Zuständigkeitsbereich sie stammen, und zwar so lange gesichert werden, bis das Ziel umgesetzt ist, welches bereits im Zuge der Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts 6/1 Ende September 2019 genannt wurde, nämlich die Errichtung eines Archivs dieser Akten. An der Stelle muss man auch mal kritisch auf das Agieren der Landesregierung blicken. Seit September 2019 ist zumindest unseres Wissens kein Schritt erfolgt, der dieser Handlungsempfehlung im Sinne der Umsetzung näherkommt. Was wir perspektivisch wollen – und dem schließt sich die CDU mit ihrem Änderungsantrag an –, ist, dass es in Thüringen eine öffentlich zugängliche Möglichkeit gibt, sowohl für journalistische Recherche, als auch für Wissenschaftler/-innen, als auch für die Zivilgesellschaft und gegebenenfalls auch für eine weitere juristische Bearbeitung, in diese Akten Einsicht zu nehmen. Warum ist das notwendig? Unter anderem, weil spätestens nach dem Urteil im NSU-Prozess offensichtlich geworden ist, dass a) die Aufklärung noch nicht abgeschlossen ist und wir mit dem Abschlussbericht damals auch die Zusage gegeben haben, dass wir keinen Schlussstrich ziehen und dass wir alle Möglichkeiten, die im Rahmen Thüringens zu machen sind, nutzen werden, um die Aufklärung weiter voranzutreiben, und zum zweiten, weil sich auch im Zuge der nach dem NSU-Prozess durchgeführten Morde und gewalttätigen Übergriffe von Neonazis gezeigt hat, dass es Verbindungen in den NSU-Komplex gibt. Ich will an dieser Stelle nur ein Beispiel nennen. Im Zuge des Mordes an Herrn Lübcke ist offensichtlich geworden, dass die mutmaßlichen Täter nicht nur mit Combat 18 und Akteuren, die im NSU-Komplex eine Rolle gespielt haben, in Verbindung standen. Markus H., der ja weiterhin in Haft sitzt, wurde bereits zum NSU-Komplex und dem Mord an Halit Yozgat befragt. Was darüber hinaus offensichtlich geworden ist, sind die Verbindungen der beiden mutmaßlichen Mörder zur Thüringer AfD. Wir als Rot-Rot-Grün wollen noch eine Änderung in unserem Antrag vornehmen, und zwar wird unter II das Datum „bis spätestens 31. März 2021“ ersetzt durch „31.12.2020“. Wir möchten, dass uns die Thüringer Landesregierung einen Vorschlag unterbreitet, in welcher Form es denn möglich ist, die Unterlagen der Untersuchungsausschüsse in ein entsprechendes Archivsystem zu überführen. Damit würde sich der Antrag von Rot-Rot-Grün, auch die Neufassung, dem Änderungsantrag der CDU anpassen, sodass beide Anträge ineinander übergehen und dann auch gemeinsam beschlossen werden könnten. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Danke, Frau König-Preuss. Es hat jetzt Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir setzen uns dafür ein, dass im Freistaat Thüringen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Verbrechen des NSU und die Tatbeiträge [seiner] Unterstützer und Gehilfen aufzuklären. Es müssen alle notwendigen und rechtsstaatlichen Mittel ergriffen werden, um eine Wiederholung auszuschließen. Die Aufklärung ist nicht abgeschlossen – wir ziehen keinen Schlussstrich!“ Damit leitet der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 6/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ ein. Ich will mich diesen Worten anschließen und möchte sie noch mal ganz besonders bekräftigen. In den vergangenen zwei Legislaturen beschäftigten sich die Abgeordneten des Thüringer Landtags mit den Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds und dessen Netzwerken, die tief in staatliche Behörden hinein reichten und die immer noch nicht aufgeklärt sind. Das Thema ist aktueller denn je. Kollegin KönigPreuss hat es in der Einführung schon angesprochen, einmal die Verbindung zum Mord an Walter Lübcke, aber auch die jetzt neuerlich aufkommenden Drohmails und Drohschreiben an diverse Abgeordnete wie beispielsweise die Fraktionschefin der Linken in Hessen, Janine Wissler, aber auch die Kollegin Anne Helm oder auch, mit Thüringer Bezug, die Bundestagsabgeordnete Martina Renner, die aktuell persönlich bedroht werden. Und diese Drohbriefe sind mit NSU 2.0 unterschrieben. Weitere bekannte Empfängerinnen der Drohmails waren die Kabarettistin İdil Baydar und die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im Münchner Prozess um die Morde des NSU die Opferfamilien vertreten hatte. Schwere extreme Gewalttaten wie die Ermordung des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten, die Anschläge in Halle und Hanau sind in der jüngsten Vergangenheit in diese schrecklichen Taten einzureihen. Mit dem vorliegenden Antrag soll nach den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 6/1 weitere Aufklärungsarbeit geleistet werden. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode im letzten Jahr hier beschlossen. Wir wollen weiterhin rechte Netzwerke aufklären, dagegen vorgehen. Wir wollen Rassismus und Rechtsextremismus zurückdrängen und bekämpfen. Konkret sieht der Antrag vor, dass die in den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 6/1 nach § 14 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgelegten Materialien wie Akten, Datensätze, aber auch die Notizen von Ausschussmitgliedern und Fraktionsmitarbeiter/-innen bis zum 31. Dezember 2021 durch die Landtagsverwaltung aufbewahrt werden. Gleichzeitig wird die Landesregierung gebeten, dem Thüringer Landtag einen Vorschlag für ein Archivsystem vorzulegen, in welches die Materialien des UA 5/1 und 6/1 überführt werden können, um diese zukünftig der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und auch Journalistinnen und Journalisten für eine weitere, auch zivilgesellschaftliche Aufarbeitung des NSUKomplexes über die strafrechtliche Verfolgung und parlamentarische Betrachtung hinaus zugänglich zu machen. Mit unserem Antrag kommen wir den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses 6/1 nach, die größtmögliche Transparenz zu schaffen und die Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zu den Änderungsanträgen hat Kollegin KönigPreuss gerade ausgeführt. Das haben wir nun zusammengeführt. Von daher bin ich froh, dass wir da jetzt auf einem gemeinsamen Weg sind und das in den nächsten Wochen tatsächlich auch in die Umsetzung bringen. Da ist nicht nur das Parlament, sondern eben auch die Landesregierung gefragt, gemeinsam zu überlegen, wie wir ein gutes zugängliches Archiv erarbeiten können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Henfling. Der nächste Redner ist Abgeordneter Mühlmann, Fraktion der AfD.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, zunächst möchte ich nur bedingt auf die üble und kaum fassbare Unterstellung der Abgeordneten König-Preuss eingehen. In dieser Fraktion hier im Haus und in der Thüringer AfD gibt es keine, die mir bekannt wäre, oder keinen, der mir bekannt wäre, die bzw. der rechtsradikal oder ähnliches ist. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Brauchen Sie einen Spiegel?) (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was? (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von wegen! Aber wir wollen hier keine Kommunikation. Egal, wie oft Sie derartige Unterstellungen wiederholen, sie werden dadurch auch nicht wahrer, sondern sie sind nach wie vor genauso falsch, wie sie es schon am Anfang waren. (Beifall AfD) Eine solche Unterstellung weise ich mit aller Deutlichkeit zurück. (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das müssen Sie ablesen, Herr Mühlmann?) Aber unabhängig davon beschäftigen wir uns mit einem Antrag – dann will ich auch auf den Antrag eingehen, und genau das tue ich jetzt auch. Wir sind uns in der dem Antrag zugrunde liegenden Thematik einig. Die AfD-Fraktion hat schon in der letzten Legislatur zugestimmt, die Akten aus den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 6/1 aufzubewahren und Wissenschaft und Forschung sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Problem ist jedoch: Was Sie unter Wissenschaft verstehen, ist zivilreligiöse Weltanschauung. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Vorstellung von Zivilgesellschaft hat die AfDFraktion ausführlich im Sondervotum zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 6/1 dargelegt, und Ihre Vorstellung von Journalismus bezeichnen echte Journalisten gern mal als Propaganda. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit muss man leider festhalten: Wissen und Nichtwissen einer an objektiven Maßstäben orientierten Aufklärung stehen Ihren zivilgesellschaftlichen Methoden und Interessen diametral entgegen. Das lässt leider tiefe Rückschlüsse auf das zu, was Sie eigentlich mit der Überführung der NSUAkten in ein Archivsystem bezwecken. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen und Ihrem Antrag aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Wir werden uns jedoch enthalten, weil wir uns durchaus der Offenhaltung des Aktenbestands sehr bewusst sind. Zum Änderungsantrag der CDU: Warum auch nicht? (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Danke, Herr Mühlmann. Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, dass wir hier zu einer breiten Übereinstimmung kommen, dass wir nach wie vor an der Absicht festhalten, die auch der letzte Untersuchungsausschuss dem Landtag mitgegeben hat: dass wir die Archivbestände erhalten, zusammenführen und weiterhin nutzen. Warum das wichtig, unverzichtbar und nötig ist, dazu wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern Maßgebliches ausgeführt. Ja, wir sind leider immer wieder schockiert, dass wir dann bei neuen Verbrechen vermeintlich neue Namen kennenlernen wie nun den Angeklagten im Lübcke-Mordprozess, Herrn Stefan Ernst, wo sich dann auch wieder Verbindungen zum NSU bzw. dessen Umfeld auftun. Es ist nicht nur ein Gerücht, dass das NSU-Trio nicht allein gehandelt haben kann. Bei der Bundesanwaltschaft liegen nach wie vor auch Akten weiterer Beschuldigter. In dem Münchner Großverfahren waren nur erste Verfahren abgetrennt worden, die mögliche Strafverfolgung weiterer Beschuldigter steht noch aus. Deswegen ist es unglaublich wichtig, dass unsere Aktenbestände erhalten bleiben, die auch gern nachgefragt wurden. Wir haben damals als Untersuchungsausschuss beispielsweise unsere Untersuchungsberichte und Tagungsprotokolle dem Münchner Oberlandesgericht und anderen Behörden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Das war nicht nur ein einseitiger Aktenfluss. Da ist noch sehr viel zu tun, und wir können uns leider vorstellen, dass wir auch noch manches in den Akten finden, was wir bisher nicht als wichtig erkannt haben, weil wir die Zusammenhänge noch nicht wussten. Ja, Herr Mühlmann, was soll ich sagen? In der letzten Legislaturperiode waren Sie ja noch nicht dabei. Aber Herr Höcke ist gerade wieder zurückgekommen. Ich hatte Ihnen, Herr Höcke, im letzten Oktober einen Zettel auf Ihren Tisch hingelegt und Ihnen die Möglichkeit gegeben, klarzustellen, dass Sie nicht Landolf Ladig sind. Vielleicht wäre es an der Stelle auch mal nett, dass Sie diese Erklärung ausfüllen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erinnere daran, die war auch von Ihrer eigenen Partei mehrfach von Ihnen gefordert worden. Herr Mühlmann, wenn Sie sich immer wieder ganz fürchterlich darüber wundern, dass Sie irgendwie mit Rechtsradikalität in Zusammenhang gebracht werden: Sie können doch lesen. Dann wissen Sie auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine lange Begutachtung zu diesem Thema im Hause liegen hat, dann wissen Sie auch, dass die Thüringer AfD als Bestandteil oder Körper des Flügels sozusagen besonderer Beobachtung unterliegt. Und dann hier noch die Krokodilstränen zu weinen? Ich habe, als Sie angefangen haben zu reden – um noch mal zu den Akten zurückzukommen –, so als scherzhafte Zwischenbemerkung zu dem neben mir sitzenden Kollegen gesagt: Jetzt kommt er bestimmt gleich und sagt, dass die Wissenschaft etwas ganz Schlechtes ist. Und so war es auch wieder. Dass Ihre Wissenschaftsfeindlichkeit … (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Dabei hat die AfD die meisten Akademiker!) Es ist eine ganz wichtige Sache, dass eine freie Presse und auch Wissenschaftler sich dieser Aktenbestände im Rahmen des möglichen Zugangs werden bedienen können. Das müssen Sie dann aushalten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Danke, Frau Marx. Als Nächster kommt Abgeordneter Kellner, Fraktion der CDU, zu Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Kellner CDU

