Heike Werner
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Konzeption für das Projekt „Drug-Checking“ sieht die Entgegennahme und Analyse von Proben vermeintlich illegal erworbener psychoaktiver Substanzen vor. Diese werden im Labor auf ihre Zusammensetzung hin untersucht. Das Ergebnis wird der ratsuchenden Person durch eine erfahrene Sozialarbeiterin oder einen erfahrenen Sozialarbeiter in mündlicher Form mitgeteilt. Bei Verunreinigung und für die Gesundheit besonders gefährlichen Substanzen erfolgt eine ausdrückliche Warnmeldung vor den schädlichen Wirkungen der betreffenden Substanzen. Im Übrigen nutzt die Sozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter die Gelegenheit zur Beratung über die Auswirkungen des Drogenkonsums. Zu Frage 1: Bisher hat die Suchthilfe in Thüringen GmbH als Träger des Modellprojekts „Drug-Checking“ folgende Fördermittel beantragt: für 2018 33.570 Euro, für 2019 32.022 Euro, für 2020 50.000 Euro. Zu Frage 2: Bisher wurden folgende Fördermittel an die Suchthilfe in Thüringen GmbH ausgeteilt oder sind bereits gebunden: 2018 33.570 Euro, 2019 32.022 Euro, 2020 0 Euro. Zu Frage 3: Bisher wurden keine Anträge auf Förderung von „Drug-Checking“ abgelehnt. Zu Frage 4: Entsprechende Labore im Freistaat Thüringen sind der Landesregierung nicht bekannt.
