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Götze

17.07.2020 Sitzungen 7/21

Demokratie schützen – Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Minister Maier hat bei der Vorstellung der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2019 im Freistaat Thüringen konstatiert, dass wir in diesem Jahr den höchsten Stand – das wurde hier bereits ausgeführt – seit Einführung der bundeseinheitlichen Erfassung der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2001 zu verzeichnen haben. Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede erst mal die Gelegenheit nutzen, diese Entwicklung einzuordnen. So möchte ich an den Beginn stellen, dass die Ergebnisse zunächst zeigen, dass die Bevölkerung hinsichtlich politischer Straftaten mehr und mehr sensibilisiert ist und diese häufiger zur Anzeige bringt. Das ist gut so. Nur so können sich die Sicherheitsbehörden ein realistisches Lagebild verschaffen. Darüber hinaus führt ein hoher Verfolgungsdruck durch die Sicherheitsbehörden, sozusagen als Reflektion der polizeilichen Arbeit, ebenso zu einem Aufwuchs der Statistik. Auch dies ist gut so und spricht für das erfolgreiche Arbeiten der Thüringer Sicherheitsbehörden. Schauen wir uns in einem weiteren Schritt an, in welcher Deliktsqualität wir die gestiegenen Fallzahlen feststellen, ist dies der Bereich der sogenannten – auch das wurde bereits ausgeführt – sonstigen staatsschutzrelevanten Delikte – also nicht die Fälle, bei denen es sich um Propaganda- oder Gewaltstraftaten oder Fälle des Terrorismus handelt. Im Bereich der sogenannten sonstigen staatsschutzrelevanten Delikte verzeichnen wir einen Anstieg von über 80 Prozent, wobei die Hälfte der Delikte Sachbeschädigungen waren. Die meisten dieser Straftaten wurden im Kontext der Landtags-, der Kommunal- und der Europawahl begangen. Diese 713 Fälle der politisch motivierten Kriminalität, die im Zusammenhang mit den Wahlen im Jahr 2019 registriert wurden, bilden im Wesentlichen den für Thüringen im Jahr 2019 verzeichneten Anstieg der 695 Fälle der politisch motivierten Kriminalität gegenüber dem Jahr 2018. Das sind zumindest meine Zahlen. Wir können das im Ausschuss gern noch einmal diskutieren, aber ich glaube, das ist das realistische Lagebild, was wir hier zu betrachten haben. Das also zur Einordnung der Zahlen und um bestehende Unsicherheiten über die Entwicklung gegebenenfalls auflösen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie eben ausgeführt ist ein Großteil der festgestellten zusätzlichen Straftaten dem Bereich der Sachbeschädigung zuzuordnen. Was bedeutet dies für die polizeiliche Arbeit und insbesondere: Welche Schlüsse ergeben sich daraus für die Entwicklung der Aufklärungsquote? Bei Sachbeschädigungen liegen nach den Praxiserfahrungen geringe Erfolge bei der Aufklärung vor. Woran liegt das? Die mittlerweile geringe Hemmung, niederschwellige Straftaten zu begehen, der schnelle Taterfolg und fehlendes Unrechtsbewusstsein begünstigen zum einen die Begehung dieser Delikte. Demgegenüber bestehen zum anderen relativ geringe strafprozessuale Eingriffsbefugnisse zur möglichen Ermittlung von Tätern. Im Ergebnis führt dies zu den bereits genannten niedrigen Aufklärungsquoten genau in diesem Bereich. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir sind uns sicher auch einig, dass es sich bei dem beschriebenen Phänomen auch um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, welches – auch das wurde von Herrn Abgeordneten Walk schon betont – nicht allein von der Polizei oder dem Amt für Verfassungsschutz oder der Justiz gelöst werden kann. Dazu bedarf es der Parteien, der Vereine, der Zivilgesellschaft, um das politische Klima für eine demokratische Meinungs- und Streitkultur zu stärken und um Radikalisierungstendenzen in unserer Gesellschaft erfolgreich zu begegnen. (Beifall DIE LINKE) Neben dem gesamtgesellschaftlichen Ansatz im Allgemeinen erfolgt gleichwohl auch ein Abstimmungsprozess im Konkreten zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, denn die Entwicklung der Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität ist keine thüringenspezifische Herausforderung. Herr Minister Maier ist sich als Vorsitzender der Innenministerkonferenz mit seinen Länderkollegen und dem Bundesinnenminister einig, dass wir unsere Bemühungen in der Bekämpfung von politischem Extremismus weiter verstärken müssen; das wurde auch auf der letzten Innenministerkonferenz noch einmal deutlich herausgehoben. Eine enge Koordination und ein abgestimmtes operatives Handeln der Sicherheitsbehörden sind dabei genauso entscheidend wie das gesamtgesellschaftliche Wirken gegen Extremisten. In diesem Zusammenhang darf ich zum Beispiel auf das am 30. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket und das vom Bundestag am 18. Juni 2020 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität hinweisen. Daneben ist der Freistaat Thüringen selbst natürlich auch aktiv. Das Überprüfen des eigenen Handelns auf Erforderlichkeit und Angemessenheit ist ein stetiger Prozess, der auch von den Sicherheitsbehörden vorgenommen wird. Daraus werden entsprechende Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen abgeleitet, um die Wirksamkeit unseres staatlichen Handelns noch weiter zu verbessern. Beispielsweise sei hier auf diverse Projekte oder Initiativen, die erfolgreich im Freistaat Thüringen etabliert wurden, verwiesen. Genannt seien zum Beispiel das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, welches seit dem Jahr 2011 Maßnahmen, Strukturen und Projekte zur Stärkung der demokratischen politischen Kultur in Thüringen bündelt, oder der Landespräventionsrat Thüringen. Dieser ist ein von der Landesregierung eingesetztes Fachgremium, das die personellen, institutionellen und materiellen Möglichkeiten staatlicher, gesellschaftlicher und privater Organisationen zur Weiterentwicklung der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention koordiniert.

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