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat zu dem Antrag der rot-rot-grünen Fraktion einen Änderungsantrag gemacht, aber nicht weil wir den Antrag ablehnen, sondern wir wollen ihn ergänzen. Ich denke, es ist gelungen, mit unserem Änderungsantrag entsprechende Ergänzungen einzubringen bzw. vorzulegen. Die Untersuchungsausschüsse 5/1, 6/1, die sich mit dem NSU beschäftigt haben, sind beendet, aber die Aufarbeitung noch lange nicht. Deswegen ist es wichtig und richtig – so wie der Antrag von Rot-RotGrün eingebracht wurde –, die Akten zu sichern, sodass sie nicht vernichtet werden können, dass sie bis 31.12. erst mal gesichert werden, damit hinterher keine Verluste an dem entstehen, was für Aufarbeitung, wissenschaftliche Aufarbeitung, aber auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Wir haben damals im Untersuchungsausschuss 6/1 gemeinsam eine entsprechende Empfehlung beschlossen. Nach Abschluss des Untersuchungsausschusses 6/1 gab es eine Handlungsempfehlung, die unterstrich, dass mit größtmöglicher Transparenz mit der Arbeitsweise und den Arbeitsergebnissen umzugehen ist. Die Landesregierung soll dafür Sorge tragen, dass alle Unterlagen der Untersuchungsausschüsse dem Landesarchiv und der Öffentlichkeit zugeführt werden. Das war unser Anliegen und ich denke, das ist berechtigt. Die aktuelle Thematik, was Rechtsextremismus anbelangt, zeigt, dass es wichtig ist, dass Akten bewahrt, aber auch wissenschaftlich ausgewertet werden und dass Forschung stattfinden kann. Das war unser Anliegen und wir werden heute mit unserem Änderungsantrag dazu beitragen, dass dieses Kapitel nicht abgeschlossen, sondern weiter im Blick behalten und aufgearbeitet werden kann. Wir haben weiterhin in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, die Landesregierung zu bitten, zu berichten und entsprechende Schritte einzuleiten, inwieweit und mit welchem Ergebnis im Rahmen der Kultusministerkonferenz bisher darauf hingewirkt wurde, dem Beispiel Thüringens zu entsprechen und Unterlagen bundesweit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch das war ein wesentlicher Punkt. Wir sind nur Thüringen, die Untersuchungsausschüsse haben den Bereich Thüringen bearbeitet. Aber es ist ja ein nationales Problem und war national aufgetreten. Es gab Untersuchungsausschüsse in anderen Bundesländern, fast allen Bundesländern, auch der Bundestag hat den Untersuchungsausschuss diesbezüglich geführt. Da ist es aus unserer Sicht wichtig, dass man im Gespräch mit den Kollegen der anderen Länder, die Minister untereinander eine Vereinbarung treffen bzw. einen Weg finden, wie die Akten zusammengeführt werden können, weil sie eben auch Grenzen überschreiten. Das ist auch ein großes Anliegen im Abschlussbericht des letzten Untersuchungsausschusses gewesen, dass man darauf großen Wert legt, damit eben nicht nur Thüringen bearbeitet wird, sondern insgesamt alle Bundesländer dazu beitragen, dieses aufzuklären und aufzulösen. Was für uns an der Stelle auch wichtig ist, ist, dass die Akten ordentlich gesichert werden, aber auch so gesichert werden, dass die Zugänglichkeit gegeben ist. Deswegen schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, die Akten ins Landesarchiv Thüringen zu überführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Landesregierung, das Innenministerium, entsprechende gesetzliche Regelungen macht und die Möglichkeit schafft, dass das auch umgesetzt werden kann, damit wir die auch ins Archiv bekommen, wo wir letztendlich das personelle Know-how haben, aber auch die bauliche Ausstattung, die es ermöglicht, die vielen Akten aufzunehmen. Die Landesregierung bzw. das Innenministerium ist bis heute dieser Aufforderung leider nicht nachgekommen. Wir haben deswegen den Termin 31.12.2020 gesetzt. Bis dahin sollte und muss eine entsprechende Regelung vorgelegt werden, damit die Akten aus dem Landtag in das Landesarchiv überführt werden können. Es ist wichtig, dass die Grundlage dafür erst einmal geschaffen wird, damit es keine Verluste gibt. In diesem Zusammenhang muss auch das Archivgesetz angefasst werden, damit die Fristen, was die Einsichtnahme anbelangt, gegeben sind, sodass man unverzüglich mit der Forschung beginnen kann und die Aufarbeitung damit letztendlich unterstützt. Das ist unser Antrag. Ich denke, er steht nicht im Widerspruch zum Antrag von Rot-Rot-Grün, ganz im Gegenteil, er bereichert ihn. Im Interesse der Sache ist es wichtig, dass wir alle hier in diesem Haus gemeinsam an der Aufarbeitung weiterarbeiten und versuchen, mehr Licht in dieses Dunkel zu bringen, dass wir die Akten für die Nachwelt erhalten und damit letztendlich auch die Geschichte, die sich in Deutschland an der Stelle in der Form abgespielt hat. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Danke, Herr Kellner. Als Nächste erhält Frau Abgeordnete König-Preuss, Fraktion Die Linke, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, viel ist gar nicht mehr zu ergänzen, weil insbesondere die Vertreter der CDU, Herr Kellner, als auch die Kolleginnen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen schon entscheidende Punkte gesagt haben. Ich will aber zumindest noch mal auf die etwas sehr emotionale Rede vom Abgeordneten Mühlmann reagieren. Mir geht es nicht darum, hier an irgendeiner Stelle faktenlos, ohne Fakten einfach nur zu diskreditieren, sondern mir geht es schon darum, die Fakten, die vorliegen, auch entsprechend mit aufzunehmen und zu bewerten. Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke hat 150 Euro an die AfD Bund gespendet, gezielt für die AfD Thüringen. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Na und?) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Spenden kann man ablehnen!) Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke hat mehrfach an Demonstrationen und Aufmärschen der AfD Thüringen teilgenommen. Die AfD Thüringen taucht mehrfach in der Anklageschrift der Generalbundesanwaltschaft gegen die mutmaßlichen Mörder Stephan Ernst und Markus H. auf, unter anderem weil eben die mutmaßlichen Mörder mehrfach an ihren Demonstrationen und Aufmärschen teilgenommen haben. 2016 das erste Mal, am 1. Mai 2017, am 28. Januar 2018, am 1. Mai 2018 und, wie antifaschistische Recherche jetzt ergeben hat, auch am 1. Mai 2018 in Eisenach und nicht zuletzt – ich glaube, das ist vielen auch noch von den Bildern her im Kopf – am 1. September 2018 in Chemnitz, wo es zu einer Vereinigung militanter Neonazistrukturen mit der AfD gekommen ist. Das kann man natürlich abweisen und sagen, das stimmt alles gar nicht. Aber ich finde, man muss sich an der Stelle auch mal überlegen, welche Reden auf diesen Aufmärschen der AfD gehalten werden. Und wenn man sich die Reden anhört, die beispielsweise am 28. Januar 2018, unter anderem vom Fraktionsvorsitzenden der AfD im Thüringer Landtag, Herrn Höcke, gehalten wurden, wenn man sich die Reden anhört, die im Mai 2017 und im Mai 2018, im September 2018 gehalten wurden, dann sind diese Reden aus meiner Sicht auch im Kontext der dann erfolgten Radikalisierung bis hin zur Ermordung von Walter Lübcke zu sehen. (Unruhe AfD) Das heißt, dass die mutmaßlichen Mörder und insbesondere Herr Ernst, der jedes Mal dort teilgenommen hat, die rassistische Hetze vom Wort in die Tat umgesetzt hat. Ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen abseits der AfD, sich diese Reden noch einmal anzuhören, weil nämlich diese Fraktion den Boden bereitet für die Taten, auf dem Neonazis morden, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf dem Neonazis Menschen umbringen, auf dem kontinuierlich rassistische, antisemitische und andere Positionen verbreitet werden. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das sind al- les Lügengeschichten!) Ich höre das zum, ich weiß nicht, wievielten Mal, dass das eine Lügengeschichte wäre. Die AfD hat mir damals noch angedroht, mich anzuzeigen, weil ich verbreitet habe, dass es diese Spende von Stefan Ernst, dem mutmaßlichen Mörder, an die AfD Thüringen gegeben hat. Ich warte mittlerweile über anderthalb Jahre auf die Anzeige. Dann zeigen Sie mich doch an! Es wird sich herausstellen, dass es richtig ist und dass er an Sie gespendet hat, weil er Ihre Politik nicht nur unterstützt, sondern weil er Ihre Politik, die Sie wollen, in die Tat umgesetzt hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man könnte noch weitere Schritte gehen. Man könnte sich auch anschauen, welche Strukturen im NSU-Komplex eine Rolle gespielt haben, welche Strukturen das Kerntrio des NSU unterstützt haben. (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Der Verfas- sungsschutz, ja!) Auch darüber würde man weitere Verbindungen finden, die bis ins Heute führen, bis ins Heute hier im Thüringer Landtag, aber auch bis ins Heute in anderen Parlamenten. Eine absolute Aufklärung hinzubekommen, und zwar eine Aufklärung, die es sowohl der Zivilgesellschaft als auch Journalistinnen und Journalisten als auch Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen – egal ob die AfD diese ablehnt oder nicht – ermöglicht, weiter voranzukommen, ist deswegen notwendig, weil es nur mit einer absoluten Aufklärung und dann auch dem entsprechenden Ziehen von Konsequenzen perspektivisch möglich sein wird, derartige Taten zu verhindern. Hanau ist gerade einmal drei Monate her. Nach dem NSU, nach dem NSU-Komplex, nach dem NSU-Prozess haben die demokratischen Fraktionen im Thüringer Landtag viel festgelegt, viel auch versprochen, viele Handlungsempfehlungen gegeben. Ich halte es für fatal, dass bis heute keine dieser Handlungsempfehlungen umgesetzt wurde. Ich halte es für fatal, dass es erneut Anträge aus den Fraktionen des Thüringer Landtags benötigt, damit die Zielstellungen, die gemeinsamen Zielstellungen der NSU-Untersuchungsausschüsse endlich auch eine Umsetzung bekommen. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Möller.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Präsident, natürlich muss ich jetzt vorgehen und muss das Ganze auch noch mal aus unserer Sicht kommentieren. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Zunächst mal gehe ich auf Frau Kollegin KönigPreuss ein. Sie fragen sich, warum wir Sie nicht verklagen, wo Sie doch immer die Unwahrheit sagen. Ja, Sie sagen die Unwahrheit, Sie sagen auch die Unwahrheit im Fall Lübcke. Aber wissen Sie, dazu brauchen wir Sie doch nicht verklagen, das weiß doch eh die ganze Welt. (Beifall AfD) Jeder weiß, dass Sie einer der fanatischsten Kreuzzügler gegen die AfD sind. Das weiß jeder. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Kreuzzüglerinnen!) Gendern können Sie sich das immer noch zurecht. – Also, das weiß im Grunde genommen jeder, da bedarf es nicht noch eines Gerichtsurteils. Alles, was Sie sagen, wird da draußen sowieso kaum noch für bare Münze genommen. Im erweiterten Umfang, meine Damen und Herren, gilt das für die ganze rot-rot-grüne Koalition. (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dafür gibt es gute Gründe, dafür gibt es verdammt gute Gründe. (Beifall AfD) Schauen Sie sich doch mal selbst an, wer in Ihren eigenen Reihen ist! In der Bundestagsfraktion zum Beispiel. Wer ist der Mitarbeiter Christian Klar? Ein ehemaliger RAF-Terrorist, beteiligt an Morden. Den haben Sie eingestellt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagen sie auch jedes Mal!) Das haben Ihre Leute gemacht. Ihre Gesinnungsgenossen waren das. Oder schauen wir uns mal an, was vor Kurzem in Stuttgart passiert ist: ein Mordanschlag auf einen Gewerkschafter. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das denn mit den NSU-Akten zu tun? Reden Sie doch mal zur Sache!) Nehmen Sie es mir nicht übel: Wenn Sie ausführen, was angeblich bei uns alles nicht stimmt, dann kann ich das ja wohl auch in Bezug auf Sie machen. Ich will Ihnen einfach mal vor Augen führen: Sie sollten so klein sein mit Hut. Sie haben hier in Thüringen Bombenbauer mit einem Demokratiepreis ausgezeichnet. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Und typischerweise kamen die genau aus Ihrem Dunstkreis, Frau König-Preuss. Wie das wohl zusammenpasst? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein, der kam aus der AfD!) Da brauchen Sie gar nicht anzufangen, mit den Fingern auf andere Leute zu zeigen. Sie haben so viel Dreck am Stecken, was Verstrickung mit linksextremem Gewaltmilieu angeht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nur Reden – wo sind denn die Beweise?) Da sind Sie wirklich nicht in der Lage, in irgendeiner Form andere Leute anzuklagen. Dann sage ich noch Folgendes dazu – das geht auch in Richtung von Frau Marx: Wenn Sie jetzt auf den Verfassungsschutz verweisen, mein Gott, das ist nun gerade die Instanz, eine skandalgeneigtere Behörde gibt es nicht. Was da schon alles Tolles drinstand. Wer da schon alles Tolles beobachtet wurde. (Unruhe DIE LINKE) Nicht wahr, Herr Ramelow, wenn wir das ... (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Haben Sie das gesehen? Den Stinkefinger hat er mir gezeigt. – Ja, gut, das spricht für sich, was Herr Ramelow da gerade gemacht hat. (Unruhe AfD) Er selbst ist beobachtet worden. Aber wenn die AfD beobachtet wird ... (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident) Entschuldigung, jetzt nennt er mich „Drecksack“, das ist ja nun wirklich nicht mehr akzeptabel; „widerlicher Drecksack“ sogar. (Unruhe DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt zur Mäßigung aufrufen. Ist das ein Geschäftsordnungsantrag?

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Höcke AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Herr Höcke, dann ist aber trotzdem zu warten, bis Ihr Kollege fertig ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Höcke AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Das machen wir. Gut. Danke, Herr Präsident.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Das spricht natürlich auch für sich, wer wirklich radikal und extrem ist in diesem Haus, (Unruhe DIE LINKE) wenn der Ministerpräsident einen Redner der Oppositionsfraktion als „widerlichen Drecksack“ bezeichnet und ihm den Stinkefinger zeigt. (Beifall AfD) Das ist ein einmaliger Vorgang, Herr Ramelow. Danke, dass Sie so klar zeigen, wes Geistes Kind Sie sind. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Wo ist denn eigentlich Ihre Maske, Herr Möller?) Das gilt natürlich im erweiterten Rahmen auch für Ihre Gesinnungsgenossen. Ich denke, da kann ich mir alle weiteren Ausführungen zu den Skandalen des Verfassungsschutzes sparen. Übrigens gibt es da wunderbare Listen im Internet. Das geht seitenweise – seitenweise Skandale. Dieses Bundesamt für Verfassungsschutz müsste man eigentlich in Bundesamt für Versager umbenennen. (Beifall AfD) Das wäre der richtige Umgang mit diesem Amt. Was da drinsteht, das muss noch lange nicht richtig sein. Im Gegenteil, das ist ein gutes Indiz dafür, dass derjenige, der da drinsteht und angeklagt wird, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geht es noch um das NSU-Archiv?) gerade auf der oppositionellen Seite ist, denn dafür ist das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch das Landesamt mittlerweile, das Sie auch sehr schön gekapert haben, besetzt haben mit jemandem, der nicht mal die erforderlichen Eingangsvoraussetzungen hat ... (Beifall AfD) Das ist doch im Grunde genommen das Idealbild einer politisierten, missbrauchten Behörde. (Beifall AfD) Dass Sie dann auch noch als einziges Argument gegen die AfD diese Behörde ins Feld führen, das zeigt doch, wie dünn Sie eigentlich in dem Punkt auf der Brust sind. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Der trägt wieder keine Maske!)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Moment mal, Herr Ministerpräsident. Es gab jetzt erst mal einen Geschäftsordnungsantrag. Das hat Vorrang.

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Höcke AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Ich beantrage die Einberufung des Ältestenrats. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Damit wird jetzt der Ältestenrat auf Antrag der AfDFraktion einberufen. Der Raum wird geklärt. Ich unterbreche die Sitzung zunächst für eine halbe Stunde. Meine Damen und Herren, wir wollen mit der Sitzung fortfahren. Zu Beginn wird Frau Kollegin Marx eine Erklärung zum Ergebnis der Ältestenratssitzung abgeben.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben eben im Ältestenrat zusammengesessen und uns ausgetauscht. Fest steht, dass Adressat eventueller Ordnungsmaßnahmen hier im Hohen Haus nicht eine Landesregierung sein kann. Der amtierende Sitzungspräsident hat, als es eskalierte, dann, als die erste Pause möglich war, zur Mäßigung aufgerufen. Es ist jedem erlaubt, sich auch an diesem Appell zu orientieren – alle Seiten. Die Landtagsverwaltung wird sich mal Gedanken darüber machen, wie wir künftig nicht mehr zu solchen Auseinandersetzungen kommen sollten. Mehr ist nicht zu berichten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Wir sind immer noch beim Tagesordnungspunkt 31, in dem es eigentlich um die Aufbewahrung von Akten geht. Ich bitte jetzt darum, dass wir in der gebotenen Ruhe und Sachlichkeit zu dem Thema zurückkehren. Es gab aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Gibt es jetzt aus den Reihen der Landesregierung eine Wortmeldung? Bitte, Herr Staatssekretär Götze.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung darf ich in der gebotenen Kürze Stellung nehmen. Der Antrag wird von der Landesregierung vollumfänglich unterstützt. Bereits zu dem Vorgängerbeschluss des Landtags vom 1. Oktober 2019 wurde der damaligen Präsidentin des Thüringer Landtags in einem Schreiben vom 22.10.2019 mitgeteilt, dass der Bitte des Landtags entsprochen wird. Dies wird jetzt nicht anders sein. Der Rechtsextremismus mit seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist und bleibt die größte Gefahr und Herausforderung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Entschuldigung, Herr Staatssekretär. Meine Damen und Herren, es ist hier eine große Unruhe im Raum. Ich bitte doch um die Höflichkeit, den Worten des Staatssekretärs zuzuhören.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Er zeigt sich im diskriminierenden Alltagsverhalten, in provokativen Aktionen, rechtsextremistischen Konzertveranstaltungen bis hin zu niederträchtigen Mordtaten wie denjenigen des Nationalsozialistischen Untergrunds, Attentaten wie in Halle und Hanau bis hin zur Tötung eines öffentlichen Amtsträgers im letzten Jahr in Hessen. Die diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex auf Länder- wie auf Bundesebene leisteten einen unschätzbaren Beitrag, um den Sachverhalt aufzuklären, Zusammenhänge sichtbar zu machen und Fehler im Handeln von Sicherheitsbehörden zu identifizieren. Die Untersuchungsausschüsse des Thüringer Landtags in der 5. und 6. Legislaturperiode haben sich dabei insbesondere im Hinblick auf die Intensität der Aufklärungsarbeit besonders ausgezeichnet. Zwei umfangreiche Abschlussberichte sind das Ergebnis dieser Arbeit. Nicht zuletzt der rechtshistorische Wert der dabei verwendeten und entstandenen Unterlagen steht völlig außer Frage. Gemeinsam wird die Landesregierung unter Federführung der für das Archivwesen zuständigen Staatskanzlei dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten, wie diese Unterlagen und Materialien für Wissenschaft, Zivilgesellschaft und für die Medien zugänglich gemacht werden können. In diesem Zusammenhang kann auch den Wünschen des Änderungsantrags der CDU-Fraktion Rechnung getragen werden bzw. eine vertiefte Prüfung dieser Vorschläge erfolgen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Herr Jankowski.

