Diana Lehmann
Neue Wege aus der Coronakrise gehen – Thüringen von bürokratischen Hürden befreien
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ein bemerkenswerter Redebeitrag des Kollegen Henkel gewesen, der noch mal zeigt, dass Sie zum einen ein ambivalentes Verhältnis zur Rolle von Markt und Staat haben. Während Sie jetzt hier in Ihrer Rede kritisiert haben, dass die Einmischung des Staates in die Wirtschaft viel zu intensiv sei, haben Sie in den vergangenen Wochen dafür gekämpft, dass die Einmischung gar nicht groß genug sein konnte, nämlich als wir über die Frage von Wirtschaftshilfen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro für die Thüringer Wirtschaft gesprochen haben. Da ging die Einmischung des Staates weit genug, jetzt ist sie schon wieder zu viel gewesen. Ich weiß nicht, ob wir das alles heute im Rahmen der Debatte zu diesem Antrag klären können.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie
wollen also keine Hilfen für den Thüringer Mittelstand?)
(Unruhe CDU)
Der Antrag der CDU zeigt aber auch eines: Sie haben außerdem ein ambivalentes Verhältnis zur Bürokratie, weil die 16 Prüfbitten, die Sie in Ihrem Antrag aufmachen, die bis in das Jahr 2015 zurückreichen, ohne eine umfassende Dokumentation gar nicht zu beantworten wären. Sie haben teilweise Fragen gestellt, die Sie in Ihrer Großen Anfrage „Statusabfrage des Wirtschaftsstandorts Thüringen 2018“ schon gestellt haben und die im April 2019 schon beantwortet wurden. Zentral war da unter anderem die Frage, welche Landesgesetze seit 2015 dazu geführt haben, dass es zu höheren Bürokratiekosten für kleinere und mittlere Unternehmen gekommen ist. Die Antwort war: Es waren genau zwei, das Klimagesetz und das Bildungsfreistellungsgesetz. Was Sie jetzt in Ihrem Antrag und auch Kollege Henkel in der Einbringung des Antrags unterschlagen haben, ist, dass die meisten bürokratischen Belastungen, die die Unternehmen in Thüringen aushalten müssen, von der EU und vom Bund kommen. Die Forderung Ihrer „One in, two out“-Regelung müssten Sie vor allem an Ihren Bundeswirtschaftsminister und an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen richten. Das Bemerkenswerte daran ist, beide sind CDU-Mitglieder. Also vielleicht nutzen Sie da tatsächlich den kurzen Dienstweg. Das wäre für uns hier auf jeden Fall auch eine Entlastung von Bürokratie. Wenn Sie die Beantwortung der Großen Anfrage und auch die Ausschussberatung dazu verfolgt haben, dann müsste die CDU eigentlich wissen, dass es eine ganze Reihe von Anstrengungen der Landesregierung zum Bürokratieabbau gibt. In Thüringen wird jedes Gesetz, jede Verordnung, jede Verwaltungsvorschrift vor ihrem Beschluss einer Deregulierungsprüfung unterzogen mit dem Ziel, die bürokratischen Belastungen nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Wirtschaft und Verwaltung frühzeitig abzuschätzen und auch gering zu halten. Für die kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde außerdem in der letzten Legislatur im Rahmen der Deregulierungsprüfung ein KMU-Test durchgeführt. Wo uns Ihr Antrag so ein bisschen im Unklaren lässt, ist, worin sich Ihr Normenkontrollrat von dem bestehenden Clearing-Beirat unterscheidet. Es gibt genau einen Unterschied: Sie wollen die Arbeitnehmerseite dort nicht vertreten sehen. Und wenn Sie uns jetzt damit sagen wollen, dass Mitbestimmung im Betrieb auch Bürokratie ist, dann passt das zum einen nicht zu Ihren Äußerungen in der Aktuellen Stunde der Linken am Mittwoch. Zum anderen will ich Ihnen an der Stelle noch mal sagen, dass Mitbestimmung im Betrieb keine Bürokratie, sondern Demokratie ist, und für die kämpfen wir hier im Parlament eigentlich jeden Tag.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Der Clearing-Beirat hat sich unter anderem zum Beispiel mit dem Vergabegesetz beschäftigt. Auch da kritisieren Sie immer wieder, dass das zu mehr Bürokratie geführt hat. Der Clearing-Beirat sagt aber genau das Gegenteil. Er hat ausdrücklich begrüßt, dass das Vergabegesetz Bürokratieabbau vorangetrieben hat, zum Beispiel durch die Einführung des Bestbieterprinzips, durch Vereinfachung der Vorlage von Eingangsnachweisen bei wiederholter Angebotsabgabe, durch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung, durch die Einführung der e-Vergabe und auch durch die Abschaffung zusätzlicher Veröffentlichungspflichten im Staatsanzeiger. Im Gegensatz zu dem, was die CDU hier macht, haben wir mit dem Vergabegesetz also tatsächlich auch Bürokratie abgebaut. Unter normalen Umständen würde ich jetzt sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen würden. Das können wir leider nicht, weil wir einen Stabilitätsmechanismus mit der CDU haben. Deswegen würde ich für meine Fraktion an dieser Stelle schon mal die Ausschussüberweisung beantragen und freue mich dann darauf, dass wir diese Debatte dann im Ausschuss fortführen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
