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Madeleine Henfling

GRÜNE 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir setzen uns dafür ein, dass im Freistaat Thüringen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Verbrechen des NSU und die Tatbeiträge [seiner] Unterstützer und Gehilfen aufzuklären. Es müssen alle notwendigen und rechtsstaatlichen Mittel ergriffen werden, um eine Wiederholung auszuschließen. Die Aufklärung ist nicht abgeschlossen – wir ziehen keinen Schlussstrich!“ Damit leitet der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 6/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ ein. Ich will mich diesen Worten anschließen und möchte sie noch mal ganz besonders bekräftigen. In den vergangenen zwei Legislaturen beschäftigten sich die Abgeordneten des Thüringer Landtags mit den Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds und dessen Netzwerken, die tief in staatliche Behörden hinein reichten und die immer noch nicht aufgeklärt sind. Das Thema ist aktueller denn je. Kollegin KönigPreuss hat es in der Einführung schon angesprochen, einmal die Verbindung zum Mord an Walter Lübcke, aber auch die jetzt neuerlich aufkommenden Drohmails und Drohschreiben an diverse Abgeordnete wie beispielsweise die Fraktionschefin der Linken in Hessen, Janine Wissler, aber auch die Kollegin Anne Helm oder auch, mit Thüringer Bezug, die Bundestagsabgeordnete Martina Renner, die aktuell persönlich bedroht werden. Und diese Drohbriefe sind mit NSU 2.0 unterschrieben. Weitere bekannte Empfängerinnen der Drohmails waren die Kabarettistin İdil Baydar und die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im Münchner Prozess um die Morde des NSU die Opferfamilien vertreten hatte. Schwere extreme Gewalttaten wie die Ermordung des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten, die Anschläge in Halle und Hanau sind in der jüngsten Vergangenheit in diese schrecklichen Taten einzureihen. Mit dem vorliegenden Antrag soll nach den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 6/1 weitere Aufklärungsarbeit geleistet werden. Das haben wir in der letzten Legislaturperiode im letzten Jahr hier beschlossen. Wir wollen weiterhin rechte Netzwerke aufklären, dagegen vorgehen. Wir wollen Rassismus und Rechtsextremismus zurückdrängen und bekämpfen. Konkret sieht der Antrag vor, dass die in den Untersuchungsausschüssen 5/1 und 6/1 nach § 14 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgelegten Materialien wie Akten, Datensätze, aber auch die Notizen von Ausschussmitgliedern und Fraktionsmitarbeiter/-innen bis zum 31. Dezember 2021 durch die Landtagsverwaltung aufbewahrt werden. Gleichzeitig wird die Landesregierung gebeten, dem Thüringer Landtag einen Vorschlag für ein Archivsystem vorzulegen, in welches die Materialien des UA 5/1 und 6/1 überführt werden können, um diese zukünftig der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und auch Journalistinnen und Journalisten für eine weitere, auch zivilgesellschaftliche Aufarbeitung des NSUKomplexes über die strafrechtliche Verfolgung und parlamentarische Betrachtung hinaus zugänglich zu machen. Mit unserem Antrag kommen wir den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses 6/1 nach, die größtmögliche Transparenz zu schaffen und die Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zu den Änderungsanträgen hat Kollegin KönigPreuss gerade ausgeführt. Das haben wir nun zusammengeführt. Von daher bin ich froh, dass wir da jetzt auf einem gemeinsamen Weg sind und das in den nächsten Wochen tatsächlich auch in die Umsetzung bringen. Da ist nicht nur das Parlament, sondern eben auch die Landesregierung gefragt, gemeinsam zu überlegen, wie wir ein gutes zugängliches Archiv erarbeiten können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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