Diese Rede einzeln zitieren

Denny Jankowski AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Im Namen der AfD-Fraktion beantrage ich eine 20minütige Unterbrechung der Sitzung. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können wir erst abstimmen, bitte?) Auch nach der Abstimmung, gern. (Unruhe im Hause) Dann jetzt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein, erst nach der Abstimmung!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen Sie sich dazu verständigen oder zu etwas anderem?)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Dann unterbrechen wir jetzt die Sitzung für 20 Minuten, meine Damen und Herren. So, meine Damen und Herren. Wir haben bereits etwas überzogen, deswegen möchte ich jetzt gern wieder in das Plenum einsteigen. Ich bitte um etwas Ruhe. Wir sind beim Tagesordnungspunkt 31. Wortmeldungen gab es keine mehr, damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer der Vorlage in der Drucksache 7/1189 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und Teile der AfD. Oder? (Zuruf Abg. Möller, AfD: Nein, ganz!) Die ganze AfD-Fraktion. Gut, danke. Damit ist der Antrag in der Drucksache 7/1189 angenommen. Meine Damen und Herren, wir widmen uns dem Tagesordnungspunkt 32 – Herr Möller, Sie haben einen Antrag? (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Der Ände- rungsantrag fehlt doch noch!) Oh, Entschuldigung, da habe ich einen Fehler gemacht. Ich gebe das zu. Ungern, auch das gebe ich zu. Ich gebe zu, dass es hier in meinem Rollenplan eine kleine Differenz zu meiner Tagesordnung gibt. Also hatten wir den Änderungsantrag der CDUFraktion zuerst abzustimmen – danke schön für den Hinweis. Der Hinweis war darauf bezogen, oder? (Zuruf Abg. Möller, AfD: Nein!) Nicht. Gut, dann machen wir erst mal das. Also, meine Damen und Herren, nach einer so turbulenten Sitzungswoche kann das mal passieren. Ich bitte also zunächst um Abstimmung zu dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion im Tagesordnungspunkt 31, den wir noch nicht abgeschlossen haben – der Änderungsantrag zur Drucksache 7/1189. Wer dem Änderungsantrag der CDUFraktion in Drucksache 7/1272 – Neufassung – zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das sind jetzt wirklich zweifellos die Stimmen aus allen Fraktionen. Und dann wiederhole ich korrekterweise auch die andere Abstimmung noch einmal. Wer jetzt nach dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion auch dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Stimmen aus den Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, der CDU (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: SPD!) und der SPD – selbstverständlich, ich wollte Sie nicht einer anderen Partei zuschlagen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Dann ist also auch dieser Antrag mit den Enthaltungen der AfD-Fraktion und den übrigen Zustimmungen angenommen, meine Damen und Herren. Jetzt gibt es eine Wortmeldung vom Abgeordneten Möller.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Ich möchte eine kurze Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Dann bitte, Herr Möller, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Also, wie alle meine Kollegen (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wie alle“ geht nicht!) habe ich das Bedürfnis gehabt, jetzt zunächst erst einmal darüber nachzudenken, ob man einfach so business as usual machen und sozusagen einfach in der Tagesordnung weitergehen kann. Es fällt mir auch in der Tat noch ein bisschen schwer. Ich denke aber, dass es dem Haus insgesamt eher gut tut, wenn es sich wieder auf die sachlichen Themen konzentriert. Insofern ist es auch mein Wunsch, dass sich die Atmosphäre wieder auf ein sachliches Niveau herunterkühlt. Das ist auch der Grund, waum ich und auch meine Kollegen jetzt eben an der r Abstimmung teilgenommen haben und dies auch weiterhin tun werden, und das auch in der sachlich gebotenen Art und Weise. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Damit haben wir die Erklärung vernommen, meine Damen und Herren. Ich bitte immer noch um ein bisschen Ruhe. Ich bitte immer noch um Ruhe im Saal! Es wird nicht besser, wenn wir hier alle durcheinanderreden. Im Augenblick habe ich das Wort. Und da wir den Tagesordnungspunkt 32 bereits abgearbeitet haben, kommen wir jetzt zum TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1194 - Neufassung Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Jawohl, dann bitte schön, Herr Kollege.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, Zuschauer am Livestream, es fällt erst einmal ein Stück weit schwer, nach der gerade erlebten Diskussion und nach den erlebten Vorgängen hier wieder zur Normalität zurückzukehren. Ich möchte das Ganze auch gar nicht kommentieren. Aber nur so viel: Ich glaube, was wir erlebt haben, war für unser Parlament unwürdig (Beifall AfD) und vor allem – ich meine, ich spreche in beide Richtungen davon, ich kommentiere auch gar nichts – hat es kein gutes Bild auf Thüringen geworfen. Und darum muss es eigentlich gehen. Es muss darum gehen, dass wir Verantwortung haben für die Menschen, die hier leben und dass wir vor allem … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als die CDU mit der AfD einen Ministerpräsidenten gewählt hat, hat das auch kein gutes Bild abgegeben!) (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Ich bitte doch jetzt um Ruhe hier im Haus.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Ich glaube, Abgeordnete Henfling hat scheinbar nicht verstanden, um was es geht. Es geht darum, zur Sachlichkeit zurückzukehren und zu schauen, dass wir unser Land voranbringen. Wir sind in einer der schwersten Krisen seit Jahrzehnten, was die Gesundheit betrifft, und wir rutschen wahrscheinlich in eine Wirtschaftskrise, die noch viel erheblicher sein wird. Und dann sollten wir uns darauf konzentrieren, wie wir unser Land voranbringen. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Antrag noch heute vor der Sommerpause hier behandeln und dann nach der Sommerpause das Thema gleich im Ausschuss weiter bearbeiten werden. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir Thüringen für die Zukunft aufstellen, wie wir unsere Wirtschaft aufstellen. Darum soll es heute gehen. (Beifall CDU, FDP) Deshalb bitte ich alle hier im Parlament darum, zur Sachlichkeit zurückzukehren. Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Corona-Pandemie wurde uns schonungslos aufgezeigt, wo unsere Defizite liegen. Niemand hätte so direkt und ungeschminkt vor Augen führen können, wo die Probleme in der Wirtschaft, in der medizinischen Versorgung oder auch in der Verwaltung liegen, als die Pandemie. Neben den vielen Aktivitäten zur Bewältigung der Krise ist es aber auch wichtig, sich für die Zukunft gut aufzustellen und den Standort Thüringen fit zu machen. Insofern bringt Corona auch Chancen. Es wird darauf ankommen, auch neue Wege zu gehen und Dinge auszuprobieren und neu zu gestalten. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen zurück zum schlanken Staat. Deshalb soll die Initiative „Schlanke Verwaltung“ ins Leben gerufen werden. Sie setzt sich zum Ziel, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und Bürokratie in Thüringen konsequent abzubauen. Ein zentraler Bestandteil der Initiative ist die Einführung eines Thüringer Normenkontrollrats. Dieser Kontrollrat soll kritisch und konstruktiv zur Bürokratievermeidung, zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung beitragen. Damit soll auch ein Stück weit der rot-rot-grünen Regelungswut Einhalt geboten werden. Wir wollen nämlich, dass der Staat sich wieder auf seine Kernkompetenzen konzentriert. Zunehmend entsteht das Gefühl, dass der Staat immer mehr in alle Lebensbereiche vordringt, dass der Staat die Eigenverantwortung abnimmt und Entscheidungen vorgibt. Das mag zwar für den einen oder anderen auch angenehm sein, aber in einer freien Gesellschaft, in einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft muss sich jeder Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren und diese gewissenhaft und vor allem ideologiefrei erfüllen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU) Das kann der Staat nur – da würde ich gern den Historiker Rainer Zitelmann zitieren –: „wenn er aufhört, sich ganz und gar auf Umverteilung zu konzentrieren, sich in die Wirtschaft einzumischen und die Steuergelder vor allem für die Umsetzung ideologischer Programme zu verschwenden.“ Es ist wie bei einem Unternehmen: Wer sich auf vielerlei Nebenschauplätzen verzettelt und aufreibt, statt sich auf seine Kernaufgaben zu fokussieren, der wird am Ende scheitern. Damit Thüringen nicht scheitert, soll der Normenkontrollrat die Landesregierung dabei unterstützen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Wie wichtig ein solcher Rat ist, wurde gerade aktuell deutlich, wenn man in die Gedankenwelt der Linken eintaucht. Sie haben ein Papier mit dem Namen „Wirtschaften nach Corona“ veröffentlicht. Auf sechs Seiten stellen sie ihre Ansichten zur Wirtschaftsförderung vor. Jedem, der das sogenannte Diskussionspapier liest, kommen unweigerlich Worte wie „Planwirtschaft“ und „volkseigene Betriebe“ in den Sinn. Mit den Vorstellungen der Linkenfraktion ist eine Zunahme an Regelungen und eine Erhöhung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft in Thüringen vorprogrammiert. Deshalb braucht es unbedingt ein Korrektiv. Hier im Parlament sehen wir uns als CDU als Korrektiv, als konstruktive Opposition. Wir brauchen darüber hinaus aber auch noch ein Korrektiv, einen Normenkontrollrat, der korrigierend auf Landesebene wirkt, auf alle überparteilich wirkt und dafür sorgt, dass in Thüringen weniger Bürokratie vorherrscht, dass wir zukunftsfähig sind und damit einen Vorteil im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern erzielen. Sehr geehrte Damen und Herren, es braucht aber noch mehr, nämlich die Einführung einer sogenannten „One in, two out“-Regelung. (Beifall FDP) Das heißt, für jedes neue Gesetz, für jede Richtlinie, für jeden Erlass, für jede Verordnung, die erlassen wird, muss in doppelter Weise bürokratischer Aufwand entschärfend abgeschafft werden. Das ist auch zwingend nötig. Ich will mal in den Worten der Pandemie sprechen: Das ist sozusagen der Impfstoff gegen die Reglungswut-Pandemie, die wir seit einigen Jahren hier erleben. Es ist besser, weil es sogar schon präventiv wirkt. Denn die „One in, two out“-Regelung ist eine Bürokratiebremse, die dafür sorgen soll, dass sich der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, aber auch für die öffentliche Verwaltung und für den Bürger nicht weiter erhöht, sondern – im Gegenteil – abnimmt. In Berlin hat die Bundesregierung übrigens bereits 2015 die „One in, two out“-Regelung eingeführt, also für jedes neue Gesetz einmal etwas anderes heraus. Bisher wurde der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft allein durch diese Regelung um 1,9 Milliarden Euro reduziert. Andere Länder sind da sogar schon weiter und haben „One in, two out“-Regelungen eingeführt oder das Vereinigte Königreich ganz und gar eine „One in, three out“-Regelung.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Herr Abgeordneter Henkel …

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Großbritannien will mit der „One in, two out“-Regelung 10 Milliarden Pfund einsparen. Gerade vor dem Hintergrund …

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Herr Abgeordneter, Sie sind bei der Begründung. Für die Begründung haben Sie jetzt erst mal Ihre Redezeit aufgebraucht. Wenn Sie sich den Rest dann für die Aussprache aufheben wollten, wäre das nett.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Das mache ich sehr gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Danke schön. (Beifall CDU, FDP) Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Lehmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann SPD

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ein bemerkenswerter Redebeitrag des Kollegen Henkel gewesen, der noch mal zeigt, dass Sie zum einen ein ambivalentes Verhältnis zur Rolle von Markt und Staat haben. Während Sie jetzt hier in Ihrer Rede kritisiert haben, dass die Einmischung des Staates in die Wirtschaft viel zu intensiv sei, haben Sie in den vergangenen Wochen dafür gekämpft, dass die Einmischung gar nicht groß genug sein konnte, nämlich als wir über die Frage von Wirtschaftshilfen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro für die Thüringer Wirtschaft gesprochen haben. Da ging die Einmischung des Staates weit genug, jetzt ist sie schon wieder zu viel gewesen. Ich weiß nicht, ob wir das alles heute im Rahmen der Debatte zu diesem Antrag klären können. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie wollen also keine Hilfen für den Thüringer Mittelstand?) (Unruhe CDU) Der Antrag der CDU zeigt aber auch eines: Sie haben außerdem ein ambivalentes Verhältnis zur Bürokratie, weil die 16 Prüfbitten, die Sie in Ihrem Antrag aufmachen, die bis in das Jahr 2015 zurückreichen, ohne eine umfassende Dokumentation gar nicht zu beantworten wären. Sie haben teilweise Fragen gestellt, die Sie in Ihrer Großen Anfrage „Statusabfrage des Wirtschaftsstandorts Thüringen 2018“ schon gestellt haben und die im April 2019 schon beantwortet wurden. Zentral war da unter anderem die Frage, welche Landesgesetze seit 2015 dazu geführt haben, dass es zu höheren Bürokratiekosten für kleinere und mittlere Unternehmen gekommen ist. Die Antwort war: Es waren genau zwei, das Klimagesetz und das Bildungsfreistellungsgesetz. Was Sie jetzt in Ihrem Antrag und auch Kollege Henkel in der Einbringung des Antrags unterschlagen haben, ist, dass die meisten bürokratischen Belastungen, die die Unternehmen in Thüringen aushalten müssen, von der EU und vom Bund kommen. Die Forderung Ihrer „One in, two out“-Regelung müssten Sie vor allem an Ihren Bundeswirtschaftsminister und an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen richten. Das Bemerkenswerte daran ist, beide sind CDU-Mitglieder. Also vielleicht nutzen Sie da tatsächlich den kurzen Dienstweg. Das wäre für uns hier auf jeden Fall auch eine Entlastung von Bürokratie. Wenn Sie die Beantwortung der Großen Anfrage und auch die Ausschussberatung dazu verfolgt haben, dann müsste die CDU eigentlich wissen, dass es eine ganze Reihe von Anstrengungen der Landesregierung zum Bürokratieabbau gibt. In Thüringen wird jedes Gesetz, jede Verordnung, jede Verwaltungsvorschrift vor ihrem Beschluss einer Deregulierungsprüfung unterzogen mit dem Ziel, die bürokratischen Belastungen nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Wirtschaft und Verwaltung frühzeitig abzuschätzen und auch gering zu halten. Für die kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde außerdem in der letzten Legislatur im Rahmen der Deregulierungsprüfung ein KMU-Test durchgeführt. Wo uns Ihr Antrag so ein bisschen im Unklaren lässt, ist, worin sich Ihr Normenkontrollrat von dem bestehenden Clearing-Beirat unterscheidet. Es gibt genau einen Unterschied: Sie wollen die Arbeitnehmerseite dort nicht vertreten sehen. Und wenn Sie uns jetzt damit sagen wollen, dass Mitbestimmung im Betrieb auch Bürokratie ist, dann passt das zum einen nicht zu Ihren Äußerungen in der Aktuellen Stunde der Linken am Mittwoch. Zum anderen will ich Ihnen an der Stelle noch mal sagen, dass Mitbestimmung im Betrieb keine Bürokratie, sondern Demokratie ist, und für die kämpfen wir hier im Parlament eigentlich jeden Tag. (Beifall DIE LINKE, SPD) Der Clearing-Beirat hat sich unter anderem zum Beispiel mit dem Vergabegesetz beschäftigt. Auch da kritisieren Sie immer wieder, dass das zu mehr Bürokratie geführt hat. Der Clearing-Beirat sagt aber genau das Gegenteil. Er hat ausdrücklich begrüßt, dass das Vergabegesetz Bürokratieabbau vorangetrieben hat, zum Beispiel durch die Einführung des Bestbieterprinzips, durch Vereinfachung der Vorlage von Eingangsnachweisen bei wiederholter Angebotsabgabe, durch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung, durch die Einführung der e-Vergabe und auch durch die Abschaffung zusätzlicher Veröffentlichungspflichten im Staatsanzeiger. Im Gegensatz zu dem, was die CDU hier macht, haben wir mit dem Vergabegesetz also tatsächlich auch Bürokratie abgebaut. Unter normalen Umständen würde ich jetzt sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen würden. Das können wir leider nicht, weil wir einen Stabilitätsmechanismus mit der CDU haben. Deswegen würde ich für meine Fraktion an dieser Stelle schon mal die Ausschussüberweisung beantragen und freue mich dann darauf, dass wir diese Debatte dann im Ausschuss fortführen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

In welchen Ausschuss, Frau Kollegin?

