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Prof. Dr. Hoff

17.07.2020 Sitzungen 7/21

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Baubeginn ist noch nicht erfolgt, da bei der konkreten Projektvorbereitung festgestellt wurde, dass es effektiv und wirtschaftlich geboten ist, auch die angrenzenden Straßenbereiche in diese Sanierung einzubeziehen und die Beseitigung der Schadensstelle soll so erfolgen, dass an dieser Stelle ein erneuter Ausbau künftig nicht mehr erforderlich wird. Die Baustrecke wird sich in Richtung Teistungen bis zum Abzweig Neuendorf und in Richtung Günterode bis zur Aufmündung der kommunalen Straße – Tilkenweg – nach Reinholterode erstrecken. Die Ausschreibung soll im August dieses Jahres veröffentlicht werden. Ich will übrigens noch voranstellen, dass die Antworten zu dem Gesamtkomplex, die ich hier gebe, ein Beispiel dafür sind, dass bei solchen Baumaßnahmen – insbesondere die schon einen langen Vorlauf haben – die Kommunikation über Planungsstände gegenüber den Kommunen in noch stärkerem Maße als bisher – auch unaufgefordert – enorm wichtig ist und dass wir genau diese Frage mit dem Landesamt für Bau und Verkehr auch erörtern, weil wir die Verärgerung, die zum Teil schlicht aufgrund der Tatsache entsteht, dass man das Gefühl hat, es passiert nichts, dadurch senken müssen, dass wir sagen, was ist eigentlich der Sachstand, in welchem Planungsverfahren bewegen wir uns. Insofern bin ich für die Anfrage dankbar, weil sie die Möglichkeit gibt, das darzustellen. Ich sehe das aber auch als eine Notwendigkeit, dies dann gegenüber den betreffenden kommunalen Akteuren auch noch mal in expliziter Weise zu spiegeln und dies deutlich zu machen. Zu Frage 2: In Abhängigkeit vom Ergebnis des Vergabeverfahrens, das ich unter 1 dargestellt habe, soll der Bau noch im Herbst 2020 beginnen, wird dann aber voraussichtlich – das sei jetzt schon gesagt – auch bis Ende 2021 andauern, weil die entsprechenden Baumaßnahmen durchgeführt werden. Zu Frage 3: Der genannte Streckenabschnitt ist im Landesstraßenbedarfsplan „Punktueller Um- und Ausbau freie Strecke 2021 – 2030“ gelistet. Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Baumaßnahme wird der Bereich vom Abzweig der Kreisstraße 228 bis zum Abzweig der kommunalen Straße nach Reinholterode bereits instand gesetzt. Das heißt, dort sind die entsprechenden Maßnahmen bereits im Gang. Der Bau der noch verbleibenden Reststrecke bis Günterode kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht terminiert werden. Zu Frage 4: Auch dieser Streckenabschnitt ist in dem von mir bereits benannten Landesstraßenbedarfsplan benannt. Derzeit werden die für den Ausbau der Straße erforderlichen Planungsleistungen auch im Hinblick auf ein erforderliches Baurechtsverfahren durchgeführt. Sobald die Aussagen zum Baubeginn vorliegen, würden wir hier dann auch die betreffenden Kommunen unaufgefordert informieren. Ich danke Ihnen.

Protokoll ↗