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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der „Goldene Alu-Hut“ geht heute eindeutig an Herrn Lauerwald. Gestern wäre er an Herrn Höcke gegangen, der, statt im Plenum zu sitzen, in Altenburg wie folgt formulierte: Fakt ist jetzt schon, dass wesentlich mehr Menschen durch Corona verblödet als an Corona gestorben sind. (Beifall AfD) Sagen Sie das mal den Angehörigen der 9.082 allein in Deutschland Gestorbenen oder der weltweit 589.978 Toten. Das ist einfach nur zynisch, was Sie hier vom Pult aus geäußert haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ihr Antrag ist reine populistische Stimmungsmache. Damit sollen Impfzwanggegner abgeholt werden, die sonst wie viele von Ihnen auch bei den sogenannten Hygienedemos mitlaufen. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Virologischer Blödsinn!) Inhaltlich müssen leider die meisten Teile Ihres Antrags unter Fake News abgelegt werden. Das haben meine Kollegen hier auch schon ausgeführt. Ich will trotzdem ganz kurz auf die einzelnen Punkte eingehen. Zum Ersten: Dem aktuell geringeren Corona-Risiko in Thüringen hat die Landesregierung mit ihren schrittweisen Lockerungen der Corona-Verordnung, die seit gestern gelten, Rechnung getragen. Beendet ist die Pandemie aber noch lange nicht. Zum Zweiten – das ist eigentlich das Präventionsparadoxum, das Sie hier wieder vorgeführt haben –: Es ist eine richtige Feststellung, dass das deutsche Gesundheitssystem glücklicherweise bisher stabil durch die Corona-Krise gekommen ist. Das liegt allerdings auch und gerade – das hat ja Dr. Hartung auch ausgeführt – an den relativ schnellen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Zum Dritten: Es stimmt, dass bisher gar kein Impfstoff verfügbar ist. Was den Titel des Antrags übrigens noch unsinniger macht. Und zum Vierten: Bisher zielen alle Aussagen der Bundesregierung, egal ob von Kanzleramtschef Braun oder von Gesundheitsminister Spahn, immer auf Freiwilligkeit der Corona-Impfung. Eine Impfpflicht soll es gar nicht geben. Aber auch das ist ja hier schon hinlänglich ausgeführt worden. Selbst das RKI empfiehlt übrigens die Freiwilligkeit der Impfung, und das steht auch überhaupt nicht infrage. Deshalb möchte ich mich jetzt lieber auf den Alternativantrag der CDU beschränken. Ich will gleich vorweg sagen: Wir wünschen uns dazu durchaus eine Diskussion im zuständigen Justizausschuss, weil wir glauben, dass es etliche Punkte durchaus wert sind, näher beleuchtet zu werden. Der Antrag ist mit Sicherheit an vielen Punkten sinnvoll, da wir ja auch hier schon mehrfach über die Frage beraten haben, wie viel Macht in Pandemiezeiten sozusagen von der Exekutive auch wieder in die Landesparlamente gegeben werden soll. Außer Frage steht, dass sich die bislang ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Konsenses des Grundgesetzes bewegen, das zeigen uns auch etliche Urteile. Die Frage ist, ob, da aktuell nicht absehbar ist, wie lange die Corona-Krise anhält, andere Regelungen gefunden werden müssen, um die Parlamente nicht dauerhaft quasi zu umgehen. Der Weg, den die CDU hier vorschlägt, ist sicherlich ein gangbarer. Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz erlaubt es nämlich, dass Landesregierungen, soweit sie dazu ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, auch Gesetze erlassen können. Die Bestimmung dient explizit der politischen Aufwertung der Parlamente. Damit würde die Regelungskompetenz wieder in die Hände der Landesparlamente gehen. In Zeiten einer Pandemie allerdings – das will ich zu bedenken geben – müssen Entscheidungen fast immer sehr schnell getroffen werden, etwas, das dem normalen Gesetzgebungsverfahren – und wir wissen alle, wie die Zeitpläne hier im Landtag sind – widerspricht. Zwar lässt die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auch eine eilige Gesetzgebung zu, allerdings nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments. Da sehen wir das Hauptproblem beim CDU-Entwurf. Bei der aktuellen Besetzung des Landtags ist es nur schwer vorstellbar, wie mit einiger Regelmäßigkeit Zweidrittelmehrheiten für eilige Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Gesetzgebung zustande kommen sollen. Wir müssten darüber also bitte im Ausschuss diskutieren. Noch schwieriger ist allerdings ein anderer Punkt des Antrags, nämlich die Forderung nach einer Gesetzesinitiative, „die rechtlich klar regelt, unter welchen Voraussetzungen eine epidemische Lage von nationaler Tragweite […] festgestellt bzw. wieder aufzuheben ist“. Die Regelung des § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ist in der Tat verfassungsrechtlich nicht unumstritten, weil sie der Exekutive ziemlich weitreichende Ermächtigungen erteilt. Allerdings – das will ich klar zu bedenken geben – ist diese weitreichende Ermächtigung ausdrücklich befristet. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommen zu der rechtlichen Einschätzung, dass dem Gesundheitsministerium durch das Notlagengesetz umfangreiche Ermächtigungen zum Erlass von sofort vollziehbaren Anordnungen sowie Rechtsverordnungen zugewachsen seien. Erlassene Rechtsverordnungen würden – so heißt es weiter – außer Kraft treten, wenn die Aufhebung festgestellt werde, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021. Entsprechendes gelte für Anordnungen. Damit ist ein grundsätzlicher Zeitplan auch schon vorgegeben. Außerdem ist die Entscheidung für eine epidemische Lage ja nicht durch das Gesundheitsministerium getätigt worden, auch wenn Spahn das vielleicht gern so gemacht hätte, sondern durch das Bundesparlament. Uns ist nicht klar, wie ein solcher Gesetzentwurf, wie er der CDU vorschwebt, aussehen sollte, denn allgemeingültige Standards für den Beginn und das Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzuhalten, ist schon ein Stück weit gewagt. Es ist ja schon in der aktuellen Pandemie umstritten, wann welche Lockerungen wie kommen können und ob es eine zweite Welle gibt bzw. wie lange diese ganze Pandemie wohl dauern wird. Es wäre also schon jetzt schwer festzusetzen, wann die epidemische Lage beendet wird. Wie soll es dann allgemeingültig für zukünftige Epidemien festgelegt werden können? Darüber, wie gesagt, sind wir gern bereit, im Ausschuss zu diskutieren. Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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