Diese Rede einzeln zitieren

Diana Lehmann SPD

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Danke. Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Henkel. Sie haben 8 Minuten und 30 Sekunden.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich mit meinen Ausführungen weiter fortfahre, möchte ich doch kurz zumindest auf einen wesentlichen Punkt, den Frau Lehmann angeführt hat, antworten. Sie sagten, die CDU hätte ein ambivalentes Verhalten, weil wir uns in Thüringen für Corona-Hilfen eingesetzt haben und auf der anderen Seite sagen, der Staat soll sich nicht so stark einmischen. Ich denke mal, da verwechseln wir die Dinge. Hier geht es darum, den Unternehmen aus existenzieller Not zu helfen, um Arbeitsplätze zu sichern. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Ja, wenn es denen schlecht geht, sollen wir helfen, und wenn es ihnen gut geht, dann müssen sie auch einen Beitrag leisten!) Wir haben gesagt, wir machen das ideologiefrei. Sie waren es in den Verhandlungen zwischen uns, die am liebsten noch sozioökologische Standards mit eingeführt hätten, die genau diese Hilfen an Bedingungen knüpfen wollten – was nicht passiert ist, und das ist gut so, weil wir nämlich das Korrektiv waren in der Verhandlung. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie woll- ten das Vergabegesetz dafür abschaffen! Das ist das, was hier passiert ist!) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Arbeitneh- merrechte wollen Sie abschaffen, das ist das Problem!) Nein, wollen wir nicht abschaffen. Unter dem Strich ist mit dem Mantelgesetz eine ganz vernünftige Lösung rausgekommen. Ich will nur eines damit deutlich machen: Wir sind da schon meilenweit auseinander in vielen Punkten. Es ist gut, dass wir als CDU hierbei als Korrektiv auftreten. (Unruhe SPD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darf ich weitermachen? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, der Präsident hat keine Probleme damit. Es ist ja auch kein Dialog zwischen uns, sondern wir haben hier im Parlament Regeln, an die man sich eigentlich halten sollte. Aber ich merke, es gibt von der linken Seite immer Zwischenrufe, daran muss man sich auch gewöhnen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die gehören im Plenum dazu!) (Unruhe SPD) Nichtsdestotrotz bleibe ich bei dem, was ich gesagt habe: Es ist wichtig, der Wirtschaft Freiheiten zu lassen. Es war aber auch richtig, was wir im Mantelgesetz getan haben, um hier vernünftig einzugreifen und unterstützend zu wirken. Jetzt kommen wir zurück zu unserem eigentlichen Antrag, zur Einführung der „One in, two out“-Regelung. Ich habe es bereits gesagt: Auch im Bund hat man eine solche Regelung bereits im Jahr 2015 eingeführt. Das hätte man ja parallel in Thüringen auch schon tun können, man hat es nicht getan. Damit antworte ich auch ein Stück weit gleich auf das, was Sie uns entgegengeworfen haben Richtung Bundesregierung. Da hat man eine solche Regelung. Wir sagen aber, wir wollen gern noch eins obendrauf setzen, wir wollen als Thüringen weitergehen, wir wollen uns gut aufstellen. Ich sage es noch mal: Gerade vor dem Hintergrund, dass Die Linke die Vergabekriterien weiter verschärfen will, ist eine „One in, two out“-Regelung von besonderer Bedeutung. Sobald weitere Regularien auf Landesebene eingeführt werden, die die Wirtschaft oder auch die Kommunen und die Bürger belasten, muss an einer anderen Stelle eine Entlastung der Wirtschaft erfolgen. Möglichkeiten dazu gibt es viele. Das ist, wie wenn man im Steinbruch nach Steinen sucht, das ist gar kein Problem. Wenn ich sehe, was in den letzten Jahren hier alles passiert ist: Vergabegesetz, Bildungsfreistellungsgesetz, Gaststättengesetz, Klimagesetz – um nur mal einige Punkte zu nennen. All das sind Möglichkeiten, wo man nachkorrigieren könnte. Wir sagen aber zuerst: Wir brauchen eine Initiative „Schlanke Verwaltung“. Wir wollen neue Wege gehen, wir wollen Thüringen fit für die Zukunft machen, und das geht am besten mit einer schlanken Verwaltung, die die Prozesse mit wenig Bürokratie schnell durchsteuern und die gute Entscheidungen treffen kann. Wir wollen, dass Thüringen bei Veränderungsprozessen endlich wieder vorne steht und sich nicht in das Ende der Schlange einreiht. Deshalb werben wir dafür, dass unser Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen wird, um unmittelbar nach der Sommerpause direkt in die Beratungen für eine Initiative „Schlanke Verwaltung“, einen Thüringer Normenkontrollrat und eine „One in, two out“Regelung einzutreten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Vielen Dank, Herr Kollege. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter Müller.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Müller GRÜNE

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste am Livestream, „Thüringen von bürokratischen Hürden befreien“, so lautet die Überschrift des vorliegenden CDU-Antrags, den wir hier und jetzt diskutieren. Wie immer bei diesem Thema kann man da parteiübergreifend einigen Punkten durchaus zustimmen. Was sich mir allerdings nicht erschließt, ist der Zusammenhang zwischen Bürokratie und der CoronaPandemie, denn entweder gibt es generell zu viele bürokratische Hürden, die wir uns dringend anschauen sollten – unabhängig von einer Pandemiesituation –, oder es gibt sie nicht. (Beifall DIE LINKE) Da in dem CDU-Antrag noch einmal explizit der Bund Erwähnung findet, möchte ich die Chance nicht ungenutzt lassen und auf das Bürokratieentlastungsgesetz verweisen, das vor gar nicht allzu langer Zeit wiederholt im Bundestag Thema war. Denn bei diesem Gesetz hatte es die CDU selbst in der Hand, bürokratische Hürden zu beseitigen, gerade auch im Wirtschaftsbereich für die kleinen und mittleren Unternehmen – also genau die Unternehmen, die die Wirtschaftsstruktur in Thüringen prägen –, und hat es aber bei einer halbgaren Regelung belassen. Und weil Corona von Ihnen angesprochen wurde, ein schönes Negativbeispiel aus diesem Bürokratieentlastungsgesetz: Ärztinnen und Ärzte müssen zum Beispiel weiterhin gelbe Scheine ausfüllen trotz der für 2022 vorgesehenen Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Privatversicherte sind in dieser Reform überhaupt nicht mit einbezogen. Und das war nur ein kleines Beispiel. Weitere Verbesserungen wären bei der Sofortabschreibung oder Istbesteuerungsgrenze möglich gewesen und hätten damit vor allem kleineren und mittleren Unternehmen sofort spürbar helfen können. Die Kritik, die aus den Reihen der Abgeordneten im Bundestag zu diesem Gesetz laut wurde, betraf vor allem die Geschwindigkeit, mit der dieses Gesetz durch die Gremien gepeitscht wurde, und wie dadurch die Stellungnahmen von Sachverständigen und Anzuhörenden nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Wenn ich die Fristen hier im Antrag lese, kommt es mir ebenfalls so vor, als ob Schnelligkeit vor Gründlichkeit gehen soll. Deshalb sage ich hier für meine Fraktion, dass wir diesen Antrag gern im Ausschuss diskutieren können. Die genannten Fristen zur Berichterstattung der Landesregierung lehnen wir aber wirklich ab. Es erschließt sich mir nicht, warum bereits zum 01.09. schriftlich berichtet werden soll. Lassen Sie uns doch dazu zunächst im Ausschuss gemeinsam diskutieren und Vorschläge sammeln, welche Regelungen überarbeitet werden können. Generell ist die Mechanik der „One in, two out“-Regelung zu begrüßen, auch einer Initiative „Schlanke Verwaltung“ kann ich durchaus positive Aspekte abgewinnen. Aber wie bereits verdeutlicht, ist die Eile bei diesem Thema nicht nachvollziehbar. Ihre auf die Vergabegesetzgebung abzielende Begründung – das muss ich ganz ehrlich sagen – ist eine unnötige Provokation. Das wissen Sie auch, denn wir haben mit dem Vergabegesetz viele vergaberechtliche Regelungen vereinfacht. Das, was Sie meinen, sind die ökologischen und sozialen Kriterien bei den Vergaben, die Sie gern wieder abschaffen wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das versuchen Sie auf verschiedenste Art und Weise. Auch auf diesem Weg wird es Ihnen wahrscheinlich nicht gelingen. Ich sage es Ihnen noch mal ganz deutlich: Das wird mit uns auch nicht machbar sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn was wir jetzt brauchen, sind keine Unterbietungswettbewerbe bei den Unternehmen, sondern wir wollen die Unternehmen stärken, die sich sozial zu ihren Arbeitnehmerinnen verhalten und ökologische Standards in ihren Prozessen umsetzen. Dass Sie jedes Mal versuchen, diese Kriterien mit dem Schlagwort von Mehraufwand und Bürokratie zu diskreditieren, sagt viel mehr über Ihr Verständnis von Nachhaltigkeit, guter Arbeit und Wirtschaft aus als alle Sonntagsreden, die ich sonst im Laufe der Zeit schon dazu gehört habe. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller. Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Kemmerich das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Zuschauer, Zuhörer, liebe Unternehmer, aber auch liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Verwaltungen, weil die Wirtschaft durch die Corona-Krise gebeutelt ist, ist der Vorschlag der Kollegen der CDU, Bürokratie abzubauen. Ich denke, es wird Sie nicht verwundern, dass das eine von uns als gut empfundene Idee ist. Allerdings frage ich mich gleich, ob die überbordende Bürokratie ohne die Krise in Ordnung wäre. Natürlich nicht. Ihre Initiative „Schlanke Verwaltung“ klingt wie funktionierende Infrastruktur. Wir setzen als gegeben voraus, dass Verwaltung schlank ist und auch im Sinne von Bürgern und Unternehmen abzubilden ist. Ideen zum Bürokratieabbau gibt es viele, ein paar sind gestreift worden, Ideen sind bei den Freien Demokraten genug. Ich kann mich sehr gut an die Zeit im Deutschen Bundestag erinnern, wo wir mehrere Initiativen in dieser Art und Weise begonnen haben, die aber samt und sonders von der Koalition in Berlin, also von CDU und CSU und SPD, abgebügelt worden sind. Bürokratieabbau ist bis jetzt nur ein wohlgemeintes Wort, aber passieren tut es nicht. Ich will mal drei Themen anreißen. Zum einen die Genehmigungsfiktion: Dass Anträge in einer Verwaltung nach einem gewissen Zeitablauf als genehmigt gelten, erhöht die Beschleunigung des Bearbeitens oder letztlich die Verlässlichkeit für die Einreicher, nämlich dann ist der Antrag als genehmigt gegeben. Im Baurecht hat sich das bewährt. Es ist ein guter Ansatz, das hier weiter zu machen. (Beifall FDP) Vergabegesetz: Es geht nicht nur um den Mindestlohn und die Standards. Wenn man vom Ende her schaut – die Diskussion haben wir hier in diesem Plenum von dieser Stelle schon mehrfach geführt: Es gelingt dem Land Thüringen wie der ganzen Bundesrepublik nicht mehr, alle öffentlichen Gelder an den Mann, an den Auftragnehmer zu geben. Das muss doch Gründe haben und die kann man nicht nur dort suchen, dass die Überlastung der Wirtschaft da ist. Nein, ein Unternehmer entscheidet sich, ob er das A oder das B macht, und deshalb sollten wir nicht mehr Vergaben per Gesetz verhindern, sondern Vergaben ermöglichen. Insofern müssen wir da etwas verändern, damit Vergaben wieder stattfinden. (Beifall FDP) Zum Thema „allgemeiner Bürokratieabbau“ – auch der Vorwurf kommt ja immer von dieser Seite: Bürokratieabbau heißt natürlich nicht nur, Regeln zu streichen. Es gibt viele Regeln, die kann man einfach pragmatischer anwenden, servicefreundlicher anwenden, dann machen sie Sinn. Ich will Ihnen kurz eine Geschichte erzählen, die mir immer wieder passiert. Ich bin Vater von sechs Kindern. Ich bin immer gern in der Diskussion mit der Familienkasse, ob denn das Kindergeld noch weiter zu gewähren ist. Das Kind wird 16, da wird gefragt: Geht es weiter in die Schule? Dann kommt ein vierseitiges Formular. Das Kind wird 18, es wird gefragt: Ist es noch in der Schule? Vierseitiges Formular. Das Kind, wie gerade passiert, mein Sohn hat Abitur gemacht – vierseitiges Formular: Was macht er danach? Gemeldet: Wir begeben uns auf die Suche nach einer Lehrstelle. In vier Wochen kommt das nächste vierseitige Formular mit der Nachfrage, ob er denn die Lehrstelle angetreten hat. Ich will das nicht ausweiten. Wenn Sie heute bei einer modern aufgestellten Krankenkasse zugegen sind, können Sie mit einer App die entsprechenden Daten eingeben, dort bestätigen und die Dokumente, die dafür notwendig sind, hochladen. Dann sitzt irgendwo in der Blackbox jemand, gibt sie frei oder nicht frei. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Aber wie viele Unternehmen haben in Thüringen Kindergeld beantragt?) Das sind Prozesse, die wir vereinfachen können, was Unternehmen, Bürgern, vielen helfen würde. Das nennt man Onlineportal. Insofern wäre das ein erster wichtiger Schritt. Und dann auch zur Diskussion von heute Morgen: In solche Portale kann man weit mehr als 200 Aufgaben hineingeben. Das würde auch den Mitarbeitern in den Verwaltungen unheimlich die Arbeit abnehmen und erleichtern. Die sind ja auch oft betroffen durch viele Dinge, wo sie nach alten Grundsätzen arbeiten müssen. Das ist gar kein Vorwurf. Das müssen wir anpacken. Deshalb sollten wir uns auf die Strümpfe machen. Noch kurz zur „One in, two out“-Regelung: Das, was unsinnig ist, können wir doch sofort streichen, das würde ganz wohl tun. Alle haben gesagt, wir wollen das mal im Ausschuss beraten. Einfach mal einen Katalog von unsinnigen Vorschriften oder von falsch praktizierten Vorschriften aufzustellen und nicht darauf zu warten, dass neue unsinnige Bürokratie kommt, um es endlich zu streichen oder zwei davon. Sondern einfach zu sagen, nein, ein Katalog mit Dingen, die wir nicht mehr brauchen oder die falsch oder nicht zeitgemäß ausgeführt werden, direkt in den Papierkorb der bürokratischen Geschichte zu schmeißen. Wir brauchen nicht Corona als einen Anlass. Was in der Krise den Unternehmern das Leben erleichtert, war meistens auch davor schon richtig. Lassen Sie es uns anpacken, wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kemmerich. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Abgeordneter Aust.

