Robert-Martin Montag
Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will mich recht kurzfassen zum Antrag der AfD und kurz unsere Positionen begründen. Sie sprechen davon, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite mit Bezug auf § 5 usw. des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr vorliegen. Sie haben damit auch ein Grundproblem Ihres Antrags benannt. Es ist überhaupt nicht Thema im Landtag, sondern ein Thema des Bundestags. Im Landtag ist die Debatte also schlicht fehl am Platz, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Dass man darüber geteilter Meinung sein kann, ob diese nationale Tragweite noch vorliegt, ob man nicht lieber regionale Spezifika setzt und Rücksicht nimmt, das haben wir in der Positionierung der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag auch selbst vorgetragen.
(Beifall FDP)
Also es ist kein neues Thema und keine neue Debatte, was Sie hier aufmachen. Ich will aber auf eines ganz besonders hinaus: Was völlig außen vor geblieben ist bei Ihrer Argumentation um die Frage des Immunitätsausweises, ist, dass das natürlich eine verfehlte Debatte ist, weil selbst die WHO festgestellt hat, dass es noch immer nicht einen evidenten Beweis gibt, dass Menschen, die sich von COVID-19 erholt haben und die Antikörper haben, vor einer zweiten Infektion geschützt sind. Das ist anders als beispielsweise bei Masern, wo wir wissen, bist du einmal krank, kriegst du es nie wieder. Bei COVID-19 weiß man es schlichtweg nicht. Genau das war auch die Debattenlage im Deutschen Bundestag – da gehört es hin –, die Jens Spahn auf diese grundsätzliche Idee gebracht hat, in einer besonderen Situation wieder Reisemöglichkeiten zu erlauben, Begegnungen erlauben zu können. Sie haben ja genau und richtigerweise kritisiert, dass zumindest die Folge problematisch ist, wenn beispielsweise Angehörige ihre in Pflegeheimen liegenden und betreuten Angehörigen über Monate nicht sehen können. Das ist natürlich eine menschliche Belastung. Dass sich Politik Gedanken macht, ist auch richtig, aber sie muss das richtige Mittel wählen. Das heißt, das Problem, was Sie hier beschreiben, ist faktisch nicht existent. Deswegen ist Ihr Antrag überflüssig.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Vielleicht noch ganz kurz zum Alternativantrag der CDU. Wir begrüßen natürlich sehr, dass man hier die Voraussetzungen schafft, eine epidemische Lage mal zu beschreiben. Denn es gibt tatsächlich keine konkrete Legaldefinition dazu. Interessanterweise haben wir gestern – und deswegen ist der Punkt II des Alternativantrags noch mal ein Stück weit wichtiger für uns – genau darüber gesprochen, wie wir die parlamentarische Möglichkeit bei der Bewertung der Maßnahmen der Landesregierung, die sie trifft, um hier strukturell und dauerhaft eingreifen zu können, haben, damit wir als Parlament auch dauerhaft beteiligt werden, und zwar auch über diese Maßnahmen abstimmen und Mehrheiten suchen müssen. Jetzt fordern Sie, dass die Landesregierung das vorlegen soll. Das kann man machen. Ich wünsche diesem Ansinnen viel Erfolg. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
