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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 17.07.2020 Sitzungen 7/21

Grundrechte der Bürger nicht länger einschränken, keinen Impfzwang durch verpflichtende Immunitäts-/Impfnachweise einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, dieser Tagesordnungspunkt stand schon im vorletzten Plenum auf der Tagesordnung, aber die Aktualität ist nach wie vor gegeben. Am 25. März 2020 stellte der Deutsche Bundestag nach Erlass des § 5 Infektionsschutzgesetz eine epidemische Lage von nationaler Tragweite in Deutschland fest. Damit traten eine starke Kompetenzverschiebung in Richtung der Exekutive und zahlreiche Grundrechtseinschränkungsmöglichkeiten in Form von Anordnungen und Verordnungen in Kraft. Am 17. April 2020 teilte der Bundesgesundheitsminister auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Robert KochInstitut mit, dass aus dem dynamischen ein lineares Wachstum in der Covid-19-Situation geworden sei und mittlerweile mehr Leute genesen, als sich neu infizieren. Somit sei der Ausbruch in Deutschland beherrschbar geworden. Auch sprechen viele Indizien für die Stabilität des deutschen Gesundheitssystems. Verschobene Operationen, nicht wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen und Jobängste führen zu Erkrankungen jenseits von Corona. Daher schadet die Aufrechterhaltung der epidemischen Lage mehr, als sie nutzt. (Beifall AfD) Die Pandemie ist also beherrschbar und das Gesundheitssystem wahrlich nicht überlastet. Also ist ganz schlicht und ergreifend der Anlass, auf welchen die Feststellung des Vorliegens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hin erfolgt, nicht mehr gegeben. Folglich ist also festzustellen, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Damit sind auch die massiven Eingriffsmöglichkeiten des Bundesgesundheitsministeriums in die Grundrechte der Bevölkerung unverzüglich wieder aufzuheben. (Beifall AfD) Zu derselben rechtlichen Einschätzung kommt übrigens auch ein Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Einzige Voraussetzung für das Bestehen einer epidemischen Lage ist ein Beschluss des Deutschen Bundestags. Weitere materielle Voraussetzungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Auch der Gesetzesbegründung sind keine konkreten Kriterien zur Definition des Begriffs zu entnehmen. Wenn also einzig und allein der Bundestag darüber zu entscheiden hat, dann sollte er es auch schnellstmöglich tun. Die Aufrechterhaltung dieser epidemischen Notlage ist nicht mehr zu begründen. Meine Damen und Herren, besonders bedenklich finden wir, dass unter dem Deckmantel dieser sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite Bestrebungen des Bundesgesundheitsministers Herrn Spahn zutage treten, die Corona-Krise zur Schaffung eines Überwachungsstaats zu missbrauchen und die Exekutive auf Kosten von Bürgerrechten zu stärken. Solche potenziell totalitären Bestrebungen lehnen wir als AfD entschieden ab. (Beifall AfD) Besonders umstritten ist der mehrfache Versuch, einen Immunitätsnachweis und damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung und folglich quasi eine indirekte Nötigung einzuführen, sich impfen zu lassen, um keinen Nachteil zu erfahren. Das hat Herr Spahn aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen, ich weiß. Aber – und jetzt kommt das große Aber – sie haben es versucht. Zweimal hat die Bundesregierung versucht, über einen Umweg diese Nötigung einzuführen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Herr Spahn hat diesen Gedanken noch lange nicht beerdigt. Erst kürzlich war in der Presse zu lesen, dass der CDU-Gesundheitsminister am Immunitätsausweis festhält – wenn er es im Bundestag nicht schafft, dann eben über den Weg der Europäischen Union. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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