Diese Rede einzeln zitieren

René Aust AfD

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte einmal ganz kurz zu dem Zwischenruf von Herrn Möller ausführen. Wenn jemand in den vergangenen 20 Jahren dafür gesorgt hat, dass Arbeitnehmerschutzrechte abgebaut worden sind unter Gerhard Schröder und Franz Müntefering, dann war es die SPD. (Beifall AfD) Auch die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat das Ziel, dass sich unser Staat wieder auf seine Kernaufgaben konzentriert. Das sind die innere Sicherheit, die äußere Sicherheit und die soziale Sicherheit. Zu den Aufgaben des Staates und der Politik gehört nicht das bürokratische Gängeln der Unternehmer. (Beifall AfD) Auch in der sozialen Marktwirtschaft soll sich wirtschaftliche Aktivität über den Wettbewerb organisieren, wenngleich der Staat eine Kontroll-, Stabilisierungs- und maßvolle Korrekturfunktion innehat. Wir unterstützen daher den Antrag der CDU. Die Punkte II und III sind dazu geeignet, eine Normeninventur durchzuführen und einen Überblick über den Normenwust im Freistaat zu gewinnen. Auffällig ist jedoch, dass die CDU bei der Nachfrage nach zusätzlichen Verordnungen ab dem Jahr 2015 diese aufgelistet haben möchte und die eigene Regierungszeit in der Legislaturperiode zuvor geflissentlich außen vor lässt. Die Punkte IV und V umfassen die Initiative „Schlanke Verwaltung“ mit einem Normenkontrollrat und dem „One in, two out“-Prinzip. Wir halten diese Vorschläge für geeignet, um über die Zeit den bürokratischen Aufwand in den Unternehmen zu reduzieren. Im Übrigen wäre es deshalb auch dem Bürokratieabbau dienlich gewesen, wenn die CDU in den nächtlichen Verhandlungen zum Mantelgesetz nicht die Abschaffung der Öko-Kriterien im Vergabegesetz zurückgezogen hätte. Meine Damen und Herren, ich habe heute in der „Neuen Zürcher Zeitung“ folgendes zutreffende Zitat gelesen: Wohlstand entsteht als Nebenprodukt aus dem Streben von Millionen Einzelnen nach Glück. – Ich möchte diesem zutreffenden Satz noch etwas hinzufügen: Wohlstand entsteht als Nebenprodukt aus dem Streben von Millionen Einzelnen nach Glück, und nicht aufgrund politischen Willens durch bürokratische Gängelung. (Beifall AfD) Entlasten wir also unsere Unternehmer im Freistaat von bürokratischen Lasten. Wir freuen uns auf die Diskussion. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Aust. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Schubert.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert Die Linke

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die Forderung der CDU nach unbürokratischen Hilfen für die Wirtschaft und einer schlanken Verwaltung halten wir im Grundsatz für richtig. Auch wir nehmen in Gesprächen mit Unternehmer/-innen, aber auch Einwohner/-innen, Verbandsvertretern die Kritik an der aktuellen Regelungsdichte insgesamt wahr. Sicherlich hat die Politik Sorge dafür zu tragen, dass sich bürokratische Vorgänge nicht wie ein selbst wucherndes Geschwür ausbreiten können und so die Handlungsfähigkeit von Wirtschaft und Verwaltung behindern. (Beifall FDP) Aber ich möchte auch dazu sagen – und das war schon Bestandteil der Bemerkung der Kollegin Lehmann –, die Mehrzahl der Vorgaben ist auf Bundesund europäische Ebene zurückzuführen. Ich glaube nicht, dass das irgendjemand hier im Saal ernsthaft bestreiten wird. Ein Beispiel ist die A1-Bescheinigung. Wenn ich Urlaub machen will, kann ich aufgrund der EU-Reisefreiheit einfach losfahren und muss mir keine großen Gedanken über unnötigen Papierkram machen. Anders sieht es aus, wenn ich als Soloselbstständiger im europäischen Ausland auf Geschäftsreise bin oder ich als Unternehmer meine Mitarbeiter/-innen ins Ausland schicke. Bei Tätigkeiten und Dienstreisen ins europäische Ausland ist die A1-Bescheinigung zwecks Sozialversicherung zwingend notwendig. Das Verfahren zur Beantragung dieser A1-Bescheinigung muss dringend vereinfacht werden, denn es kostet unnötig Zeit, und bei Nichteinhaltung dieser Regelung drohen hohe Strafen. Gemeinsam müssen wir deshalb den Druck auf Bundes- und Europapolitik vor allen Dingen erhöhen, um Bürokratiemonster und den bereits angesprochenen Papiertiger einzudämmen und in Zukunft zu verhindern. Zur Wahrheit, sehr geehrter Kollege Henkel, gehört natürlich auch, dass sich die Landesregierung unter CDU-Ministerpräsidenten auch um den Aufwuchs materiellen Rechts verdient gemacht hat und offensichtlich zu wenig für den Bürokratieabbau getan hat. Das betrifft, weil Sie so schmunzeln, Herr Montag, auch Ihre Regierungsbeteiligung, zum Beispiel auf Bundesebene. Insofern ist die Gefahr natürlich groß, hier bei uns im Land Erwartungen zu wecken, die die Landesebene überhaupt gar nicht erfüllen kann. Aber immerhin beweist die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag ja den doppelt so hohen Mut wie die Kollegen im Bundestag, indem nicht eine Einszu-eins-Lösung vorgeschlagen wird, sondern sogar eine Eins-zu-zwei-Lösung. Zwei Regelungen sollen abgeschafft werden, wenn eine neue eingeführt wird. Zu Ihrem Antrag ist zu sagen, dass die Punkte II und III viel schneller mit einer Anfrage erfüllbar gewesen wären. Dann wäre auch die Terminstellung zum 1. September wahrscheinlich noch erreicht worden, die aber jetzt aufgrund der Verweisung an den Ausschuss so gar nicht funktionieren kann. Wenn die inhaltlich erwähnten Punkte IV und V, unbeachtlich der unter Punkt I geäußerten semantischen Klimmzüge mit politischen Worthülsen, dann tatsächlich im Vordergrund stehen, so werden wir uns gern mit Ihnen im Ausschuss in die Debatte begeben. Allerdings – und auch das möchte ich hier schon vorab anzeigen, Herr Henkel – haben wir erhebliche Zweifel, dass mit der Einführung eines weiteren Gremiums der erste Schritt gegangen wird, Bürokratie abzubauen. Der Normenkontrollrat, den Sie vorschlagen, klingt eher nach der Logik: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann bilde ich den nächsten Arbeitskreis. (Beifall DIE LINKE) Vor dem Hintergrund bleibt tatsächlich zu fragen, ob wir hier von Bürokratie im Allgemeinen sprechen, denn Bürokratie ist nicht gleich Bürokratie, wenn es um gewollte und auch gesellschaftlich notwendige Steuerung von Rahmensetzungen geht. Rahmensetzung ist ja die Aufgabe von Politik, natürlich auch Rahmensetzung für die Wirtschaft. Vor dem Hintergrund kann ich Ihr angeführtes Beispiel genauso wenig nachvollziehen wie die Kollegen der Koalitionsfraktionen, die vor mir hier schon am Pult gestanden haben. Wenn es darum geht, beim Vergabegesetz tatsächlich auch politische Rahmensetzungen im Gesetzgebungsverfahren abzubilden, ist das nicht mit einer abzuschaffenden Bürokratie zu beschreiben, sondern wir wollen tatsächlich – und das ist zum Beispiel auch bei vielen Unternehmensvertretern überhaupt nicht in Abrede gestellt worden – die Kriterien zum Zuge bringen, die da heißen: Ein Betrieb, der sich der Aufgabe der Ausbildung zukünftiger Fachkräfte widmet, hat natürlich sozusagen höhere Aufwendungen und soll dafür auch ein Prä bei Vergabeentscheidungen der öffentlichen Hand bekommen. Auch das, was von Ihrer Fraktion in der Aktuellen Stunde oder von Ihrem Kollegen am Samstag vergangener Woche in Gerbershausen auf der Versammlung der IG Metall gesagt wurde, dass Regelungen tatsächlich notwendig sind, um zum Beispiel zu verhindern, dass auf europäischer Ebene das Fördermittel-Hopping von Unternehmen befördert wird, ist eine politische Rahmensetzung, die ganz offensichtlich zumindest Teile auch der CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag gern begrüßen. Deswegen sollten wir tatsächlich im Ausschuss noch mal über die Kernaufgabe des Staats nachdenken. Die Kernaufgabe besteht jedenfalls nicht darin, der Wirtschaft maximale Freiheit zu organisieren, da haben wir ein ganz anderes Verständnis. Insofern bleibt es sozusagen auch zu bezweifeln, dass die CDU an dieser Stelle das Korrektiv hier im Thüringer Landtag ist. Wir werden einer Ausschussüberweisung ebenfalls zustimmen und sind gespannt auf die interessante Debatte dann im Fachausschuss im September. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Diese Rede einzeln zitieren

