Andreas Schubert
Fragestunde
Ja. Um es noch mal klar zu sagen: Wenn diese Herstellung des Frostschutzkörpers eine Extraleistung ist – das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein, dann würde ja die ganze Straßenbauleistung als Auftrag vergeben und auch vertraglich vereinbart –, wenn das eine Teilleistung ist, die muss aber als Teilleistung auch beauftragt sein. Angenommen, es ist eine Teilleistung, dann zählt das nicht, dass sie vorher begonnen wurde oder Teile dieser Teilleistung schon vor dem 01.07. erbracht worden sind, sondern es zählt der Zeitpunkt der Fertigstellung der Teilleistung. Dann wird für die gesamte Teilleistung der niedrigere Mehrwertsteuersatz anzuwenden sein.