Feller

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dem römischen Staatsmann Cato – manche von Ihnen werden ihn kennen – wird der schöne Satz nachgesagt, er habe jede Sitzung des Römischen Senats beendet mit dem Satz: „Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass Karthago zerstört werden muss.“ Angewendet auf die Thüringer CDU-Fraktion könnte man sagen: Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass Bürokratie abgebaut werden muss. Das ist eine wohlfeile Forderung, aber es ist auch eine Forderung, die gar nicht so einfach umzusetzen ist. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber sie ist weniger zerstörerisch als die von Cato!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ma- chen Sie es doch einfach!) Zu dem Antrag ist weiterhin zu sagen: Das, was Sie als neue Wege aus der Corona-Krise fordern und beschreiben, nämlich einen Normenkontrollrat einzurichten, ist natürlich gar kein neuer Weg, das ist ein alter Hut. Wir haben das mit dem Gremium im Rahmen des Bürokratieabbaus, das wir gesetzlich geregelt haben, schon 2016 eingeführt, und seitdem arbeitet der Clearingbeirat aus meiner Sicht ganz gut. Jetzt zu den Punkten im Einzelnen: Zu den Nummern II und III werden wir natürlich schriftlich bis zum 01.09. berichten. Da bin ich wirklich sehr bei Herrn Abgeordneten Kemmerich, der sagte: Warum sollen wir darauf warten, für jede neue Regelung zwei alte abzubauen? Lassen Sie uns schauen, welche Regelungen, welche Verordnungen, welche Gesetze Sie als Landtag beschlossen haben und darüber nachdenken, ob die notwendig oder nicht notwendig waren, um dann auch, wenn wir viele unnötige entdecken, sehr viel schneller zum Abbau von bürokratischen Regelungen zu kommen. (Beifall FDP) Dafür braucht es keine Regelung, die sagt: Nur wenn eine neue Verordnung kommt, können zwei weitere abgebaut werden. Ich möchte aber auf das zurückkommen und näher ausführen, was wir in diesem Bereich gemacht haben, weil das wirklich ein alter Hut ist. Wir haben in diesem Landtag 2016 und 2017 intensiv darüber beraten, Bürokratieabbau und Bürokratievermeidung als dauerhafte Aufgabe der Landesregierung zu verankern. Sie sind gesetzlich geregelt und im Verfahren zur Normsetzung systemimmanent. Das lässt sich anhand einer langen Praxisliste gut veranschaulichen. 2018 wurde das Arbeitsprogramm „Deregulierungsprüfung“ aufgestellt und gesetzlich normiert. Danach haben alle Stellen der Landesverwaltung die Rechtsvorschriften bzw. innerorganisatorische Regelungen erlassen, auf einen Abbau von Normen und Standards hinzuwirken und diese auf ihre Notwendigkeit sowie auf ihren jeweiligen bürokratischen Aufwand hin zu überprüfen. Alle Verfahrensregelungen sind dabei auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Deregulierungsprüfung von Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Anordnungen, Rechtsverordnungen und Gesetzen wird von jedem Ministerium in seiner Zuständigkeit durchgeführt. Vor Erlass bzw. Bekanntmachung prüft die Thüringer Staatskanzlei ein zweites Mal. Zentrales Element dieser Deregulierungsprüfung sind Prüffragen für Thüringer Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Wesentliche Prüfpunkte sind die Notwendigkeit, die Relevanz und Auswirkung, Fragen zum Vollzug, Art und Umfang der Regelung, finanzielle Auswirkungen, Standards und deren Notwendigkeit und natürlich auch die Auswirkungen auf die Thüringer Wirtschaft. Der Erfüllungsaufwand und die Belastung für die Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung, die von neuen bzw. von Änderungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen ausgehen, werden durch das jeweilige Fachressort frühzeitig im Rahmen der Rechtsetzung in den Blick genommen und beziffert. Insbesondere Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden in diesem Zusammenhang intensiv geprüft, da gesetzliche Regelungen für KMU oft einen weit größeren Aufwand bedeuten als für große Unternehmen. Bei neuen Regelungen, die voraussichtlich zu einer erheblichen Belastung für KMU führen, ist deswegen zusätzlich eine standardisierte Prüfung von Regelungsalternativen vorzunehmen. All das haben wir geregelt und all das ist handlungsleitend für die Landesregierung und die Verwaltung. Mit gesonderten Prüffragen, dem sogenannten KMU-Test, wird systematisch überprüft, ob es notwendig und verhältnismäßig ist, KMU in die Regulierung einzubeziehen, oder ob es spezielle KMUfreundliche Regelungen geben könnte. Diese umfangreichen Prüfungen gewährleisten, dass alle Deregulierungs- und Rechtsvereinfachungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden und die Normsetzung auf ein unvermeidbares Mindestmaß beschränkt bleibt. Im Zuge des Arbeitsprogramms „Deregulierungsprüfung“ wurde auch die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung und die Ministerien sowie die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen angepasst. Sie enthält nun die Verpflichtung für die Landesregierung, dass alle Rechtsverordnungen und Gesetzentwürfe den Grundsätzen der Deregulierung, der Verfahrensbeschleunigung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu genügen haben. Eine nochmalige Deregulierungsprüfung über das bereits bestehende System der Deregulierungsprüfung hinaus durch ein zusätzliches Gremium, wie Sie es mit dem Thüringer Normenkontrollrat fordern, ist aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend. Nach Ziffer IV des Antrags soll sich der geforderte Thüringer Normenkontrollrat aus Experten, aus Kammervertretern der Wirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und des Landtags zusammensetzen. Aber genau diese Verbände und Institutionen gehören zu denjenigen Experten, deren Sachverstand regelmäßig und in unterschiedlichen Phasen der Erstellung eines Gesetzentwurfes hinzugezogen wird, und zwar schon vor und während der Entstehung einer Regelung – also in einem frühen Stadium der Normerstellung. Dies geschieht in der Phase der Vorbereitung eines Referentenentwurfs durch die Erstellung von Gutachten, durch Werkstattgespräche und natürlich auch durch die Diskussion des Clearingbeirats im Wirtschaftsministerium, der immer dann angerufen wird, wenn eine Vorlage die Wirtschaft betrifft und belastet. Referentenentwürfe der Landesregierung werden intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Spitzenorganisationen, den Gewerkschaften, den Berufsverbänden diskutiert und auch in die Anhörung anderer Stellen und der Öffentlichkeit gegeben. Auch bei der Behandlung des Normenentwurfs im Landtag sieht der Weg der Gesetzgebung vor, dass nach erster Beratung eines Gesetzentwurfs entschieden wird, welche Fachausschüsse über diesen im Detail zu beraten haben. Diese Fachausschüsse können dann den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines Online-Diskussionsforums des Landtags die Möglichkeit einräumen, über den Gesetzentwurf zu diskutieren. Die Fachausschüsse holen sich zudem im Regelfall zur Meinungsbildung externen Sachverstand ein, häufig der Kammern der Wirtschaft und kommunalen Spitzenverbände und hören Betroffene unmittelbar an. Die bestehenden umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten Betroffener bzw. von Experten sind aus Sicht der Landesregierung sehr gut und insgesamt auch ausreichend. Ein weiteres Gremium, das dann danach als Thüringer Normenkontrollrat auf all das noch einmal draufschaut, ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Aber der Vorschlag der Fraktionen ist ja da, um diese Vorlage, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Da werden wir die Gelegenheit haben, weiter über diese Fragen zu diskutieren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Rückmeldungen? Eine Rückmeldung sehe ich noch. Bitte schön, Herr Kollege.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade mit Blick auf den letzten Diskussionspunkt, auf den vorherigen Diskussionspunkt ist es doch wohltuend, festzustellen, dass es hier im Haus auch sachlich zugehen kann und dass wir vor allem einen parteiübergreifenden Konsens haben, der besagt: Es ist grundsätzlich richtig, Bürokratie abzubauen. Wie der Weg dahin aussieht, das wird noch interessant und spannend werden, das werden wir im Ausschuss hoffentlich bereden. Deshalb werben wir für die Überweisung an den Ausschuss. Aber eines muss man noch sagen. Mehrere Vorredner haben darauf verwiesen, dass viele der Gesetze und Regelungen auch vom Bund und von der EU kommen. Das ist natürlich so. Aber wir sind der Thüringer Landtag und wir können das beeinflussen. Denn das, was wir in der Hand haben, das sollten wir tun. Wir sollten uns auch im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern gut aufstellen. Deshalb ist es richtig und zielführend, hier in unserem Haus darüber zu sprechen und nach Lösungen zu suchen. Die Landesregierung hat zum Normenkontrollrat gesprochen. Sie haben den anderen Beirat, der an Ihr Haus angebunden ist, benannt. Wir stellen uns natürlich einen deutlich weitreichenderen, mit Rechten ausgestatteten Beirat vor. Auch da werden wir diskutieren und nach Lösungen suchen müssen. Auch die beiden Ausschussmitglieder Schubert und Müller haben in ihrer gewohnten sachlichen Art die Dinge beschrieben. Dabei ist aber auch deutlich geworden, dass es zwischen uns deutliche Differenzen gibt, beispielsweise beim Vergabegesetz oder auch der Auffassung zum Verständnis, wie man mit der Wirtschaft umgeht. Das ist völlig normal und wir müssen schauen, dass wir uns bei allen Unterschieden zusammentun und nach Lösungen suchen, die uns wettbewerbsfähiger machen, die unsere Zukunft im Freistaat sichern. Das ist unsere Aufgabe. Dafür werbe ich und deshalb werbe ich noch mal ausdrücklich dafür, das Thema heute an den Ausschuss zu verweisen und dann relativ schnell nach Lösungen zu suchen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall CDU, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henkel. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Damit kommen wir zu der Frage der Ausschussüberweisung, die beantragt wurde, nämlich an den Wirtschaftsausschuss. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/725 Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist erkennbar nicht der Fall. Wirklich keine Begründung? Gut. Sie waren sehr unaufmerksam, deswegen habe ich noch mal nachgefragt. Dann hat das Wort für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Dorothea Marx.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU wünscht sich eine bessere Information oder besseres Zahlenmaterial zum Ansteigen politischer Kriminalität bzw. ein Konzept zur Bekämpfung der politischen Kriminalität. Grundsätzlich kann man dagegen nichts einwenden. Wir alle möchten keine Form von Kriminalität, auch nicht politisch motivierte. Wir beobachten ebenfalls mit Sorge das Ansteigen auch speziell auf der rechten Seite, denn da sind die Zahlen immer noch weitaus höher. Es ist allerdings etwas bedenklich, wenn die CDU zum Problemlösungsbedarf auf die Zahlen aus dem Jahr 2019 hinweist und dort zum Beispiel die Zahl erheblich gestiegener Sachbeschädigungen ins Visier nimmt. Wir haben – und das kann man statistisch über die Jahre nachvollziehen – in Wahljahren immer eine besondere Zunahme politisch motivierter Sachbeschädigungen. Das sind die Plakate, die in übler Weise zerstört werden, das finden wir auch nicht lustig, das finden wir auch nicht gut, aber das ist eine Sache, die sozusagen saisonal leider immer wieder vorkommt. Deswegen denken wir, dass gerade eine solche Zahl nicht unbedingt zum Beleg dafür taugt, ein Konzept entwickeln zu müssen. Gleichwohl sind wir grundsätzlich mit dem Anliegen einverstanden und werden deswegen einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss gern zustimmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Das Wort hat für die FDP-Fraktion Abgeordnete Baum.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer, im Juni 2019 stand ein Mann vor dem Hause des Politikers und Kollegen Walter Lübcke. Vor dem hat er schon öfter gestanden, so zumindest seine eigene Aussage, und dieses Mal hat er geschossen. Dieser Mord hat uns alle erschüttert, weil er besonders kaltblütig war und weil er uns vor allem einmal mehr vor Augen geführt hat, dass man politisches Engagement auch heute noch mit dem Leben bezahlen kann, so wie Walter Lübcke, so wie die Opfer des NSU, der RAF oder auch die Opfer des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt. All diese Taten werden dem Spektrum der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Und obwohl einige dieser abscheulichen Taten schon lange zurückliegen, wurde die Erfassung dieser Straftaten in einer eigenen Statistik erst 2001 bundesweit eingeführt. Die Vorstellung der neuesten Zahlen – so hat es die CDU auch in ihrem Antrag zur Feststellung vorgeschlagen – zeigt einen bedenklichen Anstieg der Fallzahlen. Die CDU fordert in der Konsequenz, dass die Regierung konzeptionelle Maßnahmen ergreift, Maßnahmen, die zumindest den Versuch unternehmen, zu verhindern, dass bei uns oder bei Ihnen wie bei Walter Lübcke des Nachts eine Person im Garten steht und schießt. Die Freien Demokraten werden diesem Antrag zustimmen, nicht nur weil es uns wie auch die Kollegen im Hohen Hause selbst betrifft, sondern insbesondere weil die Taten gerade auch diejenigen betreffen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, die sich über die Jahre kein dickes Fell zugelegt haben, diejenigen, die Angriffen nahezu schutzlos ausgeliefert sind. Politisch motivierte Kriminalität oder auch bildliche Schmierereien an Hauswänden und Garagen, das Zerstören von Plakaten, Beleidigungen von Politikerinnen und Politikern, Hass und Hetze und im schlimmsten Fall sich aus Ideologien entwickelnde Gewalttaten sind, so das Bundesministerium des Inneren auf seiner Homepage, besonders geeignet, bei anderen Menschen Angst hervorzurufen – Angst, dass man allein aufgrund der politischen Einstellung, ethnischer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder Identität zum Opfer einer Straftat werden kann, Angst, dass man für die bloße Äußerung der eigenen Meinung beleidigt und bedroht wird, Angst, dass man körperliche Gewalt erfährt, nur weil man Zivilcourage zeigt, und Angst, dass Familie, Kinder, Freunde aufgrund des eigenen Engagements bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen werden. Diese Straftaten sind ein direkter Angriff auf unsere Gesellschaft und ein direkter Angriff auf unsere Demokratie. Wir Freien Demokraten wünschen uns daher nicht nur eine konsequente Ahndung, wir wünschen uns auch eine sachliche Debatte über Prävention in diesem Hause und im Aussschuss. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Baum. Für die AfDFraktion hat Abgeordneter Mühlmann das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, vorweg möchte ich die Gelegenheit nutzen, aus dem Antrag meines Erachtens wichtige Punkte zu nennen. 1. Der vorliegende Antrag greift ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste aktuelle innenpolitische Thema auf, das sich nicht nur der Innenausschuss dringend ansehen sollte. Die aus diesem Antrag zu ziehenden Schlüsse sollten auch in anderen Ausschüssen wahrgenommen und beachtet werden, beispielsweise wenn im Haushaltsausschuss demnächst über Personal im Einzelplan 03 gesprochen wird. 2. Egal wie lange diese Legislatur dauert, ich werde es stets wiederholen: Für die Zukunft wünsche ich mir – und biete dies auch immer wieder an – eine konkrete fraktionsübergreifende Zusammenarbeit bei solch wichtigen innenpolitischen Themen. (Beifall AfD) Denn ja – und ich zitiere teilweise aus dem Antrag –, „[p]olitisch motivierte Straftaten stellen eine besondere Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung dar.“ Und ja, die „Erfassung, Analyse und wirksame polizeiliche Bekämpfung ist [...] ein besonders wichtiges innenpolitisches Anliegen“, und zwar völlig egal, von welcher extremistischen Seite – rechts, links oder religiös – diese Gewalt ausgeht. Natürlich braucht dieses Anliegen auch polizeiliche Konzepte. (Beifall AfD) 2.493 Fälle – der höchste Wert seit vielen Jahren stellt einen Anstieg von 39 Prozent binnen eines Jahres dar, dies vor allem im Zusammenhang mit einem deutlichen Rückgang der Aufklärungsquote von 52 auf nur noch 39 Prozent in einem Jahr. Da die Polizei mit den politischen Gängelungen der vergangenen Jahre zu kämpfen hat, dürfen wir sie damit endlich nicht mehr alleinlassen. Deswegen werden wir auch einer Ausschussüberweisung zustimmen, um die politisch motivierte Kriminalität im parlamentarischen Bereich dort zu diskutieren, wo diese Diskussion hingehört. (Beifall AfD) Ich zitiere noch mal aus dem Antrag: „Jede Form der Politisch motivierten Kriminalität richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“ Dem trägt meines Erachtens die aktuelle politische Schwerpunktsetzung der Landesregierung leider keine Rechnung. Das Ergebnis, wenn eine extremistische Seite aus politischen und nicht aus polizeilichen Gründen bevorzugt bekämpft wird – eine solche Schwerpunktsetzung führt genau dazu, was die letztjährige Statistik zu Angriffen auf Wahlkreisbüros der Landtags- und Bundestagsabgeordneten in Thüringen zeigt: 83 Prozent der Angriffe waren gegen die größte Oppositionspartei des Thüringer Landtags, gegen die AfD, gerichtet. (Beifall AfD) Und das – das lässt sich nicht anders ausdrücken – ist demokratiegefährdend! Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Dittes.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Ich versuche es mal mit der Rede zum Thema, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ich kann vieles von dem teilen, was Frau Baum und auch Frau Marx hier gesagt haben. Aber ich glaube, wir können es uns doch nicht so einfach machen, wenn wir über diesen Antrag hier diskutieren. Man muss an dieser Stelle schon auch deutlich machen, wohin wir im Innenausschuss diskutieren wollen. Da müssen wir wesentlich tiefer in die Materie einsteigen, als nur zu sagen, dass wir Straftaten ablehnen – das ist doch selbstverständlich, das ist nämlich Bestandteil der Rechtsordnung, auch Straftaten zu benennen, und es ist auch unsere politische Verantwortung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir Straftaten tatsächlich auch verhindern und sie dort, wo sie auftreten, auch verfolgt werden. Aber insofern, Frau Baum, gebe ich Ihnen ja auch ausdrücklich recht. Es geht in erster Linie gar nicht darum, praktisch auf die Straftaten zu reagieren, sondern darüber zu diskutieren, wie ich Straftaten verhindere, also welchen Präventivansatz ich verfolge, und da muss ich wesentlich weiter gehen als der Antrag der CDU, der uns hier vorliegt, es formuliert. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Erstes will ich darauf verweisen, dass man, wenn man wirklich präventiv etwas bekämpfen will – und da sind sich tatsächlich viele in diesem Haus einig –, auch beschreiben muss, was ich bekämpfen will. Denn wenn ich bereits bei der Beschreibung, also bei der Analyse dessen, was ich vorfinde, Fehler mache oder aus politischer Überzeugung alles in einen Topf werfe, dann werde ich natürlich auch nicht die geeigneten Präventivkonzepte entwickeln und erarbeiten können. Ich will hier mal sagen, Herr Walk, mich wundert, dass Sie noch nicht mal diesen Antrag hier eingebracht haben. Es ist auch ein bisschen ungewöhnlich, dass wir diskutieren, ohne dass der Antragsteller bislang zu Wort gekommen ist. Wenn Sie schreiben, Rechts- und Linksextremisten greifen genauso zu Gewalt wie religiöse Fundamentalisten und andere – darin sind sich diese Gruppierungen ähnlicher, als Ihnen je einsehbar sein wird. Wenn Sie es bei der Beschreibung dieser Phänomenbereiche – das Wort „Phänomenbereich“ ist ja nicht von mir, das ist ein polizeilicher Begriff – belassen, werden Sie niemals wirklich geeignete Präventionskonzepte darauf aufbauen und entwickeln können, denn Sie werfen wieder alles in einen Topf und sagen, es muss in irgendeiner Form bekämpft werden. Da werden Sie scheitern, ich werde am Ende noch mal darauf zurückkommen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie werden aber auch schon hier scheitern, wenn Sie die Situation und die Entwicklung in den letzten Jahren in Thüringen einfach negieren. Sie suchen einen statistischen Wert heraus und versuchen gar nicht zu erforschen, wie er sich denn eigentlich entwickelt. (Beifall DIE LINKE) Sie sagen, der Anstieg 2019 ist besorgniserregend, und Sie fordern nun, dass vom Land etwas dagegen getan werden muss. Wenn wir uns aber die Werte der letzten zehn Jahre einmal anschauen, merken wir, dass die Entwicklung 2019 gar nicht so ungewöhnlich ist. Frau Marx ist darauf eingegangen: Das Jahr 2019 war ein Wahljahr, und immer in Wahljahren steigen die staatsschutzrelevanten Delikte an. Das beobachten Sie 2009, 2014 und eben auch 2019. Im letzten Innenausschuss ist auch bereits eine Erklärung dafür geliefert worden, denn der Anstieg der Sachbeschädigungen im Wahljahr, die politisch motiviert sind, ist nämlich rasant. Das hat damit zu tun, dass politische Parteien mit ihren materiellen Angeboten, sprich Plakaten, in den öffentlichen Raum drängen und dadurch natürlich auch motivieren. Ich will das gar nicht in irgendeiner Form rechtfertigen oder werten, ich will es nur erklären. Denn wenn Sie beispielsweise auch in anderen Deliktbereichen polizeilich präventiv wirken, dann müssen Sie auch schauen, woher die Straftaten eigentlich kommen und wie sich diese entwickeln. Sie wissen beispielsweise auch, dass im Winter, in der kalten Jahreszeit, aufgrund der Dunkelheit Wohnungseinbrüche gegenüber dem Sommer zunehmen. Dort haben wir andere Strafdelikte, und das ist für die Präventionsarbeit eben besonders wichtig. Wir wissen, dass Fahrzeugdiebe möglichst autobahnnahe Tatorte suchen und nicht abgelegene Dörfer. Wir wissen auch, dass Sexualdelikte nicht vorwiegend nachts und auf einsamen Straßen stattfinden, sondern viel häufiger in der eigenen Wohnung und mit bekannten Tätern aus dem näheren Umfeld. Und wir wissen auch, dass dort, wo viele Menschen zusammenkommen, Straftaten bestimmter Deliktbereiche entstehen. Das muss ich aber genau analysieren, um dann wirklich präventiv Konzepte zu entwickeln. Und das unterlassen Sie, weil es Ihnen in diesem Antrag eigentlich gar nicht darum geht, tatsächlich konzeptionell etwas zu entwickeln, sondern Ihnen geht es darum, eine Entwicklung, die Sie in einem Jahr statistisch glauben nachweisen zu können, zu charakterisieren und politisch hier möglicherweise als Kritik vorzutragen. Ich will Ihnen sagen, was wir in den Jahren 2010, 2015 – und wir werden uns 2020 wieder sprechen – auch erleben konnten: dass die Aufklärungsquote wieder gestiegen ist und die Straftaten zurückgegangen sind. Und das hat eben etwas mit den Wahljahren und mit den speziellen Delikten zu tun, die wir in diesen Wahljahren zu verzeichnen haben. Sachbeschädigungen am Plakat sind eben schwerer aufzuklären, wenn da ein Aufkleber drauf ist, diese abgerissen oder einfach nur besprüht worden sind. Diese Spekulationen, die Sie aber Ihrem Antrag zugrunde legen: dass offensichtlich die Personalressourcen der Thüringer Polizei dafür verantwortlich sind, das ist dann wirklich absurd. Da wird es auch völlig unmissverständlich und da fehlt mir dann auch die Bereitschaft wie bei SPD und FDP, Ihrem Antrag zuzustimmen, weil das ja auch hieße, dass sich die Personalsituation in der Thüringer Polizei 2009, 2014 und 2019 immer signifikant von der in den Folgejahren unterschieden hätte. Und das ist ja nicht so – ganz im Gegenteil. In diesen Zeiträumen haben sich die Polizeizahlen dann auch sehr unterschiedlich entwickelt. Das wissen Sie eigentlich auch als Polizeibeamter, wir kennen uns ja auch schon aus dieser Zeit. Und ich kann nur sagen, Herr Walk: Als Polizeibeamten habe ich Sie immer geschätzt. Aber ich glaube, hier … (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, wirklich! Wir kennen uns aus dieser Zeit, Herr Walk, wir haben auch Polizeieinsätze gemeinsam erlebt. Ich war sozusagen mitunter das polizeiliche Gegenüber, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist im- mer noch so!) (Heiterkeit DIE LINKE, CDU) heute das politische Gegenüber. Ich glaube, damals wäre Ihnen so ein Antrag als Polizeibeamter nicht über den Tisch gekommen, dann hätten Sie darauf geachtet und gesagt: Wir müssen durchaus fachlich etwas kompetenter darauf schauen. Ich will aber auch noch mal sagen, wie wir politisch damit umgehen. Natürlich sind die Straftaten statistisch im Bereich der politisch motivierten Kriminalität ein Mosaikstein bei der Bewertung der tatsächlichen Gefahren, die von politischen Positionen, die in Straftaten münden, ausgehen. Aber es ist eben auch nur ein Baustein, weil es erst mal überhaupt noch nichts darüber aussagt, wie viele wirklich zur Verhandlung, zur Verurteilung kommen; es ist eine polizeiliche Eingangsstatistik. Aber es sagt auch nichts darüber aus, wie sich diese Gesellschaft an sich entwickelt und welche Gefahren aus dieser Gesellschaft heraus entstehen. Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen: Wenn wir über Straftaten reden, dann reden wir im Prinzip über Straftäter, dann reden wir über einzelne Menschen, die Grenzen überschreiten. Die Gefahr für die Demokratie entsteht aber weniger daraus, sondern die Gefahr für die Demokratie entsteht, wenn sich die gesamte Gesellschaft möglicherweise an diese Grenzüberschreitung heranbewegt oder vielleicht auch vornimmt. Dann sage ich, es ist für uns, für diese Gesellschaft, eine wesentlich größere Gefahr, wenn eine Partei, die deutlich am rechten Rand zu charakterisieren ist, in dieser Gesellschaft mehr als 20 Prozent Zustimmung erfährt. Und ich finde es für die Demokratie wesentlich gefährlicher, wenn laut dem Thüringen-Monitor 16 Prozent in Thüringen antisemitische Positionen vertreten oder 56 Prozent gar meinen, dass Deutschland durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maße überfremdet sei. Das sind tatsächlich die Bereiche, die wir in den Blick nehmen müssen. Das heißt dann auch, ein sehr viel umfassenderes Präventionskonzept zu entwickeln als das, was Sie hier vorschlagen. Deswegen will ich – nicht nur weil es richtig, sondern weil es auch notwendig ist – Ihnen an dieser Stelle nochmals aus dem Koalitionsvertrag von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus diesem Jahr zitieren. Dort heißt es: „Die für öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden, Politik und Verwaltung, aber auch Wissenschaftsjournalismus, Wirtschaft, nicht staatliche Organisationen und Zivilgesellschaft treten gleichermaßen stark demokratiefeindlichen Bestrebungen durch Aufklärung, Wertevermittlung und Wehrhaftigkeit entgegen.“ Daraus wird deutlich, dass wir, anders als Sie, es als notwendig erachten, hier einen ganzheitlichen Konzeptansatz zu verfolgen, weil nur der tatsächlich auch garantiert, nachhaltig Erfolg bei der Bekämpfung von Gefahren für die Demokratie zu erzielen. Sie richten sich immer nur gegen die Straftaten, aber nicht gegen das, was diesen Straftaten vorausgeht. Deswegen ist es wichtiger, glaube ich, auch über diese Bereiche zu reden. Ich finde es geradezu verheerend von Ihnen, dass Sie – gerade im Wahlkampf und auch in der aktuellen Diskussion, wenn wir über solche Gefahren reden – immer wieder das Landesprogramm für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz in Frage stellen, denn das ist nämlich genau die Stärkung der Zivilgesellschaft, eine der wichtigen Säule bei der Bekämpfung von Gefahren für die Demokratie. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Machen wir doch gar nicht!) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Und die Leugnung der Wissenschaft und Wissenschaftlichkeit durch die AfD macht im Prinzip auch deutlich, dass auch die zweite Säule, nämlich die der Analyse gesellschaftlicher Entwicklungen, immer wieder bestritten wird. Was uns in dieser Diskussion wirklich wichtig ist, ist, dass alle drei Säulen funktionieren: die Säule des Staates mit den Sicherheitsbehörden, die Säule der Zivilgesellschaft, weil wir eine gesellschaftliche Gegenwehr brauchen, weil wir eine Wertevermittlung und Wertemanifestation in der Gesellschaft brauchen, und die dritte Säule, nämlich diejenigen, die analytisch arbeiten, die auch als Multiplikatoren tätig sind in Wissenschaft, Journalismus, aber auch in wirtschaftlichen Institutionen – dass die ihren Teil dazu beitragen, dass die gesellschaftlichen Werte, die auch im Grundgesetz verankert sind, wirkmächtig sind.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Herr Kollege, sehen Sie auf die Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

In diesem Sinne, Herr Bergner, Herr Präsident, beende ich meine Rede, freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass die Kollegen von SPD und FDP im Ausschuss nicht so bereitwillig einfach dem Antrag zustimmen werden, sondern den Diskussionsansatz durchaus weiter fassen in dem Sinne, wie ich es hier versucht habe darzustellen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Zwei Anmerkungen: Es steht der einbringenden Fraktion frei, nicht einzubringen, und es steht mir frei, die Redeliste so zu verwenden, wie ich sie vorgelegt bekommen habe. Abgeordneter Walk hat jetzt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen und Kolleginnen, am 6. März dieses Jahres wurde die Geschäftsstelle der CDU in Eisenach – nicht zum ersten Mal – angegriffen. Ein unbekannter Täter hat mit einem Stein die Doppelglasscheibe zerstört. Um den Stein war ein Papier mit weißem Pulver gewickelt. Das, was folgte, kann man sich vorstellen: Die Geschäftsstelle war mehrere Tage gesperrt. Das Ganze wurde auf Anthrax überprüft. Letzten Endes wurde aber nichts Gefährliches festgestellt. Das ist positiv. Den Schaden haben wir dennoch, die Scheibe ist in dieser Woche nach mehreren Monaten eingesetzt worden, und den Schaden von 2.500 Euro können wir auch selbst übernehmen. Das Beispiel zeigt: Allein 2019 wurden 49 Straftaten in Bezug auf Wahlkreisbüros, Thüringer Abgeordnete und Bedrohungen der Parlamentarier registriert. Ein trauriger Wert! Insofern bin ich der Präsidentin des Thüringer Landtags sehr dankbar, dass sie die Sensibilität und Bedeutung dieses Themas aufgriffen hat und in einem Schreiben Ende April an die zuständigen Minister Maier und Adams, der auch heute hier ist, zum Schutz des freien Mandats ein wirkungsvolles Vorgehen von Polizei und Justizbehörden eingefordert hat. Das völlig zu Recht. Leider sind erst heute die Antwortschreiben eingegangen. Ich konnte noch nicht mal richtig reinschauen, wie die Antwort ausgefallen ist. Klar ist, dass politisch motivierte Straftaten eine besondere Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen. Ihre Erfassung, Analyse und wirksame polizeiliche Bekämpfung ist daher ein besonders wichtiges Anliegen auch dieses Hohen Hauses. Und gerade deshalb ist ein besonders entschlossenes und konsequentes Vorgehen der Sicherheitsbehörden so wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Kern des Antrags kommen. Die Zahlen wurden schon genannt, ich will es deswegen zusammenfassen: Im Freistaat Thüringen wurden im letzten Jahr knapp 2.500 Fälle politisch motivierter Kriminalität festgestellt. Das Fallaufkommen stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 40 Prozent. Ich will noch was sagen, Herr Dittes, weil Sie immer sagen, der greift sich da irgendwelche Zahlen raus, das muss man doch im Langzeitvergleich sehen. Genau das machen wir ja. Die 2.500 Straftaten sind Höchststand, seit wir Straftaten „politisch motiviert“ erfassen, also seit dem Jahr 2001. Weil Sie immer wieder die Wahlen angesprochen haben: Wahlen gab es auch in anderen Jahren. Insofern ist der Höchststand dieser Taten insgesamt in der Langzeitbetrachtung das, was Sie offensichtlich auch angesprochen haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Die lasse ich zu, wenn ich zum Schluss noch Zeit habe, weil es knapp ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Also am Ende Ihrer Rede?

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Ich denke daran und Sie erinnern mich noch mal daran. Gern, Herr Dittes, später. Im Phänomenbereich –rechts– stieg die Zahl der festgestellten Straftaten um 73 Fälle und damit um 5,9 Prozent, und erschreckend hoch ist hier auch die Anzahl der Gewalttaten mit 67. Im Phänomenbereich –links– war sogar eine Steigerung von 108 Prozent der Fälle zu verzeichnen, das heißt, eine komplette Verdopplung. Auch bei den Gewaltdelikten – und hier sind wir an dem Punkt, Kollege Dittes, weil Sie immer von Sachbeschädigung sprechen – ist eine Steigerung im Phänomenbereich –links– um ein Drittel auf 42 Straftaten festzustellen. Auch bei der religiösen Ideologie – da geht es nicht um Sachbeschädigung – haben wir eine Steigerung um ein Viertel. Auch beim Terrorismus – auch das sind keine Sachbeschädigungen – haben wir eine Steigerung auf insgesamt 16 Ermittlungsverfahren in unserem kleinen Thüringen. Damit ziehe ich ein trauriges und besorgniserregendes Zwischenfazit, nämlich dass in allen erfassten Phänomenbereichen ein Anstieg der politisch motivierten Kriminalität festzustellen ist. Und da ist es völlig gleich, ob wir ein Wahljahr hatten oder nicht. Ich will es noch mal betonen, das haben wir ja auch schon im Ausschuss gemacht, Frau Kollegin Marx und Kollege Dittes. Zu den bereinigten Zahlen habe ich ja die Landesregierung gefragt, was auf Straftaten im Bereich des Wahlkampfes entfällt. Zu der Kleinen Anfrage in Drucksache 7/567 lautet die Antwort: 353 Straftaten der 2.500 Straftaten entfallen auf Wahlkampfstraftaten. Wenn ich das bereinige, habe ich immer noch eine Steigerung im Jahr 2019 um 15 Prozent. Das ist unumstößlich. Interessant ist aber – Herr Minister ist nicht da, aber der Staatssekretär – der Blick auf die Bundeszahlen. Das sollten wir uns echt noch mal genauer anschauen. Dort gibt es auch eine Steigerung um 14 Prozent. Aber der Ländervergleich ist wichtig. Die besonders sensiblen Bereiche der Gewalttaten habe ich mir mal rausgezogen. Und da müssen wir noch etwas klären: Warum sind die Zahlen in der Statistik des Bundes andere als die in Thüringen? Wir liegen als Thüringen, als kleines Land, bei den rechten Gewalttaten auf Platz 7 mit 49 und bei den linken Gewalttaten mit 40 auf Platz 8. Wenn wir jetzt unsere Zahlen anschauen, Herr Staatssekretär, dann stellen wir fest, dass unsere Zahlen bei Gewalt –rechts– 67 sind, also haben wir 18 Straftaten mehr erfasst als der Bund. Und im Bereich der Gewalt –links– haben wir 42 Straftaten im Bund, aber hier lediglich 40 erfasst. Wie ist das zu erklären? Ich will es jetzt noch mal laut sagen: Jede Form der politisch motivierten Kriminalität richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und stellt einen nicht hinnehmbaren Angriff auf unsere Normen- und Werteordnung, auf unsere Demokratie dar. (Beifall AfD, CDU, FDP) Klar ist, der friedliche Streit von Meinungen auf der einen Seite und das Gewaltmonopol des Staates auf der anderen Seite gehören zu den Fundamenten unseres demokratischen Grundverständnisses. Oder: So viel Freiheit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig. Aber der demokratische Staat darf eben kein zahnloser Tiger werden. Ich komme damit zur Kernforderung: Um den gestiegenen Zahlen der politisch motivierten Kriminalität zu begegnen, sind neben einer modernen Sicherheitsarchitektur auch mit allen Sicherheitsbehörden und der Justiz des Landes abgestimmte Konzepte, gute Ausrüstungsbedingungen, aber auch ausreichend Personal für die Sicherheitsbehörden unabdingbare Voraussetzung. Das zeigt, wir brauchen vor allem mehr Ermittler bei Polizei und Verfassungsschutz, um den erforderlichen Kontrollund Verfolgungsdruck zu erhöhen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen fordern wir die Landesregierung auf, ein geeignetes und vor allem aktualisiertes Handlungskonzept vorzulegen. Die letzten Konzepte stammen meiner Erinnerung nach aus den Jahren 2013 und 2015. Ich finde es wichtig, Kollege Dittes, weitere Institutionen einzubinden, Kommunen, Kirche, Vereine, Verbände, zivilgesellschaftliche Gruppierungen – da stimme ich Ihnen doch ausdrücklich zu – mit ins Boot zu nehmen und dann nicht bis zum III. Quartal 2020 diese Konzepte vorzulegen, sondern bis zum IV. Quartal. Wir haben ja zweimal verschoben. So komme ich zum Schluss und will noch einen Punkt aufgreifen, der mir wichtig ist. Wir alle, auch hier im Thüringer Landtag, tragen gemeinsame Verantwortung als Gesamtparlament in unseren Fraktionen, aber auch jeder einzelne ganz persönlich, denn wir haben eine Vorbildfunktion. Deshalb finde ich es beschämend, dass uns die vergangene Legislatur einen Rekord an Ordnungsrufen beschert hat; 130 waren es. Das ist eine Verdreifachung gegenüber der Zahl der vergangenen Legislatur. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Dort können wir das dann besprechen, was hier alles schon zur Sprache kam. Ich bitte darum, dass wir in unserem Antrag den Zeitansatz „III. Quartal“ in „IV. Quartal 2020“ ändern. Jetzt lasse ich noch eine Zwischenfrage zu.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank. Damit hat Kollege Dittes das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank, Herr Walk, dass Sie die Frage vorhin nicht zugelassen haben. Das erlaubt mir, sie konkreter zu stellen, weil Sie noch eine Zahl genannt haben. Sie haben nun gesagt, das habe mit dem Wahljahr nichts zu tun oder nur zu einem geringen Teil und der Anstieg sei auch ohne diese Straftaten besorgniserregend.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Wenn die Antwort der Landesregierung korrekt ist, ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Nun haben Sie diese 353 Straftaten wahlkampfbezogen benannt. Ist Ihnen bekannt, dass ich, wenn ich diese Straftatenanzahl abziehe, im Jahr 2019 mit 161 Straftaten unter dem Wert von 2016 – was kein Wahljahr war – läge und damit Ihre Analyse eben nicht zutrifft? Worauf ich hinweisen will, ist, Ihre Analyse einfach ein bisschen umfassender und komplexer anzugehen. Ich sage es hier noch mal: Sie haben gesagt, 353 Straftaten sind wahlkampfbezogen. Im Jahr 2016 gab es im Land Thüringen 2.301 Straftaten der politisch motivierten Kriminalität. Wir haben ohne diese 353 Straftaten im Jahr 2019 161 Straftaten PMK weniger als 2016. Insofern frage ich Sie noch mal: Ist Ihnen dieser Umstand bewusst und würden Sie an Ihrer Analyse festhalten?

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Meine Analyse stimmt. Ich habe analysiert, dass 2019 wahlkampfbereinigt die Anzahl der politisch motivierten Kriminalität um 15 Prozent angestiegen ist. Die Analyse steht und stimmt natürlich auch. Was Sie ausdrücken wollen im Vergleich zu 2016, das sind Äpfel verglichen mit Birnen, das hat mit meiner Analyse jetzt erst mal gar nichts zu tun. (Heiterkeit DIE LINKE) Aber ich bin gern bereit, im Ausschuss noch mal über die Dinge zu reden. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Das bleibt auch nur, im Ausschuss, weil die Redezeit jetzt wirklich zu Ende ist. Wir haben jetzt noch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, Kollege Steffen Dittes hat schon viele richtige Sachen gesagt, denen möchte ich mich anschließen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die PMK-Statistik tatsächlich einen hohen Stand erreicht hat. Aber auch die Ausführungen zur Frage des Wahljahres, glaube ich, müssen wir tatsächlich ins Auge fassen. Das haben wir immer wieder. Wir spüren das auch an den Wahlkampfständen und in unseren Wahlkreisbüros – das ist angesprochen worden –, aber auch an Zuschriften oder Posts auf Social-MediaPlattformen, die eine gewisse Aggression bis hin zu Drohungen beinhalten. Das ist im Wahlkampf immer deutlich höher als in den Jahren dazwischen. Hauptverantwortlich für den Anstieg sind die sonstigen staatsschutzrelevanten Delikte in Thüringen, die 2019 über 57 Prozent der Delikte ausgemacht haben. Lassen Sie mich aber nicht noch mal die Zahlen wiederholen, die hier sowieso schon im Raum stehen und von der einen oder anderen Seite für gut oder für nicht so gut befunden wurden. Ich will nur grundsätzlich sagen, dass ich der Meinung bin, dass die PMK-Statistik kein Instrument ist, um eine vollumfängliche Analyse der politisch motivierten Kriminalität in Thüringen anzulegen. Dazu braucht es viele andere Faktoren und eine fundierte Analyse, auch das hat Kollege Steffen Dittes hier angeführt. Wenn wir uns die PMK-Statistik genau anschauen, dann sieht man, dass die PMK-Statistik eine sogenannte Eingangsstatistik ist. Die PMKStatistik ist vor allen Dingen zu Beginn nicht darauf angelegt worden, Antworten auf die Fragen der Öffentlichkeit zu geben. Das heißt, die Fragen, die Sie sich vielleicht teilweise zur PMK stellen, kann die PMK gar nicht beantworten, weil sie die Sachen gar nicht erfasst bzw. gar nicht in dieser Art und Weise analysiert. Die Eingangsstatistik hat eben auch das Problem, dass sozusagen nur erfasst wird, wenn sie eingehen, und dann nur bis zu einem Jahr nach dem Eingang bis Januar des Folgejahres eine sogenannte Nachmeldung von sogenannter politisch motivierter Kriminalität möglich ist. Das führt dazu, dass die Zahlen nicht das tatsächliche Ausmaß der politisch motivierten Kriminalität in Deutschland abbilden. Das stellt zum Beispiel auch die European Commission against Racism and Intolerance 2014 fest. Um mal ein Beispiel zu nennen – nehmen wir zum Beispiel die Taten des NSU: Die tauchen nicht in der PMK –rechts– auf, sondern aufgrund der fehlerhaften Ermittlung unter der Kategorie „organisierte Kriminalität“. Dadurch, dass sie sozusagen nur bis zu einem Jahr nach den Taten nachgemeldet werden konnten, sind sie nach wie vor bei den Taten der organisierten Kriminalität gelistet. Obwohl hinterher ein Gericht festgestellt hat, dass die Taten als rechtsterroristische Taten einzustufen sind, sind sie nicht in der Statistik erfasst. Wir als Bündnisgrüne setzen uns dafür ein, dass es einen Austausch zwischen Justiz und Polizei gibt, der verbindlich regelt, dass es eine sogenannte Verlaufsstatistik gibt, das heißt, dass man nachvollziehen kann, vom Eingang einer Anzeige bis zur tatsächlichen Verurteilung beispielsweise der Täter/-innen, was mit dieser Anzeige passiert ist, und dass man dann auch die Möglichkeit hat, die Einordnung der Straftat entsprechend vorzunehmen. Die PMK-Statistik ist demnach also in erster Linie ein Spiegel der polizeilichen Einschätzung der Tat und nicht des tatsächlichen Hintergrunds der Tat. Wir haben zu diesem Bereich auch in der Enquetekommission „Rassismus“ viel diskutiert, weil viele das Gefühl haben, dass diese Statistik nicht fundiert ist und dass sie auch nicht taugt, um wirklich analytisch und wirklich fundiert etwas gegen politisch motivierte Kriminalität in Deutschland und in Thüringen zu tun. Ich bin aber gern bereit, vor diesem Hintergrund im Ausschuss weiter darüber zu diskutieren. Ich sage Ihnen aber auch, dass ich es ablehne, wenn Sie versuchen, dann wiederum auf dem politischen Weg den Fokus, den die Thüringer Sicherheitsbehörden zu Recht hoffentlich auf rechtsextremen Straftaten haben, in eine andere Richtung zu verschieben, denn da gehört der Fokus hin, da ist unser Problem, gesellschaftlich und eben auch polizeilich. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Henfling. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Dann hat für die Landesregierung Herr Staatssekretär Götze das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Minister Maier hat bei der Vorstellung der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2019 im Freistaat Thüringen konstatiert, dass wir in diesem Jahr den höchsten Stand – das wurde hier bereits ausgeführt – seit Einführung der bundeseinheitlichen Erfassung der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2001 zu verzeichnen haben. Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede erst mal die Gelegenheit nutzen, diese Entwicklung einzuordnen. So möchte ich an den Beginn stellen, dass die Ergebnisse zunächst zeigen, dass die Bevölkerung hinsichtlich politischer Straftaten mehr und mehr sensibilisiert ist und diese häufiger zur Anzeige bringt. Das ist gut so. Nur so können sich die Sicherheitsbehörden ein realistisches Lagebild verschaffen. Darüber hinaus führt ein hoher Verfolgungsdruck durch die Sicherheitsbehörden, sozusagen als Reflektion der polizeilichen Arbeit, ebenso zu einem Aufwuchs der Statistik. Auch dies ist gut so und spricht für das erfolgreiche Arbeiten der Thüringer Sicherheitsbehörden. Schauen wir uns in einem weiteren Schritt an, in welcher Deliktsqualität wir die gestiegenen Fallzahlen feststellen, ist dies der Bereich der sogenannten – auch das wurde bereits ausgeführt – sonstigen staatsschutzrelevanten Delikte – also nicht die Fälle, bei denen es sich um Propaganda- oder Gewaltstraftaten oder Fälle des Terrorismus handelt. Im Bereich der sogenannten sonstigen staatsschutzrelevanten Delikte verzeichnen wir einen Anstieg von über 80 Prozent, wobei die Hälfte der Delikte Sachbeschädigungen waren. Die meisten dieser Straftaten wurden im Kontext der Landtags-, der Kommunal- und der Europawahl begangen. Diese 713 Fälle der politisch motivierten Kriminalität, die im Zusammenhang mit den Wahlen im Jahr 2019 registriert wurden, bilden im Wesentlichen den für Thüringen im Jahr 2019 verzeichneten Anstieg der 695 Fälle der politisch motivierten Kriminalität gegenüber dem Jahr 2018. Das sind zumindest meine Zahlen. Wir können das im Ausschuss gern noch einmal diskutieren, aber ich glaube, das ist das realistische Lagebild, was wir hier zu betrachten haben. Das also zur Einordnung der Zahlen und um bestehende Unsicherheiten über die Entwicklung gegebenenfalls auflösen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie eben ausgeführt ist ein Großteil der festgestellten zusätzlichen Straftaten dem Bereich der Sachbeschädigung zuzuordnen. Was bedeutet dies für die polizeiliche Arbeit und insbesondere: Welche Schlüsse ergeben sich daraus für die Entwicklung der Aufklärungsquote? Bei Sachbeschädigungen liegen nach den Praxiserfahrungen geringe Erfolge bei der Aufklärung vor. Woran liegt das? Die mittlerweile geringe Hemmung, niederschwellige Straftaten zu begehen, der schnelle Taterfolg und fehlendes Unrechtsbewusstsein begünstigen zum einen die Begehung dieser Delikte. Demgegenüber bestehen zum anderen relativ geringe strafprozessuale Eingriffsbefugnisse zur möglichen Ermittlung von Tätern. Im Ergebnis führt dies zu den bereits genannten niedrigen Aufklärungsquoten genau in diesem Bereich. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir sind uns sicher auch einig, dass es sich bei dem beschriebenen Phänomen auch um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, welches – auch das wurde von Herrn Abgeordneten Walk schon betont – nicht allein von der Polizei oder dem Amt für Verfassungsschutz oder der Justiz gelöst werden kann. Dazu bedarf es der Parteien, der Vereine, der Zivilgesellschaft, um das politische Klima für eine demokratische Meinungs- und Streitkultur zu stärken und um Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft erfolgreich zu begegnen. (Beifall DIE LINKE) Neben dem gesamtgesellschaftlichen Ansatz im Allgemeinen erfolgt gleichwohl auch ein Abstimmungsprozess im Konkreten zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, denn die Entwicklung der Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität ist keine thüringenspezifische Herausforderung. Herr Minister Maier ist sich als Vorsitzender der Innenministerkonferenz mit seinen Länderkollegen und dem Bundesinnenminister einig, dass wir unsere Bemühungen in der Bekämpfung von politischem Extremismus weiter verstärken müssen; das wurde auch auf der letzten Innenministerkonferenz noch einmal deutlich herausgehoben. Eine enge Koordination und ein abgestimmtes operatives Handeln der Sicherheitsbehörden sind dabei genauso entscheidend wie das gesamtgesellschaftliche Wirken gegen Extremisten. In diesem Zusammenhang darf ich zum Beispiel auf das am 30. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket und das vom Bundestag am 18. Juni 2020 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität hinweisen. Daneben ist der Freistaat Thüringen selbst natürlich auch aktiv. Das Überprüfen des eigenen Handelns auf Erforderlichkeit und Angemessenheit ist ein stetiger Prozess, der auch von den Sicherheitsbehörden vorgenommen wird. Daraus werden entsprechende Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen abgeleitet, um die Wirksamkeit unseres staatlichen Handelns noch weiter zu verbessern. Beispielsweise sei hier auf diverse Projekte oder Initiativen, die erfolgreich im Freistaat Thüringen etabliert wurden, verwiesen. Genannt seien zum Beispiel das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, welches seit dem Jahr 2011 Maßnahmen, Strukturen und Projekte zur Stärkung der demokratischen politischen Kultur in Thüringen bündelt, oder der Landespräventionsrat Thüringen. Dieser ist ein von der Landesregierung eingesetztes Fachgremium, das die personellen, institutionellen und materiellen Möglichkeiten staatlicher, gesellschaftlicher und privater Organisationen zur Weiterentwicklung der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention koordiniert.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Einen kleinen Augenblick mal, Herr Staatssekretär. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie die letzten Minuten dann doch bitte noch um ein bisschen Ruhe.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Schlussendlich sei die Taskforce Versammlungslagen im Thüringer Innenministerium genannt. Diese operativen und strategischen Maßnahmen verfolgen das Ziel, kurz-, mittel- und langfristig Kriminalität und Extremismus vorzubeugen und zu bekämpfen. Die Bekämpfung von Kriminalität, einschließlich von politisch motivierter Kriminalität, ist ein wesentliches Anliegen dieser Landesregierung und insbesondere des Innenministeriums und wird es auch in Zukunft bleiben. Die Bekämpfung extremistischer Straftaten stützt sich dabei auf drei Kernelemente, das wären folgende: Durch aktive Erkenntnisgewinnung und einen umfassenden Informationsaustausch aller betroffenen Behörden können extremistische Veranstaltungen rechtzeitig erkannt und damit den davon ausgehenden Gefahren begegnet werden. Weiterhin die Auswertung extremistischer Inhalte im Internet, diese dient ebenso der frühzeitigen Informationsgewinnung. Oder schlussendlich die offene Präsenz der Polizei, der Sicherheitsbehörden vor Ort, um auf Straftaten schnell und effektiv reagieren zu können. Sie sehen, wir unternehmen im Freistaat Thüringen schon sehr viel, um diesem Phänomen der politischen Kriminalität zu begegnen. Ich denke, dieser Diskussionsprozess und auch die Evaluierung unseres behördlichen Handelns ist als ständiger Prozess, als Dauerprozess zu verstehen. So verstehe ich auch die weitere Behandlung im Innenausschuss und freue mich auf diese Diskussion. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit haben wir jetzt noch über eine Überweisung abzustimmen. Beantragt ist die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss verwiesen. Meine Damen und Herren, wir haben 18.00 Uhr überschritten. Ich wünsche Ihnen eine ruhige, entspannende Sommerpause und freue mich darauf, dass wir nach der Sommerpause hier wieder weiter in der Sache und hoffentlich sachlich streiten können. Danke schön. (Beifall im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren